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Meine Porsche Klappenschalensitze wurden gestohlen


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Geschrieben

Die GT2 Carbonklappschalen wurden aus meinem 997 gestohlen. Es sind Einzelstücke von Porsche Exclusive mit grüner Naht und geprägtem Wappen. Der Wagen stand abgedeckt in einer Charlottenburger Tiefgarage. Hinweise auf den Verbleib werden natürlich entlohnt!

 

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Geschrieben

Ja, ernsthaft. Die Sitze sind ja auch teuer genug...

Geschrieben

Tut mir leid für dich. Haben die / der Täter wenigstens "aufgepasst" oder am Auto noch größeren Schaden verursacht?

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Geschrieben

Absurd - welcher Idiot kommt denn auf so eine Idee? Der Aufwand ist höher als gleich das ganze Auto zu klauen. 

 

Viel Glück beim Wiederauffinden auf jeden Fall!

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb F430Matze:

Tut mir leid für dich. Haben die / der Täter wenigstens "aufgepasst" oder am Auto noch größeren Schaden verursacht?

Geht so, die sind schon sehr professionell da dran gegangen. Alarmanlage ist größtenteils deaktiviert (Kabel durchgeschnitten), Schloss aufgebrochen, aber innen keine großen Kratzer.

Geschrieben

Bullshit, irgendwie muss das bekannt gewesen sein wenn nur die Klappschalen weggekommen sind. Oder haben die Freunde in Anbetracht der Alarmanlage kapituliert. So oder so überaus ärgerlich. 

Geschrieben

Und vor allem besteht das Risiko, dass die neuen Sitze unter den alten Rahmenbedingungen wieder weg kommen... ?

 

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Unbelievable....?

mit etwas Dusel tauchen die Sitze auf eBay wieder auf. (wenn sie nicht schon in Osteuropa weiter vertickt wurden) 

 

Ich hätte aber nicht gedacht, dass einerseits die Kabel der Alarmanlage offenbar gut zugänglich waren, andererseits dieses Durchschneiden der Kabel nicht zu einem Alarmsignal geführt hat. 

 

PS: springt in diesem Fall die TK ein? 

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Muhviehstar,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Porsche 996 / 997 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb dragstar1106:

PS: springt in diesem Fall die TK ein? 

Sollte sie - es ist etwas aus dem Fahrzeug gestohlen worden. Problematisch sind soweit ich weiss nur die Fälle in denen reiner Vandalismus vorliegt.

Geschrieben

Ok, meine Überlegung war dahingehend gelagert, dass solch hochwertige Einbauten, möglicherweise eine Sonderfertigung ab Werk, bei der Regulierung des Schadens Schwierigkeiten bereiten könnten. 

Ich musste mal alle sehr hochwertigen Um- bzw. Anbauten, die von der Serie abwichen, vorab auflisten, um im Schadensfall keine Probleme zu bekommen. Das ist aber schon längere Zeit her, jetzt habe ich das nicht mehr gebraucht. 

Geschrieben

Bei vernünftigen Versicherungen sind Anbauteile einfach mitversichert. Einen Nachweis, dass die Teile verbaut waren, sollte man natürlich schon besitzen.

Geschrieben

Danke für eure Hinweise. Ich habe zum einen die Liste der werksmäßigen Extras vor Abschluss des Vertrags an die Versicherung gesandt, zum anderen ist die Ausstattungsliste über jedes Porsche Zentrum anhand der Fahrgestellnummer abrufbar.

 

Am 10.12.2018 um 08:50 schrieb amc:

Sollte sie - es ist etwas aus dem Fahrzeug gestohlen worden. Problematisch sind soweit ich weiss nur die Fälle in denen reiner Vandalismus vorliegt.

So ist es, ich erwarte also keine Überraschungen.

