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Eure Ferraris in der steuerlichen Abschreibung


Ferrarirookie

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Hallo Freunde,

ich stehe hier hier jetzt ganz knapp vor Erwerb eines schönen 599 , plane diesen Kauf gewerblich, sprich mit gezogener Vorsteuer, entsprechender Abschreibung und möchte diesen dann für Präsentationen meiner Fa. auf Messen, Ausstellungen etc. einsetzen, sprich entsprechend termporär für den jeweiligen Anlass beschriften und so werblich für die Fa. verwenden.

Nur, jetzt rebelliert mein Steuerberater, sprich prohezeit mir dass das FA die Sache spätestens im Rahmen der nächsten Prüfung komplett kippt, ich die Vorsteuer incl. der Abschreibungen zurückzahlen darf.

Er ging sogar soweit in der Annahme, dass seitens des FA ggf. sogar vorgetragen werden könne, dass für den jeweiligen Zweck die Anmietung eines Ferraris günstiger gewesen wäre, als ein Kauf der mir rund 20TEUR Kosten pro Jahr zu Buche schlägt - was faktisch bei nur 3-4 Events pro Jahr richtig ist, ich mir aber schon die Frage stelle ob diese Befürchtung nicht etwas überzogen ist. Habt Ihr da Erfahrungen ?

Er hatte dann auch noch so einen in der Presse lancierten, wohl recht aktuellen "Tierarztfall" parat, bei dem einem Veterinär mit rund 100K Jahreseinkommen ebenfalls dessen Ferrari von geschäftlich auf privat zwangsumgebucht wurde.

Frage an Euch :

Was habt ihr für Erfahrungen machen dürfen...oder besser gesagt vielleicht sogar machen müssen ?

Gibt es hier welche, die genau diese oben geschilderten Erfahrungen, oder ähnliche im Rahmen einer betrieblichen Buchung haben machen müssen, oder falls nein, wie habt ihr das bei Euch geregelt, dass ihr Eure Fahrzeuge steuerlich in Abzug bringen könnt.

Falls ihr nicht hier schreiben möchtet gern auch als pn an mich.

Besten Dank und Grüße

Golo

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Ein Luxussportwagen ist immer schwer zu begründen. Der repräsentative Zweck der Anschaffung und Nutzung wäre bei einer z.B. Eventagentur besser zu begründen. Denk mal on die Richtung...

Gruss,

Thorsten

Die Frage die sich stellt:

Wozu willst du den Ferrari denn eigentlich anschaffen?

Nur für die 3-4 Events?

Oder willst du ihn privat Fahren und suchst nach Möglichkeiten den gemeinen Steuerzahler an den Kosten zu beteiligen?

Im Einzelnen kann Dir das nur ein qualifizierter (!) Steuerberater sagen oder du sprichst vorab mal freundlich mit Deinem Finanzbeamten.

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, einen teureren Sportwagen im Betriebsvermögen zu haben. Den Tierarztfall kannst Du auf der Website des Bundesfinanzhofs nachlesen http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=d84f3e7cdd8f6cd45fc95dd16f728306&nr=30246&linked=pm;

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=30252

Der Veterinär hatte Einkünfte zw. ca. 200k und 350k im Jahr, das ist der Rechtsprechung ggfs. zu wenig für einen "Ferrari Spider", obwohl die das nur am Rande erwähnen.

Wenn Du die Entscheidung im Detail liest (nur 20 Fahrten in 3 Jahren mit dem Ferri und auch die noch seltsam ausgewählt etc.), wird auch klar, worauf man achten muss, wenn man einen Ferri ins Betriebsvermögen nehmen will. Die FAs mögen da auch etwas unterschiedlich gepolt sein, in den größeren Städten sehen die das sicher entspannter als auf dem Land.

LG

Kauf den Ferrari doch privat und vermiete ihn pro Anlass für eine Pauschale an deine Unternehmung.

