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Geblitzt in Holland


magic-michel

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ein bekannter wurde in holland auf der A256 mit 104 anstatt 70 geblitzt.

4 km/h abzug toleranz

= 100 -> 30km/h zu schnell

ab 30km/h -> 293€

plus 7€ Gebühr

post von general justitieel incassobureau

ich habe hier nur rechner gefunden, die bei autobahn und 30 km/h zu schnell 269€ veranschlagen. wie kommen die auf 293€ ??

unter 30 km/h zu schnell würde "nur" 155€ kosten. wie sicher sind die 4 km/h Toleranzabzug ? bei 5 km/h wäre er unter 30 km/h und müsste nur 155€ zahlen.

widerspruch oder einspruch in der sache wohl sinnlos weil halterhaftung.

er könnte die vollstreckung durch die deutsche justiz wohl verhinden, weil ein foto wohl nur von hinten vorliegt und da kein fahrer erkennbar ist. oder ist das egal weil halterhaftung?

jedenfalls würde er in jedem fall in holland auf die schwarze liste kommen und mit einem haftbefehl dort belegt sein. welcher nach 5 jahren verjährt ??

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Dat is janz einfach:

Lies das inklusive Unterlinks und entscheide dann für dich selbst!

http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/ausland/info/amtshilfe/amtshilfe.htm

Und wenn ein Bekannter geblitzt wurde (auch z.B. in meinem Auto O:-)O:-)), dann

wäre mir das eh Banane! O:-)O:-) Dann schreib ich denne, dass sie sich doch bitte vertrauenvoll an "den Bekannten" weden mögen!

Witzig, dass das immer nur die Bekannten trifft, und nie einen selbst, gell!:-))!

Noch ein Hinweis: Für einen deutschen Staatsbürger in D gilt immer noch Deutsches Recht, und niemals Holländisches, oder Timbuktuanisches, oder Österreichisches, und schon gar nicht Bananisches!

Bezahlen und gut ist. Die Holländer sind da weniger kulant, und einen Rechtsstreit im Ausland wegen der Summe lohnt nicht.

So siehts aus!

Wurde letzten Herbst mit 13km/h zu schnell geblitzt, hat ca. 150,- gekostet.

Unten stand kleingedruckt, das bei Nichtzahlung bis ?? 260.- fällig werden.

Also einfach bezahlen und sich freuen, das es keine Punkte in D gibt!!

Grüße

Thomas

Dat is janz einfach:

Lies das inklusive Unterlinks und entscheide dann für dich selbst!

http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/ausland/info/amtshilfe/amtshilfe.htm

Noch ein Hinweis: Für einen deutschen Staatsbürger in D gilt immer noch Deutsches Recht, und niemals Holländisches, oder Timbuktuanisches, oder Österreichisches, und schon gar nicht Bananisches!

Der Link oben scheint veraltet zu sein. Stand 04.05.2007ist definitiv zu alt. Ab 1.10.2010 gelten da (leider) andere Abkommen. In der Oberpfalz ticken die Uhren da möglicherweise etwas anders ;)

Hier ein dazu passendes Urteil http://www.rechtsanwalt-verkehrsrecht-berlin.de/2012/02/vollstreckung-auslaendischer-geldsanktionen-in-deutschland/

Die Toleranzregel ist ja ähnlich wie bei uns, daran lässt sich auch nicht mehr viel machen.

Grad im rechner die daten eingegeben:

Auto

Ausserorts (Landstrasse)

104 gemessen

70 erlaubt

34 zu schnell

4 abzug wegen tolerranz

Heisst 30 km/h zu schnell

293€ plus 7€ bearbeitungsgebühr.

Innerorts wären 308€

Autobahn wären 268€

Und da ist der haken, dein bekannter ist die geschwindigkeit auf einer landstrasse (autoweg) gefahren und nicht auf der autobahn (snelweg).

Hier die antwort aus dem rechner:

U heeft aangegeven:

U reed met een auto.

U reed buiten de bebouwde kom.

U reed met een snelheid van 104 km/u.

De maximaal toegestane snelheid ter plaatse was 70 km/u.

U heeft de maximumsnelheid dus met 34 km/u overschreden.

Van deze snelheidsoverschrijding wordt een wettelijke meetcorrectie van 4 km/u afgetrokken; voor de berekening van het boetebedrag wordt dus uitgegaan van een overschrijding van de snelheid met 30 km/u.

