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Kühlwasserspur verursacht Unfall


996gt2rs

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ich sehe das wie Kai360 und würde gar nichts unternehmen und alles erst einmal auf mich zukommen lassen.

 

lass die anderen zunächst die arbeit machen, schau ggf. deren argumente an und reagiere erst dann.

 

in der Regel erledigt sich das aber schon vorher, der verunfallte geht zum anwalt (dazu muss er bereits geld in die hand nehmen, das machen die wenigsten). ein vernünftiger anwalt wird ihm von weiteren schritten abraten oder einen gütlichen vorschlag unterbreiten.

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Danke erstmal für die Informationen. Meine Versicherung hat mir jetzt gesagt ich soll nichts machen.die regeln das.habe ja auch nicht ohne Grund rennstrecke mit versichert.die meisten die da fahren, haben das nicht und wissen es auch bis zum Crash nicht. 

vor 25 Minuten schrieb Ultimatum:

ich sehe das wie Kai360 und würde gar nichts unternehmen und alles erst einmal auf mich zukommen lassen.

 

...

in der Regel erledigt sich das aber schon vorher, der verunfallte geht zum anwalt (dazu muss er bereits geld in die hand nehmen, das machen die wenigsten). ein vernünftiger anwalt wird ihm von weiteren schritten abraten oder einen gütlichen vorschlag unterbreiten.

 

nicht ganz richtig, die eigene Haftpflichtversicherung solte man in so einem Fall informieren (das steht m.E. in den Versicherungsbedingungen drin) was ja auch bereits geschehen ist.

 

Auch schauen manche Anwälte auch gerne mal das Ihre Auftragslage stimmt....also raten auch mal in nicht aussichtsreichen Fällen zu klagen. Die gegnerische Versicherung hat ggf. auch interesse noch mal etwas zu bewegen

 

 

Weitere Beweissicherungen am Fahrzeug  sind warscheinlich schwierig, da ja inzwischen alles am Fahrzeug repariert worden sein könnte. Videos vom Trackday sichern macht  evtl. schon sinn

Die eigene Haftpflichtversicherung ist auch eine passive Rechtsschutzversicherung und kümmert sich um die Abwehr unberechtigter Schäden.

 

Somit hat der TE alles richtig gemacht und die Versicherung kann richtig reagieren falls einer der "Abflieger" Ansprüche stellen sollte.

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vor 10 Stunden schrieb tollewurst:

Oder einige Leute wollen einfach nur jemanden finden der Ihren Schaden zahlt. Vielleicht hat er gehört das ein 3er auf eine Spur von einem Ferrari ausgerutscht ist, dann den 360 auf dem Abschlepper gesehen.......

Wenn er Öl verloren hätte wäre es ja wohl aufgefallen und dann wäre die Sache auch eindeutig.

 

Habe eben den Rückruf von meinem Bekannten beim Abschleppdienst bekommen.

Kein weiterer Einsatz für Betriebsmittel auf der strecke außer bei meinem Fall. 

Komisch. Kein streckenposten gibt eine rutschige stelle frei

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Am 1.5.2017 um 13:17 schrieb 996gt2rs:

...

Im Bereich der mutkurve auf dem nürburgring ist hinter mir gestern ein e46 (nicht m3)verunfallt.

Er ist nach seiner Aussage auf einer kühlwasserspur ausgerutscht. Und an meinem Auto war auf den hinteren beiden diffusoren auch Kühlwasser und tropfte im stand herunter.aber ich konnte kein Leck finden.habe ihn auch eine halbe Stunde vor der Polizei und den streckenposten laufen lassen.

wie wurde eigendlich der Zusammenhang zwischen e46 Ausrutscher und möglichen Kühlwasser aus Ferrari hergestellt? da sind ja vorher bereits hundert andere Fahrzeuge vorraus gefahren

.......

Zitat

Polizei sprach von bussgeld. Es geht jetzt nicht ums Geld aber finde schon krass,das man bei einem Betriebsmittel Verlust bestraft werden soll.da kann man doch nichts für wenn ein Schlauch platzen würde oder?

 

Das ist so eine abstrakte Verantwortung , wenn man es wagt ein KFZ in die Umwelt/verkehr zu bringen.

