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MwSt im Auto halten


Zur Lösung Gelöst von Leon-MUC,

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Hallo Freunde des Autos,

 

Ich würde mir und Euch gerne unser Schwarmwissen zu nutzen machen, Thema wie behalte ich als Privatperson die MwSt im Auto.

 

Beispiel: Auto X (illustrativ, nicht auf Nachkommastellen etc.)

Netto 420k€

Brutto 500k€

 

dh wir würden knapp 80k€ MwSt zahlen, welche man oft nicht oder nur bedingt bei Privatverkauf wieder bekommt und auch wenn “weg” die Vermarktung ins Ausland erschwert.

 

Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten wie man das Auto “erwirbt” und in welcher Indentität. (hier soll es auch nur um das Thema MwSt gehen und nicht um Opportunitätskosten zwischen vollem Kapitaleinsatz beim Kauf vs. Leasing etc)

 

a) Privatperson als Kauf / Finanzierung

Vorteil: nach einem Jahr Steuerfreier Verkauf bei Preissteigerung

Nachteil: MwSt ist weg

 

b) Privatperson im Leasing mit Kaufrecht nach auslaufen des Leasings

Vorteil: MwSt bleibt im Fahrzeug

Nachteil: Kosten des Leasings und alles muss über einen Händler laufen

 

c) Kauf in einem Unternehmen (ggf neu zu gründen)

Vorteil: Kauf ist netto

Nachteil: Steuern auf Preissteigerung und alle anderen Thematiken des Firmen/Dienstwagens

 

d) Eure Lösungswege

 

Ich freue mich schon auf Eure Ansätze und Erfahrungen!

 

Grüsse,

MM

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In meinem Fall bzw nach meiner Ansicht zuerst das ernüchternde: es gibt kein d).

Habe den Spaß mit meinen Spaßautos selbst x-mal durchgemacht und bin bis zum heutigem Tage zu keiner anderen Lösung gekommen, als in den sauren Apfel zu beißen und dem tollen Staat jedes Mal aufs Neue ein fettes Geschenk machen zu dürfen. Und da ich ja recht wechselmütig bin, geschieht das auch gerne alle Jahre wieder. Habe mir natürlich auch alle andere potentiellen Alternativen im Kopf schon durchgedacht, bin aber auch dadurch nicht schlauer geworden. Leasing wäre theoretisch auch über eine externe Leasingbank möglich, also nicht über den direkten Anbieter des Herstellers. Genau den Weg gedachte ein Bekannter von mir vor kurzer Zeit zu gehen, bis auch da die Ernüchterung kam: aufgrund der extrem angestiegenen Zinsen lag das Leasingangebot unterm Strich bei deutlich über 8% Verzinsung, wenn ich mich richtig erinnere, und war somit über 3 oder 4 Jahre deutlich kostenintensiver als die dadurch „gerettete“ Märchensteuer. Noch dazu kommt, und das natürlich ein rein subjektives Element aus meiner Sicht, das blöde Gefühl, doch de facto nicht mal der Eigentümer seines Traumwagens zu sein, sondern eben nur „auf zwei Rädern“ zu fahren. Der Kauf in/über ein Unternehmen (und dann auch noch extra dazu gegründet😳), dazu hatte ich unlängst in einem anderem Thread schon mal meinen Senf dazu gegeben. Mag bei Wagen der Liga Ferrari, Lamborghini, Bugatti machen wer will, ich habe den Mut nicht und schlafe diesbezüglich lieber jede Nacht ganz entspannt und ruhig ohne Angst des Besuchs von bestimmten allseits gefürchteten Staatsbediensteten früh morgens vor der Haustür. Aber wie heißt‘s so schön: den Mutigen gehört die Welt😉😂.

  • Gefällt mir 6

Umsatzsteuer ist zweckgebunden. Vorsteuerabzugsberechtigt ist, wer den Zweck erfüllt. Umsatzsteuer ausweisbar bei gewerblich genutzter Ware entsprechend bei der Transaktion. Soweit die Basis. 

