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Abgas-Skandal, KFZ Fahrzeug geht zurück


SManuel

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Vom Abgas-Skandal betroffene Autofahrer müssen die Nachbesserung von VW nicht in Kauf nehmen. Statt auf den Rückruf zu warten, ist ein Kunde jetzt von seinem Kaufvertrag zurückgetreten - und bekam sein Geld wieder.

Rücktritt vom Kaufvertrag möglich

Wie kam es dazu? Die Kanzlei vertritt die Auffassung, dass ein Rücktritt von den Kaufverträgen möglich ist, da eine Nachbesserung durch denjenigen, der die Fahrzeuge manipuliert hat, nicht hingenommen werden muss.
Der Betrugsfall macht den Unterschied

So besagen Urteile, dass ein Käufer sich nicht auf die Nachbesserung einlassen muss, wenn er betrogen wurde. Diese Rechtsprechung ist nach Ansicht der Kanzlei auf die VW-Geschädigten übertragbar.

Das Vertrauen ist hinüber.

Es ist keinem Kunden zuzumuten, VW nach der Manipulation plötzlich wieder Vertrauen zu schenken und negative Folgen einer Nachbesserung zu riskieren. Schließlich könnte es danach zu Leistungsverlust oder erhöhten Verbrauch kommen.

In § 323 BGB ist festgehalten, dass ein sofortiger Rücktritt dann möglich ist, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

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und wie gross ist der Anteil den VW bzw. der Händler dann für die gefahrenen km vom Kaufpreis abzieht und somit weniger Rückerstattet ?

 

EDIT: offenbar geht es um diesen Einzelfall: 30250€->29000€, der Käufer zahlt ggf, noch  die Anwaltskosten 1000€ ?

 

Sowie ich das lese war es freiwillig vom Händler obwohl der Text suggeriert, daß ein Urteil ergangen wäre

Unbedingt, großartig, richtig und wichtig!

Überhaupt, eigentlich müßte VW alle Fahrzeuge zum Neupreis zurück nehmen und den Besitzern auf jeden Fall noch Schmerzensgeld zahlen.

Und die Deutsche Umwelthilfe hat den Friedensnobelpreis verdient!

Und überhaupt gehört VW als kriminelle Organisation verboten und liquidiert.

Und die Manager und sicherheitshalber deren Banker noch dazu lebenslang weggesperrt!

:crazy:

 

Sich nicht aufregenwollende Grüße, Hugo.

  • Gefällt mir 7

Von einem Urteil lese ich da nichts. Wenn ich so ein Auto gekauft hätte, würde ich es aber auch lieber zurückgeben, wer weiß wie die jetzt wieder bescheißen. Vielleicht ist der neue Beschiss nur schwer zu durchschauen.

 

Ich verstehe eh nicht, wieso die Kunden das mit sich machen lassen. Wer weiß denn, was nach der Nachbesserung mit dem Auto ist? Mehrverbrauch, Leistung, Wiederverkauf? Klar, VW sagt, alles i.O., aber mit der Ehrlichkeit ist es dort ja nicht so weit her.

 

Wenn mir ein Händler eine Rolex verkauft die sich als Fake rausstellt, dann würde ich keine Ersatzlieferung vom gleichen Händler haben wollen. 

 

Hoffentlich bringt MM das Unternehmen wieder auf Kurs.

wer soll denn die Fahrzeuge zurück nehmen, VW selber oder jedes Autohaus bzw jeder verkäufer der das Fahrzeug gutgläubig verkauft hat?

Da würden wohl einige tausend Händler alleine in Europa pleite gehen B)

vor 10 Stunden schrieb hugoservatius:

Unbedingt, großartig, richtig und wichtig!

Überhaupt, eigentlich müßte VW alle Fahrzeuge zum Neupreis zurück nehmen und den Besitzern auf jeden Fall noch Schmerzensgeld zahlen.

Und die Deutsche Umwelthilfe hat den Friedensnobelpreis verdient!

