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Radarmessungen zweifelhaft


fridolin_pt

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Es geht um Messgeräte bei denen die Rohdaten nicht gespeichert werden, sondern nur das Ergebnis. Dadurch hat der jeweils Beklagte in einem Bußgeldverfahren keine Möglichkeit die korrekte Funktion des Geräts prüfen zu können. Es geht auch nicht um "Im Zweifel für den Angeklagten", sondern nur um Prozessfairness.

 

Es wird mit Sicherheit darauf hinauslaufen daß sich an der Beweislast nichts ändert. Man wird weiter davon ausgehen daß ein typgeprüftes Messgerät korrekt funktioniert. Nur kann man bei vielen Gerätetypen heute eben nicht den Nachweis erbringen daß ein Fehler vorliegt. Dort wo es geht (und irgendwann dann bei allen) kann man dann einen Gutachter bestellen der die Rohdaten bekommt und versuchen kann aufzuzeigen daß ein Fehler vorliegt. Tatsächlich machen wird man das nur wenn man sicher ist und es um etwas Größeres wie ein Fahrverbot geht, denn die Kosten werden erheblich sein und wenn der Nachweis nicht erbracht wird, bleibt man auf den Kosten sitzen.

 

Also, die Konsequenz werden Mehrkosten für alle sei - im Tausch gegen mehr Prozessfairness und eine gewisse Umstellungszeit in der weniger Bußgeldbescheide ergehen. Ich finde den Tausch okay. Daß es etwas kosten wird - und zwar die Autofahrer - sollte aber auch klar sein. 8-)

 

P.S.: wenn das deutschlandweit Rechtslage wird, bin ich gespannt welchen Einfluss das auf Verkehrsrechtsschutztarife hat. Die Versicherer werden nicht tatenlos zusehen wenn die Leute massenhaft Gutachten für 100 Euro Knöllchen erstellen lassen auf daß die Versicherung es zahle.

vor 30 Minuten schrieb amc:

Es geht um Messgeräte bei denen die Rohdaten nicht gespeichert werden, sondern nur das Ergebnis. 

 

Aus meiner Sicht ein absolutes Unding: technisch ist es kein Hexenwerk, wenn dies aber proaktiv abgelehnt wird kann man sich als Betroffener durchaus die Frage nach dem "Warum" stellen. Ein ähnliches Problem sehe ich bei Radarpistolen ... neulich hat mich ein netter Beamter rausgezogen (es war wirklich sehr nett) und hat mir auf der Laserpistole einen einzelnen Wert gezeigt; für mich war allerdings nicht nachvollziehbar ob der Laserstrahl jetzt tatsächlich auf mein Auto gerichtet war oder auf ein anderes. 

potzblitz...in rot am wegesrand!

 

soweit mir bekannt ist sind die "aufsteller" der mobilen radaranlagen verpflichtet ein sogenanntes protokoll zu führen!

in dem alle daten,wie uhrzeit,aufstellungszeit,ort,messdauer,messwinkel,art der radaranlage,winkel zur straße,messbereich,anwesende beamte/kollegen etc.,

hinterlegt sein müssen.

ein gescheiter anwalt(fachanwalt für verkehrsrecht) kann da ab und an was bewegen und erwirken das die messung eben doch nicht fehlerfrei war bzw. die

ausführenden eben keinen guten job gemacht haben!

 

wird immer mal wieder bei adac,autobild,medien erwähnt und auch angewarnt nicht jeden strafzettel zu akzeptieren.

wenn die mobile radaranlage auf einem privaten gründstück aufgebaut ist brauchen sie dazu das erlaubnis der besitzer,mal am rande erwähnt.

habe wiese direkt an der bundesstraße,da stellen sie sich auch gerne hin,meistens nicht lange da ich sie meist hinwegscheuche ggf. bei der polizei/leitstelle anrufe und die werden dann tätig.

 

meines erachtens sind die einnahmen aus verkehrüberwachung(radarfallen) ein fest eingeplanter" etat" bei den kommunen.

