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Autokauf in Italien ohne Erstwohnsitz


Philippr

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Meines Wissens ist es beinahe unmöglich ein Automobil in Italien zuzulassen wenn man den Erstwohnsitz nicht in Italien hat.

Gerne würde ich jedoch die wunderbaren, alten Kennzeichen behalten, besitze jedoch nur eine Liegenschaft in Italien - nicht als Erstwohnsitz.

 

Ich gehe davon aus, dass ich mit diesem Problem nicht alleine da stehe. Welche legalen Tricks gibt es, um doch einen italienischen Wagen in Italien zulassen zu können?

 

Beste Grüsse

Philippr

 

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Ich kenne dieses Problem...

 

Aus meiner Sicht gibt es nur wenige Möglichkeiten:

 

1.

Das Auto "proforma" auf eine wirkliche Vertrauensperson, die ihren Erstwohnsitz in Italien hat, zulassen

 

2.

Den Erstwohnsitz nach Italien verlegen, was ich angesichts der derzeitigen politischen Situation im Lande für wenig empfehlenswert halte...

 

3.

Das Auto in Deinem Heimatland zulassen, aber die Kennzeichen nicht montieren, sondern die schönen, alten Italienischen Kennzeichen montiert zu lassen - so macht es ein Bekannter hier in Deutschland, er hat an seinem Ghibli die alten "Roma"-Kennzeichen montiert und die Deutschen Kennzeichen im Kofferraum liegen, ein anderer fährt auf seinem Vorkriegs-MG die alten Britischen Kennzeichen und hat ebenfalls die Deutschen Kennzeichen dabei - was allerdings bei einer Kontrolle passiert, möchte ich mir weder in Deutschland, noch in der Schweiz ,ausmalen...

 

Vermutlich wenig hilfreiche Grüße, Hugo.

 

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Lieber Hugo

 

Herzlichen Dank!

Die erste Variante habe ich mir bereits überlegt - in der Tat wären meine italienischen Nachbarn grundsätzlich dafür geeignet, da sie korrekter und konformer leben als jeder schweizer Beamte - ich müsste keine Angst haben, dass sie eines Tages mit dem Wagen durchbrennen. Allerdings schreiten sie auch sehr ängstlich durchs Leben - „avevamo paura“ ist praktisch in jeder Konversation zu hören - ich bezweifle daher, dass sie für eine solche Zulassungsvariante zu begeistern wären.

 

Wie Du ebenfalls schreibst, die zweite Variante klingt leider romantischer als sie wirklich ist.

 

Die dritte Variante ist nur für besonders Mutige - was mit mir in Italien geschehen würde, wenn ich mit einem in der Schweiz zugelassenen und alte, italienische Kennzeichnen tragenden Automobil erwischt werde, mag ich mir ebenfalls nicht ausmalen.

 

Ich mache mich mal auf die Suche nach vertrauenswürdigen, aber nicht allzu korrekten Italienern...

 

Herzliche Grüsse in den Norden

 

Ph.

  • Gefällt mir 3

mal eine Frage, da mich das auch interessiert:

Das trifft dann sicherlich auf sämtliche Fahrzeuge zu,  z.B. auch eine Vespa?

Angenommen man hat eine Ferienwohnung in Italien u. will vor Ort eine Vespa haben, ich hätte jetzt wenig Lust die Vespa alle 2 Jahre nach Deutschland zum TüV zu bringen ??

vor 1 Stunde schrieb FerraristiV12:

Angenommen man hat eine Ferienwohnung in Italien u. will vor Ort eine Vespa haben, ich hätte jetzt wenig Lust die Vespa alle 2 Jahre nach Deutschland zum TüV zu bringen ??

Die Italiener haben Gott sei Dank anderes zu tun, als deutsche TÜV Plaketten zu kontrollieren. 

Ich fahre deshalb in Italien auch eine deutsche Vespa und schäme mich jedesmal ein wenig.... 

Leider habe ich auch keine Lösung für das Problem parat... 

 

Außer wir gründen alle zusammen  Società anonima, mit Sitz an repräsentativer Mailänder Adresse, Dottore Ugo wird Direttore, Dottore San Remo Betriebsarzt und Philipps vorsichtiger Nachbar darf Aufsichtsratsvorsitzender werden. Dann können wir alle die alten Kisten dort zulassen und wunderschöne Kennzeichen montieren.... 

 

Nur folgt der große Schreck, wenn wir bei der nächsten Verwaltungsratssitzung in Harry´s Bar alle verhaftet werden und mit einem dieser grauen Boote abtransportiert werden. Das Dottore Ugo den zupackenden Venzianischen Beamten der Guardia di Finanza noch erklärt, ein Boot dürfe grundsätzlich nur weiß oder blau sein, da die Farben grau und schwarz im Meer nicht vorkommen, hilft keinem weiter. 

