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Geschrieben

Schönen Morgen euch.
Wir haben ein kleines Problem, wir würden unseren Sohn gerne zum Semester Start eine Spritztour im Sportwagen schenken. Leider vermieten die meisten aber erst ab 21 Jahren. Können wir dann einfach den Wagen auf uns anmieten? Wie würde das dann versicherungstechnisch aussehen?
grüße

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Geschrieben

Die beste Auskunft darüber kann der Vermieter mit Sicherheit selbst geben. Einfach mal anrufen.

Geschrieben

Hallo Lillyhamm,

 

sei mir nicht böse, aber solche Sachen machen mich immer ein wenig sauer. Den Ausgang können wir dann demnächst wieder in irgendeiner Zeitung lesen, wo sich ein Fahranfänger mit irgendeinem Boliden um  den Baum gewickelt hat. Ich will nicht sagen, dass sowas verantwortungslos ist, aber es ist auch nicht weit davon weg. Wenn euer Filius so autobegeistert ist, wie wäre es alternativ mit einer Fahrt im Ring-Taxi als Beifahrer. Da hat er bedeutend mehr von, kann es genießen, macht was außergewöhnliches und hat auch beste Chancen da wieder lebend heraus zu kommen. Das einzige was ausbleibt ist der "Dicke-Hose-Faktor". Überlegt es euch doch noch mal. 

 

Ist aber nur meine Meinung und wenn das dein Vorhaben ist, wird dich dieser "Moralapostel-Beitrag" auch nicht weiterbringen. Wollte es aber trotzdem mal loswerden.

 

Beste Grüße

 

Marc 

  • Gefällt mir 8
Geschrieben

Alternativ könntet ihr ihm einen kleinen Fahrerkurs auf einer Rennstrecke schenken. 

Da lernt man was und den Spaß gibt es obendrauf.

Geschrieben

hab ich selbst schon als Firmenevent für Mitarbeiter und mich durchlebt :-))!

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Hallo,

nicht böse sein aber ich würde auch eher zu einem Fahrtraining tendieren , anstelle ihn im Strassenverkehr fahren zu lassen.

Viele Grüsse

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Gast,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Die Antwort auf die Ursprungsfrage ist: Das wird so nicht funktionieren. Es muss eine Selbstfahrvermietversicherung vorliegen (Vollkasko reicht nicht) und im Mietvertrag müssen die Fahrer benannt werden. Wenn der Mietvertrag Fahrer unter 21 Jahren ausschließt, darf auch keiner unter 21 Jahren damit fahren. Wird dies trotzdem gemacht, wird bei einer potentiellen Schadensregulierung der Mieter von der Versicherung in Regress genommen.

  • Gefällt mir 3

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