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Delikte wie Diebstahl oder Körperverletzung können künftig mit Führerscheinentzug geahndet werden


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Geschrieben

ja allen den fs weg, dann gibt es bald wieder platz auf den strassen und keinen grund mehr, die geschwindigkeitsbegrenzungen für nur , sagen wir mal 50k zig fahrer, in dland aufrecht zu erhalten

 

freie fahrt für unterhaltszahlende nicht drogensüchtige und nicht des diebstahlsüberführte inländer ...

 

upps was machen wir dann mit den gelben nummernschildfahrern

logisch mit 300 dran vorbeifliegen

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Geschrieben

Bis z.B. der Steuerprüfer mit Führerscheinentzug droht wenn man sich nicht einigt wird. :D 

Geschrieben

 Machen wir doch mal ein praktisches Beispiel

 

Wie groß ist denn die Gefahr bei zivilisierter Fahrweise ohne Führerschein erwischt zu werden?

 

Nächstes Jahr habe ich genau 30 Jahre den Führerschein, bin jedes Jahr durchschnittlich 20-25.000 km Auto gefahren.  Ich wohne in einem Ballungsgebiet mit  hohem Verkehrsaufkommen  im Großraum Düsseldorf .

 Ich bin in den knapp 30 Jahren vielleicht sieben mal kontrolliert worden und davon fünf mal Anlass bezogen mit zu hoher Geschwindigkeit oder überfahren einer durchgezogenen Linie etc. ohne Anlass bin ich in der gesamten Zeit vielleicht maximal zwei mal kontrolliert worden und das auch nur zu nachtschlafender Zeit.

 

 Fazit: solche Strafen sind reine Polemik und sollen das Wahlvolk beruhigen und weiter dumm halten, die Polizei hat nicht ansatzweise die Kapazitäten um solche Strafen zu überwachen dazu kommt dass bei Geschwindigkeits oder Parkverstößen grundsätzlich die Halterhaftung gilt  es sei denn man wird persönlich oder direkt angehalten was ja eher selten der Fall ist.

 

 Nicht umsonst kursiert alle paar Jahre mal die Schlagzeile, dass einem Fahrer ohne Führerschein nach 30 Jahren erwischt wurde,  natürlich bis dato unauffällig und absolut unfallfrei ... 

Geschrieben

Hier etwas Aktuelles dazu:

 

http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/fahrverbote-fuer-saemtliche-straftaten-beschlossen

 

 

Und hier aus der Primärquelle:

 

"§ 44 (meine Anmerkung: StGB) wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Straftat“ das Komma und die Wörter „die er bei oder im

Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraft-

fahrzeugführers begangen hat,“ gestrichen und wird das Wort „drei“ durch das Wort „sechs“ ersetzt."

 

Durch die Streichung ist das Fahrverbot nunmehr auf alle Straftaten erstreckt und nicht mehr nur auf solche beschränkt, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges stehen. Und ansonsten auf 6 Monate erweitert.

Geschrieben
Am 5.7.2017 um 21:45 schrieb Thorsten0815:

Ist wohl am gleichen Tag beschlossen worden wie die Homo-Ehe und der Bundestrojaner (http://www.faz.net/aktuell/politik/online-durchsuchung-quellen-tkue-bundestrojaner-wird-gesetz-15071053.html). 

Das gilt aufgrund des Gesetzeszusammenhangs nur für in Homo-Ehe verheiratete Schwule, bei denen der im Navi installierte Bundestrojaner ein auffälliges Fahrverhalten registriert und den Verstoß direkt an das BKA streamt :P.

Ob das auch gilt, wenn man bei der jetzt möglichen Ehe für Alle seinen Ferrari heiratet, vermag ich allerdings nicht zu sagen.

  • Gefällt mir 1
  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Wenn es Hinweise auf eine "charakterliche" Nicht-Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr gibt, dann kann eine MPU angeordnet werden. Ich habe mehr als 10 Jahre als MPU-Beraterin gearbeitet und hatte einige Fälle, in denen Kunden durch ihr Strafregister Zweifel an ihrer Fahreignung haben entstehen lassen. 

Etwas platt ausgedrückt: Wer oft in seiner "Freizeit" aggressiv ist, der hat seine Aggressionen nicht unter Kontrolle --> dadurch wird er vermutlich auch im Strassenverkehr aggressiv sein.

  • Gefällt mir 1
  • Verwirrt 2
  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Ist diese Anordnung der MPU eigentlich völlig "willkürlich"? Sprich, personenabhängig, je nach dem, mit wem man es zu tun bekommt? 

 

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