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Autoverkauf per Telefon/email, wie schaut es da mit dem Rücktrittsrecht aus?


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Ein Bekannter von mir wolte seinen ca 10 Jahre alten Golf eigendlich (Angestellter) von Privat  an Privat verkaufen, da er relativ gut da stand und die Gebote von "sofort kaufen wir dein Auto" natürlich unter einem möglichen Privatverkauf liegen weil der Händler ja auch ein Spanne haben muss. Er hat das Fahrzeug dann auf mobile eingestellt und sich dann doch von einem Gewerblichen auf einen recht niedrigen Preis (immerhin etwas höher als bei SKWDA)  und vom Käufer per email versendeten und ausgetauschten Kaufvertrag eingelassen, der in meinen Augen einige Fallen bereit stellt. Z.B. steht da eben nicht gekauft wie gesehen sondern "Allgemeine Gebrauchspuren", was natürlich im Zweifelsfall jede Menge "Diskussionen" ermöglicht. Das Fahrzeig soll vom Käufer erst die nächsten Tage abgeholt und besichtigt werden, daher sehe ich da noch mal Potential für Gesprächstoff.

 

Die Frage ist wie verhält sich so eine online VerKauf wenn man als Privat-Verkäufer an gewerblich aufgetreten ist, als Käufer gibt es ja die 14 tägiges Rücktrittsrecht (online, nicht in Gesäftsräumen abgeschlossen telefonisch) , wie schaut das in diesem Falle aus ?

 

 

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Verkauf von Privat ohne jegliche Gewährleistung sollte unbedingt drinstehen. 

Ansonsten gibt es das Rücktrittsrecht nur für private Käufer, nicht für gewerbliche (es sei denn, es ist explizit vereinbart).

Ohne Gewährleistung steht im "Vertrag"  drin,  aber der kritische Punkt ist in meinen Augen daß eben bei der Besichtigung durch den gewerblichen Käufer ein nicht den Allgemeine Gebrauchspuren entsprechender Punkt behauptet wird, um nochmal am Preis etwas zu ändern, (es wurde dann ja von privat nicht so geliefert wie im Kaufvertrag vereinbart und das hat ja mit Gewährleistung nichts zu tun, sondern, daß man ggf. die vereinbarte Lieferung von Fahrzeug mit Allgemeinen Gebrauchspuren nicht erfüllt)

Schwierig zu beantworten, weil die Rechtmäßigkeit ohne Vorlage aller Vertragsunterlagen nicht prüfbar ist. Aber es gibt frei zugängliche Kaufverträge gemäß BGB, z.B. bei den gängigen Onlinebörsen. Nur diese verwenden und Rechtssicherheit gewinnen ;)

 

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