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Geschrieben

Hallo Gemeinde, 

ich hoffe, das Thema ist hier richtig aufgehoben. Los geht's:

 

Ein britischer Sportwagen (EZ 03/2021, Standort Norddeutschland) hat 3 Jahre Werksgarantie, Inspektionsintervall: ein Jahr oder 15tkm, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Hersteller besteht auf Wartung in einer Vertragswerkstatt.

 

Nach dem 1. Jahr sind 3tkm drauf, also gilt das Jahr. Letzte Inspektion (Einfahrinspektion) am 31.04.2021, die nächste also im April 2022. 

 

Es gibt es 1 Vertragswerkstatt in HH, die nächsten in Prag, FFM, MUC, also Minimum 5 Stunden entfernt. Kommt nicht in Frage. 

 

Ein Anruf  in HH im März '22 ergibt, dass der nächste mögliche Termin im Juni möglich ist. Vorher ist, absolut und unverrückbar, nichts mehr frei. 

 

Selbst wenn das Fzg so lange stehen bleibt, ist die Garantie verwirkt (2Monate drüber).

 

Was würdet Ihr tun? 

  • 2 Wochen später...
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Geschrieben

Spontan: früher Termine sichern ...😏

Und sonst ist's wie immer: Nach EU-Recht ist die Bindung ausschließlich an markeneigene Werkstätten unzulässig, es kommt alleine darauf an, daß nach Werksvorgaben gearbeitet wird. Das war die Theorie.

Die Praxis: Gerade bei Nischenmarken läßt sich im Gespräch viel klären, die haben noch keine Leitfäden zur Behandlung wie die Industrie. Also einfach mal das Problem vortragen mit der Bitte um Bestätigung, daß - vor allem in Anbetracht der Laufleistung - keine Nachteile daraus erwachsen. Und eine nach Werksvorgaben arbeitende Werkstatt gibt's im Zweifel nicht, weil es gar keine vollständigen tauglichen Werksvorgaben gibt.

Wobei nach 3tkm doch eh eigentlich entweder schon alle Probleme da waren oder es gar keine gibt ... bei einem Briten "wider Erwarten" ("Der Herr bewahre uns vor Regen, Schnee und Wind ... .... und Autos, die aus England sind!").

 

Ein insolventer Hersteller wäre das größere Problem

sagt der Wiesmannfahrer

Markus

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