Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Warum öffnen sich bei Tubistyle Anlage die Klappen?


SalvoFerri

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen, bin neu hier

Ich bin vor einige Tagen ein Stolzer Besitzer einer Modena Spider in grigio alloy Frabe geworden. Mein Bubentraum ist in Erfüllung gegangen:lol:

Ich habe zwei fragen zum Thema.

Bei mir ist eine Tubistyle Anlage verbaut mit Manuellen On-Off Schalter an der Mittellkonsole also Klappe offen od. zu. Ich Frage mich warum denn dieses System, wenn Original bei ca. 3500U/min. die Klappen aufgehen, was könnte der Grund sein?

Gibts Grundsätzlich kein Gutachten "Beiblatt" zu Tubistyle Auspuffanlagen?

Gruss

SalvoFerri

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

das dürfte dazu dienen, dass auch bereits zwischen 0 und 3500 u/min die klappen vollständig offen sind zu deiner freude und der deiner nachbarn.

meines wissens nach gibt es da kein beiblatt, da diese anlage bei uns in d nicht offiziell zugelassen ist.

trotzdem viel spass mit dem schönen modena spider und gratulation zum neuerwerb!

Geschrieben

Salve SalvoFerri :wink:

ich habe Deine Frage so verstanden, dass Du wissen möchtest warum die Klappen bei ca. 3500 U/min aufgehen obwohl der Schalter auf "off bzw. geschlossen" steht.

Ist bei allen mir bekannten Klappenanlagen so (bei meinem Lambo auch). Unabhängig davon was ausgewählt wurde, öffnen die Klappen ab 4000 U/min. Genau kann Dir das der Tony Capristo erklären - aber ich vermute, dass bei diesen Drehzahlen soviel Druck anliegt, dass die Klappen ab einer bestimmten Drehzahl immer offen sein müssen (evtl. um Schäden oder Überhitzung an der Anlage zu vermeiden).

Gratuliere ebenfalls zum tollen Auto und wünsche ganz viel Spaß damit.

Viele Grüße,

Olli

Geschrieben

ach so war das gemeint! :oops:

die klappen müssen ja irgendwann aufgrund des leistungsdruckes aufgehen, dazu sind sie ja da.

das tun sie selbstverständlich auch bei off ab der werksseitig vorgesehenen drehzahl und in jedem falle dann automatisch.

wobei sie bei stellung off eben dann aufgehen,

während sie bei stellung on ja bereits schon offen sind und somit nicht nochmal aufgehen können. alles klar?? O:-)

Geschrieben

ok, jetz ist mir einiges klar.

Ich fürchtete dass bei vergessenheit die Klappen bei stellung Zu geschlossen bleiben und somit Hitzestau bilden könnte und schäden anrichten.:-))!

Danke für eure Gratulationen und HilfeO:-)

Geschrieben

Der eigentliche Hintergrund einer Klappenanlage ist ein Zulassungtechnischer! O:-)

Die Lärmemission wird bei genau festgelegten Vorbeifahrten ermittelt,

Gangwahl in Kombination mit Geschwindigkeit...

Und oh Wunder, die Klappen öffnen dann gerade noch nicht und somit gibt es den Segen der europäischen Zulassungsbehörden... O:-)

Was dann passiert, Schwamm drüber! Ein Schelm wer etwas Böses dabei denkt!

P.S.: Den Schalter hast du damit die Anlage den nächsten TÜV Termin übersteht, oder eben bei einer Kontrolle, oder wenn du spät nach Hause kommst und dich nicht absolut unbeliebt bei den Nachbarn machen möchtest. Wobei bei den ersten beiden Punkten hilft dir das eh nicht viel, da die genannte Anlage sowieso kaum eine Zulassung haben dürfte. Streng genommen ist damit die Betriebserlaubnis für das ganze KFZ erloschen, aber eben nur streng genommen! :-))!

Für die Roten gelten andere Regeln, aber ich sehe gerade, der deinige ist gar nicht rot, da wirs dann schwierig...X-)

Geschrieben

Hoi Salvi

Wichtig ist nur eins!

Das die Klappen ab 3500 offen sind, egal welche Einstellung am Schalter.

Und ein herzlich Willkommen bei CH, sorry ich meinte CP:wink:

Geschrieben

Danke an Alle für euren Wilkommen heissen:-))!

Hoi KKswiss,

genau dies ist mir Wichtig zu wissen gewesen, dass die Klappen offen oder eben aufgehen ohne dass ich selbst betätigen muss.:P

Ich bin Glücklich wie ein Kind der sein ersten Fahrrad bekommen hat:crazy:

Geschrieben
Danke an Alle für euren Wilkommen heissen:-))!....

Ich bin Glücklich wie ein Kind der sein ersten Fahrrad bekommen hat:crazy:

...lass uns bald mal Fotos sehen von Deinem schönen Spider und uns an Deinem Glück teilhaben :wink:

Geschrieben

Werde ich machen sobald ich das Auto bei mir habe

Gruss

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo SalvoFerri,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari 355 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

P.S.: Den Schalter hast du damit die Anlage den nächsten TÜV Termin übersteht,

Hallo SalvoFerri,

ein Willkommen auch von mir.

