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RACE Modus


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Geschrieben

Zumindest in "D" sind alle vom Fahrzeugführer frei wählbaren werksseitigen Fahrmodi  auf öffentlichen Straßen zulässig. Hieraus kann keine Versicherung eine Leistungsfreiheit im Schadenfall ableiten.   

 

Wolly #108

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Svitato:

Ich frage mal bei meiner Versicherung nach. Nimmt mich jetzt wirklich Wunder! :P

 

Bei Alfa wird ja zum Beispiel die ganze Elektronik ausgeschaltet in Race. Oder zumindest minimalisiert. Und das wäre anscheinend der Grund dafür, dass die Versicherungen nicht zahlen würden... 

Und ein Testarossa ist dann gar nicht versicherbar, weil der Fahrer keine Elektronik als Helfer hat? ? Nee also das ganze Thema ist keins...

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Andreas.:

Dieses Risiko ist in der Versicherungsprämie berücksichtigt.

Mit der zukünftigen totalen Überwachung gibt es dann verhaltensbasierte Prämien. Greifst Du zum Schalter wird ein Zuschlag abgebucht.

vor 24 Minuten schrieb jo.e:

Und ein Testarossa ist dann gar nicht versicherbar, weil der Fahrer keine Elektronik als Helfer hat? ? Nee also das ganze Thema ist keins...

Für manche der heute immer wieder berichteten „Abschaltunfälle“ (hieß das nicht früher „Fahrfehler“) hat er schlicht zu wenig Leistung.

Geschrieben

Hi zusammen

habe Race und CT off Modus vor allem auf der Rennstrecke oft genutzt.  Beim Race-Modus verschleissen vor allem die hinteren Bremsen schneller weil damit die Traktionskontrolle arbeitet.  Bei CT off wied das weniger, allerdings dann mit wemiger „Sicherheitsnetz“.  Auf öffentlichen Strassen nutze ich Race oder Sport.  Beim Sportmodus arbeitet die Traktionskontrolle mit der Motorsteuerung, was langsamer ist aber dafür nicht auf die hinteren Bremsen geht. Alle Angaben ohne Gewähr eines wenig talentierten Hobbyracers...

Geschrieben

In der Tat ist das Abschalten ein negativer manueller Eingriff in das Sicherheitssystem des Fahrzeuges und kann zu einem Selbstbehalt im Schadensfall führen. Dies ist aber nicht gleichzusetzen mit der legalen Auswahl verschiedener Fahrmodi.

Zum Beispiel ist die Nutzung des "Racemodus" ok; nicht aber in Verbindung mit zusätzlich manuell ausgeschaltetem ABS und/oder ESP. Natürlich kann im Schadenfall das Fahrzeug beschlagnahmt werden (wird auch gemacht) und die Fzg-Daten vor und zum Zeitpunkt des Schadenereignisses können, dürfen und werden gesichert.    

 

Wolly #108 

Geschrieben

ergänzend: dieses zusätzliche „abschalten“ kommt aber gleich einer Manipulation, z.B. Sicherung ziehen, Sensor deaktivieren etc. ?

Geschrieben

Sicher nicht. Schalter drehen ist eine vom Hersteller zur Verfügung gestellte Funktion. Das Fahrzeug ist mit diesem Schalter abgenommen. Sensor deaktivieren ist ein nich vom Hersteller vorgesehener Eingriff (Manipulation)

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Geschrieben

genau das steht da. und war ergänzend zu Wolly‘s Post gemeint. 

Schalter auf Sport etc = legal = versichert

Sicherung ziehen etc. = illegal = nicht versichert

Geschrieben
Am 16.12.2018 um 05:35 schrieb Thorsten0815:

Das Auto ist so versichert wie es zugelassen wurde. Mit allen Modi die vom Fahrer einstellbar sind.

Ein Ausschluss ist mir nicht bekannt. 

 

Was sagt denn der Fachmann dazu?

@WuerttRene

 

Ich kann nur für die mir in D bekannten Tarife sprechen. Hier gibt es diesbezüglich keine Ausschlüsse.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo achill,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari 488 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Ich habe Feedback von meiner Versicherung erhalten und es spielt keine Rolle, in welchem Modus man verunfallt ist. Sie schauen dann einfach auf die Geschwindigkeit, Alkohol, etc...Aber nicht auf den Modus.

 

Also können auch die Schweizer beruhigt im Race Modus weiterfahren!:D

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Geschrieben

Dachte ich mir, aber danke für das Feedback!

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