So hast du dann später auch nicht die Thematik, das Auto beim Verkauf wieder rausnehmen zu müssen.

Ich habe zwei Bekannte, die ihre Ferraris über das Geschäft laufen lassen.

Beide können nachweisen, dass sie speziell dieses Auto für ihr Gewerbe brauchen.

Nr. 1 hat einen Maranello und ist GF von einer grossen Modellautofirma.

Erstellt das Auto auf diversen Messen, auf seine Messestände aus.

Nr. 2 ist GF von einem grossen Zigarettenhersteller. Der mit dem Strichcode auf den F1 Autos.

Auch er stellt sein Auto auf Werbeveranstaltungen aus.

Machbar ist es schon, es muss nur sicher ein Zusammenhang Produkt/Fahrzeug bestehen.

1. Präsentationen meiner Fa. auf Messen, Ausstellungen etc. einsetzen, sprich entsprechend termporär für den jeweiligen Anlass beschriften und so werblich für die Fa. verwenden.

2. Nur, jetzt rebelliert mein Steuerberater,

3. wohl recht aktuellen "Tierarztfall" parat

1. Wie und womit du Werbung betreibst ist einzig und allein Deine Sache, da hat das FA nicht mitzureden. Wenn du später in der Betriebsprüfung einen Zusammenhang darstellen kannst stehen die Chancen gar nicht mal so schlecht!

Und beachte den Anteil geschäftlicher zu privaten Kilometern, und dokumentiere den!

2. Wechsle den Steuerberater, der verdient den Namen nicht.O:-) Der arbeitet ja eindeutig für die andere Seite! Wer bezahlt den eigentlich?X-)

3. Der "Tierarztfall" ist in keiner Weise für deinen Fall relevant! Da ging es um Nutzung als reines Betriebsfahrzeug, und in keiner Weise um Werbung! Das sollte vor allem auch ein Steuer"berater" wissen!

Zusatz:

Das wird wahrscheinlich zuerst einmal in der EkSt Erklärung durchgehen (warum siehe auch unten, Stichwort Zinsen!), aber du provozierst damit natürlich eine Betriebsprüfung, und die kann bekannterweise dann auch noch in 10 Jahren stattfinden. Was darin passiert steht in den Sternen (liegt an Dir, deinen Argmenten, Deiner guten Buchführung, Deinem lückenlosen Fahrtenbuch, vielleicht etwas an einem guten Steuerberater, achso, hatte ich schon erwähnt, wechsel den!O:-) ) allerdings solltest du ganz am Rande auch beachten, dass eine Nachzahlung an das FA mit 6% / Anno zu verzinsen wäre!

Einmal grundsätzlich: in Bezug auf privat genutzte Dienstwagen gibt es heute kaum noch wirklich lohnende "Steuersparmodelle". Der arme Angestellte der dem Selbständigen oder gut bezahlten Angestellten den Dienstwagen finanziert ist heute weitgehend eine Fiktion. Die belastbaren Varianten (im Sinne von: "fällt einem nicht irgendwann auf die Füße") lohnen sich in nennenswertem Ausmaß nur dann, wenn Du ohnehin beabsichtigst einen Neuwagen zu kaufen und dessen Unterhaltskosten gemessen am Listenpreis sehr, sehr hoch sind. Früher wäre das Paradebeispiel ein Golf VR6 gewesen: überschaubarer Preis, hoher Verbrauch, bizarre Versicherungseinstufung.

1. Wenn das Finanzamt den Wagen nicht anerkennt obwohl der Steuerberater und Du glauben daß ihr im Recht seid, nutzt das erstmal nichts - denn Du musst dann vor einem Finanzgericht klagen. Was nicht erfreulich ist, denn abgesehen davon daß unter 1 Jahr Laufzeit da kaum was geht brauchst Du einen Anwalt der damit Erfahrung hat (und vergiss gleich mal die Abrechnung nach Streitwert, in diesem Segment werden hohe Stundensätze aufgerufen).

