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MwSt im Auto halten


Zur Lösung Gelöst von Leon-MUC,

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb stelli:

Autos geleast und innerhalb einer kurzen Haltedauer mit Gewinn verkauft.😉

Und bei der (privaten) ESt.Abrechnung 3 Jahre später die Erlöse angegeben bzw. bei betrieblicher Gestaltung in den Gewerbetrieb veranlagt?

 

Was hat das dann mit der ausweisbaren USt. zu tun, wenn der Leasingnehmer eine Privatperson ist und das Fahrzeug als Leasinggegenstand in seinen Besitz übergeht ist es maximal eine Differenzbesteuerung, dennoch steuerschädlich zu bewerten - oder?

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Andreas.:

Und bei der (privaten) ESt.Abrechnung 3 Jahre später die Erlöse angegeben

Spekulationsfrist?

Bei mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. 
 

Da man z.B. bei einem seltenen Ferrari von einem Sammlergegenstand ausgehen kann. Dazu noch, wenn man das mehrmals im Jahr machen würde. Also ist die Spekulationsfrist schon der sichere Weg. 
 

Ich würde nicht empfehlen, mich bei einem Gewinn von 1 mio bei einem Competizione mit dem Finanzamt anzulegen.🤣

 

 

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Geschrieben

Interessantes Konzept, das ich so nicht auf dem Schirm hatte.

 

Ich bin mir trotzdem nicht sicher, wie und ob es in der Praxis so funktioniert, dafür muss ich mich echt mal einlesen.

 

 

Wenn man ein Vollamortisationsvertrag abschließt (also das Auto z.B. durch die Raten & Sonderzahlungen 100% abbezahlt wird), findet also so oder so eine wirtschaftliche Zurechnung zum Leasingnehmer statt. Steuerrechtlich also sehr relevant.

 

- Aber ist dieser Leasingzeitraum dann trotzdem voll anzurechnen auf die privaten 12 Monate der Spekulationsfrist?

 

 

 

- Und der Veräußerungserlös den der Leasinggeber erzielt, wäre in diesem Beispiel zu 100% an den Leasingnehmer zu zahlen, wenn es so auch vertraglich geregelt wäre (statt z.B. 75/25).

 

Aber der Leasinggeber verkauft den Wagen dann ja nicht privat, sondern gewerblich weiter, und da hat Andreas recht, es ist doch trotzdem ein gewerblicher Gewinn und Dinge wie die Differenzbesteuerung usw. kommen zum tragen und würden diesen Wertsteigerungsgewinn ja wieder schmälern?

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb california:

@maniac669 Naja, wenn ich mir in mobile so die Angebote der Hypercars (Koenigsegg, Pagani, Bugatti, LaF) anschaue, haben davon gerade einmal die Hälfte ausweisbare Mwst. Beim 918er sind es sogar fast 100%, die keine haben.
 

Stehe auch gerade vor der Entscheidung, ob ich meine Flunder über die Firma oder privat kaufen soll. Privat ist eben der Wertzuwachs steuerfrei. Wenn ich alleine sehe, das LaF selbst als Coupé heute mehr als das dreifache des damaligen Neupreises kosten, ist der Privatkauf durchaus eine Überlegung wert. Solche Autos verschwinden oft in privaten Sammlungen und da ist die Vorsteuer dann mMn nicht mehr so wichtig. Aber dein o.g. gängiges Modell ist mir natürlich auch bekannt. 


klar wenn das das Auto das dreifache wert sein sollte - schön.

 

Nimm aber zb nen auto für 3 mio netto.

Den musst du wenn du Ihn privat verkaufst für 3.6 netto verkaufen damit du mit ner null raus kommst. (Kauft keiner brutto bzw orientieren sich alle autos die verkauft werden an netto preisen)

 

Bei 3.1 netto machste aber schon 50k nach steuer gewinn wenn du ihn nicht privat gekauft hast.

 

Da Autos in dieser Liga oft ins ausland gehen ist der brutto preis leider fürn Popo.


