Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Promill Grenze??


edward.nygma

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ist die Promill-Grenze in der Probezeit wirklich null komma null??

Ich dachte immer, nach einem Bierchen darf man noch fahren...

oder ist dann eine Nachschulung fällig?

Gruss

E.

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

In der Probezeit ist sie definitiv 0,0....erst danach ist sie bei 0,3 :wink2:

Geschrieben

Das was Damien schreibt ist falsch! Man darf erst ab 0,5 kein auto mehr fahren und ab 0,3 kann es eine Straftat werden wenn man z.B. einen Unfall baut, egal ob man schuld hat oder nicht. In der Probezeit ist es genauso man wird bloß härter bestraft wenn man das macht.

Geschrieben

wogegen 0.0 promille nicht einzuhalten ist. aus dem einfach grund, dass z.b. ein apfel im magen auch gären kann und somit 0.1 promill ins blut gelangen kann.

Geschrieben

du darfst in der Probezeit nicht mit über 0,3 erwischt werden.

Geschrieben
wogegen 0.0 promille nicht einzuhalten ist. aus dem einfach grund, dass z.b. ein apfel im magen auch gären kann und somit 0.1 promill ins blut gelangen kann.

Hab ich gar nicht gewusst, naja, gut zu wissen, dann geh ich mich jetzt mal mit Äpfeln besaufen! O:-)

Geschrieben
Hab ich gar nicht gewusst, naja, gut zu wissen, dann geh ich mich jetzt mal mit Äpfeln besaufen! O:-)

aber nicht, dass du nun bei 2.3 promille sagts, du hättest nur äpfel gegessen... X-):wink:

Geschrieben

Verschoben nach "Verkehrsrecht"! :wink2:

Definitiv 0,3 Promille.

Geschrieben

Ich hatte schonmal einen solchen Thread eröffnet, wenn ich mich recht erinnere. In der Fahrschule habe ich zu dem Thema Alkohol speziell in der Probezeit nichts gelernt. Und ich habe immer gut aufgepasst. O:-) Vielleicht hätte ich in der Schule so gut aufpassen sollen. X-)X-) Vielleicht sollte mal jemand einen Leserbrief an den ADAC schreiben. Auf der letzten Seite des Hefts werden ja immer Fragen zum Auto / Verkehrsrecht beantwortet.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo edward.nygma,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren!

Jeder Führerscheininhaber, also auch Anfänger, hat sich an die in § 24a StVG bzw. § 316 StGB genannten Grenzen zu halten. Es erfolgt eine Sanktion ab 0,25 mg/l ohne dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.

Erst ab der sog. absoluten Fahruntüchtigkeit (liegt nach der Rechtsprechung bei 0,55 mg/L oder umgerechnet 1,1 Promille) erfolgt die sofortige amtl. Inverwahrungnahme des FS, auch ohne dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorlagen.

Kommen diese dazu, ist ab 0,15 mg/L oder 0,3 Promille der FS in Gefahr.

Für Fahranfänger gibt es keinerlei Ausnahmen oder Restriktionen. Sie werden nach den geltenden Vorschriften behandelt!!!

Gruss Martin

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...