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Geschrieben

wegen Rechnung schreiben:

wenn man an einer Personengesellschaft z.B. ( GbR, OHG ) beteiligt ist, kann man an diese eine Rechnung schreiben. Angenommen X u. Y GBR jeweils zu 50%, dann ist die Rechnung zwar Betriebsausgabe in der GBR wovon beide zu 50% profitieren, derjenige, der die Rechnung allerdings geschrieben hat, hat den vollen Betrag wieder als sogenannte Sonderbetriebseinnahme !

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Geschrieben

da hast Du Recht, kein Finanzamt wird dir generell - verbindliche - Aussagen geben...

Oh doch. Die "verbindliche Auskunft" ist sogar per Gesetz geregelt, kostet allerdings ab einem gewissen Gegenstandswert Geld, und das Procedere ist an eine ganze Reihe Bedingungen geknüpft. Ein Punkt an den ich mich erinnere ist daß das wozu man die Aussage haben möchte noch nicht umgesetzt ist, man holt also eine Rechtsmeinung vorher ein.

Geschrieben

selbstverständlich kannst du eine konkrete Anfrage an das Finanzamt stellen und bekommst eine verbindliche Antwort. und ja, man kann einen ferrari oder lamborghini mit einem korrekten fahrtenbuch als firmenfahrzeug anerkannt bekommen. das Thema Tierarzt ist ein anderes. es ist für Ärzte generell schwer ein firmenfahrzeug abzusetzen, da diese in der praxis arbeiten und keines benötigen.

Geschrieben

Ist nur die Frage wie viele User hier tatsächlich geschäftliche Fahrten mit solch einem Fahrzeug machen, die dann wirklich auch geschäftlich sind :wink:

Geschrieben

ein korrektes fahrtenbuch ist ein korrektes fahrtenbuch. wer denkt, er könnte einen privaten ferrari geschäftlich absetzen wird eher früher als später auf die Nase fallen.

Geschrieben

Die 4 Jahre hat er aber nur bekommen, weil der Typ einschlägig vorbestraft ist, unteranderem wegen Menschenhandels, diversen Körperverletzungsdelikten und eben auch schon mal wegen Steuerhinterziehung.Zudem hat er sich selten dämlich angestellt.

Schade das man ihn nur für die Steuerhinterziehung belangt und nicht den Verstrickungen in die organisierte Kriminalität.

Geschrieben

Grundsätzlich halte ich Sportwagen als Firmenwagen nicht sehr Förderlich. Gerade wenn man einen Kunden oder Geschäftspartner besucht mit so einem Fahrzeug. Genau gründe möchte ich nicht sagen nur soviel. Es gibt Leute als Makler die wegen solche Fahrzeugen Kunden verlieren.

Geschrieben

und es gibt Firmen, die gerade deswegen Kunden gewinnen.

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
Der Prinz hat für 800.000 Euro Steuerhinterziehung 4 Jahre bekommen. Dagegen ist Herr Hoeneß gut weg gekommen.

Der Prinz war auch mehrfach vorbestraft, was das Strafmass verschärft hat. Diese beiden Fälle sind also nicht zu vergleichen.

Geschrieben

Einfach einen zweiten Ferrari nachweisen mit dem alle privaten Fahrten unternommen werden. O:-)

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Ferrarirookie,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

scherzhaft gemeint mit ernstem Hintergrund. der Ansatz ist richtig. die Frage, welches auto bzw. autos besitzen sie privat wird gestellt und beeinflusst die Betrachtung wesentlich. ich kann das nach vielen Prüfungen durchaus aus eigenen Erfahrungswerten sagen.

Geschrieben
Da wir in Dtl kein Cases Law haben ist das egal. Ob 4 Jahre, 3 oder 2 - es entscheidet immer der Einzelfall.

Zudem darf keiner weinen, wenn sein Steuersparmodell auffliegt, wenn man es riskiert....

Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, aber ich kenne die deutschen Gesetze nicht:

Dass die Wirtschaftsstrafkammer eine im Vergleich zum Fall Uli Hoeneß höhere Haftstrafe bei deutlich weniger Steuerschaden verhängte, liegt an mehreren Faktoren: Marcus von Anhalt ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Zuhälterei, Trunkenheitsfahrt mit 1,8 Promille und Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen – er hatte Polizisten den Hitler-Gruß gezeigt. Er hat kein Geständnis abgelegt und ist nach Ansicht des Gerichts bei seinen Taten sehr zielgerichtet vorgegangen: „Er hat eine Vielzahl von Verschleierungstaktiken angewendet“, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale.

