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Glas Wasser von der Polizei??


mailmane

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Geschrieben

Hallo an alle die so spät noch wach sind oder die es morgen lesen. Hab gerade mit ner guten Freundin unserer Familie geredet und sie hat gemeint das wenn die Pölizei enen anhält zum blase kann man drauf bestehen das man zuerst ein Glas Wasser trinkt welches einem die Polizei geben muss.

Nun meine Frage. Stimmt das??

Gruß :wink2:

Sebastian

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Geschrieben

Hmmmmm

Wasser ?? Neeeeeee............aber du kriegts ein Bierchen umsonst :D:-))!O:-)

Nein Spass beiseite, sowas hab ich noch nie gehört...echt - ich durfte auch schon 2-3 mal ''blasen'' und hab weder Wasser noch Sekt, auch nur angeboten bekommen.

Grüsse Marco aus CH

Geschrieben

Jeder Mensch hat laut Grundgesetz das recht auf sanitäre Einrichtungen und unentgeldliches Trinken (meinetwegen auch Wasser). Deshalb müssen Restaurants im Grunde auch Wasser umsonst anbieten, wenn auch nur Leitungswasser.

Somit hätte man rein theoretisch auch bei der Polizei das Recht dazu. Allerdings müsstet ihr auch einen Penner, der bei Euch klopft auf Eure Toilette lassen.

Zivildienst-Kunde Stunde Nr. 1 :lol:

Geschrieben

Wenn man zur Alkoholkontrolle angehalten wird, ist die Polizei verpflichtet auf Nachfrage ein Glas Wasser für eine Mundspülung rauszugeben.

Da im Mund ja auch schon nach geringen Alkoholgenuss noch im Speichel Alkohol zu finden ist, der das Ergebnis (nur der Atemalkoholpegel zählt) verfälschen kann. Nicht zum trinken.

Also immer schön auf eine Mundspülung bestehen.

Geschrieben

@ M@rtin

Danke. Werd ich dann machen wenn sie mich mal anhalten und mal probieren ob sie Wasser dabei haben.

Geschrieben
@ M@rtin

Danke. Werd ich dann machen wenn sie mich mal anhalten und mal probieren ob sie Wasser dabei haben.

Und wenn sie keins dabei haben, werden sie dich einfach mitnehmen :wink2:

Geschrieben

Und wenn sie keins dabei haben, werden sie dich einfach mitnehmen :wink2:

Blödsinn. Dann wird was vom Scheibenwischwasser genommen (am besten die Mischung zur Winterzeit). X-)

Geschrieben

Blödsinn. Dann wird was vom Scheibenwischwasser genommen (am besten die Mischung zur Winterzeit). X-)

Egal wie sie es machen wennn keins da ist. Es braucht auf jeden fall Zeit und die kann in machen Fällen hilfreich sein. Mein kumpel hatte auch mal 1 Promille beim blasen und dann bei Blutabnahme nur noch 0.5 Promille weil es ewig gedauert hat bis der Doc da war und er sich in der zwischenzeit vollgestopft mit essen und trinken hat.

Geschrieben

Ich tendiere da wohl eher zu der nix trinken Variante. Manchmal frage ich mich, was sich die Leute dabei denken, alkoholisiert Auto zu fahren. Leute die mit über 1, oder 1,5 Promille gestoppt werden, sollten nicht nur ein Fahrverbot bekommen, sondern auch noch einen kräftigen Tritt in den Hintern!

Leider fahren viel zu viele Leute betrunken AUto. Die Dunkelziffer ist erschreckend. Ich kenne x Leute, die ständig hacke fahren, und die seit JAHREN nicht erwischt wurden! :puke:

Geschrieben
Ich tendiere da wohl eher zu der nix trinken Variante.

Da Tendiere ich auch dazu. Is bei uns auch immer so das der Fahrer nichts trinkt aber dafür seine Cola/Red Bull von den anderen gezahlt bekommt. Das finde ich fair. Hab letzten im radi gehöhrt das einer mit 5.3 Promille, so um den dreh Auto gefahren ist. Da frag ich mich echt was solche leute denken. Besser gesagt wieso andere sie nicht davon abhalten so besoffen Auto zu fahren.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo mailmane,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Also, mailmane, was hast Du bloß für "Kumpels"?????? Ich finde das auch nicht im Geringsten toll, schlau oder gewitzt... Er hätte eine härtere Strafe verdient. Es werden eh viel zu wenig Leute erwischt.

Wenn ich als Tellertaxi arbeite nehme ich meinen Gästen regelmäßig ihre Autoschlüssel weg, park die Karre irgendwo, wo sie kein Ticket kriegen, setz sie ins Taxi, bezahle das manchmal auch, damit ihnen die Kohle nicht noch aus der Tasche fällt. Oftmals geben sie mir ihre Schlüssel auch freiwillig, weil sie mich eh schon kennen... Und das ist auch besser so. Da ist bei mir nicht zu spassen.

