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Wer hat Schuld?!


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So Leute...mal eine Frage an euch...

Angenommen ein Auto STEHT in der Einfahrt (genauso wie auf dem Foto, mit Motor AN) & eine 11 jährige Radfahrerin fährt, aus welchem Grund auch immer, hinten in die Seite. Wer hat Schuld?

Was noch hinzukommt, auf der anderen Straßenseite ist ein breiter Radfahrweg vorhanden!

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Wem würdet ihr erstmal die Schuld geben oder besser gesagt, wer ist der Unfallverursacher?!

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Hallo,

Das stehende Auto ist nie schuld.

Mal angenommen du hättest das Auto mitten auf der Straße geparkt (nicht Autobahn) und dir ist jemand reihngefahren ins Auto, dann hätte der schuld bekommen, der dich gerammt hat.

Gruß

Andy

Du bist nicht Schuld. Aus einer uneinsehbaren Ausfahrt darf man in Schrittgeschwindigkeit herausfahren, solange man nichts sieht. Sobald man etwas sieht, muss man sich vergewissern, dass niemand kommt und darf dann weiter fahren.

Wenn Dein Auto stand und das auch nur ganz klitzeminimal auf dem Gehweg, dann hast Du auf keinen Fall Schuld.

Wenn die das nicht einsieht, dann zerr sie vor Gericht die alte Verkehrsrowdyin O:-)

So siehts aus:

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php

Also hätte das Kind wohl nicht dort fahren dürfen (es sei denn, der Bürgersteig ist als Fuß-/Radweg gekennzeichnet).

Müsste denn in dem Fall der Radweg auf der anderen Straßenseite benutzt werden?

mal von der anderen seite betrachtet:

ist es überhaupt erlaubt auf einem trotoir (richtig geschrieben? oder wie heisst das? bürgersteig? :-? ) mit dem fahrrad zu fahren? :???:

Bis 8 Pflicht, bis 10 freiwillig. Also darf sie auf dem BÜRGERSTEIG fahren. Allerdings natürlich nciht auf der Straße. Das Kind hat schuld wür dich sagen.

---edit---: Mist, zu spät :cry:

In Deutschland wurde doch vor kurzem, wie man auch in den Nachrichten hören konnte, das Verkehrsrecht zu Gunsten von Fußgängern, Fahrradfahrern und insbesondere von Kindern geändert. Soweit ich mich erinnern kann, hieß es damals in der Tagesschau, dass Minderjährige nie die rechtliche Schuld an einem Verkehrsunfall tragen, selbst, wenn sie bei rot über die Ampel gelaufen sind. Dies wurde geändert, damit die "schwächeren Verkehrsteilnehmer " versicherungstechnisch besser abgesichert sind. Versteht mich nicht falsch. Ich schildere hier nur, was ich glaube, wie die rechtliche Situation ist, nicht meine eigene Meinung über die Verschuldensfrage.

Bis 8 Pflicht, bis 10 freiwillig. Also darf sie auf dem BÜRGERSTEIG fahren. Allerdings natürlich nciht auf der Straße.

Aber sie ist 11!

Tja...so wie ihr habe ich eigentlich auch gedacht.

Aber die Herren von der grün/weißen Fraktion waren da anderer Meinung und haben mir erstmal die Schuld gegeben, weil man auf Radfahrer besonders acht geben muß, erst recht beim Rückwärtsfahren...(obwohl ich definitiv stand!!)

Zum Glück ist dem Kind, bis auf einer 2mm Schramme unter dem Auge, nichts passiert. Aber eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich trotzdem bekommen, angeblich sei dies normal wenn Personen "verletzt" sind.

Erst als ich später nochmal auf der "Wache" (nennt man das noch so?!) war, um nachzufragen wer denn nun Schuld hat (dabei auch mal ein bisschen "energischer" :wink: argumentiert hab) haben sie die vorzeitige Schuldfrage auf dem Papier wieder zurückgenommen.

Die Sache geht jetzt mit einer neutralen "Bewertung" (sprich, keine Schuldklärung) zur Verkehrsbehörde, die entscheiden dann vorerst, nachdem alle Beteiligten nochmal zur Anhörung da gewesen sind!

Besonders kurious fand ich aber, dass der Gruppenleiter per Telefon (!!!!!!!!) entschieden hat, wer Verursacher ist.

Auch, dass das Kind da überhaupt nicht fahren durfte (denn wie schon gesagt, auf der anderen Straßenseite befindet sich ein breiter, für beide Richtungen gedachter Radfahrweg) spielte keine Hauptrolle!

Jetzt mal auf den Punkt gebracht...

was kann ich dafür, wenn man mir das Kind mit dem Fahrrad ins Auto fährt?! Kind hin oder her, der böse Autofahrer kann nicht für alles herhalten...

Denn der Wagen STAND, und wie ihr sehen könnt, auch nicht weit auf dem Bürgersteig....(Zeugen dazu gibt es auch genug)

Na ja, mal gucken wie's weitergeht!

Erstmal danke für eure Antworten :-))!:-))!

anscheinend stehe ich mit meiner Meinung doch nicht so alleine da,

auch wenn andere entscheiden....

...Besonders kurious fand ich aber, dass der Gruppenleiter per Telefon (!!!!!!!!) entschieden hat, wer Verursacher ist.

Auch, dass das Kind da überhaupt nicht fahren durfte (denn wie schon gesagt, auf der anderen Straßenseite befindet sich ein breiter, für beide Richtungen gedachter Radfahrweg) spielte keine Hauptrolle!...