Het boetebedrag:

Boetebedrag: € 293,-.

Dezelfde overschrijding binnen de bebouwde kom: € 308,-.

Dezelfde overschrijding op de snelweg: € 269,-.

Hier der link zum rechner:

http://www.om.nl/onderwerpen/verkeer/verkeershandhaving-0/snelheid/bereken/

Danke @ magic :-))!

Gerade nachgefragt und es stand tatsächlich "autoweg" dabei, obwohl die A256 überwiegend eine Autobahn ist.

Damit sollte es klar sein, dass die Toleranz unverrückbar ist, die Höhe des Bussgeldes berechtigt und nun muss er enscheiden, ob er sich die Sache antuen möchte und die Vollstreckung hier scheitern lässt und dafür nicht mehr nach Holland darf.

Merci für die Hilfe

Nur 3km von der N/A256 sind wirklich autosnelweg (autobahn) mit einem 120er limit.

Die restlichen 20km sind N256 (autoweg) mit 80er limit.

Da hier über einen 70er limit geredet wird, kommt mir im sinne dass es sogar eine zusätzliche begrenzung gab (bauarbeiten oä).

Man sollte auch bedenken das es reicht wenn sein Auto in Holland unterwegs ist. Das wird dann einfach beschlagnahmt.

Und die vollstrecken auch in DE mittels Inkassobüros! Ganz so einfach geht das nicht.

Da ergibt sich ein interessantes Detail in der Begründung:

"Da die Betroffene aber weder im ausländischen Verfahren noch im Rahmen des hiesigen Rechtshilfeverfahrens gegenüber der Bewilligungsbehörde geltend gemacht hat, für die Handlung nicht verantwortlich zu sein, ist schon aus diesem Grunde dieses Vollstreckungshindernis hier nicht einschlägig."

Das bedeutet doch:

Wer nicht reagiert hat verloren. Wer die Tat bestreitet, für den gilt offensichtlich die Unschuldsvermutung.

Mal rein von der Rechtseite her.

Ob und in welchem Land Halterhaftung gilt ist für einen Deutschen Stattsbürger in D egal, für den gilt immer noch DEUTSCHES RECHT!

Wenn man es also nicht war, und man dagegen vorgehen möchte (anstatt einfach zu zahlen, was natürlich immer eine Option ist),

dann muss man Einspruch erheben bei der auf dem Bescheid geannnten Behörde, und die Tatsachen darlegen, geg. unter Nennung das tatsächlichen Fahrers.

ACHTUNG: Kopie dieses Schreibens gut aufbewahren.

Sollte dann nämlich trotzdem eine Vollstreckung der Deutschen Behörden ins Haus flattern blockiert eben dieser Einspruch die Vollsteckung.

Eine DEUTSCHE Behörde darf nicht gegen einne DEUTSCHEN Staatsbürger vollstrecken, der sich auf Basis DEUTSCHEN Rechts rechtswirksam "gewehrt" hat.

An sich logisch, oder? :wink:

Und Briefe von privaten Inkassobüros wären in dem Fall sowieso für die Rundablage!

Ich vermute da machst du es Dir etwas einfach Kai. Spätestens wenn du das nächste mal in Holland bist gilt das Deutsche Recht nicht mehr. Und abgesehen davon gibt es mit Holland doch so ein komisches Abkommen bei solchen Sachen.

Du, ich hab da so eine altmodische Angewohnheit.

Ich schreibe nie etwas was ich nicht weiss, oder selbst ausprobiert habe!O:-) mehrfachO:-)

Das was ich geschrieben habe spiegelt nur den Inhalt eben dieses Abkommens wieder.

Und in Holland hast du ja Einspruch eingelegt und den wirklichen Fahrer benannt. Es ist nun an den Holländischen Behörden dem nachzugehen.

Klar, dann schreiben die den tatsächlichen Fahrer an, das geht in Holland ja genau so wenn der Halter nicht Fahrer war. Aber dann muss jemand anderes zahlen. So ohne zahlen kommt man aus der Nummer nicht raus ohne Zumindest Probleme zu haben wenn man wieder ncah NL möchte.

Ich habe das aber auch schon ein paar mal durch.

Oh Mann, wieder mal ein Fred aus der beliebten Reihe:

Huch, ein Bekannter ist geblitzt worden, wie entziehe ich mich, oh Entschuldigung: natürlich mein Bekannter O:-), elegant aus der Verantwortung!

