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Schuldfrage nach "Auffahrunfall" an Ampel


silverpearl

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Geschrieben

Hallo!

Folgende Situation:

Zweispurige Kreuzung mit Ampel, linke Spur für Linksabbieger und Geradeausfahrer, rechte Spur nur für Rechtsabbieger.

Die Ampel ist grün, vor mir warten 2 Linksabbieger, der erste ist schon vollständig in die Kreuzung eingefahren. Da ich geradeaus fahren will, und ich von vorne nicht mit Gegenverkehr rechnen muss, setze ich den Blinker und umfahre das Fahrzeug, das vor mir steht über einen Teil der rechten Fahrbahn, die in diesem Moment noch vollständig frei ist. Kurz nachdem ich in die Kreuzung eingefahren bin (ich bin schon wieder auf meiner Spur) fährt mir ein Fahrzeug das von der rechten Spur kommt ins Heck.

Bei meinem Fahrzeug entstand nur ein kleiner Kratzer an der Stoßstange, beim Unfallgegner wurde die vordere Stoßstange auf der einen Seite abgerissen.

Ich sehe zwar eine Teilschuld ein, weil ich ja kurz vor dem Unfall auf der anderen Fahrbahn war, der Unfallgegner jedoch muss zu schnell gefahren sein und scheint mein Fahrzeug auch gar nicht gesehen zu haben weil er erst im allerletzten Moment abbremste. Vor allem wollte er mir weissmachen, er hätte nach rechts abbiegen wollen, in dem Fall wäre es aber gar nicht zu einer Kollision gekommen weil er ja auf seiner Spur geblieben wäre.

Nun erwartet der Unfallgegner von mir die gesamte Übernahme seiner Reparaturkosten da er sich die Wiederherstellung seines Fahrzeuges nicht leisten kann.

Meine Frage: Kann der Unfallgegner diese Ansprüche stellen (ich habe übrigens auch bei der Polizei angefragt, die sagten, derjenige der hinten reinfährt, trägt die volle Schuld) bzw. wie hoch ist mein Schuld-Anteil?

Anna :wink2:

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Geschrieben

Falsches Forum. Bitte aufpassen, in welches Forum ihr postet. Moved!

Geschrieben

Grundsätzlich hat die Polizei recht. Jeder Verkehrsteilnehmer ist gehalten seinen Abstand zum Vordermann bzw. seine Geschwindigkeit so zu bemessen, dass er in jeder Verkehrssituation rechtzeitig bremsen kann.

War die Polizei vor Ort? Hast du Zeugen? Das wäre sehr wichtig wegen der Beweislage. Mir ist ebenfalls vor vielen Jahren eine Autofahrerin ins Heck wegen Unachtsamkeit gerauscht. Die gerufene Polizei hat sofort gegen die Autofahrerin ein Bußgeld wegen zu dichtem Fahrens verhängt. Mit dem Begleichen der Rechnung hatte sie Ihr Fehlverhalten anerkannt und musste die vollen Kosten übernehmen (war damals ein heftiger Totalschaden).

Sollte dein Unfallgegner Schwierigkeiten machen, rate ich dir dringend, umgehend einen Anwalt mit der Sache zu betrauen. In meinem Fall war es damals glücklicherweise nicht nötig.

Geschrieben

So wie Du die Situation schilderst, war keine Polizei zur Beweisaufnahme da. Das ist immer schlecht. Es kann gut sein, dass der Fall vor Gericht endet, da wohl Aussage gegen Aussage steht. Ich würde darauf bestehen, dass der Unfallgegener seine Ansprüche schriftlich geltend macht, wenn er wieder was von Dir will. Kommt dann ein Schreiben, würde ich im Zeifel zum Anwalt gehen.

Geschrieben

hmm wenn tatsächlich keine polizei vor ort war, ist das schon mal schlecht.

derjenige der dir reingefahren ist, hat aber gesehen, dass du kurzzeitig auf der rechten spur warst oder? wenn ja, hast du glaube ich nicht soooo super karten, eine teilschuld wird dir vermutlich angehängt.

bitte nicht persönlich nehmen, aber warum machst du denn auch sowas? :???:

hat dir max. ein paar sekunden zeit gespart.... dafür hast jetzt eine menge papierkram vor dir.

hast du übrigens eine rechtschutzversicherung? würde in diesem fall ungemein helfen.