Die obige Aussage würde ich jedoch mit Vorsicht geniessen! Wenn Du mit einer Tubi bei der MFK auftauchst, wirst Du zur Lachnummer des ganzen Strassenverkehrsamtes (ausser im Kt. TI) und wenn die einmal wissen, dass Du eine Tubi montiert hattest wird dies bei jeder Verkehrskontrolle überprüft. Habe auf dem 355 auch eine Tubi montiert und wechsle für jeden MFK-Termin wieder zurück auf die Originalanlage.

Gruss

Geschrieben

Streng genommen ist damit die Betriebserlaubnis für das ganze KFZ erloschen, aber eben nur streng genommen! :-))!

Richtig genommen begeht er lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die Betriebserlaubnis erlöscht nicht!

(Quelle müsste ich raussuchen, bzw in die Garage gehen: habe ich als Kopie immer im Roten mit dabei!) O:-)

Geschrieben
Richtig genommen begeht er lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die Betriebserlaubnis erlöscht nicht!

(Quelle müsste ich raussuchen, bzw in die Garage gehen: habe ich als Kopie immer im Roten mit dabei!) O:-)

Das würde mich jetzt auch mal interessieren, den laut §19 StVZO

Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt wenn keine Teilegenehmigung oder Teilegutachten vorhanden oder der Verwendungsbereich nicht eingehalten, Begutachtung nach § 19(2) Satz 3 / § 21 StVZO hins. d. Änderung erforderlich

Außerdem steht in §49 Zu 15:

Wird der Schalldämpfer durch eine Anlage eines anderen Typs ersetzt, so gilt

folgendes:

...

B) Besteht für den Schalldämpfer keine besondere BE nach § 22 oder ist zwar

eine erteilt, erstreckt sie sich aber nicht auf das Kfz oder dessen Typ, so

bringt der Einbau eines solchen Schalldämpfers die BE des Kfz zum Erlöschen.

Geschrieben

Toni hat Recht. Wollte nur nicht drauf rumhacken - so eine BE erlischt nicht so schnell. Und wegen einer Abgasanlage sowieso nicht. Bei sicherheitsrelevanten Teilen wie Bremsen usw sieht das schnell anders aus. Aber das rausposaunen dass die BE erlischt ist oft reflexartig und hört sich halt wichtig an.

Aber selbst wenn die BE erlischt ist es immer noch eine Ordungswiedrigkeit (Verstoß gegen § 3 & 4 FZV) und wird mit einem Bußgeld belegt. Soweit ich weiss € 50 und 3 Punkte. Kann aber von Bundesland zu Bundesland etwas anders gehandhabt werden......

Geschrieben
Toni hat Recht. Wollte nur nicht drauf rumhacken - so eine BE erlischt nicht so schnell. Und wegen einer Abgasanlage sowieso nicht. Bei sicherheitsrelevanten Teilen wie Bremsen usw sieht das schnell anders aus. Aber das rausposaunen dass die BE erlischt ist oft reflexartig und hört sich halt wichtig an.

Aber selbst wenn die BE erlischt ist es immer noch eine Ordungswiedrigkeit (Verstoß gegen § 3 & 4 FZV) und wird mit einem Bußgeld belegt. Soweit ich weiss € 50 und 3 Punkte. Kann aber von Bundesland zu Bundesland etwas anders gehandhabt werden......

Die Betriebserlaubnis erlischt schneller als du meinst :-). Zum Bußgeld kommen noch ein Mal Gebühren beim einer TP wegen der Mängelkarte :-). Das sind dann auch noch mal ca. 50€

Geschrieben

Habe heute mittag nochmal ausführlich geforscht, bezgl. Erlöschen einer BE.

Am 01.03.07 trat die neue FZV in Kraft und hob den bis dahin gültigen §18 auf.

Hier gut beschrieben:

http://www.die-raptoren.de/faq/faq-technik-und-recht/faq-recht/die-fzv-ersetzt-u-a-den-18-stvzo-10526/

Leider wurde diese Gesetztelücke am 01.07.2012 geschlossen:

http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2011/0801-900/843-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/843-11%28B%29.pdf

oder auch:

http://www.die-raptoren.de/gemeinsame-diskussionen/talk/quad-talk/infos-bzgl-zu-lauten-quads-neuregelungen-bussgeld-16821/?highlight=

Damit hat Kai360 Recht und die BE erlischt tatsächlich (wieder)!

Sorry für meine Fehlinformation! (Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! :-(((°)

Hier der aktuelle zuständige §19:

http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34144.htm

Geschrieben

So wurde entschieden, ich habe die StVZO auch erst ab der 01.07.12 kennen gelernt. :wink:

Geschrieben
Streng genommen ist damit die Betriebserlaubnis für das ganze KFZ erloschen, aber eben nur streng genommen! :-))!

Für die Roten gelten andere Regeln, aber ich sehe gerade, der deinige ist gar nicht rot, da wirs dann schwierig...X-)

wieder was gelernt

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...