 

a) legal.

b) Grauzone, da muss der Leasinggeber mitspielen und ob nach Leasingende dann keine „nutzenunüblicher Verschleiß“ in Rechnung gestellt wird mit solchen dubiosen Geschäftsleuten - eigenes Risiko.

c) Grauzone, der Wagen muss dem Unternehmenszweck entsprechen, um steuerlich berücksichtigt zu werden. D.h. Ferrari 812 GTS als „Firmenfahrzeug“ > erwarte mehr als 3 Mio Umsatz, Gewinn darf nicht nur durch das Auto kannibalisiert werden, der Zweck der Firma heisst „ohne 812 GTS verliere ich diesen Umsatz“.

d) vergiß es. Nimm es in Kauf oder lasse es bleiben. Miete geht auch, kostet bis zu 5TEUR/Monat und du hast ausser Geld nichts verloren.

  • Gefällt mir 5

@luxury_david Danke für Dein Feedback

 

d.h. Dein Weg ist a) Kaufe inkl. MwSt bezahlt und Dein Auto.

 

Da Du regelmäßig wechselst, was ist Deine Erfahrung beim Wiederverkauf. Bekommst Du die Autos ohne MwSt ausweisbar wieder gut los und was ist die ggf. Preisdifferenz im Vergleich zu einem mit MwSt. 

  • Lösung
vor 3 Stunden schrieb MM_:

a) Privatperson als Kauf / Finanzierung

Vorteil: nach einem Jahr Steuerfreier Verkauf bei Preissteigerung

Nachteil: MwSt ist weg

 

Das mache ich, da ich keine Lust auf Streitereien mit dem Finanzamt habe. Das kostet erstens auch Geld (Steuerberater, Anwalt) und bringt Stress, den ich mir lieber spare, auch wenn man dadurch evtl. Geld verliert. Kein Stress zu haben ist auch etwas wert 🙂

 

vor 3 Stunden schrieb MM_:

b) Privatperson im Leasing mit Kaufrecht nach auslaufen des Leasings

Vorteil: MwSt bleibt im Fahrzeug

Nachteil: Kosten des Leasings und alles muss über einen Händler laufen

Leasing mit Kaufoption ist steuerschädlich. BFH Urteil vom 26.11.2014 (X R 20/12). Dies außerhalb des Leasingvertrages zu vereinbaren kann klappen, muss aber nicht.

 

vor 3 Stunden schrieb MM_:

c) Kauf in einem Unternehmen (ggf neu zu gründen)

Vorteil: Kauf ist netto

Nachteil: Steuern auf Preissteigerung und alle anderen Thematiken des Firmen/Dienstwagens

Ganz schwierig geworden:

"Der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines PKW steht einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird." BFH-Urteil vom 08.09.2022 V R 26/21

 

vor 3 Stunden schrieb MM_:

d) Eure Lösungswege

Es gibt mMn keine.

So blöd es klingt, aber einfach freuen, dass wir - obwohl wir in Deutschland sind - nur Umsatzsteuer auf diese Autos zahlen und noch keine Luxussteuer.

  • Gefällt mir 12

@Leon-MUC Danke für Deine Ausführungen, - sehe ich persönlich praktisch 1-1 genauso - aber hier geht es ja um die Zusammenstellung des Wissens im Forum.

 

Eine Frage (ich weis ja das Du ein Liebhaber des Stiers bist); wie sind Deine Erfahrungen beim Wiederverkauf ohne Ausweisbare MwSt?

 

PS: @all zu C) hat jemand von Euch mal ein EU/GBR gegründet, die Wagen dann an vermietet und dann weiterverkauft? Die Frage hierzu wäre wieviele Autos braucht man pro Jahr etc. ; ansonsten sehe ich das Thema ausser bei großen Mittelständler eher schwierig.

vor 5 Minuten schrieb MM_:

@luxury_david Danke für Dein Feedback

 

d.h. Dein Weg ist a) Kaufe inkl. MwSt bezahlt und Dein Auto.

 

Da Du regelmäßig wechselst, was ist Deine Erfahrung beim Wiederverkauf. Bekommst Du die Autos ohne MwSt ausweisbar wieder gut los und was ist die ggf. Preisdifferenz im Vergleich zu einem mit MwSt. 