Link:

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Warum-Prinz-Marcus-von-Anhalt-laenger-als-Hoeness-ins-Gefaengnis-muss-id32674642.html

Geschrieben

ich hab schon 15 Jahre einen Ferrari, R8, Lambo oder Porsche in der Firma. Ich hab auch turnusgemäss Steuerprüfungen und jährliche UST Sonderprüfungen. Eine Mitarbeiterin führt sorgfältig mein Fahrtenbuch und alles war bisher immer in Ordnung. Wo bitte ist der Unterschied zwischen einer 130 Tsd Euro teuren S-Klasse, einem Bentley oder Ferrari? Im Sinne der Gleichbehandlung darf das FA da keine Unterschiede machen.

Und als Autodandler mache ich alle fahrten geschäftlich, entweder man ist Autodandler, dann aber rund um die Uhr oder man isses eben nicht :D

Ausserdem braucht man in meinem Beruf ein schnelles Auto, sonst kommt man für die echten Schnapper doch immer zu spät O:-)

Geschrieben
Eben in den RTL Nachrichten gekommen.

Mehr Schweizer als je zuvor in D. beim Einkaufen. Was sagen die Schweizer, besser kann es nicht sein und man kauf auch mehr in D. ein als in der Schweiz.

Gerade eben in den CH Nachrichten gelesen, dass unsere Bundesbahnen Extrazüge bereitgestellt haben, welche dann nicht ausgelastet waren. Das Lago in Konstanz soll so leer gewesen sein, als wäre es Mittwoch Morgen..

ABER: was hat dies mit dem Thema zu tun?!?

Geschrieben
Journalisten sind keine Juristen und schreiben in der Urteilsbesprechung oft sehr ungenau und dann wird es leider oft falsch.

Der mögliche Hitlergruß in einem Steuer(Straf)Verfahren wundert mich, dass ein Richter das berücksichtigt. Aber für die Polarisierung der Massen reicht es.

Also nicht alles glauben wenn Journalisten sich in der Juristerei versuchen und ihre Kompetenz hier deutlich übersteigen.

Natürlich werden bei jeder Strafmaßfindung eventuelle Vorstrafen des Täters berücksichtig.

Geschrieben

racer das hättest jetzt nicht löschen brauchen, so abwegig war dein Post doch gar nicht...... es gibt sicher Kunden, die dir gerade wegen deines Lambos einen Auftrag geben :wink:

Geschrieben
und es gibt Firmen, die gerade deswegen Kunden gewinnen.

Ja ist richtig, in Saint Tropez oder in Sankt Moritz oder in Dubai.

Geschrieben

Wenn die Strafzumessung deshalb erhöht wird, weil der Angeklagte bereits vorbestraft ist , wird es interessant. Eine Verwertung tatsächlich getilgter Taten zum Nachteil des Angeklagten ist unzulässig. So der BGH. Hat das Gericht nicht aufgepasst in der Begründung oder die Presse wieder falsch zitiert.

.

und warum sind richter dann verpflichtet bei erröffnung des verfahrens

etwaige vorstrafen aus dem strafregister vorzulesen ?

du meinst sicher einträge die eigentlich schon verjärhrt bzw.deren

löschungs-und tilgungsfristen schon abgelaufen sind ?

Geschrieben

Einschlägig vorbestraft und Du bist Wiederholungstäter. Nicht strafmildernd. O:-)

Geschrieben
Dann hat der Prinz einen Revisionsgrund.

Denn getilgte Vortaten sind erledigt. Sonst wird man ja doppelt für die selbe Tat bestraft.

Wenn die Strafzumessung deshalb erhöht wird, weil der Angeklagte bereits vorbestraft ist , wird es interessant. Eine Verwertung tatsächlich getilgter Taten zum Nachteil des Angeklagten ist unzulässig. So der BGH. Hat das Gericht nicht aufgepasst in der Begründung oder die Presse wieder falsch zitiert.

Umgekehrt geht es einfacher. Strafmildernd zu berücksichtigen ist die bisherige Unbestraftheit des Angeklagten. Auch die längere straffreie Lebensführung und günstige soziale Entwicklung können zu Gunsten des Angeklagten gewertet werden. Also, für den Angeklagten, ja. Gegen, nein.