 

gruss

  • Gefällt mir 1

Es gelingt immer wieder mal Bedienungsfehler nachzuweisen. Die gibt es bei mobilen Anlagen öfter als man denkt. Funktionsfehler lassen sich wohl nur mit den Rohdaten nachweisen und die gibt es eben bisher eher nicht.

  • Gefällt mir 3

Bei mir hatte sich vor zwei Jahren einiges aufgestaut und so kam es dass mir nach einer Radarfalle ein Fahrverbot drohte. Mein Anwalt meinte die Chance steht günstig für mich, etwa  20:80 dass ich verurteilt werde weil die „Wegelagerer“ mit ihrem Messapparaturen Vor Ort häufig schlampen. Muss aber auch sagen der Anwalt war eine Granate. Was der alles für geschützte aufgefahren hat an Begründungen, Donnerwetter. Der war sein Geld wert!

 

  Wie oben geschrieben ... Bedienfelder ! Genauso war es, wir konnten schlamperei nachweisen , gab sogar eine Ortsbesichtigung mit Richter, Anwälten und der „messdame“und ich wurde freigesprochen . 

  • Gefällt mir 3

guten morgen,

 

hätte in absprache mit anwalt den spiess gedreht und den ganzen verein mit dienstaufsichtsbeschwerden etc. überzogen....!

 

ohne freundlichen gruss verdufte

...ganzen verein mit dienstaufsichtsbeschwerden etc. überzogen...

Ja nee, is klar. Die sind auch sicherlich ALLE sofort eingeknickt.

Aus welchem Grund hast Du denn eine "Dienstaufsichtsbeschwerde"  initiiert?

Welcher "Verletzung einer Dienstpflicht" haben sich denn die Beamten "schuldig" gemacht?

 

Was man manchmal hier lesen muss, ist höchst grenzwertig und zweifelhaft!

Aber Hauptsache mal irgendwie die Luft raus gelassen.

Superhelden gibt es nur im Kino :)

 

 

 

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  • Haha 1
Am 10.5.2019 um 07:13 schrieb Thorsten0815:

Im Zweifel für den Angeklagten. 

wenn es um verkehr und steuern geht, gilt das bei uns leider nicht.

Am 10.5.2019 um 10:55 schrieb amc:

P.S.: wenn das deutschlandweit Rechtslage wird, bin ich gespannt welchen Einfluss das auf Verkehrsrechtsschutztarife hat. Die Versicherer werden nicht tatenlos zusehen wenn die Leute massenhaft Gutachten für 100 Euro Knöllchen erstellen lassen auf daß die Versicherung es zahle.

die Rechtsschutzversicherung muss diesem "erweiterten" verfahren nicht zustimmen und kann lediglich den grundsätzlichen prozess bezahlen.

Am 10.5.2019 um 11:24 schrieb Erprobungsträger:

für mich war allerdings nicht nachvollziehbar ob der Laserstrahl jetzt tatsächlich auf mein Auto gerichtet war oder auf ein anderes. 

das ist mir hier auch schleierhaft. ich hatte solch einen Prozess bei dem wir rechnerisch darlegen konnten, dass die angeblich gelagerte Geschwindigkeit von der Ampel zum Messpunkt unmöglich zu erzielen war, es handelte sich um einen 69 ps fiat 500. der polizeihauptmeister bleib aber bei seiner Behauptung und dem angeblichen Messwert. der Prozess wurde für uns verloren.

 

hallo die zweite,

wenn der nachweis erbracht wurde das die behörde/der beamte seinen job eben nicht fehlerfrei gemacht hat!!!

und dieses zweifelsfrei feststeht!

 

bin ich der meinung das es zeit wird denen ans bein zu pinkeln/an den karren zu fahren etc.,damit das mit den fehlmessungen nicht zur routine wird.

das punktekonto in flensburg ist bei 8 bereits voll und einen "überziehungskredit" gibt es da nicht.

sprach von einen dienstaufsichtsbeschwerde und nicht davon mit denen vor gericht zu ziehen!

fazit,wenn der kleine beamte von seinem dienstherren eins auf die mütze bekommt!

