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Geschrieben

Ich habe vor 17 Jahren meinen Führerschein abgeben müssen, Trunkenheit am Steuer bei über 2Promille. Vor drei Jahren habe ich beim Straßenverkehrsamt angerufen (Marl/NRW) und gefragt, wann ich meinen Führerschein wieder beantragen könnte und das ich dies aufgrund der MPU erst so spät machen wollte. Mir wurde gesagt, dass ich den Antrag stellen soll und gegebenenfalls zum Dezember hin bereits mein Führerschein haben könnte. Positiv gestimmt habe ich dies direkt umgesetzt.  Beim Bürgerbüro gab es die Frage ob ein Entzug stattgefunden hat. Da dies der Fall war (2010) habe ich dies auch angekreuzt.  Zeitnah bekam ich Post, dass ich einen neuen Erste Hilfe Kurs machen müsse (während Corona). Dies habe ich nach 10 Tagen umgesetzt und eingereicht.  Kurz darauf bekam ich einen Amruf der Sachbearbeiterin, ob der Entlassbrief vorliegen würde.  Auch diesen habe ich am nächsten Tag eingeholt und eingereicht.  Danach wirde ich erneut angerufen undgefraht, ob ich das Gerichtsurteil hätte. Auch dies habe ich eingereicht.  ( Die Sachbearbeiterin hätte dies nicht mehr bekommen, da es mittlerweile 13 Jahre alt war)  All dies habe ich innerhalb von ca. 2 Wochen eingereicht.  Nach ca. 2 Wochen bekam ich einen Brief, dass ich aufgrund meiner Alkoholkrankheit (Diagnose Krankenhaus,  wobei die Diagnose gestellt wird damit zwei Wochen Aufenthalt gesichert sind) eine MPU angeordnet wird.
Ich rief die Sachbearbeiterin am und sagte, dass ich dafür nicht die finanziellen Mittel habe und genau deswegen die Verjährung abwarten wollte.  Mir wurde gesagt, dass ich den Antrag zurückziehen soll. Dies tate ich auch. 
Als ich dann nach den 15 Jahren erneut beim Straßenverkehrsamt anrief (mittlerweile verheiratete und andere Sachbearbeiterin) und den Sachverhalt erfragen wollte wurde mir gesagt, dass es einen Vermerk gebe und ich eine Lebenslange MPU verhängt bekommen habe. Darf man das? Ich habe über viele Jahre keinen Alkohl getrunken,  habe zwei gesunde Kinder und mein Leben hat mit dem von damals (21 Jährig) nichts mehr gemein. Darf man trotz Verjährung und zurückgezogen Antrag sowie einer vorbildlichen Mithilfe (auch wenn an die Falsche Person geleistet) von einer einzelnen Person als lebenslänglich Alkoholkrank stigmatisiert werden?
Ich bedanke ich vielmals für Ihren Rat!

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Geschrieben

Ich denke, ein Anwalt wäre hierfür ein geeigneter Ansprechpartner. Aber andererseits gibt's hier vermutlich den einen oder anderen? Viel Erfolg!

Geschrieben

Abhängig vom Gerichtsurteil und der Verfahrensdokumentation ist sowas durchaus verwaltungsrechtliche Praxis - mir ist ein ähnlicher Fall bekannt und dieser konnte den Führerschein nicht wieder erlangen. Nur Rechtsbeihilfe kann hier u.a. Verhältnismäßigkeit abwägen und dir die Chancen aufzeigen. Alles andere wäre unseriös und unangebracht. Viel Erfolg beim Umgang mit dieser Situation!

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Geschrieben

Hättest du damals jemand umgebracht, wärst du mittlerweile ein freier und unbescholtener Bürger 🤦‍♂️

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Geschrieben

Kann man hier nicht medizinisch nachweisen das seit langer Zeit kein Alkohol mehr getrunken wurde? 

Geschrieben

Da wirst du nicht ohne MPU auskommen. Dein Verkehrsrechtsverstoß ist nicht mehr das Problem. 10 Jahre Tilgungsfrist + 5 Jahre Liegedauer sind vorbei. Aber dank der Diagnose Alkoholkrank des KH bleibt denen faktisch keine andere Wahl.

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Geschrieben

Hallo @Domi1285,

 

zunächst einmal ein Chapeau an Dich für die konsequente Abstinenz. In meiner Familie gibt es - LEIDER - Angehörige mit erheblichen Alkoholproblemen und ich weiß, was diese Menschen alles durchmachen, um endlich vom dem Dreckszeug weg zu kommen. Es freut mich aufrichtig, zu lesen, dass es möglich ist. Dafür meinen - ernst gemeinten - Respekt an Deinen Willen und Glückwunsch zur Entwicklung Deines weiteren Lebenswegs (Familie/Kinder/...).

 

Eine "lebenslange" MPU ist sicherlich denkbar, wenn man sich in die Lage der Behörden versetzt.

Du magst Dir sicher sein, den Alkohol zu meiden, wie der Teufel das Weihwasser. Aber leider ist auch klar, dass viele Menschen - durch welche Situation auch immer - schnell wieder rückfällig werden können. (Ist mir z. B. mit dem Rauchen passiert :( ).