Es gibt mehr Leute als man denkt, die schon mal einen Idioten-Test machen mußten, spontan für ein Jahr einen Chauffeur brauchen, etc.

Ich hatte (ja, hatte!) einen Onkel, der so oft aufgrund von Alkohol seinen Lappen verloren hat, das könnt Ihr Euch nicht vorstellen. Zum Teil haben die Bullen Wetten abgeschlossen, wie weit er wohl noch kommt. Wie er es geschafft hat, bei so vielen Unfällen sich nur einmal den Arm zu brechen, wird mir wohl auf ewig ein Rätsel bleiben. Zum Glück hat er nie jemand anderem geschadet. Und zu seinem Glück war ich damals noch zu jung, um ihm die Meinung zu geigen.

Geschrieben

@WIWA

Jetzt weiß ich wenigstens, was Du im Scheibenwaschwasser hast :-)

Muss da gerade an Mr. Bean denken, wie er sich während der Fahrt die Zähne damit spült. :D

bye

Geschrieben
Hab letzten im radi gehöhrt das einer mit 5.3 Promille, so um den dreh Auto gefahren ist.

Bei solchen Promillewerten wird man nurnoch ein letztes Mal gefahren. Und zwar im Leichenwagen zur Grube

Geschrieben

Da fällt mir noch ein, das wenn Du eine Blutentnahme auf der Wache angeordnet bekommst, dürfen Sie die Einstichstelle nicht desinfizieren, da dort ebenfalls Alkohol vorhanden ist!

Ansonsten ist das Ergebnis "0" Wert :-)

Grüße

Geschrieben
Also, mailmane, was hast Du bloß für "Kumpels"?????? Ich finde das auch nicht im Geringsten toll, schlau oder gewitzt... Er hätte eine härtere Strafe verdient. Es werden eh viel zu wenig Leute erwischt.

Finde es auch nicht toll aber wollte es eben nun mal loswerden. Das war eben einer aus meiner Klasse. Mit dehnen wo ich öfters weggeh mach ich das so wie oben beschreiben.

Geschrieben

Ich finde es ebenfalls unverantwortlich wenn man unter Alkoholeinfluss Auto fährt. Ein bis zwei Bierchen sind OK (kommt drauf an wie viel man vorher gegessen hat u.ä.) aber mehr in keinem Fall. Solche Leute sollten wirklich hart bestraft werden.

Aber ich fände es gut, wenn man vorher spülen darf, denn dann hat man wenigstens ein (einigermaßen) genaues Ergebniss.

Geschrieben

Ein auslöser dafür, dass die Polzei wasser mit haben muss, war auch der wunderbare APFELSAFT :wink:

Also ein Tipp an euch alle die es noch nicht wussten...

Wer Apfelsaft vor dem Autofahren getrunken hat sollte sich den Mund mit Wasser spülen...

Apfelsaft, hat irgendwelche Alkoholgerüche (fragt mich nicht welche)...

Und wenn man dann aufgefordert wird zu Blasen, werden oft erstaunende Promillewerte entdeckt :-o

Und man kann solange der Polizei erzählen das man nur Apfelsaft getrunken hat, die werden es einen trotzdem nicht erzählen!!!

Also schön den Mund spülen...

MFG Jordan

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also die Fahrerei unter Alkoholheinfluß (im Übrigen auch unter anderen Drogen) ist schon recht hart bestraft. Kurz zusammengefasst ist das so:

Bußgelder: ab 0,5 Promille (die Buße ist durchaus gesalzen)

Strafrecht: ab 0,3 (!) Promille. Hier müssen dann sogenannte Ausfallerscheinungen gegeben sein, z.B. unsicheres Fahren, Unfall. Dann sog. relative Fahruntüchtigkeit. Wichtig jedoch: Ausfallerscheinungen müssen auf Alkoholkonzentration beruhen. D.h. wer immer zu schnell fährt, immer aus Spaß irgendwelche Seitenpfosten wegfährt, der macht sich- sofern der Richter ihm das abnimmt- hier nicht strafbar.

(Je näher die BAK an 1,1 Promille ist, desto geringere Anforderungen werden an die Ausfallerscheinungen gestellt.)

Ab 1,1 Promille: sog. absolute Fahruntüchtigkeit. Der Angeklagte kann nicht widerlegen, daß er mit dieser BAK noch fahrtüchtig ist. Keine Ausfallerscheinungen erforderlich. Setzt sich zusammen aus 1 Promille aus wissenschaftlicher Erkenntnis und 0,1 Promille Toleranz für Messungenauigkeiten.

