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Autokauf und das Gewährleistungsrecht bei Stoßdämpfern und Bremsleitungen


witch1601

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich habe mir gestern um 17 Uhr ein Auto gekauft. Schon beim heimfahren war ein Poldern hinten rechts zu hören. Heute bin ich um 9 Uhr zur Dekra und hab das auto mal checken lassen. Stoßdämpfer hinten recht komplett außer Betrieb und die hinteren Bremsleitungen sind korrisionsgeschwächt :cry: Laut Dekra hätte das Auto keinen tüv bekommen dürfen, was es aber bekommen hat. :???: Auto wurde beim Händler gekauft mit Gewährleistung und Garantie. Was meint ihr, dass müsste doch ein Fall für die Gewährleistung sein oder? Ach ja bei der Probefahrt konnte kein poldern vernommen werden, da dass auto hinten rechts (da ist auch der Stoßdämpfer kaputt) einen Platten vom stehen hatte und es kurz aufgepumpt wurde damit wir mal 10 min damit fahren konnten.Wir sind da natürlich relativ vorsichtig gefahren.

Das Auto hat ne Laufleistung von 119.000 km und ist Baujahr 06/2001

danke schonmal

lg

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wenns nicht gerade ein amphicar oder sowas ist darf da nix "poldern" :D

ich vermute mal die frage zielt auf die bedingungen im mitgelieferten garantieheftchen ab ?da stehen gerne solche sachen drinne wie

"verschleissteile sind ausgeschlossen" oder ab soundsoviel km beträgt die selbstbeteiligung soundsoviel....oder es ist eine liste dabei welche teile genau abgedeckt sind=>alle die nicht aufgeführt sind sind dann ausgeschlossen :-(((°

das ist in dem fall hier mbm völlig irrelevant !

du hast eine gesetzliche gewährleistung und zumindest im ersten halben jahr muss der gewerbliche verkäufer dir nachweisen dass der mangel nicht schon bei der übergabe vorhanden war...danach gilt die "beweislastumkehr"

die abgeschlossene garantie,welche normalerweise dem kunden in rechnung gestellt wird,schützt eigentlich den verkäufer vor nicht vorhersehbaren kosten und nicht den kunden O:-)

hier ist doch erstmal die schlichte frage angebracht was der verkäufer

dazu meint.wenn dieser die mängel ohne wenn und aber beseitigt ist doch alles in butter,solange dir keine kosten entstehen.

grosse wegstrecken würde ich da aber nicht als "kosten" betrachten !

ich hab leider in letzter zeit öfters kundschaft die irgendwo in ner anderen ecke der republik autos kaufen weil billig und nachher bei mir rumjammern weil der verkäufer sagt "mangel?,kein problem!,bringen sie einfach das auto vorbei und wir reparieren das!"

die kunden meinen ja durch ihre "europagarantie" oder ähnliches auf der sicheren seite zu sein und wenn sie dann mal das kleingedruckte wie

z.b. :

"reparaturrecht des verkäufers"

(nimmt manch verkäufer gerne in anspruch um seine folgenden versicherungsprämien nicht ins unermessliche zu treiben...die

sind in der regel abhängig vom schadensaufkommen!)

oder :

"die versicherung behält sich das recht der ersatzteilbeschaffung vor"

....da steht dann ein auto gerne mal 3 wochen bis endlich ein gebrauchtes getriebe angeliefert wird...

also : erstmal verkäufer kontaktieren und danach evtl.weitere schritte überlegen :wink:

hi,

also war heute mit dem Auto in der Werkstatt vom Händler..den Stoßdämpfer wollen sie machen und von den Bremsleitungen entfernen sie den Rost und versiegeln diese. Am Wochenende hat sich aber noch rausgestellt das die PDC nicht geht...und da stellen die sich nun quer. sie wollen nicht mehr wie 500 euro ausgeben.wenn es mehr nimmt nehmen sie das auto zurück.geht das so einfach..das der händler sagen kann..nee wird mir zu teuer ich nehms auto zurück?? weil will es ja eigentlich behalten...

lg

Du mach das doch ganz einfach, mach von deinem Recht Gebrauch und verlange dein Geld zurück. Der Gebrauchtwagen hat Mängel und würde so nicht durch den TÜV kommen. Jetzt die frage an Dich, waren die Mängel bekannt ????

Mein verdacht ist da auf betrug im ganz großen Still. Kürzlich im TV gekommen das einige Händler einige Prüfer mit etwas TG geben um über die Mängel wegzusehen. Sei es der Bruder der Onkel oder oder.

Finger weg und verlange dein Geld zurück.

Hast du eigentlich den TÜV Bericht bzw dem vom DEKRA mitbekommen ??

wenn es mehr nimmt nehmen sie das auto zurück.geht das so einfach..

Ja, schlicht um schlicht natürlich gegen Erstattung der Kaufsumme, gegebenenfalls unter Anrechnung des Mehrwertes für Dich (hast das KFZ ja genutzt)

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