Aus diesem Grund ist es für mich nachvollziehbar, dass die Behörden vor der Neuerteilung eines Führerscheins sicher sein wollen, dass - aktuell - keine Gefahr der Rückfälligkeit besteht.

 

Meine Vermutung ist, dass Du nicht drum herum kommen wirst. Ich drücke Dir aber die Daumen, dass es für Dich positiv ausgeht.

Weiterhin viel Erfolg bei den schwierigen Weg der Abstinenz....

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hermann F:

Hättest du damals jemand umgebracht, wärst du mittlerweile ein freier und unbescholtener Bürger 🤦‍♂️

Traurig aber wahr - das ist Deutschland.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Domi1285,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Sarah-Timo:

Traurig aber wahr - das ist Deutschland.

Das sehe ich etwas anders und das Statement von @Hermann F ist Polemik! Klar, ein Kapitalverbrechen ist durch nichts zu entschuldigen. Ich muss eingestehen, dass mir das Rechtssystem in Deutschland doch lieber ist, als andere Rechtssysteme, da das Prinzip der Resozialisierung gilt.

 

Die im Raum stehende "Rückfälligkeit" ist bei einem Kapitalverbrechen wohl deutlich geringer als bei einem Suchtproblem mit Gefährdungspotential für Dritte (Straßenverkehr).

 

Ich möchte auch anregen, darüber nachzudenken, dass @Domi1285 juristisch ebenfalls "frei" und "unbescholten" ist, da die Tat verjährt ist Es geht - nach meinem Rechtsverständnis - auch nicht mehr um die Tat selbst (verjährt) sondern um eine Risikoabwägung durch die Behörden. Zweifel an einer Fahruntüchtigkeit durch Suchtverhalten ist - nicht nur in Deutschland - ein tägliches Phänomen und die Behörden versuchen bei bekannten Fällen das Risiko einer Wiederholung zu minimieren. Da dies nur durch eine MPU gewährleistet wird, bleibt nur dieser Weg.

 

PS: Wie würdet Ihr reagieren, wenn jemand aus Eurem Familienkreis / engeren Freundeskreis durch einen Autounfall ums Leben kommt, bei dem nachträglich festgestellt wird, dass der Unfallverursacher mit Alkohol im Blut unterwegs war und bereits mehrmals mit Suchtproblemen im Straßenverkehr auffällig war?

Ich glaube, dass dann wieder der Schrei nach "Handlungsfehler durch Behörden" laut wird und auf die Institutionen geschimpft wird. Wir deutsche Kartoffelköppe - niemals kann man es uns recht machen :D

 

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Geschrieben

Über andere Rechtssysteme wurde ja nicht gesprochen. Es ist aber, um eben ein anderes Rechtssystem hier rein zu bringen, in der Schweiz in meinem Umfeld die Übertretung der Geschwindigkeit als einziges Vergehen höher bestraft worden als der Drogenkonsum am Steuer mit folgendem Unfall. 

 

Es ist meinem Empfinden nach aber immer mehr die aktuelle, ideologische Gewichtung in Medien und der Regierung in den Urteilen zu spüren.

 

Was für mich nicht richtig erscheint, ist die "vorsorgliche Unterstellung" der Rückfälligkeit, besonders durch normale "Sachbearbeiter". So habe ich es jedenfalls oben gelesen.

 

Damit wird dem Menschen die Fähigkeit sich zu ändern abgesprochen. Das entspricht nicht meinem Rechtsempfinden. Vielleicht der Statistiken, aber wir wissen ja das solche Entscheidungen nicht allgemeingültig aufgrund irgendwelcher Statistiken zu treffen sind. Das zu behaupten würde ich wiederum für Polemik halten. 

 

Eventuell sollten wir wieder vermerkt daran denken warum Justitia blind richtet und nicht nach dem was gerade hip ist, oder verteufelt wird, usw. Ohne Ansehen der Person! 

So sollte es meiner Meinung nach sein.

 

image.thumb.png.1de7c334d35a1de51abd49a9e6bc5575.png 

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Thorsten0815:

Damit wird dem Menschen die Fähigkeit sich zu ändern abgesprochen.

... man kann es aber auch so deuten, dass "vorsorglich" und aus "allgemeiner Lebenserfahrung" von einer deutlich höheren Rückfälligkeit ausgegangen wird und man deswegen "sicher gehen" möchte.

Bei Alkoholsucht besteht ein 70-90%iges Rückfallrisiko (Schätzung):

https://www.mywaybettyford.de/suchtkompendium/rueckfall-alkohol/#:~:text=Schätzungen zufolge sind 70 bis,der Krankheit sowie des Genesungsprozesses.

 

Hier darfst Du mir glauben, dass ich das aus meinem sehr nahen Kreis von Bezugspersonen zweifelsfrei bestätigen kann!

Es reicht schon eine einzige Situation, der man nicht glaubt, Herr zu werden. Ein einziges Glas Alkohol IST eine Rückfälligkeit.

