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Unfall auf Dienstfahrt mit dem eigenen Wagen.


Symetic

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Die Schwester meiner Frau hat auf einer Dienstfahrt einen selbst verschuldeten Unfall gebaut.

Sie ist mit ihrem eigenen Wagen gefahren, weil der Firmenwagen in der Werkstatt war.

Wie sieht das nun mit den Kosten aus? Wer kommt für die Reperatur ihres Fahrzeugs und das des Unfallgegners auf?

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Bekommt sie dafür Kilometergeld ? In dem Fall wird sie ihre Haft- bzw. Vollkasko-Versicherung (sofern vorhanden) in Anspruch nehmen müssen. Meines Wissens nach ist mit dem Kilometergeld auch das Unfallrisiko abgegolten, ich bin mir da aber nicht vollkommen sicher.

Bei uns ist es so, dass der eigene Schaden des Mitarbeiters vom Arbeitgeber übernommen wird, der Fremdschaden von der KFZ-Haftpflichtversicherung, mit der Folge, dass die Beiträge natürlich nach oben gehen. Wenn der Arbeitgeber eine Rabattverlustversicherung hat, wären auch diese Kosten abgedeckt.

Ich weis nicht, wie groß die Firma ist, aber es würde sich vielleicht lohnen, mit dem Sachbearbeiter für Versicherungen zu reden.

Hallo Symetic,

wenn mit der Firma keine vertraglich festgelegte Vereinbarung vorliegt, wird sie die Kosten wohl selbst tragen müssen.

Sie kann aber im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung IMO die Reparaturkosten steuerlich absetzen, weil sie bei einer geschäftlich ausgeübten Fahrt angefallen sind. Nichts desto trotz ist alles, was hier geschrieben wird, ausschließlich Laienansicht. Sie sollte sich da am besten mal mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater unterhalten.

Hatte das gleiche Problem auch schon mal!

Den Schaden trägt die Versicherung des Arbeitgebers (die SB zahlt der AG). Allerdings muß dafür ein Dienstreiseauftrag bestehen, der besagt, dass die Fahrt im Privatfahrzeug genehmigt ist.

Mit km-Geld hat das nix zu tun, das bekommt man trotzdem!

War aber bei mir ein reiner Kaskoschaden - wie das dann in HP-Fällen aussieht, da hab ich keine Ahnung!

Ich weiß aber nicht, ob das eine gesetzliche Regelung ist, oder das jedes Unternehmen anders handhabt.

Erik

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