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Geschrieben

Interessant, dass erst in der Berufungsverhandlung 2. Instanz der "gutgläubige Erwerb" als Tatbestandsmerkmal verneint worden ist. 

 

Lässt das Rückschlüsse darauf zu, wie das erkennde Gericht I. Instanz seine Fahrzeugkäufe (oder besser: Nicht-Käufe) tätigt? 😉

Da hat der Anwalt des Käufers sich zumindest in der ersten Instanz so einiges einfallen lassen. 

Geschrieben
Zitat

Der Kläger aus Spanien hatte seinen Luxuswagen an eine Agentur vermietet, die den Wagen weitervermietete.

Sachen gibt es...... .

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Geschrieben

Bei Nacht und Nebel einen Wagen kaufen und sich dabei nicht fragen, ob da was nicht ganz koscher ist? Sachen gibt's.

 

 

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Geschrieben

Bestimmt interessant ob umgekehrt ein Gericht in Spanien den Wagen auch wieder nach Deutschland geschickt hätte …

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