Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Offene Mietzahlung und Anwalt droht mit Brief


Nub

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

mal eine Frage an die Spezialisten hier. Es ist Samstag Abend und ein Anwalt ist gerade nicht parat. Wir sitzen in der Runde und ich habe da ein Story gehört, die ich so kaum glauben kann :-o

10 Monate Mietzahlung sind offen. Der Mieter hat nun einen Brief erhalten das er die Wohnung sofort zu Räumen hat, die offene Miete von 5500€ plus irgendwelche Zinsgebühren macht dann 11.300€ plus 800 Anwaltskosten.

Ist das rechtens?

Zum Mieter bevor hier alle abgehen, hatte Autounfall, lag 4 Monate im Tiefschlaf, 3 weitere im Krankenhaus. Single und hat von der Welt nichts mitbekommen.

Interessant und hilfreich wenn da jemand wirklich was zu schreiben könnte. Danke

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

puh, der faktor 2 wegen Zinsgebühren scheint mir erst mal nicht plausibel...Inkasso Gebühren ?

aber ob das rechtens ist hängt wohl von vielen Faktoren ab wie "wirksamer Zugang" vorheriger Mahnungen etc. aber angesichts der Tatsache Autounfall mit anschliessendem KH frage ich mich ob da nicht schon mal direkt miteinander geredet wurde um eine Lösung zu finden ?

Details wie:

- normalerweise gibts einen Dauerauftrag für Mietzahlungen,

- bzw. Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall um Konten zu decken

- und im Prinzip könnte bei selbständigen ein KKh Tagegeld auch auf dem Konto dort zur Deckung eingegangen sein um ggf. die Mietzahlungen zu tätigen

müste man ggf. auch noch klären um die Sache zu beurteilen

Geschrieben

Sorry kann ich so nicht Glauben, jeder hat Familie, Freunde Arbeitgeber etc, die einen vermissen und was unternehmen können wenn es einem plötzlich und unerwartet schlecht geht. Auch wenn ich in Urlaub bin muss ich jemand haben, der nach der Post sieht. (Der Vergleich hinkt natürlich etwas) zu guter Letzt, es spricht nicht Grade für den betroffenen wenn er nicht mal für ein zwei Monate die Miete auf dem Konto hat. Zur Beruhigung, die Prozesskosten sind nie im leben so hoch, die Zinsen auch nicht. Such mal im Web einen Prozesskosten Rechner.

Geschrieben

Er ( der Mieter) kann doch gar nicht im Verzug sein, weil er den Verzug gar nicht zu vertreten hat, §§ 280 I, II 286 I, II Nr. 1 BGB. Der Anwalt kann sich sein Schreiben somit in den ***** stecken. Hoff ich.

P.S. nach diesen ganzen Abmahnwellen, von denen man im letzten Jahr gehört hat, verkommt, dieser Berufsstand in letzter Zeit offenbar etwas. Liegt wohl an den neuen "Generation-ich"-Schnöseln, die die Unis nun verlassen. Ich weiß zumindest von ein paar dahinterstehenden Anwälten hier im Norden, die grad mal Anfang 30 sind.

Geschrieben

Guten Morgen,

Hey Chip, die genauen Umstände sind mir nicht ins Detail bekannt. Ich gehe von dem aus was mir zu Ohren getragen wurde. Es ist ein alter Bekannter noch aus Schulzeit. Was ich faktisch weiß ist das beide Eltern schon lange verstorben sind und er auch keine Geschwister hat. Arbeitgeber & Co., dazu ist mir nichts bekannt.

Die offenen Mietzahlungen wurden beglichen. Vermieter hat dem Anwalt eine Vollmacht erteilt, und jener ist von seinem Vorhaben nicht abzubringen. Wird nun doch ein Gericht klären müssen.

Ich habe ihm geraten noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, vermute aber der stellt auf Stur und sieht die € die ihm der Anwalt in den Kopf gesetzt hat.

Danke trotzdem. Der Hinweis dass die Kosten nicht so explodieren können hat geholfen. :-))!

Kann euch ja auf dem laufenden halten wie sich das entwickelt.

Geschrieben

Hi,

nach dem Schreiben des Anwalts zur sofortigen Räumung ist wohl davon auszugehen, dass dein Kumpel gleichzeitig die fristlose Kündigung bekommen hat.

Diese wird dann unwirksam, wenn (wie du geschrieben hast) sämtliche Rückstände bezahlt sind, § 569 Absatz 3 Nr.2 BGB.

Dies nur zur Beruhigung.:wink:

Inwieweit auch eine ordnungsgemäße Kündigung ausgesprochen wurde und diese rechtmäßig ist, muß geprüft werden.

Gruß

Christoph

Geschrieben

..

Die offenen Mietzahlungen wurden beglichen. Vermieter hat dem Anwalt eine Vollmacht erteilt, und jener ist von seinem Vorhaben nicht abzubringen. Wird nun doch ein Gericht klären müssen.

Ich habe ihm geraten noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, vermute aber der stellt auf Stur und sieht die € die ihm der Anwalt in den Kopf gesetzt hat.

Klar der Anwalt verdient nur wenn er das Verfahren mit dieser Vollmacht weiterführt, und wenn der Schachverhalt mit dem KH Aufenthalt bisher unbekannt war, könnten sowohl Anwalt und Vermieter davon ausgegangen das "absichtlich" nicht gezahlt wurde und damit die Aktion erfolgreich ist. Daher kann ich mir vorstellen, das wenn der Vermieter die Info mit dem KH bekommt (und das deswegen noch gar kein Verzug eingetreten ist und damit keine Zinsen pp. anfallen), daß er den Auftrag an den Anwalt (und die Vollmacht zurückzieht). Ansonsten bleibt der Vermieter auf den Anwaltskosten sitzten und das ist normalerweise nicht im Sinne eines Vermieters (es sei denn die Wohnung solle aus anderen Gründen geräumt werden, aber das ist mal nur Spekulation)

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...