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Strafe wegen Parken in Ungarn


Stefan11

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Ich habe in Budapest eine Parkbusse erhalten in höhe von 5720 Ft. zahlbar innert 15 Tage oder 18 040 Ft.nach 15 Tage.

Die Busse von 5 720 Ft, habe ich aus der CH überwiesen nach 18 Tage.

1 Monat später habe ich aus München einen Mahnung erhalten von der Ungarische Autobahn Inkasso GmbH erhalten in höhe von 144.37 CHF.

Das habe ich ignoriert und jetzt habe ich von der Inkassolution Hühnenberg (CH) eine Zahlungsaufforderung über 329.85 CHF erhalten.

Soll ich die Aufforderung bezahlen oder nicht?

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Ich kann nur eine analoge Situation in Deutschland beschreiben.

 

Ich würde den Inkassounternehmen den Zahlungsbeleg + Kontoauszug der Abbuchung zur Kenntnisnahme übermitteln. Sonst nichts mehr.

 

In Deutschland würde das Inkassounternehmen dann möglicherweise einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Da würde ich ohne Angabe von Gründen (rechtlich entbehrlich) fristgerecht widersprechen ("Widerspruch"). Dann müßte das Unternehmen Zahlungsklage erheben, wenn die immer noch etwas wollen. Wenn die das tun, dann ist das Verfahren ja automatisch schon gewonnen, weil die Zahlung ja nachweisbar ist. Weshalb die das sicherlich nicht tun werden. Die Kosten, auch des gerichtlichen Mahnbescheides, müssen die ja auch noch tragen.

vor 32 Minuten schrieb Thorsten0815:

 

Verstehe ich das richtig, Du hast zu spät gezahlt?

 

Also, so wie das geschrieben steht, sind mindestens 3 Tage, inkl. Transaktionsdauer wahrscheinlich eher 5-6 Tage verspätet gezahlt worden. Ich kenne die rechtliche Lage zwischen der Schweiz und Ungarn jetzt nicht, aber der Verzug ist wohl Fakt. 

Dann wurde die erste Reaktion des Münchner Inkasso ignoriert...

Es war zu erwarten, dass das nicht im Sande verlaufen wird.

Wie lange der eigentliche Verstoß zurück liegt, steht da nicht geschrieben. Genauso wenig der Zeitraum zwischen dem 1. Schreiben vom Münchner Inkasso und dem 2. Inkasso Schreiben aus der CH.

Ich würde zahlen, und draus lernen, dass Knöllchen aus dem Ausland fristgerecht zu zahlen sind... Die alten Zeiten, als das nicht verfolgt wurde, sind längst vorbei, und die Inkasso Unternehmen werden sicher nicht locker lassen, schließlich ist das deren "Geschäft ".

 

Gruss Andreas

  • Gefällt mir 1

..ich habe gestern einen "Liebesbrief" aus Italien erhalten !!!

Bin am 20.05.2017 um 10:35 "notiert" worden.....

Zitat: "Benutze den falschen Ausgang beim verlassen des Parkplatzes" :(

 

Ich kann mich gar nicht dran erinnern, wo ich hier überhaupt falsch herausgefahren bin/sein soll....ja, ja, das sagen alle! :)

Es gab nur einen Zettl als Beweis, mit der Unterschrift des "Ausstellers"....

 

Tja, blöd gelaufen, was soll ich hierzu aber noch nachfragen?

Also ich habe gleich bezahlt, da 30% Skonto innerhalb von 5 Tagen nach Zugang des Liebesbriefes :)...

Zahlungsziel innerhalb von 60 Tagen wären dann 70,89€ gewesen....

Der Vorgang in Italien hätte mit 28,70€ zu Buche geschlagen....

 

Denke, das ist "Nepperei", aber ändern kann man trotzdem nichts....leider...

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Stefan, mein Rat: Zahlen, das wird ab jetzt nur noch teurer und kostet noch zusätzlich Zeit und Nerven. 

vor 16 Stunden schrieb tomp:

Denke, das ist "Nepperei", aber ändern kann man trotzdem nichts....leider...

So sieht es aus. 

  • Gefällt mir 1
Am 23.2.2018 um 19:23 schrieb tomp:

ich habe gestern einen "Liebesbrief" aus Italien erhalten !!!

Parkbussen etc aus Italien habe ich schon des öfteren gehört, dass die kommen. 

 

Wie sieht es aber aus mit Geschwindigkeitsbussen?? Ich habe noch nie was bekommen und kenne auch niemanden der was bekommem hat. (in die Schweiz)

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Stefan11,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Stefan, kann es nicht moeglich sein, dass es sich in deinem Fall um zwei verschiedene Delikte

handelt ?

Du bekommst ein Ticket fuer Parken in Budapest und eine Mahnung von der Autobahn Inkasso ???