Und überhaupt gehört VW als kriminelle Organisation verboten und liquidiert.

Und die Manager und sicherheitshalber deren Banker noch dazu lebenslang weggesperrt!

:crazy:

 

Sich nicht aufregenwollende Grüße, Hugo.

Huge, danke 

 

Es ist enorm wie viel schrott jetzt publiziert wird und sich jeder drauf stürzt..eigentlich eine recht peinliche Sache...

also Dailydriver so funktioniert das sicher nicht. Und finanziell stemmen könnte das VW sicher auch nicht. Hunderttausende Autos zurück nehmen, noch dazu zum verkaufspreis + Anwaltskosten, das wären einige Milliarden Euros. VW (nebenbei einer unserer 10 grössten Arbeitgeber) könnte seine Tore dicht machen.

 

Und das alles wegen ein paar Gramm mehr Schadstoffausstoss :hilfe:

 

Das wäre sicher nicht im sinne des Deutschen Volkes !

  • Gefällt mir 1

wie läuft das dann bei den Leasingauktionen, wo das Auktionshaus monatlich tausende betroffene Fahrzeuge versteigert hat, dann müsste ja deiner These nach, auch das Auktionshaus die Fahrzeuge zurück nehmen?

 

 

Geifernd fällt eine Masse aus selbsternannten Verbraucher- und Umweltschützern, sich betrogen fühlenden Gutmenschen, blutrünstigen Medienvertretern, entschädigungsgeilen Schnäppchenjägern und bigotten Volksvertretern über den bösen Industriekonzern her, mit Schaum vor dem Mund sich vollumfänglich im Recht fühlend, denen es auf die paar Microgramm Schadstoffe im wirklichen Leben nie ankommen würde.

 

Und macht sich gar nicht klar, worum es wirklich geht:

Den Handels- und Industriekrieg einer völlig verrotteten amerikanischen Automobilindustrie gegen einen ihrer wichtigsten und erfolgreichsten Konkurrenten.

 

Jeder abgasmanipulierte Diesel-Jetta ist ein um ein Vielfaches umweltfreundlicheres Auto als der meistverkaufte amerikanische PKW.

 

Kopfschüttelnde Grüße, Hugo.

 

P.S.

Könnte einer der Herren Moderatoren diesen völlig sinnbefreiten Titel "Abgas-Skandal, KFZ Fahrzeug geht zurück" bitte mal ändern, mein Vorschlag wäre:

"Neue Offensive im Wirtschaftskrieg gegen Volkswagen".

 

  • Gefällt mir 16

der Hugo hats ja exakt auf den Punkt gebracht, genau so siehts aus und nicht anders :dafuer:

@Dailydriver wie hast du gerade zu mir geschrieben  "Bitte nicht unwissend Psuschalaussagen treffen....wenn man es nicht weiß".

 

Im letzten Post hast du es ja richtig geschrieben, "  Das Problem wird nur sein, dem Händler Arglist beim Verkauf zu beweisen. Denn zu dem Zeitpunkt, wird dieser eventuell gar nichts von den Manipulationen gewusst haben "

Ich will die Geschichte nicht schön reden.

Aber: Wer von den "Geschädigten" hätte den Wagen auch gekauft, wenn der Schadstoffausstoss korrekt deklariert gewesen wäre? Wohl die meisten.

 

Woraus folgt, dass in Europa auch das amerikanische Rechtsverständnis Einzug hält: Wie kann ich möglichst viel heraus schlagen, ohne mich dabei zu fragen, ob der Eingeklagte oder der Kläger sich eigentlich unmoralisch verhalten...

 

Und nebenbei: Auf Angaben bezüglich Schadstoffausstoss, Treibstoffverbrauch und Lärm gebe ich schon seit Jahren nichts. Es ist allgemein bekannt, dass diese Werte unter Laborbedingungen ermittelt werden, die mit der Realität nichts zu tun haben und im Alltag nicht reproduzierbar sind. Das einzig Verlässliche an den Angaben ist allenfalls die Differenz zwischen einzelnen Typen. 

