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Geschrieben

Ich habe in Insbruck ein Ticket über 25 Euro bekommen, da ich die Parkdauer um 15 min überschritten habe. Dieses Ticket habe ich umgehend bezahlt. 6 Wochen später, habe ich eine Anonymverfügung über 40 Euro bekommen. Ist das Rechtens? Muss ich diese auch noch bezahlen? Danke.

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Geschrieben

Aus eigener Erfahrung kann ich dir empfehlen: Bezahle es und erspare dir weiteren Ärger. Wenn du selbst weißt, dass du der Fahrer warst (Thema Fahrerhaftung / Halterhaftung), dann erledige die Sache einfach durch Zahlung. Spart dir weitere Zeit, Geld und Nerven.

 

LG,

Sarah

Geschrieben

Nach der Angabe von Mark hatte er bereits bezahlt. 
Deshalb die Fragen:

Bezieht sich die Anonymverfügung auf das selbe Delikt oder einen anderen Verstoß ?
Hast du den Parkverstoß fristgerecht bezahlt ?

  • Gefällt mir 3
Geschrieben

Jetzt machen die Feiglinge aus der Behörde das auch schon anonym?

 

 

 

:ichbindoof:

 

Ich weiß, in Österreich heißt das so.

Geschrieben

Ich würde das mit der Behörde in Innsbruck klären. Wenn Du den Strafzettel bezahlt hast, kann es ja nicht sein, dass die Dir dann nochmal etwas in Rechnung stellen. Da Österreich ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland hat, sollte man immer bezahlen, da die Behörden es andernfalls an ihre deutschen Kollegen zur Vollstreckung weiterleiten. Bei Frankreich, Italien oder Kroatien bin ich da entspannter...

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb california:

Wenn Du den Strafzettel bezahlt hast, kann es ja nicht sein, dass die Dir dann nochmal etwas in Rechnung stellen.

Doch, wenn er zu spät gezahlt hat oder bei der Überweisung einen Fehler begangen hat. Sollte die Strafverfügung wirklich wegen desselben Deliktes ergangen sein, kann er in seinem Rechtsmittel auf die bereits erfolgte Bezahlung der Anonymverfügung hinweisen und wird er sohin nur den Differenzbetrag zwischen der Anonymverfügung und der Strafverfügung zu zahlen haben.

 

 

  • Gefällt mir 5
Geschrieben

Ich bin zwar nicht der Threadersteller und damit auch nicht die betroffene Person. Aber die Tipps hier finde ich auch als Aussenstehender super hilfreich. Danke @ce-we 348 und @ministerialrat! Wirklich top von Euch :-))!.

  • Gefällt mir 4

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