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Fußgängerüberweg versperrt


Veilside

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi!

Was sit egtl wenn ich als Fußgänger über eine Ampel will, die für mich grün ist, aber jemand so auf dem Überweg steht weil die Kreuzung verstopft ist und ich beim besten Willen nicht vorbei kann!

Ist es dann erlaubt über bzw durch das Auto zu kraxeln?

Hab ich gehört, kanns mir aber irgendwie nicht so richtig vorstellen, auch wenn es immer heisst, dass die Fußgängerübergänge freigehalten werden müssen...

Eure Meinung??? :wink2:

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Geschrieben

Das könnte ja mal jemand bei mir versuchen. Ich reagiere von Natur aus sehr freundlich auf Leute, die versuchen über mein Auto zu klettern O:-)

Geschrieben

Also das auf der Kreuzung kein Platz zum überqueren ist, das wäre ja was ganz neues...

Entweder können dann einige Autofahrer nicht fahren und haben sich zu einem Spontantreffen an dieser Kreuzung verabredet...

oder der Fußgänger ist schlichtweg zu dick sodass er nicht zwischen den Autos durchpasst ;)

(bitte mit humor nehmen...)

Übers Auto klettern... ja sicher, aber nur wenn es DieterBohlen als Weihnachtsmann verkleidet mit Thomas Anders in seinem Sack ist... also NIE!

Geschrieben

ok!Also ich entnehme jetzt euren Antworten, dass man es nicht darf :D

Ich wäre auch nicht sehr begeistert, wenn aufeinmal jemand durch mein Auto schrubbt!Da lohnt sich ja fast ein drei-türer :D

Geschrieben

Nur weil ich irgendwo stehe wo ich nicht stehen darf heißt das doch nicht das irgendein Hein über mein Auto klettern darf! :evil:

Wenn das so wär dürfte ich auch die Leute überfahren die nicht am Zebrastreifen rübergehen! O:-)

Geschrieben

Selbstjustiz ist in Dt. verboten :wink: .

Wenn einer plötzlich die Tür aufmacht und durch das Auto will, sieht das im ersten Moment nach einem Überfall aus.

  • 7 Jahre später...
Geschrieben

Da der Autofahrer (/die Autofahrerin) ja dem Fußgänger den Weg versperrt, ist es Nötigung und Maßnahmen der Fußgänger lediglich Notwehr.

Pragmatischer ist es zu warten bis sich der Verkehr wieder in Gange setzt und dann los zugehen und die Autofahrer zum anhalten zu zwingen.

Geschrieben
Da der Autofahrer (/die Autofahrerin) ja dem Fußgänger den Weg versperrt, ist es Nötigung und Maßnahmen der Fußgänger lediglich Notwehr.

Pragmatischer ist es zu warten bis sich der Verkehr wieder in Gange setzt und dann los zugehen und die Autofahrer zum anhalten zu zwingen.

:???::crazy:

Hast du dich jetzt extra angemeldet nur um diese bemerkenswert geistreiche Antwort in einerm 7 (!!) Jahre alten Threat zu posten X-)

Die Diskussion ist doch eh hinfällig: Fußgänger haben garkeine Rechte im Straßenverkehr :DO:-)

Geschrieben

Notwehr?

In der STVO steht auch geschrieben, dass man nicht auf seine Vorrechte bestehen darf - sprich wenn der fussgänger nicht über die ampel kommt weil versperrt, dann ist es ihm zuzumuten zu warten bis es wieder geht ;-)

  • 2 Monate später...
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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Veilside,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
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Geschrieben

Eine Kreuzung zuzustellen ist nicht erlaubt. Andererseits das Überqueren des Fussgängers über ein Auto wäre Sachbeschädigung. Mal abgesehen davon muss man schon ziemlich sportlich sein, um wirklich über ein Auto zu klettern, es sei denn es ist ein Fahrzeug, was unterhalb des Radars fährt. Ich sage nur, gegenseitige Rücksichtnahme.:lol::lol:

Gruss der Rekobär:-))!:-))!

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Oh, über ein Auto klettern ist für mich kein Problem. :-) Nur macht man so etwas nicht. Bibt schnell Beulen. Man muß drauf achten, das man einen Übergang nicht zu stellen darf. Manchmal passiert es, weil man dachte, der vordermann fährt, da er ja freie Strasse vor sich hat. Und dann macht er es doch nicht. Dann sollte der Fussgänger, das auch mal gelassen hinnehmen.

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