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Porsche zwangsverkauft - wegen Verkehrsdelikt


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Geschrieben

Auch in Deutschland kann ein Auto wegen Geschwindigkeitsverstoss beschlagnahmt werden. Es würde mich interessieren,  was mit der Büchse passiert. 

 

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-raser-ueberholt-polizeistreife-mit-tempo-165-erlaubt-waren-80-a-05dec4d8-d99d-4546-a2a8-935d3b00dae4

Geschrieben

Normalerweise geht eine Beschlagnahme wegen eines simplen Geschwindigkeitsverstosses in Deutschland ohne Zusammenhang mit einer Straftat, in der das Fahrzeug quasi Tatwerkzeug war, nicht. In dem Bericht können sie’s daher höchstens darauf begründen, dass der 21jährige Fahrer auf der nassen Fahrbahn andere gefährdet hat (dann z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr o.ä.). Ohne weitere Vorkommnisse würden sie mit Beschlagnahme einzig bei Geschwindigkeitsübertretung nicht durchkommen. In einigen anderen Ländern ist das aber tatsächlich schon längst Gang und Gäbe. In Italien würde die Kiste bei 210 anstatt 110 auch direkt an Ort und Stelle eingezogen, zumindest bei Einheimischen. Ein Bekannter wurde auf dem Weg zum Gardasee hinter Bozen mal mit um die 180-200 Sachen in seinem 500 SEC rausgezogen. Soweit ich mich entfernt erinnere, durfte er dann eigenhändig keinen Meter weiter fahren, sondern seine glücklicherweise neben ihm sitzende Frau. Zahlen musste er damals 2 Mio Lire, und der Spaß ist schon weit über 30 Jahre her.

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