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Keine Chance, hatte ich auch mal. Zitat der Richterin, wenn sie dieses Mal nicht telefoniert haben dann ein anderes Mal.

tja, Rechtsstaat Deutschland 😂

Also das nächste Mal einfach nicht mehr nett zur Trachtenrruppe sein dann macht’s wenigstens noch Spaß 🥳

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Geschrieben

Es ist in meinen Augen gefährlich Menschen für mögliche Folgen ihres Handelns zu bestrafen, anstatt für tatsächliche Folgen des Handelns. Das öffnet der Willkür Tür und Tor. 

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Geschrieben

Sagt der Mann der in der Schweiz lebt, wo man ins Gefängnis kommen kann, wenn man auf einer total leeren Landstrasse bei bester Sicht auf offenem Feld zu schnell fährt (+Enteignung, einkommensabhängige Busse etc etc.) 🤣🤣🤣

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Geschrieben

Ich gebe zu, dass ich die vielen Vorteile der Schweiz sehr schätze, aber der Autohass schon sehr gegen dieses Domizil spricht. 😏

Basel liegt ja quasi am Schwarzwald.

Das wäre eine Überlegung wert. 😁

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vor 22 Stunden schrieb Wayne Schlegel:

Darf ich das Handy, in einer Halterung am Armaturenbrett befestigt, dann überhaupt zur Navigation benutzen? Da kann's ja auch vorkommen,  dass man beim Stehen an der Ampel😎 mal was nachjustieren muss. Genau wie beim eingebauten Navi...🤔

Handy in einer Halterung darf man ja bedienen.

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vor 4 Minuten schrieb Hermann F:

Handy in einer Halterung darf man ja bedienen.

 Ein darf man auch nicht

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Geschrieben

Jetzt geht es dann los mit der Definition "Halterung". Ist ein Cupholder schon eine zulässige Halterung?

Oder muss diese Halterung bestimmte vorgaben erfüllen und in einem bestimmten Bereich fest montiert sein?

vor 1 Minute schrieb tollewurst:

 Ein darf man auch nicht

Zitat

Smartphone, Tablet & Co. dürfen Sie nur dann während der Fahrt benutzen, wenn es sich in einer Halterung befinden. Aber auch dann ist Vorsicht geboten: Sie dürfen nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegsehen und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.

Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/handyverstoss/

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Genau, man darf hinschauen aber es nicht bedienen/benutzen!

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Geschrieben

Ja, benutzen heisst eingeschaltet und aktiv, im Gegensatz zum lose in der Mittelkonsole liegenden Natel. 

Haarspalterei. Unnötige Regeln und Gesetze.

 

Ausserdem bin ich da vor ein paar Tagen so einen italienischen Sportwagen gefahren, da war fast jeder normale Schalter und Taster als Touch ausgeführt. Wie oft ich da gesucht habe, nachgeschaut was ich nun mit Absicht oder ohne bedient und angeschaltet habe, bis zu Sprachsteuerung die mich auf dem Track immer nach eine Auswahl nötigen wollte.......abartig nervend und unnötig. 

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vor 2 Stunden schrieb Thorsten0815:

Basel liegt ja quasi am Schwarzwald.

Das wäre eine Überlegung wert. 😁

Dort hassen sie mittlerweile nachvollziehbarerweise Schweizer mit fetten Karren und Bleifuss 🤣

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Joe_43,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
Am 7.4.2023 um 09:24 schrieb burkhardrandel:

Schwieriges Thema. Handy ist verboten, Rasierapparat wohl nicht, wer soll das noch verstehen?  Ich meine, dass die Haupt-Ablenkung nicht vom Halten des Telefons kommt, sondern vom Gespräch sebst, und das ist per Freisprecheinrichtung erlaubt. Auch kann man heute alles mögliche (Wetter, Benzinpreise, Börsenkurse etc.) mit den fest installierten Kommunikationsmodulen abfragen, was ebenfalls erlaubt ist.  Natürlich kann man gegen das Halten des Smartphones einwenden, dass man dann nur noch einhändig fährt, was in Gefahrsituationen ebenfalls nicht gut ist. Aber wie schon gesagt: Das Gefährliche ist eher die Ablenkung durch das Gespräch selbst bzw. durch das Abrufen anderer Informationen am Touchscreen des Fahrzeuges.

 

Ausweg: Gehirn einschalten und auch das Erlaubte nur dann nutzen, wenn die Gefahr überschaubar oder im besten Fall nicht vorhanden ist.