 

§ 32 STVO
Verkehrshindernisse

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.

 

 

Wird z.B. hier erläutert: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/oelspur-auf-der-strasse-verursacher-muss-fuer-reinigung-zahlen/

Es sind doch immer noch zwei verschiedene Punkte: 

 

1) Haftung in Form von Kostenübernahme für Reinigung und Schäden. Ist ziemlich klar. 

 

2) Bußgeld. Das erschließt sich mir noch nicht, solange keine Fahrlässigkeit vorliegt. Auch nicht aus 32 STVO. Ein Bußgeld kann eigentlich nur verhängt werden wenn ein Fehlverhalten vorliegt. Ggf. auch mal bei unwissentlichem Fehlverhalten. Aber niemand kann verhindern daß bei einem ordentlich gewarteten Fahrzeug irgendwann einmal Betriebsstoffe austreten wenn ein Defekt vorliegt. Auch in dem Link geht es nicht um Bußgelder sondern nur um die Haftung.

 

Fahrzeugmängel zaehlen zu den Ordnungswidrigkeiten welche bei Geringfuegigkeit auch mit einem Verwarngeld anstelle eines Bussgeldes geahndet werden koennen. Ersteres gilt dann sofort als abgeschlossen und bei letzterem gibts dann einen Anhoerungsbogen.

 

Gruss
Joerg

Es gibt Fahrzeugmängel die eine Ordnungswidrigkeit sein können, klar. Aber daß das generell so sein soll - woraus geht das genau hervor? Das Fahrzeug muss in verkehrssicherem Zustand sein soweit ein gewissenhafter Fahrzeugführer dies beurteilen und beeinflussen kann. TÜV, Reifenzustand, Luftdruck, Sichtprüfung, alles soweit klar.

 

Aber seit wann ist es eine Ordnungswidrigkeit wenn ein Fahrzeug einen technischen Defekt darüber hinaus hat? Gibt es dazu irgendeine konkrete Quelle? Ich kenne keine, und es widerspricht auch grundsätzlich dem Konzept der Ordnungswidrigkeit soweit meine laienhaften, aber nicht inexistenten Kenntnisse des Rechts gehen.

 

Eine Ordnungswidrigkeit ist doch zunächst einmal rechtswidrige Handlung die meist Vorsatz bedingt - bei manchen Gesetzen reicht auch Fahrlässigkeit. Wo ist denn da die rechtswidrige Handlung wenn ein Fahrzeug das ich nach bestem Wissen und Gewissen in verkehrssicherem Zustand halte durch Materialalterung oder was auch immer einen Kühlmittelverlust erleidet?

 

Ich lese

 

Wer mit seinem Kraftfahrzeug eine Ölspur auf einer Fahrbahn hinterlässt, begeht zunächst einmal einen Ordnungsverstoß gegen die Verhaltenspflicht des § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO, wonach es verboten ist, die Straße "zu benetzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann."

 

so das die "Schuld" alleine dadurch begründet ist das man ein KFZ fährt/hält/betreibt , man könte ja auch zu fuß gehen und gar keines haben.

Würde es hier um ein KKW gehen würde jeder ohne grosse Diskussion auch bei ordentlicherm Betrieb die Haftung dem Betreiber zumessen. Kfz verursacht in der Regel keine Kernschmelze aber läst eben auch uberlaubte Dinge in die Umwelt ab

 

Nun habe ich nochmal nachgelesen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz, §10, sagt eindeutig:

 

Als Ordnungswidrigkeit kann nur vorsätzliches Handeln geahndet werden, außer wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Geldbuße bedroht.

 

 

In dem von Dir zitierten Artikel geht es bei "begeht zunächst einmal einen Ordnungsverstoß" auch nicht um die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit, sondern nur darum festzuhalten daß gegen §32 Abs 1 verstoßen wurde. Bei dem gesamten Artikel geht es nur um die Haftungsfrage.

 

Das darf jetzt mal ein Jurist aufarbeiten oder jemand eine gute Aufbereitung verlinken, für mich ist die Frage nach dem Bußgeld nach §10 OWiG klar. Aber manchmal gibt es ja andere Gesetze die im Widerspruch, oder teilweisen Widerspruch stehen, und dann braucht man das Breitenwissen und die Kenntnis einschlägiger Urteile um das zu bewerten.