Genau, für mich und das mit mir einhergehende Bedürfnis, stets ruhig nächtigen zu können, führt mich nichts an Weg a) vorbei. 
Also, beim Wiederverkauf war’s bei den letzten Malen Ende 2020, Ende 2021 und schließlich Ende 2022 noch kein Problem. Ich habe alle 3 Fahrzeuge sogar direkt bei meinem jeweiligen Vertragshändler in Zahlung gegeben und im ersten Fall nach 2 Jahren Nutzung leichten Verlust gemacht, im Zweiten nach genau einem Jahr exakt das zurückbekommen, was ich gezahlt hatte (und das sogar trotz einem Riesenproblem mit dem Wagen, wie ich’s damals in einem anderen Thread geschildert hatte) und im Dritten sogar einen leichten Gewinn verbuchen können. Zu der Zeit hatte ich Null Probleme damit, ob MwSt ausweisbar oder nicht. Nun war das jedoch den geradezu krankhaften Preissteigerungen auf dem Luxusmarkt bei Armbanduhren der Big Three bzw Big Four und eben auch dem von Sportwagen geschuldet. Die Leute haben gekauft auf Teufel komm raus, als gäbe es kein Morgen mehr.

Jetzt liegt es jedoch leider völlig konträr dazu, unsere beste Außenministerin aller Zeiten würde es glatt als 360 Grad Wende deklarieren. Sportwagen nahezu jeglicher Couleur stehen wie Sauerbier, bei meinen Vertragshändler können sie mit Ferraris zurzeit die Wände tapezieren und auch meinen eigenen werde ich selbst deutlich unterhalb des günstigsten Preises in ganz Deutschland nicht los.

  • Gefällt mir 5

 

vor 11 Minuten schrieb erictrav:

Unfassbar, wer ist denn so dämlich und fragt nach Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung in einem öffentlichen Forum.

Was ein Blödsinn. Er fragt nach Tipps im Umgang mit dem (Firmen)-Wagen und der USt.

 

Das, was jeder Mensch auch seinen Steuerberater fragen würde, sobald es zum Thema wird. Leider haben die oft auch keine Ahnung bzgl. der aktuellen Rechtsprechung, darum ist die Nachfrage in einem Forum wie diesem absolut legitim.

 

 

  • Gefällt mir 9

Uiuiui, da wird ein weites Feld eröffnet. Zum einem bewegen sich in Deutschland, und das in anderen Ländern dito, hunderttausende Fahrzeuge im Luxussegment weit oberhalb der 100000 Euro mit ausweisbarer MwSt. sprich mit gewerblicher Zulassung. Insofern erschließt sich mir nicht, warum der TS nicht genau danach im diesem Thread fragen darf. 9 von 10 Porsches aller Art haben nach der Neuzulassung ausweisbare MwSt und das ist Fakt. Nahezu jede neue S-Klasse, 7er, A8 läuft als Firmenwagen. Sind das jetzt alles Steuerhinterzieher!? Bei absoluten Alltagswagen, wie sie die erwähnten Oberklassenfabrikate ja nun einmal sind, die 365 Tage p.a. ohne jegliche Einschränkungen genutzt werden (können), sehe ich da nicht das geringste Problem. Oder soll der Unternehmer eines mittelständischen Betriebs mit einem Dacia Logan tagein und tagaus sein Dasein fristen!?
Man kann sich andererseits trefflich darüber streiten, ob die Zulassung eines Bugatti Chiron für 3,5 Mio Euro aufwärts als Firmenwagen legitim ist. Fakt ist, dass es anscheinend „legal“ geschieht, andernfalls würden gebrauchte dieser Fahrzeuge bei mobile etc. nicht mit ausweisbarer MwSt. offeriert werden. Was man davon hält und das Finanzamt daraus macht, steht auf einer völlig anderen Seite. Man kann, und da schließe ich mich selbst keinesfalls aus, es als „bigott“ bezeichnen, einerseits dem kleinen Handwerker, der dem Nachbarn für 150 Euro am Samstag „nebenbei“ ein Fenster wechselt, als kriminellen Gangster hochzustilisieren und aber anderseits selbst einen Lamborghini Aventador SVJ Roadster als „Firmenfahrzeug“ laufen lässt bzw. es für vollkommen in Ordnung befindet. Es mag ein Graubereich sein, der eben mit viel Glück ja offenbar durchgeht (und das selbst vereinzelt bei Personen meines eigenen Kundenkreises), ich persönlich empfinde es de facto und logischerweise schon rein rechnerisch als die deutlich größere „Steuerhinterziehung“, einen Supersportwagen im Wert von 400, 500, 600k oder gar mehreren Millionen zum Schein so laufen zu lassen. Beispielsweise einen im Alltag nicht mal brauchbaren erwähnten SVJ Roadster als zum allzeitigem Nutzen des Betriebs!? Ist schon klar…😂

vor 9 Minuten schrieb luxury_david:

Nahezu jede neue S-Klasse, 7er, A8 läuft als Firmenwagen. Sind das jetzt alles Steuerhinterzieher!?