 

vor 44 Minuten schrieb Nugmen:

wie läuft das dann bei den Leasingauktionen, wo das Auktionshaus monatlich tausende betroffene Fahrzeuge versteigert hat, dann müsste ja deiner These nach, auch das Auktionshaus die Fahrzeuge zurück nehmen?

 

 

schwer zu sagen, aber bei Auktionen ist wahrscheinlch gekauft wie gesehen deswegen sind die Auktionen über Gebrauchte deren weitere Entwicklung schwer verherzu sagen sind auch nur an Gewerbliche also hat der Käufer wahrscheinlich kein Rückgaberecht an den Verkäufer, da dieser nicht wissentlich getäuscht hat. Das Auktionshaus tritt auch nur als Vermittler auf, deswegen wird sich dieses  ohnhin schadlos halten.

 

 

Im Grossen und ganzen seh ich daß so. die paar Gramm Nox, von denen 99% der Leute ohnehin nicht sagen könen wie sich das auswirkt, und es den meisten ohnehin egal ist weil sei Fahrten die vermeidbar wären auch nicht vermeiden (oder auch mal gerne Autos im Stand warmlaufen lassen, während aussen die Scheibe freigekratzt wird).

 

VW hat seine Strafe über den Image Verlust und über die Kosten die sei noch haben werden (Rabatte, giveaways)bekommen, sie sollen die Autos auf Stand bringen. ihre Firmenkultur und Methoden anpassen und gut ist. Ich meine da hat nicht ganz VW zusammen gessessen und gesagt : lass uns mal die Leute übers Ohr hauen.

  • Gefällt mir 1
vor 14 Stunden schrieb SManuel:

Vom Abgas-Skandal betroffene Autofahrer müssen die Nachbesserung von VW nicht in Kauf nehmen. Statt auf den Rückruf zu warten, ist ein Kunde jetzt von seinem Kaufvertrag zurückgetreten - und bekam sein Geld wieder.

Rücktritt vom Kaufvertrag möglich

Wie kam es dazu? Die Kanzlei vertritt die Auffassung, dass ein Rücktritt von den Kaufverträgen möglich ist, da eine Nachbesserung durch denjenigen, der die Fahrzeuge manipuliert hat, nicht hingenommen werden muss.
Der Betrugsfall macht den Unterschied

So besagen Urteile, dass ein Käufer sich nicht auf die Nachbesserung einlassen muss, wenn er betrogen wurde. Diese Rechtsprechung ist nach Ansicht der Kanzlei auf die VW-Geschädigten übertragbar.

Das Vertrauen ist hinüber.

Es ist keinem Kunden zuzumuten, VW nach der Manipulation plötzlich wieder Vertrauen zu schenken und negative Folgen einer Nachbesserung zu riskieren. Schließlich könnte es danach zu Leistungsverlust oder erhöhten Verbrauch kommen.

In § 323 BGB ist festgehalten, dass ein sofortiger Rücktritt dann möglich ist, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

Das ist die Ansicht der Kanzlei und aus dem Text kann man schon den ANsatzpunkt finden warum es hier ggf. nicht zutrifft.

 

Der  Geschäftspartner ist bei dem Geschaft evtl. gar nicht VW sondern der Händler (weis nicht wie es bei VW ist aber ich gehe mal davon aus, daß man das Auto beom Händler kauft und nicht direkt bei VW) , der Händler hat nichts gewust (jetzt kann man noch juristizieren ob der Händler Erfüllungsgefile von VW ist oder nicht)

Aber somit triff es nicht zu das das man vertrauen in den Händler wirksam als verloren geltend machen kann. (der Händler gegenüber VW ggf. schon aber das wird er nicht tun).

 

Also hat der Händler m.E. durchaus das Recht auf Nachbesserung.