Vlt. hast du bei der Autobahnmaut etwas vergessen oder falsch gemacht (Kennzeichen, etc.) ?!

lG aus Ungarn, Robert

  • Gefällt mir 1
Am ‎25‎.‎02‎.‎2018 um 08:25 schrieb Svitato:

Wie sieht es aber aus mit Geschwindigkeitsbussen?? Ich habe noch nie was bekommen und kenne auch niemanden der was bekommem hat. (in die Schweiz)

...aus der Schweiz bekam ich für 9 km/h zu schnell (auf der Autobahn) ca. 58€.....   kein weiterer Kommentar!:)

vor 19 Minuten schrieb tomp:

aus der Schweiz bekam ich für 9 km/h zu schnell (auf der Autobahn) ca. 58€.....   kein weiterer Kommentar!:)

Klar, das die Schweiz Bussen ins Ausland schickt, verwundert mich nicht! :D

 

Dachte eher aus Italien in die Schweiz / Deutschland :)

....sagens wir mal so..

theoretisch können uns die ausändischen Behörden nix...denn, si emüssen nach Deutschem Recht,

beweisen, dass "DU" das vergehen gemacht hast..

So wie bei mir und meiner Motorrad Toru durch die Schweiz.

Ein Bild vom hinteren AKZ meines Motorrades reicht hier in D nicht aus...

Es muss ein Frontfoto sein..

Ergo, ich habe Widerspruch eingelegt und nicht bezahlt..

Es kam danach nix mehr..

Btw. die Kripe wurde hierfür um "Rechtsersuche" gebeten..

Frechheit, womit sich unsere Polizei befassen muss..

Den Nachteil darf mann aber auch nicht vergessen..

Sollte ich in den kommenden drei Jahren an der CH-Grenze kontroliert werden, könnte es richtig teuer werden.. :(

Also, am Ende, doch bezahlen ?

Ja, wenn ihr vorhabt, dort hin zufahren.

Nein, wenn ich das Land meiden könnt.

 

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bussgeldbescheide-aus-italien-behoerdliche-alleingaenge-zum-aerger-der-urlauber/

 

Grüße

  • 10 Monate später...

Guten Tag.

Kann mir jemand bitte helfen ?
Es kam eine Forderung wegen zu lange Parken von dieser Ungarischen Autobahn Inkasso, welche an mich, den Halter des Fahrzeugs gerichtet wurde.
Aber ich war noch nie in Ungarn, sondern mein Sohn , was ich denen per Mail mehrere male mitteilte, zuzüglich die Anschrift des Nutzers in dem Zeitraum.
Die Ungarisch Autobahn Inkasso antwortete mir aber, das es vollkommen egal wäre, wer das Fahrzeug führte und nach ungarischem Recht angeblich der Halter dafür zahlen muss, gegen was der Fahrzeugnutzer in Ungarn verstoßen hat.

 

Vielleicht hat ja jemand ein Tipp und kann mir raten was ich tun kann

 

Beste Grüße der Ingo

Knöllchen aufgrund von Parkverstössen werden immer an den Halter gerichtet und sind von diesem zu tragen, das ist auch bei Parkverstössen hier in Deutschland der Fall. Egal, wo sich der Halter zu diesem Zeitpunkt aufhält.

 

Bevor die Sache also kompliziert wird, zahle es und stelle Deinen Sohn zur Rede, damit er Dir die Auslagen erstattet. Ein solches Gespräch sollte innerhalb der eigenen Familie doch möglich sein, oder?

Gast GT_MF5_026
Am 26.2.2018 um 13:55 schrieb guzzi97:

....sagens wir mal so..

theoretisch können uns die ausändischen Behörden nix...denn, si emüssen nach Deutschem Recht,

beweisen, dass "DU" das vergehen gemacht hast..

So wie bei mir und meiner Motorrad Toru durch die Schweiz.

Ein Bild vom hinteren AKZ meines Motorrades reicht hier in D nicht aus...

Es muss ein Frontfoto sein..

Ergo, ich habe Widerspruch eingelegt und nicht bezahlt..

Es kam danach nix mehr..

Btw. die Kripe wurde hierfür um "Rechtsersuche" gebeten..

Frechheit, womit sich unsere Polizei befassen muss..

Den Nachteil darf mann aber auch nicht vergessen..

Sollte ich in den kommenden drei Jahren an der CH-Grenze kontroliert werden, könnte es richtig teuer werden.. :(

Also, am Ende, doch bezahlen ?

Ja, wenn ihr vorhabt, dort hin zufahren.

Nein, wenn ich das Land meiden könnt.

 

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bussgeldbescheide-aus-italien-behoerdliche-alleingaenge-zum-aerger-der-urlauber/

 

Grüße

Ich fasse zusammen: Gesetzesverstösse in einem Gastland interessieren dich nicht, solange sie in deinem Heimatland nicht durchsetzbar sind. Komisches Rechtsverständnis - wie weiland in den Kolonien...

