Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hätte da mal eine Frage an unsere Schweizer User hier. Ein Freund wurde irgendwann letztes Jahr in der Schweiz geblitzt. Es war ein kurzer Tunnel und sowohl davor, als auch danach 120 erlaubt. Im Tunnel jedoch 100! Er ist mit Tempomat mit 140 gefahren, wodurch es am Ende 40 zu schnell waren. Das Auto war auf eine seiner Firmen zugelassen. Von der CH-Behörde hat er bis heute weder eine Anhörung, noch ein Foto erhalten, sondern lediglich eine Vorladung zu seinem örtlichen Polizeirevier. Diesen hat er jedoch bisher nicht wahrgenommen. Sein beauftragter deutscher Rechtsanwalt hat daraufhin um Akteneinsicht gebeten. Diese wurde ihm jedoch verwährt. (Wahrscheinlich sind die Fotos zu schlecht.) Sowas habe ich noch nie gehört. Sein deutscher Anwalt meinte, dass er das Verfahren hier in Deutschland ohne Akteneinsicht relativ schnell zu Fall bringen würde. Stichwort Aussageverweigerungsrecht, da Halter eine GmbH ist. Wie schaut es hier nach CH-Recht aus? Hat jemand einen guten CH-Verkehrsanwalt, der sich mit sowas auskennt? 

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Ohne in Sache wirklich kundig zu sein, kann ich nur raten da vorsichtig und mit Bedacht ran zu gehen. In der Schweiz kann 40 km/h zu schnell fahren, je nach Situation, zu einer Geldstrafe, einem Führerausweisentzug oder sogar einer Freiheitsstrafe führen. Ich hatte mal so einen Fall mit dem Motorrad und deutschem Kennzeichen bei einer Fahrt auf der Landstrasse. Die Schweizer haben da viel Zeit und senden das nach Deutschland im Rahmen der gültigen Abkommen. Am Schluss gibt es mindestens drei Strafen: Führerscheinentzug, Busse/Freiheitsstrafe, Kosten des Administrativverfahren. Das Fahrzeug aus Deutschland einzuziehen und zu Verkaufen, wie es hier bei "Raser-Delikten" gerne mal gemavht wird, weil das Fahrzeug als Waffe angesehen wird, wird bei einem Wohnsitz in Deutschland/Firmenwagen und "nur" 40km/h wohl nicht durchsetzbar sein, auch wenn man sich unkooperativ verhält und z.B. Termine nicht wahrnimmt/vorsätzlich mit Tempomat zu schnell fährt. 

  • Gefällt mir 3

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Erstelle ein neues kostenloses Benutzerkonto.

Jetzt registrieren

Anmelden

Bereits Mitglied? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...