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BMW MEGA Parkschaden


Wildduck

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mir ist in meinen BMW ein Kleinlastwagen eines Autoverleihers in die seite gefahren. Spiegel ab, seitenscheibe eingedrückt, türholm eingedrückt, glaube kaum das man die tür noch aufmachen kann, schrammen unten auf der seite. die scheibe ist zersplittert und liegt im innenraum. da ich das auto seit längerem verkaufen will und seit letzter woche einen interessenten habe ist das bitter, was soll ich jetzt machen?

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Wildduck,

 

kennst du schon BMW MEGA Parkschaden (Anzeige)? Dort ist vieles zu finden.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Wie was sollst Du jetzt machen? Entweder ist das Ding Schrott oder die Reparatur lohnt sich. Wenn er Schrott ist, dann kassier das Geld der Versicherung und kauf Dir einen schönen neuen, wenn er repariert werden kann, dann reparier ihn und verkauf ihn dann. Das natürlich leider nur mit Abschlag.

Sowas ist natürlich immer ärgerlich, da es ja jetzt auch ein Unfallwagen ist. Aber gegen sowas kann man eben nichts machen. So schei*e das auch ist, solch ein Risiko besteht eben immer. Aber vielleicht lohnt sich die Reparatur nicht und dann brauchst Du Dir um den Verkauf auch keine Sorgen machen.

Versicherungen von Autoverleihern habe ich bis jetzt auch immer als recht Kulant kennen gelernt. Von daher hoffe ich für Dich, dass es keine Schwierigkeiten bei der Abwicklung gibt.

Geschrieben

als unfallwagen gilt er doch nur, wenn er bestimmte voraussetzungen erfüllt... die ich leider nicht genau kenne. wahrscheinlich, wenn er auf die richtbank muss oder was weiss ich. also jedenfalls ist das in der schweiz so.

Geschrieben

ich dachte eher daran in an unfallhändler zu verkaufen, die zahlen anscheinend nicht schlecht., richten es schwarz und verkaufen dann wieder

Geschrieben

Ich glaube, es ist in Deutschland so, dass das Auto als Unfallwagen gilt, wenn der Schaden eine bestimmte Höhe erreicht hat. Über die genaue Höhe kann ich leider nichts sagen. Aber sie ist nicht sehr hoch.

Meiner Meinung nach gilt ein Auto schon viel früher als Unfallwagen bevor er auf die Richtbank muss.

Geschrieben

Ich meine, ein Fahrzeug gilt in Deutschlan als Unfallwagen, wenn etwas geschweist werden muss.

Wenn der Türholm beschädigt ist, wird es mit einer neuen Tür wohl nicht reichen. Also: Unfallfahrzeug.

Geschrieben

sobald ein Schaden die Höhe von 500 € oder 750 € (ich hab' schon beide Summen gelesen) ist es ein Unfallauto!!

Also nix mit Kotflügel und Tür auswechseln und dann als Unfallfrei verkaufen (grundsätzlich, war nicht auf dich bezogen)...

Wenn du das Auto sowieso verkaufen wolltest, dann freu dich doch - jetzt ist er weg. Gutachten von der Versicherung abwarten und an einen Unfallwagen-Aufkäufer verschachern - sollte mehr bringen als der "normale" Verkauf.

Wenn du dir nachher ein Auto kaufst bei dem die MWST ausweisbar ist, kriegst du sogar die im Gutachen ausgewiesene MWST ausbezahlt (falls die Versicherung das nicht sowieso macht)...

Geschrieben
sobald ein Schaden die Höhe von 500 € oder 750 € (ich hab' schon beide Summen gelesen) ist es ein Unfallauto!!

Das hat man bei Ferrari ja schon bei einem kaputten Blinkerglas erreicht, wenn ein Aschenbecher schon 350€ kostet :-(((°

Geschrieben

bei mir ist mal meine Nachbarin rückwärts in die vordere Fahrerseite meines ex-147 2.0 reingefahren.