 

 

vor 8 Minuten schrieb Nugmen:

Vermittlung ??? wir kaufen viel bei den Auktionshäusern, die verkaufen die Fahrzeuge unter ihrem Namen und auf ihre Rechnung, also nix vermittlung ;)

ok wenn es in einem konkreten Fall so ist, dann ist das Auktionshaus tatsächlich Geschäftspartner. Ich kenne aber mehr Auktionen bei denen das Auktionshaus lediglich als Vermittler auftritt. Aber richtig - es gibt beide Möglichkeiten

vor 10 Minuten schrieb Dailydriver:

N

 

2. Wirtschaftspolitik- Regst du dich darüber auf, weil die USA diese anwenden oder weil die EU/Dtl, aus Scharchnasen besteht?

 

 

 

Es ist natürlich richtig das formal dieses Vergehen verfolgt werden muss.

 

Aber man muss sich nur vor Augen führen das die USA Gesetze erlassen hat, die es nicht erlaúben Produkte an denen (vereinfacht ausgedrückt)

A. Amerikaner  mitgearbeitet haben oder

B. zb.Verschlüsselungen enthalten die von der NSA nicht einsehbar sind

 

unter bestimmten Bedinguneg in bestimmte Länder zu exportieren.

 

Nicht US-Firmen werden wenn sie in die USA exportieren wollen auf korrekte Einhaltung kontroliert (= kosttet Aufwand oder man kann ggf. bestimmte Produkte nicht in einheitlichen Form in alle Welt liefern = ein künstlicher Kostenfaktor der von US Seite nicht US Firmen aufgedrückt wird). US Firmen werden aber auf die Einhaltung dieser Richtlinien nicht überprüft (das wird natürlich öffentlich nicht gesagt)

 

Ein Schelm wer dabei Böses denkt.

eh wurscht, momentan liest man ja fast nix mehr vom VW Skandal, die Kunden kaufen wieder fleissig, das Geschäft boomt. Der November 2015 war der beste November bei uns an dem ich mich erinnern kann..:dafuer:

  • Gefällt mir 2

Lieber SManuel,

 

kannst Du bitte, bitte, in Zukunft bei solchen Dingen die Quelle angeben und vernünftig zitieren? Es ist doch nur ein Sturm im Wasserglas, da haben sich einfach ein Kunde und ein Audi-Zentrum auf Rückgabe geeinigt (der Kunde hat aber etwas für die Nutzung gezahlt und nicht alles zurückbekommen), was angesichts eines leichtverkäuflichen gebrauchten Q5 Diesel wohl nicht schwer fiel. Vor Gericht gelandet ist gar nichts, geklärt ist gar nichts. Und schon wenn es um einen Neuwagen gegangen wäre, hätte das Audi-Zentrum vermutlich anders reagiert. :wink:

 

Die Argumentation der Kanzlei beruht zudem darauf daß der Käufer von seinem Geschäftspartner betrogen worden sei. Weder ein Betrug noch eine arglistige Täuschung eines Endkunden im rechtlichen Sinne ist aber bisher nachgewiesen.

 

Insofern: viel Blabla um nichts.

 

Warum erfolglos ??

 

Die Fahrzeuge fahren alle so rum mit dem Wissen das die so nicht fahren dürfen. Wo bitte deckt sich das mit dem Gestzt, alle sind gleich ?? Ich finde da muss man sich schon mal überlegen was mit einem passiert der was anbaut und erwischt wird.

 

Kann ja nicht sein das solche Fahrzeuge überhaupt noch fahren dürfen.

vor 20 Minuten schrieb SManuel:

Hier gibt es Rechtsanwälte im VW Skandal und mehr.

 

http://www.vw-schaden.de/?gclid=CJmir4Pd6skCFQ-3GwodXNoB6g

 

 

Bitte den Film dort mal anschauen. Was sagt der Anwalt, Nicht zugelassenes Fahrzeug ??

Nein das  sagt der Anwalt genau nicht.