"Sach ma was hat der Typ denn für'n Auto?" *funkpfitz* "Irgend so'n dicken BeeMWeh!" *funkpfitz* "Na denn drück ihm ma ein' rein..." *funkpfitz* "Jo Chef!"

*pfeif und abhau*

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Hallo streicher,

 

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Nicht meinen oder glauben!

Die rechtliche Situation ist nach dem neuen und von der Öffentlichkeit allseits gelobten erweiterten Haftungsrecht ganz einfach: Fährt oder läuft ein Kind bis zum 12. Lebensjahr(!) in ein Auto, so hat grundsätzlich immer der Halter oder der Fahrer des Fahrzeuges die Schuld. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat oder das Fahrzeug gestanden hat und nicht bewegt worden ist.

Ob man das für gut oder schlecht hält ist sekundär. Das ist nun mal die aktuelle Rechtslage. Will man das ändern, muss man sich dafür politische Mehrheiten schaffen. Jammern ist überflüssig, schließlich hat man die aktuell Regierenden ja gewählt und das Wahlvolk wollte es so.

:(:(:D

Nicht meinen oder glauben!

Die rechtliche Situation ist nach dem neuen und von der Öffentlichkeit allseits gelobten erweiterten Haftungsrecht ganz einfach: Fährt oder läuft ein Kind bis zum 12. Lebensjahr(!) in ein Auto, so hat grundsätzlich immer der Halter oder der Fahrer des Fahrzeuges die Schuld. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat oder das Fahrzeug gestanden hat und nicht bewegt worden ist.

Na isja großartig. Was nun wenn ein Kind - unerlaubt - in unseren Hof läuft, dabei gegen mein auf einem Privatparkplatz abgestelltes Auto rennt und sich dabei eine Platzwunde zuzieht? Dann bin ich auch Schuld und der dumme weil ich da geparkt habe? Wo soll ich denn mein Auto sonst hinstellen, ausser auf dem dafür zugewiesenen Parkplatz?

Gibt es eigentlich kein Gesetz das uns vor diesen dummen Politikern schützt? :evil::evil::evil::evil:

...Jammern ist überflüssig, schließlich hat man die aktuell Regierenden ja gewählt und das Wahlvolk wollte es so.

Nö gewählt habe ich die nicht, nur ertragen muss ich die :evil: Naja so ist halt Demokratie...

Aber die Frage ist ja auch, ob der Wagen nicht noch auf Privatgelände stand, wenn er wirklich genau so dasteht, wie auf den Bildern. Denn immerhin ist nur knapp 1-2% des Wagens auf dem Gehweg.

Vielleicht will das hier keine sagen, aber das Kind muss schon selten dämlich sein, wenn es bei so wenig "Überlappung" des Wagens mit dem Bürgersteig gerade da dagegen fährt. Um's kurz zu machen: Dummes Kind und das Gesetzt vielleicht sogar noch auf der Seite. Manche Gesetz in der BRD sind wirklich zum :puke: (<-- das ist eines der ersten Male, dass ich diesen krassen Smiley benutze, aber hier war er für mich definitiv nötig!)

Mein Post war auf Naethu bezogen, und ich wollte damit sagen, dass es für das Madchen so oder so nicht erlaubt gewesen wär!!

Also ich würde sagen, wenn du genug Zeugen hast die sagen das der Wagen stand, dann sollte das kein Prob sein. Ohne Neid und Bürokratie im Kopf zumindest (Kein Pauschalurteil, sieht aber schon ziemlich danach aus :puke: )!

---edit---: @ master_p: Ich bin deiner Meinung :)

---edit 2---: Das hier passt zu unserer Diskusion. Klick mich

Also bei dem Fall muss man mal zwischen haftungsrechtlicher und strafrechtlicher Schuldfrage trennen. Man kann nämlich trotzdem haften ohne "Schuld" zu sein. Hab zwar kein Gesetz da um nachzuschauen, aber soweit ich weis, muss deine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Strafrechtlich kann man Dir nur was anhängen, wenn du einen Fehler gemacht hast, also gegen ein Gesetz vertsossen hast. Kommt wahrscheinlich nur § 1 STVG in Frage. Bei dem beschriebenen Ablauf kann man Dir keinen Vorwurf machen, wie sollst Du denn sonst aus der Ausfahrt rauskommen? Ergo: Strafrechtlicht hast Du nichts zu befürchten (auch nichtBußgeld). Ob Deine Haftpflichtversicherung blechen muss oder nicht, wird deine Versicherung selbst klären :wink2:.

Wird vielleicht nicht ganz reinpassen aber hier in der Schweiz gibt es

eine sogenannte "Gefährdungshaftung" welche aus dem Umstand hervor-

kommt, dass ein Auto mit seiner Masse und seiner Geschwindigkeit im

Strassenverkehr eine potentielle Gefahr für die schwächeren Verkehrs-

teilnehmer darstellt. Deshalb muss der Autofahrer nach Gesetz selbst dann einen Teil der Haftung übernehmen, wenn ihn kein Verschulden

trifft. Also müsste sicherlich die Haftpflichtversicherung ein Teil der

Unfallkosten (Fahrradfahrer) übernehmen, dies in Abhängigkeit ob

dem Radfahrer eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Also wenn ihr unterwegs seid ihr einfach mal schuldig O:-)

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