Geschrieben

Immer polizei rufen bei sowas!

wenn er muckt, rechtsanwalt einschalten und klagen! der typ durfte gar nicht geradeaus fahren, du aber auf der kreuzung durchaus den wagen umfahren! er ist aufgefahren und hat die volle schuld!

lass dir nix einreden und informier dich bei polizei, versicherung oder nem anwalt!

viel glück

Geschrieben

hallo!

zunächst mal danke für die antworten! :)

die polizei war nicht vor ort da ich gehofft habe, mich mit dem unfallgegner ohne grössere umstände zu einigen (laut meinem versicherungsvertreter kommt der "freund und helfer" bei solchen bagatellschäden auch gar nicht und ein personenschaden lag nicht vor).

um meine prozente nicht wieder ins unermessliche steigen zu lassen, hatte ich eigentlich vor, den teilschaden aus eigener tasche zu zahlen. doch der unfallgegner (ist kfz-mechaniker!!!) will eine neue stoßstange und natürlich neu lackiert und natürlich von einer fachwerkstatt eingebaut weshalb sein schaden gleich auf mindestens 1300,- € geschätzt wurde. (wovon ich ca 1100,- zahlen soll!)

bei einer voll-schuld hätte ich ja auch nichts dagegen, in diesem fall hätte er mir aber auch entgegenkommen können indem er zumindest die arbeitskosten aus dem voranschlag weglässt und davon die hälfte zahlt. was mich an der schadenssumme in rage bringt, ist die tatsache, dass das ganze auto allerhöchstens noch 800 - 1000 € wert ist.

im endeffekt konnten wir uns nicht auf eine gerechtere kostenaufteilung einigen und die sache wird zunächst über die versicherung laufen und wenn ich pech habe (leider keine rechtschutzversicherung) auch noch vor gericht.

@who_cares: es ging mir nicht um die paar sekunden zeitersparnis.

aber steht an dieser kreuzung auch nur ein linksabbieger vorne, muss der folgende verkehr der geradeaus fährt, den/die linksabbieger umfahren sonst käme ja immer nur ein fahrzeug pro grün-intervall über die kreuzung. ...und das im feierabendverkehr an einer gut befahrenen straße!

Geschrieben

Dein Fall zeigt sehr schön wie man es nicht machen sollte, wenn es zu einem Unfall kommt.

Grundsätzlich sollte man immer die Polizei rufen auch wenn der Schaden gering ist. Nicht immer sind Zeugen vor Ort, die deine Version des Unfalls bestätigen können. Dann steht Aussage gegen Aussage. So etwas ist sehr übel. Die Polizei wird immer kommen, es sei denn, du stellst dich ziemlich ungeschickt an. Du bist kein Kfz-Sachverständiger und kannst daher nicht den tatsächlichen Schaden beurteilen, der oft verdeckt sein kann. Die Kosten einer herbeigerufenen Streife sind so gut angelegt.

Warum spricht du ständig von deiner eigenen (Teil)schuld? In so einem Fall kannst du sogar mit deiner eigenen Versicherung heftigen Ärger bekommen. Diese wünschen grundsätzlich keine Schuldanerkennung ihres Versicherungsnehmers gegenüber dem Unfallgegner. Sollte es zu einem Zivilverfahren vor Gericht kommen, hast du unter Umständen schlechte Karten. Deinem Kontrahenten gegenüber solltest du deinerseits nie eine Schuld - auch nicht einmal eine Teilschuld - einräumen! Schuldfragen werden von den Versicherungen oder vor Gericht geklärt.

Geschrieben

Noch eine Anmerkung: Du kannst den Schaden "vorläufig" über deine Verischerung bearbeiten lassen und dann später entscheiden, ob es füpr dich billiger ist, wenn du oder deine Versicherung den Schaden begleichst. Frag einfach nach der Selbstregulierungsgrenze, die sagen Dir dann den Betrag.

Geschrieben

Noch ein Hinweis: Deine Kfz-Haftpflichtversicherung hat auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren! Hierzu ist natürlich erforderlich, daß du keinerlei Schuldeingeständnis abgegeben hast.

Die Situation deines Unfallgegners hört sich allerdings sehr interessant an, das riecht schon etwas nach Unfallprovokation und anschließender Abzocke. Nach deiner Schilderung hat er sich auch ziemlich eindeutig (doppelter Spurwechsel) falsch verhalten.