 

Ein Knackpunkt wäre wirklich Vandalismus gewesen, denn eine Vollkasko besteht derzeit nicht. Hintergrund: Mein Fahrzeug ist selbstverständlich VK-versichert, hat aber ein Saisonkennzeichen. Außerhalb der Saison besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung die nur eine HP/TK einschließt. Dies ist anscheinend branchenüblich und das war mir nicht bewusst. ?

 

So etwas kann also ganz schön ins Auge gehen, falls jemand z.B. das Auto zerkratzt.

 

Am 10.12.2018 um 06:07 schrieb Marc W.:

Und vor allem besteht das Risiko, dass die neuen Sitze unter den alten Rahmenbedingungen wieder weg kommen... ?

 

Das Auto kommt in eine andere Garage, was das Risiko minimieren sollte.

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Geschrieben

…...abschließbare gut einsehbare Einzelgarage :-))!  Zukünftig!

 

Meine Einzelgaragentore werden auch alle mit einer Kamera überwacht, die am Haus (fast nicht sichtbar) in einer Höhe von ca.5m montiert ist.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Die Überwachungsapparate müssen gut sichtbar aber nicht erreichbar sein. Das schreckt Pseudoprofis etwas ab. Wenn scharf gestellt muss mindestens Licht angehen. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Cavallino Rampante:

 

…...abschließbare gut einsehbare Einzelgarage :-))!  Zukünftig!

 

Haha, in Charlottenburg?! ?

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Muhviehstar:

Außerhalb der Saison besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung die nur eine HP/TK einschließt. Dies ist anscheinend branchenüblich und das war mir nicht bewusst. ?

 

Wo bist du versichert? Bei meinen, Allianz und Württembergische, ist Vandalismus auch bei ruhendem Vertrag abgesichert.

Geschrieben

Dann hast du einen Spezialtarif, in den normalen Tarifen von Allianz und Württembergische ist nur eine Teilkasko drin.

 

Zitat

Umfang der Ruheversicherung

H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Ver- sicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst

-  die Kfz-Haftpflichtversicherung,

-  die Fahrzeugteilversicherung, wenn für das versicherte Fahr- zeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung bestand.

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung von PKW (AKB): https://www.wuerttembergische.de/rmedia/media/wuerttembergische_relaunch_2016/allgemeine_versicherungsbedingungen_download/kraftfahrt/AKB_Pkw_Privat_KompaktSchutz.pdf

 

Zitat

(2) Umfang der Ruheversicherung

Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen wäh- rend der Dauer der →Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versi- cherungsschutz.

Der Ruheversicherungsschutz umfasst

die Kfz-Haftpflichtversicherung,

die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt

der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversiche- rung bestanden hat.

Quelle: Versicherungsbedingungen für Ihre Allianz Kfz-Versicherung (AKB)

https://goc-eportale.allianz.de/dlc_app/Print/DlcPdfPrintService/PKRB-0300Z0.pdf?posNr=null&appSessionId=dlc:5ADF67A45D1C8CD278A118FA17020B9D&userSessionId=FpRQ5ygKmykm6j2Ch8SIPdk100DF0A0CA9774225&tokenId=78DJ38qJqw

 

 

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Geschrieben

@Muhviehstar hat hier Recht, auch wenn er die AKB des KompaktSchutz ausgewählt hat ;)

 

https://www.wuerttembergische.de/rmedia/media/wuerttembergische_relaunch_2016/allgemeine_versicherungsbedingungen_download/kraftfahrt/AKB_Pkw_Privat_PremiumSchutz.pdf

 

Teilkasko Diebstahl: A 2.2.2

 

Zitat

Entwendung
A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Dieb- stahl und Raub.

 

Ruheversicherung: H 1.4

 

Zitat

Umfang der Ruheversicherung
H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Ver- sicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Fahrzeugteilversicherung, wenn für das versicherte Fahr- zeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung bestand.

 

 

Vandalismus ist nur in der Vollkasko versichert. Bei einer Ruheversicherung ist Vandalismus NICHT versichert!