WIRD ER IN ZUKUNFT SEINEN JOB MIT MEHR AUFMERKSAMKEIT VERRICHTEN

 

auf den punkt gebracht 

Zitat

 


wenn der nachweis erbracht wurde das die behörde/der beamte seinen job eben nicht fehlerfrei gemacht hat!!!

und dieses zweifelsfrei feststeht!

 

Aha - damit hast Du aber meine Frage nicht wirklich beantwortet.

Welches Vergehen rechtfertigt denn eine - beweisbare - Dienstaufsichtsbeschwerde, die Ihr ja - gemäß Deiner ersten Aussage - über den ganzen "Verein" habt niedergehen lassen.

 

Edit: Ich sehe gerade, dass Du den Konjunktiv verwendest. In diesem Fall "empfiehlst" Du also Dienstaufsichtsbeschwerden. Aber hier stellt sich mir dennoch die Frage, welches Dienstvergehen Du konkret meinst, das eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigt!

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ersetzt nicht die etwa bei Verwaltungsakten vorgesehenen Rechtsmittel!

 

 

  • Gefällt mir 1
vor 28 Minuten schrieb herbstblues:

...

fazit,wenn der kleine beamte von seinem dienstherren eins auf die mütze bekommt!

WIRD ER IN ZUKUNFT SEINEN JOB MIT MEHR AUFMERKSAMKEIT VERRICHTEN

 

...

Das wird -nach meiner langjährigen Erfahrung- ein frommer Wunsch bleiben. Beides.

 

Gruß

Christoph

hallo die dritte,

meines erachtens wird während/nach dem errichten der messtelle eine art protokoll erstellt!

 

dieses dokumentiert einzelheiten wie messart/messwinkel,wetterdaten,abstand zum straßenrand,fahrbahnbreite etc. zur r.-messtation!

sollte ein geblitzter verkehrsteilnehmer zweifel haben an der richtigkeit des ergebnisses so kann er einblick in dieses per anwalt erhalten und ggf. dagegen vorgehen.

ist er damit erfolgreich,steht einer "rüge" sprich dienstaufsichtsbeschwerde nichts mehr im wege.

 

gruss in maranello rot reour.

vor 1 Stunde schrieb herbstblues:

dienstaufsichtsbeschwerde

Beim Thema Dienstaufsichtsbeschwerde denke ich stets an die drei F: form-, frist- und fruchtlos.

 

Beschwerdefreie Grüße

Max

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Am 13.5.2019 um 06:17 schrieb tollewurst:

Mein Favorit im Moment ist eingestellt wegen Überlastung der Mitarbeiter nach dem ich Einspruch eingelegt habe.

Koennte sein, dass ich die Ueberlastung verursacht habe. Ich zahle meine Knoellchen von 15 EUR naemlich immer in 1500 Teilueberweisungen zu je einem Cent - verteilt ueber mehrere Monate ? Zum Glueck komme ich aus der IT und kann das problemlos automatisieren. Bin zwar kein Superheld, aber jemand der 1500 Ueberweisungen mit semantisch klaren aber syntaktisch nicht unbedingt maschinenverstaendlichen Verwendungszwecken zusammenpuzzelt eben auch nicht ?

 

Kosteneffektiv waere hier wirklich nur den 30er Staatskassen-Blitzer von der 1000 Meter Geraden unserer nie befahrenen Landstrasse zu entfernen und an einen wirklichen Unfallschwerpunkt zu verlagern ?

Ich finde auch, daß Radarmessungen äußerst zweifelhaft sind:

 

der-schnelle-nackedei-von-kiel.thumb.jpg.2024435705747ad0d4cdb6b25fdeedc0.jpg

 

Dieser Radfahrer wurde in Kiel erwischt: Bis auf Socken und Schuhe splitterfasernackt. In einer 30er Zone wurde er mit 47 Stundenkilometern geblitzt. Angeblich haben die in diesem Fall eindeutig sichtbaren Rohdaten trotzdem nicht zu einer Identifizierung gereicht...

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