Wieso häufen sich Freds dieser Art?

Ist das ein Zeichen dieser Zeit das scheinbar immer mehr KEINE Eier in der Hose haben um sich hinzustellen: Ja, ich habe einen Fehler gemacht und stehe für die Konsequenzen ein. Dann kurz über die eigene Nachläßigkeit ärgern, Betrag überweisen, evtl. Fahrweise überdenken, und gut isses.

Stattdessen gibt es Tips wie man sich der (wohlgemerkt gerechtfertigten) Strafe entziehen könnte, dann bekommen sich die "Experten" in die Haare, und schon geht die Schlacht im Sandkasten los!

Wie sagte Werner? "Tut das not?" 8-)

Ich war auch mal sooo schlau und habe mal vor vielen Jahren einen Schweizer Strafzettel ignoriert, ebenso gegen das Strafhilfegesuch Einspruch eingelegt usw.

1 Jahr später kam ich mit einem anderem Fahrzeug in der Schweiz (Basel) in eine Verchäährskontrolle: so ne Aktion brauche ich wirklich kein 2. Mal, das war schon fast filmreif. Und bezahlt habe ich schlußendlich trotzdem. Ansonsten wäre ich aus dem Claraposten auch nicht so schnell rausgekommen.

Aber Hauptsache ich war schlauer und habe Einspruch eingelegt! :wink: :wink: :wink:

Heute bezahle ich diesen Sch...Strafzettel, und habe meine Ruhe!

Schlußendlich habe ich den Fehler gemacht, und nicht der Sheriff der mir das Knöllchen ausstellt.

Da hilt dann auch keine noch so gutgemeinte Diskussion ob der Blitzer nun sinnvoll war oder nicht, oder gar Abzocke. :???:

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noch mal danke für die Infos. es war wohl so, dass an einer Ampelkreuzung der Blitzer stand, wo mein Bekannter nachts um halb fünf nach 400km Fahrstrecke wohl nicht aufmerksam genug war und die Begrenzung übersehen hat.

Die Frage richtete sich auch nicht danach, um jeden Preis und aus Prinzip aus der Nummer ohne zahlen raus zu kommen. Vielmehr war es etwas befremdlich, von einem Inkassobüro ein solches Schreiben zu bekommen.

Weitere Fragen sollten ja eine Klärung der Höhe der Strafe und der Toleranz bewirken, was im Zweifel ja eine deutliche Reduzierung der Strafe zur Folge gehabt hätte.

Hinsichtlich eines Einspruches in Holland sehe ich keine Chancen. Denn ob nun der Halter zahlt oder wer anderes ist ja nun egal. Es macht ja keinen Sinn, aus Prinzip einfach mal abzustreiten, gefahren zu sein, ohne den tatsächlichen Fahrer zu benennen.

@ toni:

lies deinen Beitrag nochmal, du widersprichst dir selbst. Immerhin sind dir dann wohl erst nach deiner Erfahrung mit dem Schweizer Strafbefehl die Eier gewachsen. Und das wohl auch weniger aus Überzeugung, sondern weil du einfach nur mit deiner "Entziehungslösung" nicht erfolgreich warst.

Ich habe zudem auch nicht nach einer "Entziehungslösung" gefragt.

@ toni:

lImmerhin sind dir dann wohl erst nach deiner Erfahrung mit dem Schweizer Strafbefehl die Eier gewachsen. Und das wohl auch weniger aus Überzeugung, sondern weil du einfach nur mit deiner "Entziehungslösung" nicht erfolgreich warst.

Die Eier waren schon da, und mit dem Alter und der Erfahrung, vielleicht auch eine gewisse Form von Selbstreflektion oder gar Einsicht, kamen noch Haare dran! O:-)

Natürlich war es vor 25 Jahren keine Überzeugung, man weiß ja alles besser als junger Rookie. Aber Erfahrungen wie diese regen bei den meisten Menschen zum Nachdenken an, und die logische Konsequenz ist die Einsicht des eigenen Fehler.

Das setzt natürlich die Möglichkeit der selbstkritischen Betrachtungsweise zwingend voraus. :-))!

@kai:

das müssen wir auch nicht weiter vertiefen.

Sollte nur als Metapher dienen, ähnliche wie bei den Mädels, die Haare auf den Zähnen haben! 8-)

Zum video: man muss ja nicht jedem Mode-SchnickSchnack mitmachen! O:-)

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