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Ein letzter Blick von der Seufzerbrücke und wir werden alle ausgewiesen und müssen zurück ins Büro. 

 

Peccato! 

  • Haha 12
vor 2 Stunden schrieb JaHaHe:

Nur folgt der große Schreck, wenn wir bei der nächsten Verwaltungsratssitzung in Harry´s Bar alle verhaftet werden und mit einem dieser grauen Boote abtransportiert werden. Das Dottore Ugo den zupackenden Venzianischen Beamten der Guardia di Finanza noch erklärt, ein Boot dürfe grundsätzlich nur weiß oder blau sein, da die Farben grau und schwarz im Meer nicht vorkommen, hilft keinem weiter. 

 

Die Vernehmung der Protagonisten durch R. M. und M. B. war nicht vergnügungssteuerpflichtig; Gott sei Dank fand Ingeniere Ugo beim Ausleeren seiner Hosentasche noch ein Zuckertütchen aus Harry's Bar, damit konnte der etwas fade Filterkaffee, den die Inquisatoren anboten, ein wenig versüßt werden...

 

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Grüße aus der Abschiebungszelle, Hugo.

  • Haha 4
vor 23 Minuten schrieb JaHaHe:

Die Italiener haben Gott sei Dank anderes zu tun, als deutsche TÜV Plaketten zu kontrollieren. 

Ich fahre deshalb in Italien auch eine deutsche Vespa und schäme mich jedesmal ein wenig....

so habe ich mir das auch schon gedacht..........

Habe ich das Konstrukt richtig verstanden?

- Fahrzeug wird in Deutschland (oder der Schweiz?) zugelassen, versichert und getüvt

- Nutzung des Fahrzeuges ausschließlich in Italien

- Halter lt. Fahrzeugpapiere ist (ausschließlich?) die natürliche Person "Philippr"

- es sollen aber die originalen italienischen Kennzeichen auf dem Fahrzeug bleiben?

Der Wagen soll in D bewegt werden, aus optischen Gründen aber die italienischen Kennzeichen behalten. 

 

Ich verstehe das Vorhaben, und rate davon ab. Ich glaube, diese Kennzeichengeschichte wird vom TE überbewertet, erst recht, betrachtet man den Aufwand und auch ggf. die Risiken bei Verstoss gegen allfällige Bestimmungen.

 

Wenn es ein schönes Auto ist, so wird es - und die Umwelt - das Zugeständnis an die Realität schon verkraften. Für Instagram-geeignete Fotoshootings kann man ja die alten Schilder montieren, und beim Ausstellen des Fahrzeugs bei Veranstaltungen auch. 

 

Die Rechtslage in D ist ja zudem eindeutig - bewegt man als deutscher Staatsbürger ein im Ausland zugelassenes Auto auf deutschen Strassen, ist dies ein Verstoß gegen bestimmte Regeln, nachgoogelbar, oft diskutiert, ist aber so. Als die Zulassung auf Nachbar/Kumpel/Haushälterin Beppone bringt auch nichts.

 

In der heimischen Garage jedoch kann man die Schilder anbringen und sich mit einem Barett, einem Ring Zwiebeln und einem Baguette unter dem Arm ganz lebenartig-italienisch fühlen, anstatt Kohlsuppengeruch im Treppenhaus und Heinz-Ehrhardt-artiger Spiesseigkeit und Hüftsteife. Carramba! 

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Hallo Philippr,

 

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Ich denke, daß der Wagen in Italien zugelassen bleiben soll, da er noch die schönen, alten Kennzeichen trägt, da aber der Eigner nur einen Zweitwohnsitz in Italien hat, dieses nur möglich ist, wenn er auf jemanden mit einem Erstwohnsitz zugelassen werden wird.

 

Erklärende Grüße, Hugo.

  • Gefällt mir 1

Ist eine Antwort, aber nicht auf meine "Unterstellungen" bezogen, ok ;)

 

Am ‎30‎.‎07‎.‎2019 um 11:38 schrieb Philippr:

Welche legalen Tricks gibt es, um doch einen italienischen Wagen in Italien zulassen zu können?

Es geht ja nicht um die Zulassung, sondern um die Nutzung der alten Kennzeichen -> also grundsätzlich keine Möglichkeit. Weil sämtliche Neuzulassungen ab 1994 die alten Kennzeichen nicht mehr tragen dürfen. Soweit mein letzter Stand.

 

In manchen Bezirken Italiens gibt es "angeblich" Sonderregelungen für organisierte Ausfahrten, dass bei den Foto- & Filmaufnahmen die alten Kennzeichen genutzt werden dürfen und während der Veranstaltung dann eben diese montiert sind. Die offiziellen (italienischen) Schilder müssen aber im Fahrzeug vorhanden sein für An- & Abreise, Kontrollen etc. Auch eine offizielle Ausnahmegenehmigung für besondere historische Fahrzeuge gibt es, z.B. ein alter Schulbus mit entsprechend auffälliger Folierung - Identifizierbarkeit des Eigentümers bei einem Rechtsverstoß.