Dinge von denen Dein Steuerberater nicht überzeugt ist würde ich nicht angehen, und wenn dann nach vorheriger Abstimmung mit dem Finanzamt.

2. Es macht für das Finanzamt einen großen Unterschied wie Du den Wagen versteuern möchtest. Wenn Du mit Fahrtenbuch kommst, kannst Du die Sache gleich vergessen (bei dieser Art Fahrzeug), da müsstest Du schon bei einem "Ist-mir-egal-ich-mag-Ferraris-und-nächstes-Jahr-ist-Rente" Sachbearbeiter landen. Wenn ich den Tenor Deines Beitrags richtig deute hattest Du diese Variante beabsichtigt.

Wenn Du sagst: ich versteuere die kompletten Kosten (Prozentregelung mit Deckelung auf Gesamtkosten wird bei dem 599 wohl dank damaligem Neupreis dazu führen daß gedeckelt wird), dann sieht die Sache anders aus, allerdings ist dann auch steuerlich wenig gespart (theoretisch die Vorsteuer, praktisch zahlst Du sie zeitverzögert, weil die Brutto-, nicht die Nettokosten als geldwerter Vorteil herangezogen werden). Langfristig sparst Du nur den Organisationsaufwand. Dazu könnte das Finanzamt "ja" sagen, aber klären würde ich es. Oh, und wenn Du nach Jahren den Wagen aus der Firma an Dich selbst herausverkaufst geht es natürlich wieder los mit dem Fremdvergleich dem der Verkaufserlös entsprechen muss.

P.S.: Das mit dem Vermieten an die eigene Firma ist auch nicht unproblematisch solange es nicht zum steuerlich anerkannten Standardkilometersatz ist. Die Kosten dafür müssen dem Fremdvergleich standhalten, den Du auch gleich schriftlich einholen solltest, sonst fällt Dir das spätestens bei der ersten Buchprüfung auf die Füße. Und natürlich so Theme wie Deine Versicherung. Wenn Du den Wagen für gewerbliche Zwecke an Deine Firma vermietest musst Du das auch mit Deiner KFZ-Versicherung klären. Wäre doof wenn er auf so einem "Event" schwer beschädigt oder gestohlen wird und die Versicherung nur schmunzelt.

3. Der "Tierarztfall" ist in keiner Weise für deinen Fall relevant! Da ging es um Nutzung als reines Betriebsfahrzeug, und in keiner Weise um Werbung! Das sollte vor allem auch ein Steuer"berater" wissen!

Wenn er das hier nicht vorhatte - ehrlich gesagt klingt es ein wenig für mich danach, denn wie die Versteuerung der Privatkilometer gehen soll, dazu haben wir nichts gehört, es wäre aber sehr relevant für die Antworten gewesen. 8-)

Ich kann Dir empfehlen spreche einfach mit Deinem Finazbeamten. Erkläre Ihm die Sache und dann lasse es Dir schriftlich geben. Das gibt es sogar verbindlich, kostet dann aber Geld. Dafür kann es Dir später nicht um die Ohren fliegen.

Und ein Steuerberater der vorsichtig ist muss grundsätzlich nicht schlecht sein, denn die beraten Dich zwar, haften aber für nix. Bekomme das oft genug mit das Leute ganz tolle Sachen machen und nachher rumheulen und auf den Steuerberater schimpfen.

Ich mache alles immer ordnungsgemäß und spreche vieles mit dem FA ab, so kann ich auch ruhig schlafen und es ist mir Wurscht ob eine Prüfung kommt oder nicht.

Und wenn du den Ferrari privat kaufst und zu Kursen leicht unter normal an die Firma vermietest wird keiner etwas sagen, solange die private Nutzung mehr als 50% ausmacht! Wenn nicht ist das Auto wieder notwendiges Betriebsvermögen und dann kommst du auch nicht um die 1% Regel herum.