Wenn ich zu Gast bin, halte ich mich an die Regeln des Gastgebers. Und sollte ich einmal unbeabsichtigt dagegen verstossen, dann stehe ich dazu und trage die Konsequenzen. Auch wenn es etwas kostet. 

 

Wer selber entscheidet, an welche Gesetze man sich hält und an welche nicht, verstösst erstens vorsätzlich gegen Gesetze und hat damit zweitens ein seltsames Demokratieverständnis (zumindest wenn es sich um Gesetze einer Demokratie handelt). Doch schuld sind in dieser Denkhaltung ohnehin immer die Anderen.

 

Moral - was ist das? Auf jeden Fall ein immer seltener werdendes, möglicherweise in Zukunft vom Aussterben bedrohtes Gut.

Die Ausnahme der Halterhaftung gilt in D auch nur für Parkverstöße. Weil das zum "ruhenden" Verkehr gehört, das ist der Unterschied. Aus dem selben Grund sind am Wegesrand abgestellte Fahrzeuge ohne KFZ-Kennzeichen Angelegenheiten der Ordnungsämter und nicht der Polizei. Die Polizei kann allenfalls eine Meldung ans Ordnungsamt machen.

 

  • Gefällt mir 1
Gast GT_MF5_026
vor 5 Stunden schrieb Thorsten0815:

Warum die Einschränkung auf eine Demokratie?

Wenn dann in jedem Land in dem man zu Gast ist, oder?

Grundsätzlich hast du recht.

Wobei meine Motivation zur Einhaltung der Gesetze sehr unterschiedlich ist:

In Demokratien aus Respekt gegenüber dem Gastgeber.

in Despotenländern aus Respekt vor der staatlichen Wilkür.

 

 

vor 8 Stunden schrieb GT_MF5_026:

Ich fasse zusammen: Gesetzesverstösse in einem Gastland interessieren dich nicht, solange sie in deinem Heimatland nicht durchsetzbar sind. Komisches Rechtsverständnis - wie weiland in den Kolonien...

Wenn ich zu Gast bin, halte ich mich an die Regeln des Gastgebers. Und sollte ich einmal unbeabsichtigt dagegen verstossen, dann stehe ich dazu und trage die Konsequenzen. Auch wenn es etwas kostet. 

 

Wer selber entscheidet, an welche Gesetze man sich hält und an welche nicht, verstösst erstens vorsätzlich gegen Gesetze und hat damit zweitens ein seltsames Demokratieverständnis (zumindest wenn es sich um Gesetze einer Demokratie handelt). Doch schuld sind in dieser Denkhaltung ohnehin immer die Anderen.

 

Moral - was ist das? Auf jeden Fall ein immer seltener werdendes, möglicherweise in Zukunft vom Aussterben bedrohtes Gut.

Da bin ich absolut einig mit dir. Moral ist wenn sich keiner mehr daran halten will. 

Ein Zeichen der Moderne. Gr Aldo 

  • Gefällt mir 1

@ GT_MF5_026 :

natürlich interessieren mich die Landestyspischen Gesetze und ich halte mich daran..

 

Aber, was mir, bzw. uns, einer Gruppe von Motorradfahrern in der Schweiz passierte, grenzte schon an

Abzocke..

 

Tathergang :

- Bundesstraße ausserhalb geschlossener Ortschaften ( Rückfahrt vom "Säntis" )

- Tempolimit 70 km/h

- Gefälle ca. 5%

- keine "Gefahrenquelle" weit und breit

- geblitzt wurde ich, bzw. mein Motorrad (nur von hinten) mit 74 km/h, abzüglich Toleranz von 2 km/h, 2 km/h zu schnell..

 

Strafe 75,00 CHF plus auslagen..

 

Die Mopped-"Kollegen" aus der Schweiz haben kein "Köllchen" bekommen...

 

Ende..

 

Und, da ich die nächsten Jahre eh nicht vor hatte in das "Abzocker" Land zu fahren....

habe ich die Zahlung einfach verweigert.

Habe auch, bzw. die Kripo, nach der "Gegenstellung"  keine weiteren Briefe erhalten...

 

Grüße

Gast GT_MF5_026
vor einer Stunde schrieb guzzi97:

eblitzt wurde ich, bzw. mein Motorrad (nur von hinten) mit 74 km/h, abzüglich Toleranz von 2 km/h, 2 km/h zu schnell..

Zu schnell ist zu schnell. Ist wie im Fussball: Knapp daneben ist eben auch daneben.

Die Toleranz ist in der Schweiz übrigens mind. 3 km/h (Laser) bzw. 5 km/h (Radar). Finde ich persönlich auch bekloppt, aber es ist eben so.

Eine Übertretung von netto 2 km/h kostet CHF 40.00 Busse.

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