Im Strafrecht ist dann der normale Gang: Geldstrafe, Größenordnung 30 Tagessätze, wobei die Höhe der TS vom (Netto) Einkommen des Angeklagten abhängt, mindestens 1 €, höchstens 5.000€. Also ein Monatsgehalt. :(

Zusätzlich:

§ 69 II Nr.2 Strafgesetzbuch: "Ist die rechtswidrige Tat ...ein Vergehen der Trunkenheit im Verkehr (§ 316), so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen vom Kraftfahrzeugen anzusehen" :-o

§ 69a I S.1 Strafgesetzbuch: "Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre)". :-o

Niemand ist gezwungen, beim Blasttest mitzumachen. Es gilt das Prinzip, daß Niemand an seiner strafrechtlichen Überführung mitwirken muß. Allerdings muß man dann dulden, daß Blut abgenommen wird. Tut man es nicht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB, Freiheitsstrafe bis 2 Jahre.

Es kann durchaus Sinn machen, den Blastest abzulehnen (erst rumargumentieren usw.) und Zeit zu schinden, bis der gerichtsverwertbare Test kommt. Dies ergibt sich daraus, daß beim Zurückrechnen der BAK auf den Tatzeitpunkt (Fahren) der aus wissenschaftlicher Sicht allerallerschlechteste (ja, schlechteste!) Alkoholabbauwert zugrunde gelegt wird.

Will heißen: Du hast beim Test sagen wir 0,9 Promille. Du baust den Alkohol natürlich durchschnittlich schnell ab (außer Du bist Asiate, da kann es Probleme geben, vielen fehlt das Enzym für den Alkoholabbau). Vielleicht mit Tricks noch ein bischen schneller.

Kann also sein, daß Du beim Fahren 1,1 und mehr Promille hattest.

DA ABER beim Zurückrechnen der BAK davon ausgegangen wird, daß Du schlecht Alkohol abbaust (s.o., nach dem Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten"), kann dies dazu führen, daß eine BAK von 1,0 errechnet wird. Du bist fein raus, nur ne Owi. Solches Verhalten macht natürlich nur Sinn, wenn man im Grenzbereich 1,1 ist, klar. Kann aber DEN Unterschied machen. O:-)

Daß fahren mit mehr als einem Bier völliger Bullshit ist, sollte aber nach oben Gesagtem klar sein. :???:

Kai

Geschrieben

Was passiert wenn man mit 1,8 Promille eine Autobahnausfahrt nicht erwischt und das Schild "AUSFAHRT" umfährt?

Polizei was natürlich da. Niemand verletzt :-))!

War GOTT SEI DANK nicht ich, fahre in solchen Fällen lieber Taxi. O:-)

Den Lappen haben sie ihm gleich abgenommen. Nun das große :-(((° , er braucht den Schein beruflich....

Grüße Niklas

Geschrieben

Die Kunst ist, besoffen so zu fahren, wie andere es nüchtern tun. Dann fällt man nicht auf (fährt auch kein Schild um) und wird nicht angehalten.

Wer mutig ist, kann mal nüchtern so fahren, wie ein Besoffener. Wenn man aber die volle Fahrbahnbreite nutzt, die Reifen quietschen läßt, die Musik dröhnt und man obendrein 0,0 Promille hat, sucht jeder gute Polizist, bis er was findet (notfalls : grober Unfug) - sonst ist er ja blamiert.

@niklas : 5.02 Uhr :-o Frühaufsteher ? Nachtschicht ? Neue Freundin ? Schlaflosigkeit wegen des Verkehrsschildes ?

Geschrieben

Günther, ich muss dich leider enttäuschen, den Tatbestand des "groben Unfugs" gibt es nicht mehr. Schade, war auch immer mein liebster, wenn ich mit Jura-Studenten diskutiert habe.

Geschrieben
@niklas : 5.02 Uhr Frühaufsteher ? Nachtschicht ? Neue Freundin ? Schlaflosigkeit wegen des Verkehrsschildes ?

@ Günter : Bin um 2,00 von der Spätschicht Heim und dachte "jetzt gehst noch bissal online", dauert dann immer etwas länger.

Wie schon geschrieben war ich es nicht, somit ist mir das Verkehrsschild egal. :D

Grüße Niklas

  • 1 Monat später...
Geschrieben

also das tödlichste ist fishermans friend lutschen, das verwirrt die blasmaschine extrem, des weiteren find ich, dass jeder der besoffen fährt ne ordentliche tracht prügel verdient hat

Geschrieben
also das tödlichste ist fishermans friend lutschen, das verwirrt die blasmaschine extrem, des weiteren find ich, dass jeder der besoffen fährt ne ordentliche tracht prügel verdient hat

Ich habe immer Fisherman's Friend dabei. Was zeigt das Gerät denn dann an?

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