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26.600,- CO2-Steuer auf Crossfire Bj. 2005 aus USA Siedlungsgut? Kann das sein?


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Geschrieben

Liebe Österreicher und US-Import-Experten hier im Forum,

mein Bruder kehrt nach fast 30 Jahren aus Kalifornien zurück nach Österreich und möchte eines seiner Autos als Siedlungsgut mitnehmen. Einen recht seltenen Chrysler Crossfire SRT6 Bj. 2005, den er seit 20 Jahren besitzt.

Je nachdem was man als "Marktwert" ansieht (sie werden zwischen 20-25k gehandelt), haben wir mal den ÖAMTC gefragt (mit einem Marktwert in Höhe von 6-8.000,-) (nachdem Online- und KI-Recherchen widersprüchliche und unsinnige Ergebnisse gebracht haben) wie hoch die NoVa denn sei. Die Antwort war absolut IRRE:

 

Da der CO2 Ausstoß (264g/km) über  155g/km liegt und das Fahrzeug in der EU erstzugelassen wird und ca. 330 PS hat, gibt es scheinbar einen Fehler in diesem Gesetz. Der NoVa-Experte vom ÖAMTC schreibt folgendes:

 

"Normalerweise wird der Steuersatz bei PKW aus dem kombinierten Co2 Wert lt. WLTP Prüfzyklus errechnet. Bei Fahrzeugen aus 2005 gibt es diesen Wert nicht und wird somit der Steuersatz aus der Motorleistung (Motorleistung in kW x 2 ergibt den Ersatz Co2 Wert) errechnet. Dieser Ersatz Co2 Wert wird dann mit der NoVA-Formel, welche im Jahr der erstmaligen Zulassung vom Fahrzeug in der EU Gültigkeit hat, auf den Steuersatz hochgerechnet. In Ihrem Fall würde sich dem Chrysler ein Steuersatz von 80 % vom österreichischen Marktwert ergeben.

Zusätzlich wird beim PKW noch eine Co2 Steuer eingehoben, wenn das Fahrzeug über 155 g/km Co2 Ausstoß hat. In Ihrem Fall fallen zusätzlich rund € 26.600.- nur an Co2 Steuer an."

 

Ich finde ja, dass die NoVa so oder so ein Witz ist und man damit quasi gezwungen wird Hybrid- oder Batterieautos zu fahren (siehe M5 und neuer RS5). Aber DAMIT für einen 21 Jahre alten Youngtimer haben wir nicht gerechnet. (wir überlegen eine Alternative über Ungarn oder Spanien übrigens, falls das tatsächlich stimmen sollte).

 

Herzlichen Dank im voraus für Eure Rückmeldungen

 

Beste Grüße,

Jeff

 

 

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Geschrieben

Anmeldung über DE vorübergehend 6-12 Monate vorr. notwendig) für EU-Erstzulassung ist nicht möglich … Bekannte, Freunde, Familie?

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Geschrieben

@Andreas.Was soll das bringen? Die Nova und CO2 Abgabe muss er halt dann später bezahlen. Außerdem ist die Finanz scharf auf ausländische KFZ in Österreich. Wenn er das KFZ als Übersiedlungsgut anmeldet, braucht er wenigstens keine Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer entrichten. https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/uebersiedlung-fahrzeugeigenimport/uebersiedlung-aus-nicht-eu-staat.html

@JeffG pass auf den österreichischen Marktwert auf, den bestimmt das FA. Der ÖAMTC weiß im Großen und Ganzen wovon er spricht. 

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ministerialrat:

Die Nova und CO2 Abgabe muss er halt dann später bezahlen.

Wegen dem Nebensatz „und das Fahrzeug in der EU erstzugelassen wird“ klang es so, als es dafür dann nochmal teurer wird. 

Geschrieben

Vor 06/2008 gab es nur die Nova, aber keine CO2 Steuer. Maximalsatz 16% vom Nettokaufpreis.
Falls es keinen Kaufpreis gibt oder ihnen der Kaufvertrag nicht reicht (Kauf von Privat mit zu niedrigem Wert) einfach ein Gutachten von einem gerichtlichen Sachverständigen erstellen lassen (~350 Euro) da dieses anerkannt werden muss.

Ich kenne mich mit Übersiedlungsgut nicht aus, aber dachte dass hier die Nova ganz wegfällt. Bei einem regulären Import hast du auf jeden Fall maximal 16% vom Nettokaufpreis bei einem 2005er Auto. (EU Import kommt sicher dazu. K.A. wie hoch die Steuern hier sind)
 

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Ich verkaufe ja Harley Custom Bikes, und bin mit den Thema NOVA sehr bewandt (wenn auch für Motorräder, da gibt es eine andere Berechnung), aber anbei ein Auszug vom BfV:

 

Gut:

Auf Fahrzeuge kann aus einem Drittland als Übersiedlungsgut, ist keine Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer entrichten. 

 

Schlecht:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/normverbrauchsabgabe-uebersicht/nova-steuersatz.html

 

Fahrzeugimport aus Drittstaaten

Für Kraftfahrzeuge, die aus einem Drittstaat importiert werden, existiert keine besondere Regelung. Die NoVA wird daher gemäß der Grundregelung nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung berechnet:

Eigenimport: Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr im Inland.

Erwerb über einen inländischen Fahrzeughändler: Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Lieferung.

Bei der Berechnung wird der vollständige CO2-Malus sowie der Abzugsposten ohne Berücksichtigung der Wertentwicklung des Fahrzeugs angesetzt.

Hinweis zur Berechnungsgrundlage:
Nach aktueller Rechtslage wird der CO2-Emissionswert in g/km nach WLTP (für Pkw, Wohnmobile und andere Kfz zur Personenbeförderung) verwendet. Liegt kein WLTP-Wert vor, wird der CO2-Emissionswert ersatzweise mit dem Zweifachen der Motorleistung in Kilowatt (kW x 2) berechnet.

 

Selbst berechnen kannst du es auch hier:
https://onlinerechner.haude.at/BMF-NoVARechner

Geschrieben

Hey Leute,
vielen Dank. Alles klar. Sieht so aus, als ob das unmittelbar NICHT sauber geht. Eine Variante wäre noch: erstmal NICHT zulassen und alle paar Wochen halt mit einem "blauen Taferl" fahren. (von einer befreundeten Werkstatt) - ist aber auch keine Dauerlösung, denn das müsste man 9 Jahre machen, bis das Auto 30 Jahre alt ist und dann als Oldtimer "möglicherweise" keine NoVa mehr zahlen muss. Ist aber unsicher.

ODER: in den USA verhökern und sich hier was anders kaufen, was auch gefällt (355 GTS zB - ist dann auch eine Nummer höher. Oder 2).

Schon irre was da in Österreich abgeht. 🤪 - man sagt nicht umsonst BANANENREPUBLIK.

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