Ich habe den Clou mit dem Privatkauf und anschließender Vermietung an die eigene Firma noch nicht verstanden. Angenommen, der Kauf sei wirklich privat (dh der Threadersteller zahlt die Umsatzsteuer, keine Abschreibung, alle Betriebskosten privat, was ihn seinem Ziel einer Steuerersparnis nicht wirklich näher zu bringen scheint), dann müsste er doch trotzdem die Einnahmen aus der Vermietung auch noch versteuern... :(

  • 1 Monat später...

Hallo, hier meldet sich nochmals der Threadstarter :

Ich habe jetzt zwischenzeitlich meinen 599 und beginne in diesen Tagen nun mit der gewerblichen Nutzung, sprich der wird in den kommenden Wochen auf einigen Messen und Märkten öffentlichkeitswirksam präsentiert - dies wird natürlich auch alles in einem Fahrtenbuch akribisch fixiert, wann der wo hin gefahren wurde und welche Aktivität dann dort vorgenommen wurde.

In einem Posting hies es hier nun "Mit Fahrtenbuch kannst Du gleich vergessen.."

War dies nur eine Einzelmeinung oder wie steht ihr dazu ?

Ein Fahrtenbuch dokumentiert doch ohne wenn und aber wo man wann für was war und müsste daher doch eher der Sache dienlich sein.

Könnte ihr das bestätigen oder habe ich da einen Denkfehler ?

Info wäre nett.

Danke und Grüße

Golo

In einem Posting hies es hier nun "Mit Fahrtenbuch kannst Du gleich vergessen.."

DAS stimmt natürlich nicht. Der Nachweis per Fahrtenbuch ist ausdrücklich in der Steuergesetzgebung vorgesehen, neben der 1% Methode.

Achtung 1: Es muss sich um Betriebsvermögen handeln!

Achtung 2: Bei einer Betriebsprüfung wird dieses Fahrtenbuch sehr, sehr genau kontrolliert und abgeglichen werden mit den Kilometerständen auf Werkstatt- TÜV- Reifen- sonstigen Rechnungen.

Sogar alle Benzinquittungen werden kontrolliert auf Plausibilität, Benzinverbrauch, Ort Übereinstimmung mit Fahrtenbuch / Route usw. Glaub ja nicht, dass Betriebsprüfer des FA auf "der Nudelsuppe daher geschwommen kommen".

Wenn du aber alles penibel der Wahrheit entsprechend protokollierst sollte das durchgehen, das wird jährlich hunderttausendfach praktiziert, ist aber eine eher trockene Buchhalterische Tätigkeit, und die liegt nicht einem jeden!

Achtung: bei meiner Bemerkung schrieb ich: "bei dieser Art Fahrzeug". Der Punkt ist, daß Du beim Versuch bei so einem Auto mit Fahrtenbuch zu kommen das Finanzamt sich sagt: "okay, das FB ist garantiert faul". Von einer superdetaillierten Prüfung darfst Du getrost ausgehen, und auch wenn Du vorhast immer wahrheitsgetreu auszufüllen (ich will nichts unterstellen, aber viele fummeln halt wirklich damit rum) ist die Chance auf Formalfehler zu stoßen groß. Die aktuellen Anforderungen an das Fahrtenbuch solltest Du Dir dann bei jedem Jahresbeginn erneut detailliert anschauen.

Wenn du aber alles penibel der Wahrheit entsprechend protokollierst sollte das durchgehen, das wird jährlich hunderttausendfach praktiziert, ist aber eine eher trockene Buchhalterische Tätigkeit, und die liegt nicht einem jeden!

Nicht nur der Wahrheit entsprechend, sondern auch den Anforderungen der Finanzbehörden entsprechend, und die sind im Lauf der Jahre immer anspruchsvoller geworden. Da es auch 2012 eine entsprechende BGH-Entscheidung gab, braucht man es da auf dem Rechtsweg auch kaum zu versuchen.