Nein, wenn sie im Rahmen des Unternehmens genutzt werden. Und das ist hier doch ganz klar nicht der Fall.

Am besten kommen wir wieder konstruktiv zum Kern des Beitrags zurück, habt Ihr eine Option d) bzw. wie ist Eure Erfahrung mit Autos im dem Preissegment ohne ausweisbare MwSt.

 

Beste Grüße,

MM

  • Gefällt mir 1

(bitte nicht ganz ernst nehmen)
Zu Option d) Autoverleih aufmachen mit vielen (Bekannten) Handwerkern die am Wochenende „nebenbei“ das Fenster wechseln und in Bar die Leihgebühr entrichten. Hat mehrere positive Effekte für beide Seiten. 😇

  • Gefällt mir 1
  • Haha 1

Also,

 

grundsätzlich sind quasi alle hypercars mit mwst ausweisbar.

Es gibt wirklich fast keinen der diese Kisten Privat kauft und die Steuer abdrückt.

 

Diese Autos werden aber auch kaum bewegt.

Heisst sie laufen in gmbhs oder ähnlichem als anlage - wenn der Besitzer der gmbh sie dann nutzt ist es eine vorführende Geschichte (zum verkauf) oder zb auf Miete.

Gängiges model zb ist das der Besitzer die gmbh mit dem kapital zu einem niedrigen Zins versorgt und dafür zu einer niedrigen miete ab und zu das Auto nutzt.

 

Es gibt schon Spielraum aber der macht meist nur bei Hypercars wirklich sinn…

 

Ich hab leider bei meinem Bugatti die mwst verbrannt 😂

 

  • Gefällt mir 6

@maniac669 Naja, wenn ich mir in mobile so die Angebote der Hypercars (Koenigsegg, Pagani, Bugatti, LaF) anschaue, haben davon gerade einmal die Hälfte ausweisbare Mwst. Beim 918er sind es sogar fast 100%, die keine haben.
 

Stehe auch gerade vor der Entscheidung, ob ich meine Flunder über die Firma oder privat kaufen soll. Privat ist eben der Wertzuwachs steuerfrei. Wenn ich alleine sehe, das LaF selbst als Coupé heute mehr als das dreifache des damaligen Neupreises kosten, ist der Privatkauf durchaus eine Überlegung wert. Solche Autos verschwinden oft in privaten Sammlungen und da ist die Vorsteuer dann mMn nicht mehr so wichtig. Aber dein o.g. gängiges Modell ist mir natürlich auch bekannt. 

  • Gefällt mir 4
vor einer Stunde schrieb california:

Solche Autos verschwinden oft in privaten Sammlungen und da ist die Vorsteuer dann mMn nicht mehr so wichtig.

 Ist schon nen Unterschied. Wenn du ein Auto für den weltweiten Markt richtig interessant halten willst, wäre nen netto Verkauf grad für so teure Autos nicht unbedeutend. Grad für Länder, die nochmals Luxussteuer drauf erheben. Klar, bei ganz seltenen und beliebten Autos sicherlich egal…

 

Kenne einen deutschen Chiron, da wurde leider die Steuer abgeführt und der geht nur übern Preis. Steht und steht…

 

Wenn man selber sammelt ist’s aber egal und die Steuer kann verbrannt werden. Aber ab ner bestimmt Sammlungsgröße ist’s einfach bescheuert…da wird durch Fuhrparkmanager etc. eh schon aufwendig. Dann kann man auch ein Konstrukt basteln bzw. ein bestehendes nutzen.

 

Ich empfehle bei einem geplanten Verkauf in 1-2 Jahren leasen und fertig. Niedriger Kapitaleinsatz und dann schön steuerfrei den Gewinn kassieren.

FFS zum Beispiel rechnet dir den Competizione grad mit 80% Restwert. Bisschen Anzahlung und schon sind die irren Zinsen nicht mehr ganz so schlimm. Besser als die Steuer zu verlieren….