 

Du kannst natürlich das Fahrzeug in deinem Heimatland zulassen, aber dafür eben die regelmäßige Pflicht zur Überprüfung der Verkehrssicherheit zur Aufrechterhaltung des (Haftpflicht-)Versicherungsschutzes, was also wieder Logistik erfordert - siehe das Beispiel mit der Vespa weiter oben. Aber - ändert ja nichts am ursächlichen Problem der alten Kennzeichen.

 

Zur Frage mit der Liegenschaft - du kannst mit der dort ansässigen Zulassungsstelle reden, unter welchen Voraussetzungen du den Wagen dort inländisch zulassen kannst, weil eben auch hier die Bezirke untereinander das unterschiedlich handhaben. Das Problem der Nutzung der alten Kennzeichen bleibt. Das Problem mit dem Versicherungsschutz ebenfalls, denn eine Zulassung erfordert ja auch eine (Haftpflicht-)Versicherung.

 

Was kannst du also tun? Nur die oben vorgeschlagene "Variante 3", das Fahrzeug in deinem Heimatland ordentlich zulassen mit allen Rechtsansprüchen/-abhängigkeiten, die alten Nummernschilder befestigen und darauf hoffen, dass die nächste Polizeikontrolle "milde" ausfällt. Hier empfiehlt es sich, einfach mal die ortsansässige Polizei zu besuchen und zu fragen, wie du das regeln könntest.

 

Urkundenfälschung und Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht hast du demnach in jedem Fall, egal wie du es drehst und wendest. Die (zivil- und straf-)rechtlichen Konsequenzen kann ich dir leider nicht beantworten, bin kein Fachjurist ;)

 

Wie immer gilt: Wer anders denkt, hat ggf. auch Recht :)

 

Am 30.7.2019 um 11:38 schrieb Philippr:

Meines Wissens ist es beinahe unmöglich ein Automobil in Italien zuzulassen wenn man den Erstwohnsitz nicht in Italien hat.

Hast du in Italien einen zweiten Wohnsitz angemeldet?

In anderen Ländern hilft das.

Am 30.7.2019 um 11:38 schrieb Philippr:

Geschätzte Mitforisten

 

Meines Wissens ist es beinahe unmöglich ein Automobil in Italien zuzulassen wenn man den Erstwohnsitz nicht in Italien hat.

Gerne würde ich jedoch die wunderbaren, alten Kennzeichen behalten, besitze jedoch nur eine Liegenschaft in Italien - nicht als Erstwohnsitz.

 

Ich gehe davon aus, dass ich mit diesem Problem nicht alleine da stehe. Welche legalen Tricks gibt es, um doch einen italienischen Wagen in Italien zulassen zu können?

 

Beste Grüsse

Philippr

 

Wo soll der Wagen nach der Zulassung bewegt werden, in Italien oder Deutschland?

vor 4 Stunden schrieb Andreas.:

Urkundenfälschung und Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht hast du demnach in jedem Fall, egal wie du es drehst und wendest. Die (zivil- und straf-)rechtlichen Konsequenzen kann ich dir leider nicht beantworten, bin kein Fachjurist ;)

 

kost` € 1600.- 

kannst aber in Monatsraten zu 100.- € abzahlen  ? ?

 

wo bleibt der kleine Revoluzzer in Euch allen   ?? ?

 

 

Gruß vom Lago

Michael

 

  • Gefällt mir 1
vor 15 Stunden schrieb me308:

 

kost` € 1600.- 

kannst aber in Monatsraten zu 100.- € abzahlen  ? ?

 

wo bleibt der kleine Revoluzzer in Euch allen   ?? ?

 

 

Gruß vom Lago

Michael

 

Das bezieht sich aber auf Robin1 in MUC oder ?

  • Haha 2

Ich kenne solche Fälle ,es geht nicht um das alte Nummernschild, sondern die Zulassung ohne Wohnsitz und aus anderen Gründen, über den Händler/Filiale. Aber nur bei hochpreisigen Marken/Fahrzeugen, die auch dort gekauft wurden. Eventuell kannst Du da mal nachfragen. 

Gast Kurt_Kroemer
vor 17 Stunden schrieb RMousavian:

Für mich als Nichtdeutschen immer wieder faszinieren, wie "deutsch" als pejoratives Wort verwendet wird, von den Deutschen selbt.

Jetzt musste ich auch Mal googeln. ?

 

  • Mitglieder
vor 10 Stunden schrieb Kurt_Kroemer:

Jetzt musste ich auch Mal googeln. ?

 

ich auch............. X-)

vor einer Stunde schrieb au0n0m:

Wie wärs mit Italienerin heiraten ?

Prinzipiell eine gute Idee, aber ändert ja nichts am Wohnsitz......... ;)

  • Haha 1

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