Insbesondere muss seitdem für jede Geschäftsfahrt die genaue Anschrift mit Hausnummer und der exakte Zweck der Fahrt, also z.B. "Besprechung mit Herrn X bei Firma Y" drinstehen. Oder "Tanken bei Tankstelle in der Tankstr. 5". Der Sinn ist daß im Extremfall ein Prüfer jede Fahrt nachprüfen können muss. Also bei der genannten Firma anrufen und erfragen ob es einen Termin am soundsovielten gab.

Auch zu bedenken: die Prüfung findet ja erst stark zeitversetzt statt und mit Pech werden einem dann die Fahrtenbücher gleich von 2 Jahren nicht anerkannt.

DAS stimmt natürlich nicht. Der Nachweis per Fahrtenbuch

Achtung 2: Bei einer Betriebsprüfung wird dieses Fahrtenbuch sehr, sehr genau kontrolliert und abgeglichen werden mit den Kilometerständen auf Werkstatt- TÜV- Reifen- sonstigen Rechnungen.

Sogar alle Benzinquittungen werden kontrolliert auf Plausibilität, Benzinverbrauch, Ort Übereinstimmung mit Fahrtenbuch / Route usw. Glaub ja nicht, dass Betriebsprüfer des FA auf "der Nudelsuppe daher geschwommen kommen".

Das muss aber auch nicht immer so sein. Bei meiner Betriebsprüfung hat der Prüfer, wie er auch mehrmals angedeutet hat, die Fahrtenbücher sich ganz zum Schluss als "Schmankerl" aufgehoben. Angeschaut hat er sie sich dann ca. 5 Minuten und, seiner Aussage nach, hauptsächlich nach dem optischen Eindruck beurteilt. D.h. schlicht sieht es so aus, als ob es irgendwann mal an einem Stück heruntergeschrieben wurde, oder eben nicht ;) Unterm Strich war alles kein Problem und ist akzeptiert worden.

Dennoch kann man sich natürlich nicht darauf verlassen und es ist unbedingt zu empfehlen, es absolut korrekt zu führen. Ich kenne einige Fälle im Bekanntenkreis, bei denen die Fahrtenbücher wg. Kleinigkeiten verworfen wurden. Da war dann auch wirklich mal ein Fall dabei, in dem der Prüfer festgestellt hat, dass eine Tankfüllung nur für 200km statt sonst für ca. 400km gereicht hat.

Und gerade bei selbständigen / freiberuflern "stürzen" sich viele Prüfer doch schnell auf die Fahrtenbücher weil man relativ schnell etwas findet und je nach Fahrzeug die Beträge dann auch gleich mal etwas höher sind ...

Gruss Alex

Bei 2 Szenarien ist das Führen eines Fahrtenbuchs sinnvoll:

1: Die betriebliche Nutzung ist tatsächlich sehr hoch, z.B 80%, dann bleiben z.B eben diese 80% aller enstandenen Kosten Betriebsausgabe, keine 1 % Regel, das Fahrtenbuch muss aber lückenlos über die ganze Nutzungsdauer geführt werden.

2: die betriebliche Nutzung ist nicht sooooo hoch........:wink:

Ein Fahrtenbuch ist z.B über einen 3 Monatszeitraum zu führen um anhand dessen eine ,, sachgerechte Schätzung´´ durchzuführen. Kommt man nun in diesen 3 Monaten auf eine betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 % ( Vorsicht, bei teuren Fahrzeugen nicht über 50% sonst greift die 1% Regel ), werden die Kosten anteilig der Schätzung als Betriebsausgabe anerkannt. Sinnvoll ist meist so eine Schätzung um 30 % ( nicht übertreiben und so ist zumindest 1/3 der Kosten ,, gerettet´´ )

