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Rotlicht übersehen


Theler

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guten morgen,

Als Schweizerin, habe ich ein Rotlicht nicht gesehen. Ich wurde durch die Polizei angehalten- und darauf gebüsst.

Wie ist nun das, mit welchen Konsequenzen muss ich wirklich rechnen? Passiert ist das etwa vor einem Monat.

Ich habe einen Brief erhalten, mit einer Anzeige und Busse. 

Einen Monat Fahrausweisentzug- und 200.00 Euro Busse. 

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Ohne Vorstellung gehört Ihnen ebenfalls der Ausweis entzogen.

 

In diesem Falle war die Ampel schon über eine Sekunde Rot, dann ist der Führerschein einen Monat weg, in der Schweiz ist die Strafe diesbezüglich etwas milder. Früher waren als Schweizer in D getätigte Verstösse nur mit Geldbussen versehen, heute werden auch Fahrausweisentzüge vollstreckt. Ich bin mir daher relativ sicher, dass Sie diesen abgeben müssen, allerdings werden Sie in ihrem Kanton zu Ihrer Polizeidienststelle zitiert werden, vielleicht haben Sie Glück und bezahlen nur.........

 

Einfach abwarten was kommt und ganz wichtig das man nichts unterzeichnet hat am Tag des Vergehen !!

 

Nur ein Beispiel.

Ich z.B. würde warte bis das Amtliche schreiben kommt wo man stellung zu dem Fall angeben muss, ( wenn man nichts unterzeichnet hat am Tag es Vergehens ) würde ich in das schreib reinschreiben, Bitte um das Foto zur ansicht da ich mich nicht an das Erinnern kann.

 

Vorab mit der Rechtsschutzversicherung in Kontakt treten und zur Befragung auf dem Polizeiposten einen Anwalt mitnehmen

 

Vielleicht kann dieser noch was drehen. 

Zumindest das Fahrverbot abwenden wie Dany430 angesprochen hat.

 

Grüsse

Wie wäre es mit einfach bezahlen und die Strafe akzeptieren!? Ich weiß, das kommt immer mehr aus der Mode. Aber scheinbar ist es ja unzweifelhaft, dass Du die Ampel überfahren hast - ob bewusst oder nicht spielt nunmal keine Rolle. Mag ja sein, dass man da mit der Rechtschutzversicherung noch irgendwas handeln kann. Aber ich würde raten, dass man die Gerichte mit "klaren Fällen" einfach mal in Ruhe lässt, seine eigenen Fehler akzeptiert und die Strafe hinnimmt. Aber das ist natürlich nur meine Meinung und stellt keinen Rat an andere dar.

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@master_p

 

Ich stimme Dir grundsätzlich. 

 

Da es in der CH aber sehr schnell auch um den Führerschein gehen kann, auch bei 1. Vergehen,  sollte man seine Möglichkeiten ausschöpfen oder zumindest prüfen lassen, bin ich der Meinung.

 

 

Wie Dany430 bereits angesprochen hat ist im Normalfall nur ein Bussgeld von 250.- chf zu zahlen, vorausgesetzt es kam in der Situation zu keiner direkten Gefährdung dritter und man ist unter 1.Sek nach dem Rotlicht drüber gefahren. Drüber ist Ausweis weg. 

 

Deshalb würde ich die Situation auf jedenfall von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Übertretung unter oder über einer Sek. stattfand.

 

Auch die Polizei kann Fehler machen...

 

Dann hatte ich ja "Glück"...vor ein paar Jahren fuhr ich versehntlich bei rot durch und musste die CHF 250.- bezahlen. Hatte aber weder eine Anzeige noch den Ausweis weg. Das mit der Sekunde wusste ich nicht.

vor 1 Stunde schrieb Dany430:

@Svitato das mit der Sekunde betrifft Deutschland. CH spielt die Zeit keine Rolle

Habe tatsächlich nichts über den Faktor Zeit gefunden...

Diese Aussage wurde von einem Bekannten so übermittelt, der den Führeschein aufgrund eines Rotlichtvergehens abgegen musste.

 

Im CH Netz habe ich auch nur folgende Zeile gefunden:

 

-Rotlichtkontrolle
Die Busse für eine Rotlichtübertretung beträgt SFr. 250.-
(sofern keine erhöhte abstrakte oder konkrete Gefährdung vorliegt).

 

....dann würde ich sowieso nur mit Anwalt zur Polizei. 

 

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vor 45 Minuten schrieb Dany430:

@blox79 Theler ist Schweizerin und ist in Deutschland über Rot gefahren.......

 

 

Dann dem Rat von master-p folgen ?

 

vor 4 Stunden schrieb master_p:

Wie wäre es mit einfach bezahlen und die Strafe akzeptieren!?

 

Erst einmal Bild anfordern. In der Schweiz wird man nach Delikten im EU Raum angerufen von der zuständigen Dienststelle, wie bereits erwähnt lässt sich dort vielleicht noch etwas Spielraum generieren.

 

 

Ich verstehe den Thread einfach nicht. Ob in der Schweiz oder Deutschland, ein Verkehrsdelikt ist ein Verkehrsdelikt. Als Schweizer ist man Gast in Deutschland und hat sich den Gesetzen zu unterordnen. Die Threaderöffnerin schreibt ganz klar dass sie ein Rotlicht überfahren hat und von der Polizei angehalten wurde. Die Sachlage ist klar und es gibt nichts zu diskutieren. Wenn jemand etwas ungesetzliches gemacht hat, steht man einfach dazu. Jedoch will heute niemand mehr die gesetzlichen Konsequenzen tragen und meint er habe mehr Rechte als andere Mitbürger.

