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Geschwindigeitsverstoß beim Spurwechsel


Gast

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Geschrieben
Am 6.2.2017 um 22:38 schrieb corniche:

Fahre viel mit der blitzer App, konnte dadurch viele Melkstellen fröhlich durchfahren. Meine Erfahrung ist das ich wesentlich entspannter und konzentrierter auf den Verkehr achtend fahren kann. Wie sieht Ihr das. Mich nervt es wenn auf gerader leerer Landstraße ich ständig achten muss ob ich jetzt 120 oder 130 fahre.

OK. Mal bewußt provokativ gesagt. Diese Aussage belegt Vorsatz, und zwar nachhaltig und permanent. Ob permanente und vorsätzliche Verkehrsverstöße für oder gegen die Eignung zur Führung eines Autos auf öffentlichen Strassen  sprechen, lasse ich einmal offen .... B)

 

Ich weiss,"gefühlt" ist Tempo 100 auf gerader, leerer und übersichtlicher Landstrasse ziemlich doof. Man stirbt aber davon nicht, wird noch nicht einmal krank ... :P

Am 7.2.2017 um 08:55 schrieb dragstar1106:

dann der LKW mit gut 90 km/h. Kein Gegenverkehr. Also aufs rechte Pedal, bin kurzzeitig auf 130 gekommen

Ein Blick in die Verkehrsregeln zeigt, dass ein Lkw über 7,5 T auf Landstraßen maximal (!) 60 km/h fahren darf. Wer hats gewußt? Ist so!

 

Rechne nun Deine 40 km/h Differenzgeschwindigkeit hinzu, dann bist Du bei 100 km/h, also voll legal. Die Frage ist nun, ob ein Verkehrsverstoß Anderer einen selbst ebenfalls zu Verkehrsverstößen "zwingt"....

 

Unpostfaktische Grüße ;)

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Geschrieben

<für oder gegen die Eignung zur Führung eines Autos auf öffentlichen Strassen  sprechen, lasse ich einmal offen .... <

Upps so wird das gesehen:cry:, da habe ich aber Glück gehabt in meiner über 43 jähriger Fahrweise. Muss dann wohl mit D Zug mit D Zugzuschlag fahren:)

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Jarama:

Ein Blick in die Verkehrsregeln zeigt, dass ein Lkw über 7,5 T auf Landstraßen maximal (!) 60 km/h fahren darf. Wer hats gewußt? Ist so!

Bernhard, Du hast recht, hab ich nicht (mehr) gewusst. Aber das liegt auch daran, dass die Realität i.d.R. anders aussieht. 

vor 5 Stunden schrieb Jarama:

Die Frage ist nun, ob ein Verkehrsverstoß Anderer einen selbst ebenfalls zu Verkehrsverstößen "zwingt".

Genau, das ist die Frage.... ?

Geschrieben

naja...ein im absoluten halteverbot geparktes auto kann dich schonmal dazu zwingen eine durchgezogene linie zu überfahren weil sonst der komplette verkehr zum erliegen kommt...ein zu schnell fahrender vordermann zwingt dich aber sicher nicht zum überholen...

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Genau. Bis zu 7,5 Tonnen Gesamtmasse dürfen LKW nicht schneller als 80 km/h fahren und die schwereren max.60 km/h. 

Aber es gibt sogar "spezielle" Situationen, bei denen die Geschwindigkeit auf 100 km/h erhöht werden kann. Mehr Info darüber kann hier nachgeholt werden: http://www.bussgeldrechner.net/ueberholverbot-lkw/ :wink:

 

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