 

Grüße

 

burkhardrandel

Nach dem was weiter unten zu lesen ist und was auch in dem ADAC-Artikel steht, muss ich wohl die Feststellung, dass die Benutzung eines anderen Kommunikationsmoduls ("Touchscreen") erlaubt sei, zurückziehen. Wieder etwas gelernt. Jetzt würde mich nur noch interessieren, ob auch das Rauchen verboten ist, obwohl ich seit > 20 Jahren Nichtraucher bin? Oder das Reden mit seinem Nebenmann/-frau? Oder das Denken überhaupt? Kann alles enorm ablenken!

 

Grüße

 

burkhardrandel

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vor einer Stunde schrieb burkhardrandel:

Oder das Denken überhaupt?

Denken schon lange. Extrem gefährlich.

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Löblich das unsere Politiker mit gutem Beispiel vorangehen.

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Och, bei der Riccarda………

 

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Die Masse ist da aber nicht zwischen den Ohren, sondern eher weiter unten.

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Das dicke Ende kommt erst noch. 🤣

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Geschrieben

Was für eine Selbstwahrnehmung!

 

14 Semester Jura studiert, aber ohne Abschluss. Sie referiert jetzt über Fachkräftemangel. Da kennt sie sich ja aus. Durch Insiderwissen. :lol:

 

Selbst schwer übergewichtig, gibt sie Ernährungstipps für Schulkinder. Gut! Denn wenn man weiß, wie man es nicht macht, kann man ja auch Tipps geben. Ich habe mal in den neunziger Jahren meinen BMW in einer Autobahnabfahrt im Gebüsch versenkt. Ich kann jetzt darüber referieren, dass man nicht mit Geschwindigkeitsüberschuss in eine nasse Abfahrt fährt und dabei tunlichst auch nicht den glitschigen Begrenzungsstreifen kurveschneidend überfahren soll.

 

Von daher.....

 

 

Wie komme ich jetzt zurück zum Telefonieren am Steuer? Ach ja, ich hatte damals noch kein Autotelefon oder Handy. Ich habe also tatsächlich unabgelenkt beidhändig das Fahrzeug ins Unterholz manövriert.

 

Ich gebe zu, dass selbst telefonieren per Freisprecheinrichtung ablenkt. Man ist in Gedanken im Gespräch statt auf der Straße. Die ganze Touchscreen-Entwicklung ist da auch kontraproduktiv. Da braucht man schon Spurhalteassistent und Auffahrwarnung, weil es sonst knallt.

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Der neue Bundestag soll schlanker werden. Es besteht Hoffnung. :D 

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vor 17 Stunden schrieb tollewurst:

Also das nächste Mal einfach nicht mehr nett zur Trachtenrruppe sein dann macht’s wenigstens noch Spaß

Ich hab mehr Spaß wenn man über solche Regeln gemeinsam mit Augenzwinkern und mündlicher Verwarnung sich einigt. 

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Zum Glück gibt es diese Art Polizisten*innen durchaus noch :)

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vor 8 Minuten schrieb Maadalfa:

Zum Glück gibt es diese Art Polizisten*innen durchaus noch :)

Mit den Polizisten*innen wirst du dich wohl kaum einigen können…….weil die ja nicht im Außendienst sind😉🥳

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Am 8.4.2023 um 09:39 schrieb Hermann F:

Handy in einer Halterung darf man ja bedienen.

Korrekt, weil man es nicht in der Hand hat! Aus eigener gerichtlicher Erfahrung ist bereits das Halten eines Handys in der Hand während der Fahrt zu ahnden. Fest eingebaute oder montierte Radios, Navis etc. dürfen bedient werden. Wenn ich beobachte, wie manche WhatsApps während der Fahrt tippen, dann finde ich dieses Verbot auch garnicht so schlecht. Welches Auto hat heute kein Bluetooth-Verbindung zum Handy oder welche Gespräche sind denn so wichtig, dass man damit nicht warten kann? 

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  • 7 Monate später...
Geschrieben

So, hatte nun heute meine „Verhandlung“. Es ist passiert, was passieren musste - keine Chance.

 

Während der Verhandlung hat sich immer mehr herauskristallisiert, dass der Richter mir nicht glaubt. Mein RA hat mir dann empfohlen, den Einspruch zurückzuziehen. Ansonsten hätte es passieren können, dass die Strafe doppelt so teuer geworden wäre.

 

Bei den beiden doch sehr jungen Polizisten (Sie 22, er 28) hat man doch angesehen, dass die sich in ihrer Haut nicht wohlgefühlt haben. Die Krönung für mich war dann noch, der nur er behauptet hat, ich hätte beide geduzt - was absoluter Quatsch ist. Im Endeffekt verliert man (mal wieder) das Vertrauen in den Rechtsstaat.

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