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Versicherungsschutz beim Fahrertraining


Olaf964

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Geschrieben

Hallo zusammen,

aus der Vergangenheit kenne ich einige Beispiele an denen die Versicherung (Vollkasko) einen Schaden, der bei einem Fahrertraining entstanden ist, anstandslos bezahlt hat.

Jetzt soll es eine andere Rechtsprechung geben.:-o :-o

Ende August geht's zum Fahrerlehrgang der Scuderia Hanseat auf die Nordschleife und ich will keinen finanziellen Schiffbruch erleiden, wenn ich mein Auto dabei verlieren sollte :(

Ein paar Zitate aus der Scuderia Webseite:

Das Sicherheitstraining ist auf das Begegnen kritischer Situationen im Straßenverkehr abgestimmt.

Der für Rennstrecken vorgeschriebene hohe Sicherheitsstandard gewährleistet unseren Teilnehmern ein Optimum an Sicherheit.

Neben der von uns für die Teilnehmer abgeschlossenen Sport - Unfall - Versicherung (EUR 30.600 bei Invalidität, EUR 15.400 im Todesfall) behalten alle deutschen Kfz- und gegebenenfalls persönlichen Versicherungen ihre Gültigkeit, da es bei den Lehrgängen und der Schlussprüfung am Nürburgring nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geht.

Wer weiß genaues?

Gruß Olaf

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Geschrieben

Habe mehrfach an Treffen des M-Drivers Club teilgenommen und folgendes erfahren:

1. Die Veranstaltung dient nicht dem Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten

2. Damit ist das Auto versichert-auch und gerade in der Vollkasko.

3. Es hat mehrfach Schrott gegeben( bis hin zum Totalschaden )-die Versicherungen haben in der Regel reguliert. Das gleiche gilt im übrigen für Touristenfahrten auf der Nordschleife.

4. ist es allerdings bei manchen Versicherungen inzwischen üblich diese Veranstaltungen auszuschließen. deshalb: nachlesen...

wer würde auch auf die abwegige Idee kommen, daß es bei solchen Veranstaltungen um die Geschwindigkeit ginge? O:-)

Geschrieben

Nach Info meiner Versicherung ist der Versicherungsschutz nach wie vor gegeben, da es nach den Statuten eben nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geht.

Im Schadenfall steigen natürlich die Prozente.

Ich lasse mir das aber sicherheitshalber noch schriflich bestätigen.

Gruß Olaf

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