Er sagt bei 0:50 "ein nicht zulassungsfähigies Fahrzeug". Und das ist mal etwas anderes.

Also es ist tatsächlich zugelessen, (wären die Umstände bei der Zulassung bekannt gewesen wäre es eben nicht zugelassen worden) bisher hat aber keine Behörde die Zulassung zurückgezogen.  Wahrscheinlcih kann sie es auch nicht weil es besteht evtl. vertrauensschutz bzw. sie muss sich vorwerfen lassen eben nicht ordentlich zu arbeiten wenn sie nachträglich zugeben muss das sie "überlisted wurde.

 

Ansonsten wird mit viel Hätte", "Könnte" erst mal Angst oder Hoffnung geschürt. Klar ist: die Kanzlei macht bei der Sache immer ein Geschäft. Ansnsten wird sich auch nur auf Experten berufen die "glauben" das VW es nicht schaffen wird, den geschuldeten Zustands des Wagens herzustellen.

Also nichts Neues.

vor 16 Minuten schrieb SManuel:

Die Fahrzeuge fahren alle so rum mit dem Wissen das die so nicht fahren dürfen. Wo bitte deckt sich das mit dem Gestzt, alle sind gleich ?? Ich finde da muss man sich schon mal überlegen was mit einem passiert der was anbaut und erwischt wird.

 

Kann ja nicht sein das solche Fahrzeuge überhaupt noch fahren dürfen.

Es sind alle vor dem Gesetz gleich weil die Behörde für alle die Genehmigung erteilt hat...und deswegen dürfen alle fahren.

 

Bisher wurde sie nicht zurückgezogen, und ich schätze weil der Halter ja nichts falsch gemacht hat geniest er "Bestandsschutz"

Entschuldigung für meine falsche aussage.

 

Hätte es so schreiben sollen, ein nicht zulassungsfähigies Fahrzeug was die BE erhalten hat unter Falschen angaben die bis dort nicht ersichtlich waren, mit sofortiger Wirkung dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr fahren. Entzug der BE.

 

Beispiel in einem anderen Bild.

Ich bau mir andere Felgen ohne E-Zeichen hin und fahre so rum bis man micht ertappt. Berufe mich noch nach den GG auf die Gleichheit ( siehe VW ).

 

 

vor 12 Minuten schrieb SManuel:

Entschuldigung für meine falsche aussage.

 

Hätte es so schreiben sollen, ein nicht zulassungsfähigies Fahrzeug was die BE erhalten hat unter Falschen angaben die bis dort nicht ersichtlich waren, mit sofortiger Wirkung dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr fahren. Entzug der BE.

 

Beispiel in einem anderen Bild.

Ich bau mir andere Felgen ohne E-Zeichen hin und fahre so rum bis man micht ertappt. Berufe mich noch nach den GG auf die Gleichheit ( siehe VW ).

aber genau die Nuancen sind wichtig.

Ein KFZ Halter, der ja in der Regel keine tieferen Einblicke in die SW einer Abgasreinigung hat darf vertrauen, daß die Zulassung, die eine Behörde erteilt hat auch Bestand hat.

 

Jemand der Änderungen an seinem KFZ vornimmt ist automatisch "Experte" für das was er tut  und somit solte er wissen das er nur das am Fahrzeug verändern darf was erlaubt ist und somit geniest er keinen Schutz.

 

 

Es gab mal den Fall eines Geringverdieners der ständig knapp bei Kasse war  und von seinem Arbeitgeber zu viel Gehalt überweisen bekommen hat. Der muste das Geld nicht zurücküberweisen weil ein Geringverdiener das evtl. bei seienr prekären Lage nicht überreißt das er zu viel bekommen hat. Ein Ingenieur der zuviel bekomt müste es aber zurück überweisen weil ihm das zuzumuten ist das zu überreißen, daß das Geld ihm nicht zusteht und daß das in seiner besseren finanziellen  Situation auch nicht einfach ausgeben darf ohne das er es merkt

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