Den Mehrerlös zahlt dir FFS auch aus als guter Kunde.😎

 

Ansonsten werden viele Hypercars auch grad bei weltweit operierenden Eigentümern über Händlereigene Firmen angemeldet. Dann hast du halt z.B. nen Düsseldorfer Kennzeichen und diese Firma steht im Brief.


Wenn man ganz viele Autos hat, bekommst du natürlich deine eigene Firma. So läuft es ja auch bei Ferienhäusern, Flugzeugen und Yachten. 

 

Hast dann auch eine Versicherungspolice für alle Risiken…z.B. 50 mio Euro und alles darin enthalten und damit gedeckelt. Macht  natürlich kein deutscher Versicherer, aber ist ja egal…

Musst nur die KFZ Haftpflicht in Deutschland haben und fährst damit weltweit mit der Kasko herum.😉 
 

 

 

  • Gefällt mir 1
vor 23 Minuten schrieb stelli:

Ich empfehle bei einem geplanten Verkauf in 1-2 Jahren leasen und fertig. Niedriger Kapitaleinsatz und dann schön steuerfrei den Gewinn kassieren.

FFS zum Beispiel rechnet dir den Competizione grad mit 80% Restwert. Bisschen Anzahlung und schon sind die irren Zinsen nicht mehr ganz so schlimm. Besser als die Steuer zu verlieren….

 

 

Es ist schon spät, aber wie kann ich "schön steuerfrei den Gewinn kassieren" bei diesem Szenario? Das Auto gehört nach Leasingende dem Leasinggeber, der es dann Netto weiterverkaufen kann.

Wie kommst Du dann an diesen Gewinn, wenn der Leasinggeber es teurer weiterverkauft? (und siehe dazu meine Frage unten)

 

Und selbst wenn Du ein Vorkaufsrecht hast, in Deinem Szenario agierst Du ja privat, kannst also auch nach Leasingende nur Brutto vom Leasinggeber rauskaufen und keine USt. ziehen ?!

 

 

vor einer Stunde schrieb stelli:

Den Mehrerlös zahlt dir FFS auch aus als guter Kunde.😎

So großzügig sind die Leasinggeber?

 

Dieser "Mehrerlös" ist dann aber in der ESt. anzugeben, da es ja nicht aus einem Autoverkauf stammt, welcher nach einem Jahr steuerfrei ist, sondern Dir vom Händler ausbezahlt wird. 

 

 

  • Gefällt mir 1

Hab ein aktuelles Beispiel:

 

Leasing mit FFS (812 GTS)

36 Monate 

100k angezahlt, immer alles brutto

Liste 404k Euro 

Nach knapp 2 Jahren Laufzeit (also vor Leasingende) verkaufst du das Fahrzeug für 430k an einen Händler. Der tritt in Kontakt mit FFS, löst das Fahrzeug da aus, bekommt von FFS den Brief etc. und FFS überweist 150k als Differenz aus dem Buchwert zum VK an den Leasingnehmer.

 

Geht auch mit ner anderen Leasing…wobei die gerne 25% vom Gewinn einbehalten , wenn du nichts neues least/finanzierst. FFS ist zwar viel teurer, aber irre schnell und dazu noch unkomplizierter…

 

Nach einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei, laut Steuerberater. 

  • Gefällt mir 1
vor einer Stunde schrieb stelli:

 

Nach knapp 2 Jahren Laufzeit (also vor Leasingende) verkaufst du das Fahrzeug für 430k an einen Händler.

Der Leasingnehmer verkauft gar nichts, er besitzt das Auto nicht.

 

vor einer Stunde schrieb stelli:

FFS überweist 150k als Differenz aus dem Buchwert zum VK an den Leasingnehmer.

Ferrari hat selber erstmal den Gewinn zu versteuern, mit dem sie es an den freien Händler weiterverkaufen.

 

Und dann überweist Ferrari auch noch dem ehemaligen Leasingnehmer Geld ?!

Wenn ja, ist das für den Leasingnehmer mMn eine zu versteuernde Einnahme, z.B. im Sinne einer Provision.

 

vor einer Stunde schrieb stelli:

Nach einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei, laut Steuerberater. 