Bei teuren Autos ( das fängt steuerlich durchaus schon bei KfZ > 50000 € an )

ist oftmals eine Schätzung auf 30 % günstiger als darauf zu beharren, die betriebliche Nutzung sei über 50 %, ( ohne Fahrtenbuch ), denn dann schlägt die 1% Regel zu. Viele Sachbearbeiter in Steuerbüros buchen gerne die 1%, da muss man am wenigsten denken, oder es wird die ,, Kostendeckelung´´ gemacht, dann bleibt gar nichts mehr übrig. Ich sage: A bisserl was geht allerweil......:wink:

Übrigends: In einem Jahr, wo z.B eine Leasingsonderzahlung gemacht wird, kann die 1% Regel wieder günstiger sein, wenn die Leasingsonderzahlung nicht bilanziel abgegrenzt wird ( Gewinnerittlung 4/3 R. ). Bei Schätzung 30% müsste man nämlich sonst 70 % der LeasingSZ auf Privat umbuchen...........

Es gibt natürlich auch Branchen wo die betriebliche Nutzung eines KfZ offensichtlich über 50 % liegt ( z.B Aussendienst , da geht dann wirklich nur noch 1% oder Fahrtenbuch.

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Er ging sogar soweit in der Annahme, dass seitens des FA ggf. sogar vorgetragen werden könne, dass für den jeweiligen Zweck die Anmietung eines Ferraris günstiger gewesen wäre, als ein Kauf der mir rund 20TEUR Kosten pro Jahr zu Buche schlägt - was faktisch bei nur 3-4 Events pro Jahr richtig ist, ich mir aber schon die Frage stelle ob diese Befürchtung nicht etwas überzogen ist.

Als Schweizer habe ich natürlich keine Ahnung vom Deutschen Steuerrecht.

Allerdings fände ich es befremdend, wenn das Steueramt einem Unternehmer vorschreiben kann, wie er sein Unternehmen zu führen hat. Es ist doch Sache des Unternehmers zu entscheiden, ob er ein Gut kauft oder mietet.

Eine andere Sache ist es natürlich, wie das Steueramt eine allfällige private Nutzung qualifiziert.

Und der Verdacht ist ja nicht unbegründet, dass im geschilderten Fall das Auto primär aus privaten Überlegungen gekauft wird. In dieser Konstellation wäre aber - immer nach meinem Verständnis - der private Gebrauch bei der Privatperson als geldwerte Leistung zu besteuern.

Also das mit dem Fahrtenbuch bei einem Ferrari wird nicht klappen, das pflückt Dir das FA zu 99% auseinander. Ausnahme du hast ein elektronisches GPS Fahrtenbuch das alles aufzeichnet.

Ich habe es so oft erlebt das Leute meinen sie sind cleverer als das FA und können so Steuern sparen.

Und ja, bei der geringen Nutzung kann Dir das FA eine Unverhältnismäßigkeit vorwerfen.

Auto privat kaufen und die Werbeveranstaltungen der Firma in Rechnung stellen. Wenn das dem Prüfer nicht passt (habe ich auch schon erlebt) dann schreibt er das Auto als zwingendes Betriebsmittel und du hast es auf Drängen des FA in der Firma, auch gut.

Da habe ich was.

Anschaffungskosten für ein Luxusauto sind nicht generell unangemessen gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG, soweit gewisse absolute Betragsgrenzen überschritten werden. Für die Beurteilung der Unangemessenheit kommt es vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an (BFH 26.1.88, BStBl II, 629).

Bei einem Unternehmen mit einem Umsatz von 1,5 Mio. EUR und einem Gewinn von 300.000 EUR stellte die Anschaffung eines Pkw für 32.000 EUR keinen Eigenverbrauch dar (BFH 23.5.91, BFH/NV 92, 207).