Folge: neue Türe weil sehr schwer auszubeulen wegen Seitenaufprallschutz, ausserdem wurde am Kotflügel ausgebeult.

Ich habe extra nochmal gefragt ob das nun als Unfallauto galt und Versicherung des Unfallverursachers (obwohl die anfangs keine neue Türe bezahlen wollten) und meine Garage versicherten mir das dies noch nicht als Unfallwagen deklariert wird. Summe der Reparatur mit Lackierarbeiten, umgerechnet ca. 2500 Euro.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Wildduck,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für BMW (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

was snivilist schreibt genau das, was ich denke aber nicht sicher weiss. kann nicht sein, dass der preis allein darüber entscheidet oder? ich meine ein wagen den du neu lakieren musst, muss ja kein unfallwagen sein und dürfte eine relativ teure sache sein!

weiss wirklich niemand genau wie das ist mit dem unfallwagen?

Geschrieben

also alleine die Reparaturkosten sind zumindest in der Schweiz sicher nicht ausschlaggebend.

Ein Auto das mit Rollsplitt gezeichnet ist und neu lackiert wurde soll fortan als Unfallwagen gelten? lol :)

Oder wie gesagt ein kleiner Blechschaden bei einem superteuren Auto dessen Reparatur schnell mal mehr als 10k kostet ebenfalls? lol :)

Ich glaub eher es liegt daran ob das Auto so stark deformiert wurde das die Geometrie vermessen werden muss und oder ähnliches. Schweissarbeiten am Stahlunterbau z.B. (weiss nicht genau wie das heisst aber ich meine den Teil der nach der Knautschzone kommt und auf keinen Fall "brechen" sollte, hab mal einen üblen ausehenden Unfall-A3 mit 2 solchen Stahlrohren unterhalb bei ausgebauten Motor gesehen) an dem geschweisst wurde.

Nunja, wenn Parkschäden tatsächlich als Unfallwagen gewertet werden würden, wären wohl ca. 50% aller herumfahrenden Auto's wegen irgendwelchen Kratzern statistisch gesehen Unfallwagen :)

Geschrieben

Genau. Zumindest in der Schweiz ist das nicht vom Betrag abhängig, sondern ob irgendwelche "Primärteile" in Mitleidenschaft gezogen wurden.. Ein Kotflügel könnte man also ersetzen, und der Wagen gilt nicht als Unfallwagen. Der TCS oder ADAC kann aber da sicher kompetenter Auskunft geben.

Greets

Matthias

Geschrieben

Soweit ich weiss, gilt in der Schweiz ein Auto erst als Unfallwagen wenn das Fahrgestell verzogen ist.

Geschrieben
kennt jemand unfallwagenkäufer in österreich?

Hallo Wildduck!

Schau mal in den Tageszeitungen bei den Gebrauchtwagenanzeigen unter "Unfallfahrzeuge". Findest bestimmt was! :-))!

Ist ja wirklich Pech, wenn du schon einen Interessenten hattest! Aber mit etwas Glück bekommst du jetzt mehr Kohle als beim Normalverkauf!

Geschrieben
kennt jemand unfallwagenkäufer in österreich?

Ja ich kenn welche!!

Um was für einen BMW handelt es sich denn und wie kaputt ist er??

Vielleicht hast ja Pics....

Bei Interesse schreib mir einfach eine PN

greets

toppi

Geschrieben

Noch mal zum Thema Unfallschäden:

Soweit ich weiß, gilt ein Wagen nur als Unfallwagen, wenn er bleibende Schäden oder Schäden an den Säulen hat.

Ein Bekannter von mir hat sich mal bei 160 auf der Autobahn gedreht, damals die alte S-Klasse, also der Panzer.

Der Wagen war noch fast neu und rumdum waren alle Türen und so beschädigt, ca. 70000 DM Schaden. Die haben das alles erneuert und danach galt der Wagen nicht als Unfallwagen, weil die Schäden nur außen waren, und sich nicht irgendwie etwas verzogen hat oder so.

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