Sonst noch mal den §46 StGB lesen, wo es um die Grundsätze der Strafzumessung geht.

Auch würde nach der von dir aufgeführten These ja Eintragungen im Bundeszentralregister überflüssig machen. Du hast insoweit recht, dass es einen Zeitraum gibt nachdem Eintragungen im BZR gelöscht werden, danach ist eine eventuelle Vorstrafe nicht mehr zu Berücksichtigen, solange sie da aber drin steht, wird die auch mit einbezogen.

Geschrieben

Beim Prinzen geht es auch um verdächtige Rechnungen aus der Schweiz und nicht nur um die Autos. Ausserdem macht sich jemand in der Öffentlichkeit immer etwas angreifbar, wenn er von seinem riesen Vermögen prahlt und dann auch noch behauptet, dass er nicht gerne Steuern zahlt. :wink:

Zum Thema Ferrari oder sonstige Sportwagen als Firmenfahrzeug haben wir hier schon x-mal gesprochen. Es kommt immer auf die Firma und den Umsatz bzw. den Gewinn an. Das sind oft Einzelfälle. Ein sehr guter Freund von mir ist Eigentümer einer großen Werbeagentur. Mit einem damals aktuellen GT3 3.8 ist er mehrere 10.000km pro Jahr zwischen seinen Büros in Düsseldorf, Berlin und Zürich gependelt. Sein historischer Ford GT40 lief auch über die Firma. Selbst eine Fahrt nach Monaco mit dem GT40 war bei einer Prüfung kein Problem. War alles belegbar und wurde anerkannt.

Für meinen Steuerberater und mich heisst es immer eine Angemessenheit zu beachten. Wenn man es übertreibt, kann man auch schnell mal ein bisschen mehr in den Fokus vom Finanzamt rücken.

Das hat ein Freund (Möbelhändler) von mir mit seinem Porsche Turbo Umbau i.H.v. 200.000 Euro nicht beachtet und schon war er beim FA ein bisschen bekannter. Sein Stb hat ihn übrigens auf diese Gefahr hingewiesen.

Wobei man auch wieder hier sagen muss, dass nicht jeder Stb in dem Bereich "Auto" so sicher ist. Vielleicht sollte man sich für spezielle Fälle ehr den Rat von einem "Spezialisten" holen. Man lässt sich ja auch nicht von einem Schönheitschirurgen die Zahnimplantate setzen. X-)

  • 9 Jahre später...
Geschrieben

Ich muss den alten Thread noch mal aufwärmen, aus aktuellen Grund.

 

Mein derzeitiger Firmenwagen hat noch einen Buchwert von 20.000€, aber einen Marktwert von 100.000€ (lt. Ankaufangebot bei Kauf NW). Ende nächsten Jahres/Anfang übernächsten Jahres wäre er dann komplett abgeschrieben.

 

Wenn ich jetzt einen anderen Firmenwagen erwerbe (der mir vorschwebt kostet ca. 250-280k netto), dann kann ich:

 

a): den jetzigen für 100k in Zahlung geben,  die ich dann als Einnahme buchen müsste plus USt/MwSt.

150k wären dann aus dem Betriebsvermögen zu leisten und nach Regelsatz abzuschreiben, MwSt Kauf kommt zurück, MwSt Verkauf muss ich an FA durchreichen.   

 

b): den jetzigen FW zum Buchwert entnehmen und beim Kauf später zwei Verträge machen, nämlich 1x Fahrzeugankauf durch den Händler und den Kauf den Neuwagens durch mich. Dann wäre die Einnahme und Entnahme identisch, also beid er Entnahme kein Gewinn entstanden, was steuerlich gut wäre, und die MwSt könnte ich zurückholen. Allerdings ist das FA natürlich nicht blöd, ob das durchgeht weiss ich ehrlich gesagt nicht.

 

c.) ?

 

Vor der Situation standen bestimmt schon mehrere hier, wie würdet Ihr das machen und ggf. wo liege ich im oben geschriebenen falsch (und ja, der Kaufpreis ist dem Gewinn angemessen) ?

 

Ich hoffe, man kann meinen Ausführungen halbwegs folgen, ich hab hier nebenbei diverse Sportwagenprospekte offen das lenkt auch ab irgendwie 🤑

 

Geschrieben

Firmenwagen sofort verkaufen, wenn noch nicht so viel abgeschrieben ist.

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