Viel mehr im Link.

http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=118342&spid=1290&spk=1289&sfk=39

Dumme Frage und vielleicht steht mir da jemand auf dem Schlauch, aber wenn ich privat kaufe und dann an meine Firma vermiete (und so zwecks Betriebsausgaben Einkommenssteuer etc. spare), wie schreibe ich denn als Privatmann eine Rechnung? Oder gibt es da nur einen Mietvertrag, der auch von einem Privatmann aufgesetzt werden kann? Im Prinzip wird das doch nur vom Geschäftskonto auf das Privatkonto überwiesen. Somit habe ich doch im Geschäft Ausgaben und privat aber Einnahmen. Muss ich die nicht auch wieder versteuern, zumindest sofern das regelmäßig passiert? Ich rede von einem Einzelunternehmen.

Ich hätte gerne mein Auto in den Betrieb genommen um die Vorsteuer zu ziehen, aber meine Steuerberaterin hat mir abgeraten. Aufgrund steuerlichem Gewinn und Kosten für das Fahrzeug wäre es womöglich vom Finanzamt als unangemessen gestrichen worden und eine Betriebsprüfung wäre eventuell erfolgt. Außerdem würde eine betriebliche Nutzung eher unwahrscheinlich sein. Ich könnte ihn zwar in meinen Limousinenservice als Mietwagen rein stellen, aber das würde er nie, da die Versicherung das nicht abdeckt usw. und will ich ja auch nicht. Einnahmen würde es somit auch nicht geben. Für Werbung ist das auch immer so eine Sache. Was hat ein Ferrari (mit dem man wohl 90% privat fährt als Hobby) werbetechnisch mit einem Limoservice zu tun? Das ganze Thema ging mir dann so auf den Sack, dass ich ihn privat habe :D

Glaube ich eröffne noch einen Autohandel, dann hat man solche "Probleme" wahrscheinlich weniger O:-)

  • Mitglieder
Glaube ich eröffne noch einen Autohandel, dann hat man solche "Probleme" wahrscheinlich weniger O:-)

Ich kann dir versichern, dass das FA schon sehr genau schaut, warum welches Fahrzeug angemeldet ist und auf die Firma läuft......

Selbst wir haben nicht einen Ferrari / Lamborghini oder ähnliches auf die Firma angemeldet. Wenn dann auf uns privat.

Wir wollen den Stress gar nicht erst haben. Und NEIN, wir fahren auch nicht mit der roten Händlernummer privat. Gibt nur Stress und Ärger bei Kontrollen. Nebenbei sieht es auch Scheixxe aus mit dem Ferrari mit roter Nummer auf dem Parkplatz deines Lieblingsitalieners zu stehen.....

Viele Grüße vom Autodandler.....

Ich kann Dir empfehlen spreche einfach mit Deinem Finazbeamten. Erkläre Ihm die Sache und dann lasse es Dir schriftlich geben. Das gibt es sogar verbindlich, kostet dann aber Geld. Dafür kann es Dir später nicht um die Ohren fliegen.

Ich höre zum ersten mal das man auf dem Finanzamt verbindliche (also schriftliche, von einem bevollmächtigten unterzeichnete) Aussagen - vor allem gegen Geld - bekommt.

Auch ist, nach meiner Kenntnis, ein elektronisches Fahrtenbuch (sieh dein "GPS Fahrtenbuch" Posting) in Deutschland nicht anerkannt.

  • Mitglieder
Werner das war doch Spaß :D Hab ja auch Spaßautos privat... bin da ganz deiner Meinung :-))!

hab das schon so verstanden..... ;-) wollte das nur mal generell kundtun....

Ich höre zum ersten mal das man auf dem Finanzamt verbindliche (also schriftliche, von einem bevollmächtigten unterzeichnete) Aussagen - vor allem gegen Geld - bekommt.

da hast Du Recht, kein Finanzamt wird dir generell - verbindliche - Aussagen geben...

Auch ist, nach meiner Kenntnis, ein elektronisches Fahrtenbuch (sieh dein "GPS Fahrtenbuch" Posting) in Deutschland nicht anerkannt.

da liegst Du falsch.... selbstverständlich wird ein elektronisches Fahrte

nbuch anerkannt.... eher noch als ein handschriftlich angefertigtes Fahrtenbuch...

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