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26.600,- CO2-Steuer auf Crossfire Bj. 2005 aus USA Siedlungsgut? Kann das sein???


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Geschrieben

Liebe Österreicher und US-Import-Experten hier im Forum,

mein Bruder kehrt nach fast 30 Jahren aus Kalifornien zurück nach Österreich und möchte eines seiner Autos als Siedlungsgut mitnehmen. Einen recht seltenen Chrysler Crossfire SRT6 Bj. 2005, den er seit 20 Jahren besitzt.

Je nachdem was man als "Marktwert" ansieht (sie werden zwischen 20-25k gehandelt), haben wir mal den ÖAMTC gefragt (mit einem Marktwert in Höhe von 6-8.000,-) (nachdem Online- und KI-Recherchen widersprüchliche und unsinnige Ergebnisse gebracht haben) wie hoch die NoVa denn sei. Die Antwort war absolut IRRE:

 

Da der CO2 Ausstoß (264g/km) über  155g/km liegt und das Fahrzeug in der EU erstzugelassen wird und ca. 330 PS hat, gibt es scheinbar einen Fehler in diesem Gesetz. Der NoVa-Experte vom ÖAMTC schreibt folgendes:

 

"Normalerweise wird der Steuersatz bei PKW aus dem kombinierten Co2 Wert lt. WLTP Prüfzyklus errechnet. Bei Fahrzeugen aus 2005 gibt es diesen Wert nicht und wird somit der Steuersatz aus der Motorleistung (Motorleistung in kW x 2 ergibt den Ersatz Co2 Wert) errechnet. Dieser Ersatz Co2 Wert wird dann mit der NoVA-Formel, welche im Jahr der erstmaligen Zulassung vom Fahrzeug in der EU Gültigkeit hat, auf den Steuersatz hochgerechnet. In Ihrem Fall würde sich dem Chrysler ein Steuersatz von 80 % vom österreichischen Marktwert ergeben.

Zusätzlich wird beim PKW noch eine Co2 Steuer eingehoben, wenn das Fahrzeug über 155 g/km Co2 Ausstoß hat. In Ihrem Fall fallen zusätzlich rund € 26.600.- nur an Co2 Steuer an."

 

Ich finde ja, dass die NoVa so oder so ein Witz ist und man damit quasi gezwungen wird Hybrid- oder Batterieautos zu fahren (siehe M5 und neuer RS5). Aber DAMIT für einen 21 Jahre alten Youngtimer haben wir nicht gerechnet. (wir überlegen eine Alternative über Ungarn oder Spanien übrigens, falls das tatsächlich stimmen sollte).

 

Herzlichen Dank im voraus für Eure Rückmeldungen

 

Beste Grüße,

Jeff

 

 

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Geschrieben

Anmeldung über DE vorübergehend 6-12 Monate vorr. notwendig) für EU-Erstzulassung ist nicht möglich … Bekannte, Freunde, Familie?

Geschrieben

@Andreas.Was soll das bringen? Die Nova und CO2 Abgabe muss er halt dann später bezahlen. Außerdem ist die Finanz scharf auf ausländische KFZ in Österreich. Wenn er das KFZ als Übersiedlungsgut anmeldet, braucht er wenigstens keine Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer entrichten. https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/uebersiedlung-fahrzeugeigenimport/uebersiedlung-aus-nicht-eu-staat.html

@JeffG pass auf den österreichischen Marktwert auf, den bestimmt das FA. Der ÖAMTC weiß im Großen und Ganzen wovon er spricht. 

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