Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Geblitzt - Wiederholungstäter?


Johann Kross

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hatte ich auch so in 1997 oder 98, zwei mal über 21Km/h/Jahr und 9 Wochen Lappen wech.

Das mit der Mofa wusste ich damals nich

 

Die 9 Wochen deshalb weil das erstere mit dazu kommt.

War alles Ausserorts auf der AB !

 

Tom

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb TomSchmalz:

Das mit der Mofa wusste ich damals nich

Heutzutage könte man auch noch ein e-bike nehmen, ohne Mindestalter

Geschrieben

Leute, es heißt "DAS Mofa"

(Motor- isiertes- Fahrrad)

Klugscheissermodus off :P

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb master_p:

Die physische Abgabe des "Papiers" Führerschein hat rein gar nichts mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu tun. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis darf man kein motorisiertes Fahrzeug im Straßenverkehr führen - egal welches.

 

vor 7 Stunden schrieb erictrav:

Es gab damals keinen Mofa Führerschein, nur eine Prüfbescheinigung. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Mofa-Prüfbescheinigung

eben ! und auch wenn du nach dem 1.april 1965 gebohren bist darfste mofa fahren wenn die prüfbescheinigung vorliegt.... die wird ja auch nicht auf der führerscheinstelle ausgegeben sondern,zumindest hier, vom ortansässigen fahrlehrerverbandschef....

mir ist allerdings ein fall persönlich bekannt wo nach entzug der fahrerlaubnis wegen alkohol zuerst mofa gefahren wurde...nach mehrfachen weiteren alkoholfahrten wurde auch dies richterlich untersagt...wiederrum mehrfach besoffen mitm fahrrad gabs dann auch dafür verbot und der hats dann echt soweit gebracht erstmal ne weile weggesperrt zu werden da "eine gefahr für sich und die öffentliche sicherheit" :lol: weil er im suff nachts mitten auf der strasse rumgetorkelt ist.

btw. im gegensatz zur mofa-prüfbescheinigung ist ein boots-führerschein ein ebensolcher und nach entzug der fahrerlaubnis eigentlih auch nicht mehr gültig....allerdings sind die ämter in dieser sache wohl nicht so gut vernetzt ;)

Geschrieben

Bis 15 PS sind mittlerweile auch führerscheinfrei. Da kann man schonmal den Arbeitsweg mit bestreiten.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb erictrav:

Da kann man schonmal den Arbeitsweg mit bestreiten.

wobei es dir hier auf dem rhein aber passieren kann,:lol: dass  besoffene piloten den verkehr aufhalten

59fd95013285f_Pilot.thumb.jpg.c15c6167c566cb5f827294eb68f144d4.jpg

Geschrieben

Abgesehen davon ist meines Wissens die aktuelle Rechtslage so, dass nahezu alle Blitzer vor Gericht anfechtbar sind. Sobald manche Behörden ein Schreiben von einem Anwalt bekommen lassen die die Angelegenheit fallen. 

Gerade frisch erlebt und mehrere Berichte von Kollegen und Kunden dazu.

Geschrieben

Also die Mofa Nummer ist ja wie immer ÄÄÄÄÄÄÄÄÄndstufe :P

 

Aber eine Sache werde ich niemals verstehen!

Wenn ihr ein "heißes" Alltagsauto fahrt, warum fahrt ihr nicht mit abgefallenen vorderen Kennzeichen und legt es in euer Fahrzeug ?

 

Lieben Gruß

 

 

Ah so so eine Mofa Prüfbescheinigung hab ich auch noch :)

Auch wenns ein Verbrechen ist, das mit dem Bild vorzuzeigen

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb racing88:

Auch wenns ein Verbrechen ist, das mit dem Bild vorzuzeigen

Mit diesem Tatbestand bist Du hier sicher kein Einzelfall...:P

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Johann Kross,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Sowas aus der Schublade holen zu müssen ist eine noch größere Strafe als zu Fuß gehen :traurig2:

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb WuerttRene:

Abgesehen davon ist meines Wissens die aktuelle Rechtslage so, dass nahezu alle Blitzer vor Gericht anfechtbar sind.

Das ist nicht die aktuelle Rechtslage, sondern das ist immer schon die Rechtslage gewesen. Und das hat weder etwas mit Blitzern zu tun oder mit einer Nachricht von der Behörde. Da Deutschland (noch) ein Rechtsstaat ist, kann man sich jederzeit mit einem Anwalt beraten, wenn Vorwürfe gegen einen selbst bestehen. Man kann auch (und das auch ohne Anwalt) einen Bußgeld-Bescheid jederzeit anfechten.

