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Blaulicht billiger als rechts überholen?


Jonny

Empfohlene Beiträge

Mir ist jetzt öfters an die Ohren gekommen das Überholen auf dem Standstreifen oder fahren mit Blaulicht in der Windschutzscheibe weniger schlimm wäre von den Rechtsfolgen als z.B. Rechts überholen.

Ich kann das ehrlichgesagt nicht glauben (mir geht es hier auch nicht darum das ich das machen will...aber ich will wissen ob das stimmt :D).

Weiß dazu jemand was genaueres als diese Urban Legends?

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Benutzen des Blaulichtes ist wirklich nur eine ordnungswiedrigkeit!

Aber dabei bleibt es nur, wenn du durch dieses Blaulicht nichts bewirkst.

Wenn du durch dieses Blaulicht jemanden zum Spurwechsel zwingst, machst du dich der Nötigung strafbar.

Dazu kommt der Vorsatz.

Auch jeder Geschwindigkeitsverstoss wird sofort mit Vosatz belegt.

Vorsatz heisst im Bussgeldbereich immer verdopplung der Busse!

Drängelst du dich mit Blaulicht an 5 Fahrzeugen vorbei begehst du eine 5fache nötigung.

Damit ist dein Lappen ganz schnell auf Eis.

Überholen auf dem Standstreifen ist ein gefährlicher eingriff in den Strassenverkehr und somit auch nicht mal eben eine lapalie!

Berichtigung, geistert leider immer wieder falsch durch die Foren.

Benützen des Blaulichtes ist nur dann eine Ordnungswidrigkeit wenn das Fahrzeug berechtigt ist ein Blaulicht zu führen aber nicht im Einsatz ist und das Blaulicht trotzdem an hat.

Benützen des Blaulichtes ohne jede Berechtigung ist keine Ordnungswidrigkeit. Hast Du einen Strafprozess am Hals.

Wenn wir hier gerade schon bei den Lichtern sind:

Darf ein Fahrzeug mit gelbem Blinklicht (Gelblicht?) über eine rote Ampel fahren?

Neulich fuhr nämlich ein Räumfahrzeug mit Gelblicht vor mir, hat an der Ampel ein wenig verzögert um zu schauen, ob alles frei war, hat dann wieder etwas beschleunigt und ist seelenruhig über die rote Ampel gefahren.

Nein, darf es an sich nicht. Um sich über Verkehrregeln hinweg zu setzen (z.B. rote Ampeln) müsste man Blaulicht UND Signalhorn aktivieren. Nur diese Kombination führt zu den Sonderrechten. In der Praxis fährt aber die Polizei gerade auch nachts mal nicht mit Martinshorn herum. Ich denke der Winterdienst hat hier einfach ein wenig menschlich gehandelt und die Fahrer außenrum haben halt mitgedacht. Wenn er geräumt hat gehts eh gleich besser weiter, warum denn dann auf seinem Recht unbedingt bestehen.

Das mit-Blaulicht-fahren würde ich unter § 132 StGB subsumieren, Amtsanmaßung: "....eine Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".

Beispiel in meinem StGB-Kommentar dazu: Der T stellt ein Verkehrsschild in seiner Straße auf mit dem die Geschwindigkeit auf 30km/h redudziert wird.

Ich denke der Winterdienst hat hier einfach ein wenig menschlich gehandelt und die Fahrer außenrum haben halt mitgedacht. Wenn er geräumt hat gehts eh gleich besser weiter, warum denn dann auf seinem Recht unbedingt bestehen.

Es lag gar kein Schnee. Ich glaube der hatte dann einfach keine Lust zu warten, da gerade keine anderen Fahrzeuge kamen.

Überholen auf dem Standstreifen ist ein gefährlicher eingriff in den Strassenverkehr und somit auch nicht mal eben eine lapalie!

Das ist nicht ganz richtig. Wenn überhaupt, dann ist es Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverlehr erfolgt per Definiton von außen und geht nur in ungewöhnlichen Fällen vom Verkehrsteilnehmer selbst aus (z.B. wenn der Beifahrer durch das geöffnete Fenster einen Gegenstand mitschleift und diesen in verkehrsgefährdender Weise "verwendet") - dieser Fall gehört nicht dazu.

Zumindest erfüllt das Überholen über den Standstreifen tateinheitlich auch das Rechtsüberholen.

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