Ein Gewinn aus einem privaten Autoverkauf ist nach einem Jahr steuerfrei, richtig, aber der Leasingnehmer hat nie ein Auto verkauft ...

 

 

 

 

vor einer Stunde schrieb Andreas.:

du denkst nicht weltweit genug :D

In besagtem Beispiel geht es auch um privat erworbene deutsche Autos die in Deutschland zugelassen sind. Eventuelle Gewinne müssen somit auch in Deutschland versteuert werden.

In der Regel wird der Leasingnehmer mit der, in diesem Fall, 100% Beteiligung am Mehrerlös Eigentümer. Generell wird über 75% Beteiligung dem Leasingnehmer das Fahrzeug zugeordnet. 

 

Somit ist das Auto dein Eigentum, was du vorher nur besessen hast.

 

Kaufvertrag wird natürlich vom Ankäufer mit der Bank geschlossen.

 

Was glaubst du, was während der ganzen Boom Phase ein Großteil der Ferrari, Lamborghini usw. Kunden gemacht haben? 
Die Leasingbanken haben sich auch ne goldene Nase verdient…

vor 35 Minuten schrieb stelli:

In der Regel wird der Leasingnehmer mit der, in diesem Fall, 100% Beteiligung am Mehrerlös Eigentümer. Generell wird über 75% Beteiligung dem Leasingnehmer das Fahrzeug zugeordnet. 

 

Bitte was? Ich verstehe nur Bahnhof ...

 

vor 39 Minuten schrieb stelli:

Kaufvertrag wird natürlich vom Ankäufer mit der Bank geschlossen.

Also ist doch die Bank der Eigentümer, und nicht Du? Aber Du hast doch gerade was anderes gesagt, nämlich dass Du Eigentümer bist?!

 

vor 41 Minuten schrieb stelli:

Was glaubst du, was während der ganzen Boom Phase ein Großteil der Ferrari, Lamborghini usw. Kunden gemacht haben? 
Die Leasingbanken haben sich auch ne goldene Nase verdient…

 

Keine Ahnung, was haben die Kunden denn gemacht??? Autos geleast???

vor 6 Stunden schrieb Leon-MUC:

Bitte was? Ich verstehe nur Bahnhof ...

Habs dir mal rausgesucht (besonders letzter Satz):

 

Teilamortisations-Erlaß
Bundesministerium der Finanzen Gesch.-Z.: IV B 2 — S 2170 - 161/75
53 Bonn ,1den 2. Dezember 1975

 

b) Vertragsmodell mit Aufteilung des Mehrerlöses
Nach Ablauf der Grundmietzeit wird der Leasing-Gegenstand durch den Leasing-Geber veräußert. Ist der Veräußerungserlös niedriger als die Differenz zwischen den Gesamtkosten des Leasing-Gebers und den in der Grundmietzeit entrichteten Leasing-Raten (Restamortisation), so muß der Leasing-Neh- mer eine Abschlußzahlung in Höhe der Differenz zwischen Restamortisation und Veräußerungserlös zahlen. Ist der Veräußerungserlös hingegen höher als die Restamortisation, so erhält der Leasing-Ge- ber 25 v.H., der Leasing-Nehmer 75 v.H. des die Restamortisation übersteigenden Teils des Veräuße- rungserlöses.
Durch die Vereinbarung, daß der Leasing-Geber 25 v.H. des die Restamortisation übersteigenden Teils des Veräußerungserlöses erhält, wird bewirkt, daß der Leasing-Geber noch in einem wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Umfang an etwaigen Wertsteigerungen des Leasing-Gegenstandes beteiligt ist. Der Leasing-Gegenstand ist daher dem Leasing-Geber zuzurechnen.
Eine ins Gewicht fallende Beteiligung des Leasing-Gebers an Wertsteigerungen des Leasing-Gegen- standes ist hingegen nicht mehr gegeben, wenn der Leasing-Geber weniger als 25 v.H. des die Rest- amortisation übersteigenden Teils des Veräußerungserlöses erhält. Der Leasing-Gegenstand ist in sol- chen Fällen dem Leasing-Nehmer zuzurechnen.

vor 6 Stunden schrieb Leon-MUC:

Keine Ahnung, was haben die Kunden denn gemacht??? Autos geleast???

Autos geleast und innerhalb einer kurzen Haltedauer mit Gewinn verkauft.😉

  • Gefällt mir 4

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