  • Gefällt mir 4
Geschrieben

@WuerttRene Danke für die Bestätigung

@au0n0m Das würde vielleicht auch versucht. Ich schwanke ein wenig zwischen Auftragsdiebstahl der Sitze und des Autos. Die Steuergeräte (Alarm / Wegfahrsperre / Zündschloss) scheinen komplett platt zu sein. Ich kann es mir nicht so recht erklären. 

Geschrieben

OCC-Ruhe

Die OCC-Ruhe schützt beitragsfrei vor Schäden an einem nicht zugelassenen Klassiker oder Premium Car durch folgende Gefahren:

Brand/Explosion

Entwendung

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch

Glasbruch

Tierbiss- und Kurzschlussfolgen bis € 3.000,-

Schlüsselverlust- und Schlossänderungskosten

Vandalismus

Transportmittelunfall

 

Ist bei meiner MV Agusta so,  bei der Württembergischen ebenso, such ich noch raus. Da gibt es verschiedene, individuelle Verträge!   

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Geschrieben

@GT 40 101 Vorsicht! Es gibt hier eine Menge verschiedener Tarife!

 

997 = Normaler PKW-Tarif!

 

NUR im Oldtimertarif ist Vandalismus in der Teilkasko und somit auch in der Garagen-/Ruheversicherung mitversichert!

 

Zitat

Mut- oder böswillige Handlungen
A.2.2.9 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Perso- nen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.

Quelle: https://www.wuerttembergische.de/rmedia/media/wuerttembergische_relaunch_2016/allgemeine_versicherungsbedingungen_download/kraftfahrt/AKB_Oldtimern_Youngtimern_und_Sammlerfahrzeugen.pdf

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb GT 40 101:

OCC-Ruhe

Die OCC-Ruhe schützt beitragsfrei vor Schäden an einem nicht zugelassenen Klassiker oder Premium Car durch folgende Gefahren:

Brand/Explosion

Entwendung

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch

Glasbruch

Tierbiss- und Kurzschlussfolgen bis € 3.000,-

Schlüsselverlust- und Schlossänderungskosten

Vandalismus

Transportmittelunfall

 

Ist bei meiner MV Agusta so,  bei der Württembergischen ebenso, such ich noch raus. Da gibt es verschiedene, individuelle Verträge!   

Das eine ist das was im Vertrag steht. Wenns ums zahlen geht hab ich von der OCC  schon viel Negatives gehört. Auf die Rennstrecke darf man mit dem Auto auch nicht bzw. ist es dann nicht versichert. Auch nicht bei Veranstaltungen die nicht zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit dienen. Also immer schön vorsichtig sein mit Sportwagen bei der OCC. 

 

Wenn ich jetzt nicht ganz daneben liege, müsste das hier die aktuelle Klausel bei der OCC sein:

 

A.4 Was ist nicht versichert?

 

Fahrtveranstaltungen und Fahren auf Rennstrecken In Ergänzung zu Abschnitt A.2.19.2 der AKB (Genehmigte und nicht genehmigte Rennen) gilt: Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, besteht darüber hinaus kein Versicherungsschutz für:

 

- Gleichmäßigkeitsfahrten, die eine Fahrerlizenz voraussetzen; - Gleichmäßigkeitsfahrten mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h; - jegliches Fahren auf aktuellen oder ehemaligen Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring, Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder Rundstrecken mit ähnlichem Charakter, sowie auf Flugplätzen und bei allen Wettbewerben im Gelände; jeweils einschließlich dazugehöriger Übungsfahrten. Fahrten auf Rennstrecken, die im Rahmen einer Gleichmäßigkeitsfahrt mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h und ohne das Erfordernis einer Fahrerlizenz als untergeordnete Etappe einer Gesamtveranstaltung stattfinden, fallen nicht unter diesen Ausschluss.

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