Ts Ts Ts 

 

PS. Ich bin oft in Deutschland unterwegs und respektiere die örtlichen Vorschriften insbesondere die Tempovorgaben. Ich betrachte mich als Gast in einem Land, welches es noch zulässt ein bisschen schneller zu fahren als im gesamten Rest der Welt. 

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@991 Du bist auch nur ein Mensch, Fehler passieren - und wenn ,;Frau`` auf den Führerschein angewiesen ist, muss man seine Rechte eben nutzen, das ist legitim. Versetze Dich mal in die Lage einer Frau, Du fährst praktisch schon mit Scheuklappen los, dann in eine Stadt mit viel Verkehr, auweia........ Da passiert das eben schnell. 

 

vor 12 Minuten schrieb Dany430:

Versetze Dich mal in die Lage einer Frau, Du fährst praktisch schon mit Scheuklappen los

Nein, wir haben keine Vorurteile. :D 

Und natürlich darf jeder seine Rechtsmittel nutzen. Sehe ich auch so.

  • Gefällt mir 1

Da bin ich anderer Ansicht. Wir haben Gesetze und möchten dass man sich daran hält. Ist man selbst von einer Übertretung betroffen, setzt man alles daran zu beweisen das man Straffrei ist. Das freut die Anwälte, die haben dadurch ein gesichertes Einkommen und unser Rechtsstaat darf daher einen Justitzapparat aufblasen was dazu führt dass ordentliche Verfahren Jahre lang brach liegen. Das alles auf Kosten der Allgemeinheit. Ich bin von unserem Rechtssystem enttäuscht, da ich als Unternehmer und Arbeitgeber die ganze Bandbreite solcher Vorfälle abbekommen habe. 

@991 fast schon naiv - wenn man bedenkt wie viele Bescheide ungültig sind. Was ist wenn die Übertretungszeit eben nicht von einer Blitze, sondern wahrscheinlich in diesem Falle durch die Ordnungshüter festgestellt wurde? Wo ist denn der Nachweis, dass es über einer Sekunde war und somit den Fürerscheinentzug rechtfertigt?! Haben es BEIDE Beamten zum selben Moment festgestellt? Können diese die Zeit schätzen, und ist Schätzen zugelassen? - alles sehr (eher) fragwürdig.

 

Wenn wir alles einfach so hinnehmen endet dies so, wie unsere aktuelle politische Lage.

 

Hallo,

 

evtl. bin nicht mehr auf dem neuesten Stand... aber Ordnungswidrigkeiten mit (möglichem) Führerscheinentzug die von Ausländern hier in D begangen werden, werden mit Bußgeld welches i.d.R. sofort vor Ort fällig ist und (möglichem) Fahrverbot welches aber nur in D gilt geahndet.

 

Eine deutsche Behörde ist soweit ich weiß auch nicht dazu berechtigt legale amtliche ausländische Dokumente (hier: schweizer Fahrerlaubnis) zu entziehen.

 

Gruß,  Joachim

vor 3 Stunden schrieb Dany430:

@991 fast schon naiv - wenn man bedenkt wie viele Bescheide ungültig sind. Was ist wenn die Übertretungszeit eben nicht von einer Blitze, sondern wahrscheinlich in diesem Falle durch die Ordnungshüter festgestellt wurde? Wo ist denn der Nachweis, dass es über einer Sekunde war und somit den Fürerscheinentzug rechtfertigt?! Haben es BEIDE Beamten zum selben Moment festgestellt? Können diese die Zeit schätzen, und ist Schätzen zugelassen? - alles sehr (eher) fragwürdig.

 

Wenn wir alles einfach so hinnehmen endet dies so, wie unsere aktuelle politische Lage.

 

Das kann man schon nachvollziehen.

 

Aber  @991 bezog sich logischerweise auf den Fall des Threaderstellers/in.

Da war nicht die Rede von Fehlerhaftigkeit o. ä.

Sondern eine klare Aussage der "Schuldigkeit"

 

Zunächst sage ich ganz klar: Fehler gemacht, dazu stehe ich!!

 

Aber !!!! Sehr viele Jahre "engagierte" Fahrpraxis. Originalton meiner Frau:

"Warum sie Dir nicht öfter den Führerschein abgenommen haben verstehe ich nicht". 

 

Habe mich halt auch fast immer "rausgeschwindelt".

Das eine nennt sich Moral. Bei mir war es aber meistens Egoismus und ein wenig.......das wollen wir doch mal sehen was da noch geht. Erstaunlich viel eigentlich.

 

Herzliche Grüße

Klaus

 

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Zitat

Zunächst sage ich ganz klar: Fehler gemacht, dazu stehe ich!!

@K-L-M zählt dazu auch die gesetzeswidrige, nächtliche Poolbenutzung in den Tiefen der Toscana? "inErinnerungenschwelg"

 

und dazu gleich die Frage " was macht die gute alte "Olympia?!" aus den 80ern?

 

Sorry für OT........

Zitat

@K-L-M zählt dazu auch die gesetzeswidrige, nächtliche Poolbenutzung in den Tiefen der Toscana? "inErinnerungenschwelg"

 

und dazu gleich die Frage " was macht die gute alte "Olympia?!" aus den 80ern?

 

Sorry für OT........

Hey Rütiger,

 

ich ermahne dringend zur Beachtung der Verschwiegenheitserklärung.

 

Niemand darf jemals detailliert über die "Mutter aller Ausfahrten" sprechen.

:stolzbin:

 

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