Der 918 ist kein richtiges Hypercar - hat ja damals nur 750k gekostet daher haben den viele privat gekauft.


lg

 

 

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb stelli:

Ich würde nicht empfehlen, mich bei einem Gewinn von 1 mio bei einem Competizione mit dem Finanzamt anzulegen.🤣

Das ist die Frage - solche Erlöse sind doch bei Einkommensteuer anzugeben?

vor einer Stunde schrieb Leon-MUC:

- Aber ist dieser Leasingzeitraum dann trotzdem voll anzurechnen auf die privaten 12 Monate der Spekulationsfrist?

Das bezweifle ich, weil der Eigentumsübertrag erst die Bindefrist vorgibt. 

 

 

Aber, das hat nichts mit der USt zu tun.

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb maniac669:

Bei 3.1 netto machste aber schon 50k nach steuer gewinn wenn du ihn nicht privat gekauft hast.

 

Da Autos in dieser Liga oft ins ausland gehen ist der brutto preis leider fürn Popo.


Der 918 ist kein richtiges Hypercar - hat ja damals nur 750k gekostet daher haben den viele privat gekauft.

 

Buh, bloß gut dass ich so ne arme Sau bin das ich bei 500K brutto schon überlegen muss ob ich den Hobel wirklich will. Spart mir offensichtlich so manche Kopfschmerzen. Aber ich bin ja auch so ein Narr der seine Autos kauft um damit zu fahren, obwohl das Gerüchten zufolge auch nicht gut für deren Wertentwicklung ist 🤣

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Andreas.:

Das bezweifle ich, weil der Eigentumsübertrag erst die Bindefrist vorgibt. 

 

Das ist halt die Frage, denn per se wird tatsächlich der Leasingnehmer ab Beginn des Leasingvertrages wirtschaftlicher Eigentümer (zivilrechtlicher Eigentümer bleibt der Leasinggeber), und das sollte eigentlich das steuerrechtlich Relevante sein, theoretisch auch für die Spekulationsfrist.

Aber ob das auch tatsächlich so ist, weiß ich nicht. 

 

 

 

  

vor 2 Stunden schrieb Andreas.:

Aber, das hat nichts mit der USt zu tun.

 

Naja, indirekt eben schon. Wenn ich durch solch ein Konstrukt privat einen Gewinn erzielen kann, und die USt. des Autos dennoch erhalten bleibt.

 

Aber es bleibt eben meine Frage von oben, die Du ja mit der Differenzbesteuerung auch schon angesprochen hast. 

 

Ist mir eben durch diesen Punkt noch nicht ganz klar, wie es wirklich steuerfrei ablaufen soll. Vllt. kann stelli dazu nochmal ins Detail gehen ?!

 

 

 

Das Ganze Firmenwagen-Thema hat fast was von der Wegzugsbesteuerung Komplexheit 😅

 

 

 

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Geschrieben

Da ein Leasingvertrag juristisch betrachtet ein sogenannter atypischer Mietvertrag ist (so hab ich das zumindest aus meinem gut zwei Jahrzehnte zurückliegenden Studium noch in Erinnerung), würde mich sehr wundern, wenn der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer ab dem Tage des Leasingbeginns sein sollte. Er ist Zeit der im Vertrag vereinbarten Periode Besitzer, Eigentümer kann er juristisch erst werden, wenn er laut des Vertrags die Möglichkeit hat und nutzt, den Wagen zu einem bestimmten Zeitpunkt „rauszukaufen“.

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Geschrieben

So dachte ich es grob auch, darum konnte ich stellis Beiträge nicht nachvollziehen. Habe dann selber gegoogelt ..

 

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/einkommensteuerrechtliche-behandlung-von-leasingvertraegen_164_525902.html

 

--> wirtschaftlicher Eigentümer ist eben nochmal was anderes. Man muss echt Jura und BWL studieren, wenn man in Deutschland den Überblick behalten möchte 😅

 

Und Kaufoption scheint ja seitens der Händler nicht das Problem zu sein, wenn sie mitverdienen, machen sie das ja wohl eh gerne ..

 

 

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Geschrieben

Also, ich habe es versucht, aber bei dem Fachvokabular .................  Ich schnalle es nicht. :D 

:hilfe:

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