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Geschrieben

In verschiedenen Klimaanlagen kommen diverse Kältemittel zum Einsatz. Ein auszugsweiser Überblick:

 

R290 (Propan)

R600 (Butan)

Diese werden in stationären Klimaanlagen und Kühlschränken eingesetzt. Beide sind klimafreundlich und brennbar. Im Brandfall entstehen keine gesundheitsschädlichen Verbrennungsprodukte.

 

R1234 yf (Tetrafluorpropen)

Dies wird seit 2017 in Kfz-Klimaanlagen eingesetzt. Es ist ebenfalls klimafreundlich und brennbar. Im Brandfall entsteht u.a. Flourwasserstoff, das extrem (!) gesundheitsschädlich ist. R1234yf ist beispielsweise in meinem BMW i3 eingesetzt.

 

Propan/Butan Mischung

Dies ist klimafreundlich und brennbar. Im Brandfall entstehen keine gesundheitsschädlichen Verbrennungsprodukte. Für Kfz-Klimaanlagen ist es allerdings nicht zulässig und führt beim Einsatz zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, da diese an bestimmte Kältemittel gebunden ist. Gilt auch bezüglich R290 und R600.

 

Propan und Butan sind spottbillig, im Gegensatz zu R1234yf. Hinzu kommt, dass R1234yf korrosiv wirkt, wegen des Zerfallproduktes Trifluoressigsäure, im Gegensatz zu Propan und Butan.

 

Mir erschliesst sich nicht, warum dann R1234yf in Kfz-Klimaanlagen zulässig ist, Propan bzw. Butan dagegen nicht. Das Kriterium "brennbar" erfüllen alle genannten Kältemittel, wobei R1234yf  zudem im Brandfall sehr gesundheitsschädlich ist. Kann mir das jemand erklären? Es sei angemerkt, dass technische Gründe mir nicht ersichtlich sind, Kfz-Klimaanlagen würden mit Propan/Butan ohne weiteres funktionieren, übrigens auch mit den R12 kompatiblen Kompressorölen (anders als bei R12 Anlagen, die auf R134 umgestellt worden sind).

 

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Geschrieben

Mercedes hat sich lange massiv gegen den Einsatz von R1234YF gewehrt. Leider erfolglos, die aktuellen Modelle haben das auch. 
Einzig zulässige Alternative wäre m.W. eine CO2-Anlage. Die ist aber wohl wesentlich teurer, weil höhere Drücke erforderlich sind? (Gefährliches Halbwissen)

Was sicher ist: ab 01.01.2028 dürfen in USA sogar Traktoren usw. nicht mehr mit R134a Anlagen gebaut oder importiert werden. 
Offensichtlich haben sich die Gesetzgeber hier auch für R1234YF entschieden. 

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