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Eure Ferraris in der steuerlichen Abschreibung


Ferrarirookie

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Dann hat der Prinz einen Revisionsgrund.

Denn getilgte Vortaten sind erledigt. Sonst wird man ja doppelt für die selbe Tat bestraft.

Wenn die Strafzumessung deshalb erhöht wird, weil der Angeklagte bereits vorbestraft ist , wird es interessant. Eine Verwertung tatsächlich getilgter Taten zum Nachteil des Angeklagten ist unzulässig. So der BGH. Hat das Gericht nicht aufgepasst in der Begründung oder die Presse wieder falsch zitiert.

Umgekehrt geht es einfacher. Strafmildernd zu berücksichtigen ist die bisherige Unbestraftheit des Angeklagten. Auch die längere straffreie Lebensführung und günstige soziale Entwicklung können zu Gunsten des Angeklagten gewertet werden. Also, für den Angeklagten, ja. Gegen, nein.

Sonst noch mal den §46 StGB lesen, wo es um die Grundsätze der Strafzumessung geht.

Auch würde nach der von dir aufgeführten These ja Eintragungen im Bundeszentralregister überflüssig machen. Du hast insoweit recht, dass es einen Zeitraum gibt nachdem Eintragungen im BZR gelöscht werden, danach ist eine eventuelle Vorstrafe nicht mehr zu Berücksichtigen, solange sie da aber drin steht, wird die auch mit einbezogen.

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Beim Prinzen geht es auch um verdächtige Rechnungen aus der Schweiz und nicht nur um die Autos. Ausserdem macht sich jemand in der Öffentlichkeit immer etwas angreifbar, wenn er von seinem riesen Vermögen prahlt und dann auch noch behauptet, dass er nicht gerne Steuern zahlt. :wink:

Zum Thema Ferrari oder sonstige Sportwagen als Firmenfahrzeug haben wir hier schon x-mal gesprochen. Es kommt immer auf die Firma und den Umsatz bzw. den Gewinn an. Das sind oft Einzelfälle. Ein sehr guter Freund von mir ist Eigentümer einer großen Werbeagentur. Mit einem damals aktuellen GT3 3.8 ist er mehrere 10.000km pro Jahr zwischen seinen Büros in Düsseldorf, Berlin und Zürich gependelt. Sein historischer Ford GT40 lief auch über die Firma. Selbst eine Fahrt nach Monaco mit dem GT40 war bei einer Prüfung kein Problem. War alles belegbar und wurde anerkannt.

Für meinen Steuerberater und mich heisst es immer eine Angemessenheit zu beachten. Wenn man es übertreibt, kann man auch schnell mal ein bisschen mehr in den Fokus vom Finanzamt rücken.

Das hat ein Freund (Möbelhändler) von mir mit seinem Porsche Turbo Umbau i.H.v. 200.000 Euro nicht beachtet und schon war er beim FA ein bisschen bekannter. Sein Stb hat ihn übrigens auf diese Gefahr hingewiesen.

Wobei man auch wieder hier sagen muss, dass nicht jeder Stb in dem Bereich "Auto" so sicher ist. Vielleicht sollte man sich für spezielle Fälle ehr den Rat von einem "Spezialisten" holen. Man lässt sich ja auch nicht von einem Schönheitschirurgen die Zahnimplantate setzen. X-)

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