 

However - Medien als Negativbezug zu bemühen, ist Blödsinn. Medien haben erst einmal NIX damit zu tun (es sei denn, man bezieht Hetzblätter wie BLÖD, FOCUS, ... mit ein). Die Bundesregierung macht Gesetze, um ein gesellschaftliches Miteinander zu gewährleisten. Gesetzgebung hat weniger mit Zeitgeist als mit Regelungen im gesellschaftlichen Alltag zu tun. Daran orientieren sich die Gerichte und Behörden. Wenn einem ein Gesetz nicht passt, steht immer noch der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht offen. Wo also siehst Du einen Zusammenhang zwischen Prävention und Presse/Politik?

 

Um das klar zu stellen, der TE ist gem. unserer Rechtsordnung "frei" und "unbescholten". Die Prüfung auf Fahrtauglichkeit soll nicht nur den TE schützen sondern auch die anderen Teilnehmer am Verkehrsgeschehen. Man mag es als unverhältnismäßig ansehen, ändert aber erst mal nichts an den gesetzlichen Vorgaben.

Geschrieben
Zitat

Obwohl Rückfälle bei einer Alkoholsucht üblich sind und im Leben eines Suchtkranken durchaus mehrfach auftreten können, sind sie bei einigen Alkoholkranken häufiger vertreten als bei anderen. Ausschlaggebend für eine solche Unterscheidung ist die sogenannte Abstinenzmotivation. So haben Alkoholkranke die besten Aussichten auf eine langfristige Abstinenz, wenn sie ihr Alkoholproblem nicht verleugnen und aus eigenem Antrieb einen Entzug absolvieren. Hier möchten die Betroffenen unter allen Umständen ohne das Suchtmittel zurechtkommen und ein selbst bestimmtes Leben mit einem gesicherten Arbeitsplatz und erfüllenden sozialen Kontakten führen.

Von "Betty Ford Klinik"

Das sollte für den TE die Motivation sein - die Behörden wollen diese These durch eine MPU überprüfen lassen. Aus den Statements des TE sollte hervorgehen, dass er eine mögliche MPU mit Bravour bestehen sollte. :)

Geschrieben

...soweit mir bekannt ist kannst du durchaus in einem anderen EU-Land eine Fahrerlaubnis / Führerschein legal erwerben, allerdings dann mit allen Konsequenzen:

 

tatsächlicher Umzug in ein Nachbarland mit Abmeldung hier in Deutschland... also nicht nur Scheinadresse !  nach 185 Tagen Auslandsaufenthalt ist die Fahrerlaubnis dann uneingeschränkt gültig, es sei denn es besteht noch ein gerichtliches Fahrverbot.

 

Da die MPU ein deutscher Alleingang ist und keine EU weite Gültigkeit hat, sind ausländische EU Führerscheine hier nicht betroffen.

 

Es ist klar dass diese Option nur für sehr wenige möglich / machbar ist, aber immerhin...

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb URicken:

Die im Raum stehende "Rückfälligkeit" ist bei einem Kapitalverbrechen wohl deutlich geringer als bei einem Suchtproblem mit Gefährdungspotential für Dritte (Straßenverkehr).

Ist für mich jetzt aber auch eine reine Mutmaßung, Uwe. Im übrigen trägt die Rückfälligkeit im Bereich Kapitalverbrechen meist ganz andere Folgen.

 

Ein Mörder, der rückfällig wird, hat mindestens zwei Menschen getötet. Ein Alkoholkranker der rückfällig wird, muss nicht zwingend einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben. Da reicht eine routinemäßige Kontrolle, ohne das etwas passiert ist. Für mich die gangbarere Variante. 

 

Was ich noch nicht verstanden habe, oder vielleicht habe ich es auch überlesen...... zwischen der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis steht also "nur" eine MPU. Wo ist das Problem eine durchführen zu lassen, wenn man sich seiner Sache sicher ist. Man wird da ja nun nicht aus reiner Willkür durchrasseln. 

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Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Domi1285:

...  Nach ca. 2 Wochen bekam ich einen Brief, dass ...eine MPU angeordnet wird.
Ich rief die Sachbearbeiterin am und sagte, dass ich dafür nicht die finanziellen Mittel habe und genau deswegen die Verjährung abwarten wollte.

das scheint der Grund zu sein

Geschrieben

Wir sind für dieses Thema schlichtweg das falsche Forum. Da gibt es bessere Adressen wie mpu-forum.com.de.

 

Mich bestätigt ein solcher Thread in meiner Überzeugung, dass der Konsum von Alkohol nicht zum Führen irgendwelcher Fahrzeuge zu Wasser, zu Lande oder in der Luft passt, da die Konsequenzen dramatisch sein können. Der Führerscheinverlust ist dabei nicht die Höchststrafe, denn wie schon URicken geschrieben hat: Man stelle sich vor, dass jemand ernsthaft zu Schaden kommt. 

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Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb URicken:

Die im Raum stehende "Rückfälligkeit" ist bei einem Kapitalverbrechen wohl deutlich geringer als bei einem Suchtproblem mit Gefährdungspotential für Dritte (Straßenverkehr).

Hiermit bestätigst du meine Aussage obwohl du mir Polemik unterstellt hast, was nun ? 

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