 

Auch hier kann ich nur wieder meine (leider häufig nicht geteilte) Meinung äußern:

Wenn ich mir völlig bewusst bin, dass ich zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, dann akzeptiere ist den Bußgeld-Bescheid. Auch wenn es bedeutet, dass ich zu Fuß gehen muss und auch wenn ich der Meinung bin, dass ein Blitzer ggf. "Abzocke" war. Ich stehe zu meinen Taten und werde damit sicherlich nicht irgendwelche Gerichte beschäftigen. Schließlich bin ich am Ende zu schnell gefahren, daran lässt sich nichts deuten.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn ich mir sicher bin, dass ich keine Verfehlung hatte und zu unrecht geblitzt wurde. Also wenn ich mir sehr sicher bin, dass ich nicht zu schnell war oder aber ich mir sicher bin, dass es kein Tempolimit-Schild gab und ich trotzdem geblitzt wurde. Dann werde ich für mein Recht einstehen und es ggf. auch vor Gericht bringen.

 

Ich finde jeder sollte zu seinen Verfehlungen stehen und nicht einfach nur aus "Bockigkeit" vor Gericht ziehen, weil er eine gute Chance hat zu gewinnen. Und wenn jemand beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, dann muss er sich eben im Straßenverkehr besser benehmen als andere und nicht den besseren Anwalt haben. Ja viele Bußgeld-Bescheide werden fallengelassen, wenn ein Brief vom Anwalt kommt und es ist das gute Recht eines jeden einzelnen das zu tun. Aber am Ende stellt die Behörde nur ein, weil sie selbst überlastet sind, nicht weil der Bußgeld-Bescheid zu unrecht übermittelt wurde. Muss am Ende aber jeder mit seinem Gewissen und sich selbst ausmachen. Ich fahre hier halt ganz klar die Linie des "Hamburger Kaufmanns" und stehe zu meinem Wort bzw. in diesem Fall zu meinen Taten - mit aller Konsequenz.

Geschrieben

 

vor 2 Stunden schrieb racing88:

Aber eine Sache werde ich niemals verstehen!

Wenn ihr ein "heißes" Alltagsauto fahrt, warum fahrt ihr nicht mit abgefallenen vorderen Kennzeichen und legt es in euer Fahrzeug ?

ist doch ganz einfach, weil man evtl nicht möchte das es stillgelegt wird ?

 

http://www.kostenlose-urteile.de/Niedersaechsisches-OVG_12-LA-1608_Autokennzeichenpflicht-gilt-immer-im-Strassenraum-Nummernschild-muss-vorschriftsmaessig-montiert-werden.news8305.htm

 

Nur weil ein "Trick" mal bei einem Kumpel oder oft auch nur vom Hörensagen angeblich geklappt hat, hat man selber auch Glück. Der Herr "Brose" hat auch ziemlichen Ärger bei freizügiger Auslegung der Rechtslage gehabt

 

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/michael-stoschek-1-65-millionen-euro-strafe-wegen-klebekennzeichen-am-porsche-a-1050428.html

 

und so wie ich sehe auch dann nur von 1.6Mio auf 150.000€ runterhandlen können

 

Geschrieben

Abgesehen davon, dass die Behörden bei Geblitztwerden in solchen Fällen einen besonderen Ermittlungseifer an den Tag legen. Besonders bei Autos, welche Exoten sind, sind da die Erfolgsaussichten ja nicht gerade klein ... B)

Geschrieben

Also ich fahre seid 4 Jahren ohne Kennzeichen vorne auf einem gewissen Auto..... hat noch keiner nach gekräht

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb racing88:

Also ich fahre seid 4 Jahren ohne Kennzeichen vorne auf einem gewissen Auto..... hat noch keiner nach gekräht

Also bei mit hat seit 15 Jahren keiner den Führerschein kontroliert - das Geld für die Fahrschule hätte ich mir sparen können.

 

Ok das hinkt ein bischen der Vergleich.. aber man solte sich einfach des Riskos bewust sein und hinterher nicht auf das komplizierte Rechtssystem schimpfen, wenn es dann doch mal anders läuft

Geschrieben

Da hast du vollkommen recht aber wie so oft ein zweischneidiges Schwert ?

Ach so weißt du was der Unterschied ist!

 

Ohne Kennzeichen fahren gut das ist kalkulierbar! 

Was du aber keinesfalls in den Vergleich zu Stoschek setzen darfst!

Er hatte ein nicht amtliches Kennzeichen als amtliches ausgegeben somit Urkundenfälschung begangen! Deswegen die große Welle! 

 

Man kann auch vorne eine kleine Nummer kleben! Allerdings darf die keine amtlichen Siegel enthalten, und sie muss selbst für den Leihen als nicht echt zu erkennen sein  

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...