 

MUC3200GT (ich hasse diese abgestellte Zitierfunktion, selbstverständlich will man manchmal auch den letzten Beitrag in Auszügen zitieren):

 

Würde es hier um ein KKW gehen würde jeder ohne grosse Diskussion auch bei ordentlicherm Betrieb die Haftung dem Betreiber zumessen. 

 

Das ist wieder ein ganz anderes Thema, das der Haftung. Natürlich haftest Du für die Folgen aus Deiner Ölspur. Du bekommst nur kein Bußgeld. Das Wegmachen und die Unfallkosten, das sind alles Kosten die Du ggf. zu tragen hast. Nur das mit dem Bußgeld - das sehe ich nicht. 

 

 

- Kurzer Einwurf:

vor 1 Stunde schrieb amc:

(ich hasse diese abgestellte Zitierfunktion, selbstverständlich will man manchmal auch den letzten Beitrag in Auszügen zitieren)

Die Zitierfunktion läßt sich natürlich in genau Deinem Sinne noch immer nutzen, wie soeben bewiesen:

Einfach mit der Maus den gewünschten Satz bzw. Auszug des Gesamttextes markieren und auf die sodann erscheinende "Fahne" klicken, auf der Auswahl zitieren  zu lesen ist. Geht noch einfacher, als den kompletten Beitrag zu zitieren und den Text in einem zweiten Schritt wieder größtenteils markieren und löschen...  ;).

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Evtl war doch was auf der Strecke, 2 x selbe Stelle am 30.04.17, oder ist die Stelle dort so tückisch da das Heck in einer Kurve leicht werden kann? Vor allem der Nissan bricht meiner Ansicht nach ziemlich unvermittelt aus?

 

 

 

Mit hoher Geschwindigkeit ankommen, Fahrzeug zusammenbremsen, über die kleine Kuppe und einlenken.......das ist keine einfache Stelle dort. Dazu eventuell noch ein schlechtes Fahrwerk und ein sich und das Auto überschätzender Fahrer...... 

 

Und auch die Einfahrt für den Abschleppdienst/Rettungsdienst ist da nicht ohne Grund........

Seltsam dass an der gleichen Stelle jede Menge Fzg. vor den Crashpiloten problemlos durchkamen. Kann mir nicht recht vorstellen dass sich die Crash's auf eine Verschmutzung zurück führen lassen.

 

Würde ich anders sehen wenn hinter 996gt2rs's Ferrari jede Menge Fahrzeuge abgeflogen wären.

Zuschauer-Videos aus der Mutkurve wirst Du kaum finden (abgelegene Stelle, "schwer" zu erreichen). Sind aber viele mit onboard-cam unterwegs -- allerdings werden die nicht oft publik gemacht, da "inoffizielle" nicht zulaessig sind und die offiziellen/bezahlten zu teuer.

 

Bei einer BM-Spur kommt noch dazu, dass das ja kein Skid-Pad erzeugt, sondern eine laengliche, schmale Spur. Je nach gefahrener Linie der Nachfolgenden, ist das dann ein Problem oder nicht. Dazu noch, wie "am Limit" derjenige unterwegs ist (und Talent..) - viele kaempfen ja schon mit der Leistung in dem langen Bergauf-Stueck. Da muss man schon mit Mut(!) ankommen und dann genau mit der rechten Seite (am "besten" noch nur hinten/vorne) da drauf fahren, damit es unrettbar abfliegt.

Gibt von anderen Tagen/Situtationen genug Videos, wo BM auf der Strecke liegt und nur einzelne deswegen bis in die Planke fliegen, der Rest trifft das BM erst garnicht, oder kann noch abfangen.

 

Zum sonstigen Vorgehen Betreiber/Polizei: es fahren einfach zu viele mit wissentlich schadhaften Autos einfach weiter, also wurde sowas irgendwann mal die 'erste Annahme' - ob zutreffend oder nicht.

 

Ob den Videos, das ist vom Schwedenkreuz und so der klassische Lupfer-Dreher.

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