Hatte er etwa auch noch einen Zeugen dabei oder an der Ecke stehen? Versuche doch mal rauszubekommen, ob es bei dem Experten schon öfter gekracht hat. Die Freunde von der Trachtengruppe sind bei Autobumsern meistens gerne und diskret hilfsbereit.

  • 2 Jahre später...
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Geschrieben
Geschrieben

Hallo silverpearl,

 

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Geschrieben

Hallo,

jetzt hat es mich auch erwischt, bin bei gelber Ampel jemanden aufgefahren.

Ich war das 3. Auto hinter der Ampel. Der 1. Fahrer an der Ampel hat noch etwas geschlafen und fuhr verzögert an. So, und nun fuhr das 2. Auto an, der bekam nahezu auf gleicher Höhe der Ampel gelb. Ich handele als Autofahrer aufgrund meiner über 20-jährigen Autofahrererfahrung, und die Erfahrung sagte mir, der fährt und ich hätte das dann auch noch locker geschafft. Denkste!; der fuhr an,- und machte dann eine Vollbremsung.

Bin Ihm draufgefahren, wenn das so nennen kann, es gab nur einen kleinen Bums, hatte noch kein Tempo drauf.

Wir stiegen aus und sahen uns das an, kein sichtbar Schaden, weder bei mir noch bei Ihm.

Wir einigten uns darauf, keine Polizei zu rufen. Ich gab ihm ledigleich meine Adresse und Telefonnummer, jedoch nicht meine Versichertenkarte, für den Fall eines versteckten Schadens. Seine Adresse hatte ich nicht, keine Zuegen.

Es vergingen 5 Wochen. Dann wurde ich von meiner Versicherung angeschrieben, ich sollte mich zu diesem Unfallhergang äußern.

Ich staunte nicht schlecht, denn ich denke, man kommuniziert zuerst mit dem Schadensverursacher, bevor man sich an seine Versicherung wendet.

Das ist umso merkwürdiger, da der Geschädigte? von mir keine Informationen über meine Versicherung bekam, lediglich meine Telefonnummer und Anschrift, was Fragen zum Datenschutz aufwirft.

Ich fühle mich übergangen. Ist die Schuldfrage in dieser Situation wirklich so eindeutig. Wie soll ich mich verhalten ??

Geschrieben

@Gerhardt10,

Das ist alles normal. Mir ist vor einiger Zeit ähnliches passiert: Mein Vordermann, ein älterer Herr, legte, wie in deinem Fall, in vergleichbarer Situation eine Vollbremsung hin. Ein leichtes Auffahren war dann einfach nicht mehr zu vermeiden. Im Gegensatz zu dir, haben wir unsere Versicherungsdaten ausgetauscht und gut war's.

Zur Schuldfrage: Wer auffährt hat im Regelfall immer Schuld, es gibt nur einige wenige Ausnahmen. Ein Richter wird immer so argumentieren, dass du allzeit eine Bremsbereitschaft und in allen Lebenslagen einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zu deinem Vordermann haben musst - alles andere zählt leider nicht. Das hat zwar mit dem realen Leben im Straßenverkehr oft wenig zu tun, es ist aber nun einmal so. Und der von dir geschilderte Fall ist für so etwas typisch: Du hast im Grunde nichts falsch gemacht, bist in die Auffahrfalle getappt, aber die juristische Schuld des Auffahrens liegt bei dir. Also, weg ab mit Schaden.

Zur Frage hinsichtlich deiner Daten: Diese sind bei der Zentralstelle der Versicherer abzufragen. Unter Angabe der eigenen Daten wird dir als Geschädigtem grundsätzlich die Versicherung des Unfallgegners benannt. Es genügt das Autokennzeichen des Unfallgegners. Das hat mit Datenschutz nichts zu tun, da jeder Verkehrsteilnehmer eine Pflichtversicherung (Haftpflicht) vorweisen muss, ohne die er sich nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf. Jeder Geschädigte hat das Recht, diese in Anspruch zu nehmen.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ein ähnlicher Fall ist mir im März passiert. Ich war 3 Auto und der erste ist an einer grünen Ampel voll in die Eisen, weil er meinte, die von Rechts hätten Vorfahrt. :???:

Tja, mein Rechtsanwalt hat mit dem Fall immernoch zu tun, und was bei rauskommt ist unsicher. :evil:

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