Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

CH Ausweisentzug wegen übernachten im Auto ???


Beatus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich habe da ein echtes problem.

mein bruder war am vorletzten sonntag, 30.03.03, am arbeiten (er ist barmann) und hat dabei zuviel getrunken. statt nach hause zu fahren, stieg er hinten in seinen van (abgestellt auf einem öffentlichen parkplatz) und hat dort geschlafen.

im verlauf der nacht weckte in die polizei, machte einen alkoholtest und nahm ihm den führerschein weg. das formular, das ihm die polizisten hinhielten, betreffend fahren in angetrunkenem zustand hat er nicht unterschrieben. bis ein gegenbericht der polizei kommt oder er wieder im besitz des führerscheins ist kann er jetzt nicht autofahren.

meine fragen: wie soll er sich verhalten, was gibt es für rechtsmittel, ist diese strafe berechtigt?

bisher war ich ja immer der meinung die polizei mache ihre sache ganz in ordnung, jetzt kommen aber GROSSE zweifel auf...

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

zweifel die ich schon sehr lang ehabe (nicht erst seit meinem entzug)

erster grundsatz: die polizei darf alles! wenn man sich nicht wehrt wird auch alles umgesetzt. auf jeden fall gut, dass er nichts unterschrieben hat. die typen sind ja echt hinterhältig.

ist offenbar was ähnliches wie der ausweisentzug, weil man betrunken auf dem fahrrad unterwegs war, schon das konnte ich kaum glauben.

ich glaube die hätten mir den ausweis schon mir vorgehaltener pistole abnehmen müssen... mindestens! ist er denn rechtschutzversichert? die einzige versicherung die man wirklich dringend benötigt als autofahrer, ist eine rechtsschutzversicherung wie es scheint.

denn würde ich anrufen und die hölle heiss machen. was für eine frechheit den führerschein einzufordern.

Geschrieben

@westbywest

ja deine einstellung zur polizei habe ich schon öfters gelesen :wink2:

eine rechtsschutzversicherung hat er natürlich nicht, hat allerdings den ausweis erste seit 3 wochen.

ich habe meinen anwalt eingeschaltet... aber wie es so ist, wenn man ihn braucht, ist er abwesend - am freitag weiss ich dann wohl mehr.

gruss

beatus

Geschrieben

habe noch nie von einem solchen fall gehört... interessiert mich auf jeden fall wie das weitergeht und eventuelle folgen. im grunde genommen hat er ja absolut nichts gemacht. im gegenteil!

Geschrieben

bei uns in österreich ist das so:

ich hab sogar in der fahrschule gelernt(is noch ned sooo lang her)

dass, wenn man nicht mehr in der lage ist, zu fahren (auch bei müdigkeit)solle man halten und eine runde schlafen.....

da darf die polizei normal nicht strafen

ist offenbar was ähnliches wie der ausweisentzug, weil man betrunken auf dem fahrrad unterwegs war, schon das konnte ich kaum glauben.
und das ist bei uns gesetz...wenn sie dich betrunken am fahrrad erwischen kann der schein entzogen werden!!
Geschrieben

@cat 82 ... da darf die polizei normal nicht strafen; diese meinung hatte ich eigentlich auch, aber was ist schon NORMAL?

normal = regel / die ausnahme bestätigt die regel ???

Geschrieben
@cat 82 ... da darf die polizei normal nicht strafen; diese meinung hatte ich eigentlich auch, aber was ist schon NORMAL?

normal = regel / die ausnahme bestätigt die regel ???

da hast auch wieder echt :D

aber bei sowas könnte man einspruch erheben! (was du ja schon vorhast)

kann mich nur westbywest anschliessen, halt uns auf dem laufenden!!!

Geschrieben

In diesem Fall hat die Polente keine Chance, sie müssten ihm beweisen können dass er betrunken mit dem Van auf den Parkplatz gefahren ist.

Da er nicht am Steuer sondern hinten war und eventuell sogar Zeugen bringen kann dass er das Auto vor Arbeitsantritt dort abgestellt hat, gibt es nur eines, volle druffhaue und die Beamten wegen Amtsmissbrauch, Verleumdung usw. anzeigen...

Es gab mal einen Fall, bei dem einer ans Steuer sass, den Motor anmachte und dann doch fand er sei zu betrunken. Er stellte den Motor aus und schlief ein. Die Wegelagerer fanden ihn so und sagten er sei gefahren die Motorhaube sei ja warm (stimmte ja nicht) und er gab es zu den Motor gestartet zu haben. Damit war er dran...

Geschrieben

hatte meinen anwalt am draht...

im prinzip genügt der verdacht, dass er angetrunkten gefahren sein könnte, als grund zum entzug des ausweises. :puke:

mein bruder muss jetzt sofort (zusammen mit meinem anwalt) beweisen, dass das fahrzeug den ganzen tag und abend dort stand.

halte euch auf dem neusten stand.

Geschrieben

ist schon sagenhaft... er ist sozusagen schuldig, bis er das gegenteil bewiesen hat :???::puke:

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Beatus,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Das ist ja absurd, demnach kann jedem der mit einem Campingbus irgendwo steht und schläft der Ausweis entzogen werden, wenn er etwas getrunken hat.

1984 lässt grüssen, bald sind wir so weit wie die Amis...

Geschrieben
Das ist ja absurd, demnach kann jedem der mit einem Campingbus irgendwo steht und schläft der Ausweis entzogen werden, wenn er etwas getrunken hat.

@CountachQV: ja genau! allerdings empfehle ich dir sowieso nicht mit deinen fahrzeugen zu campen :)

@westbywest: das ist doch immer so mit der unschuld-beweislast :puke:

Geschrieben

wie versprochen, der neuste stand:

nach einigen telefongesprächen mit klärenden und auch drohenden aussagen darf mein bruder seit heute 09.30 wieder autofahren. den ausweis sollte er morgen per post erhalten.

tönt so einfach, war ein riesen aufwand - zuerst war niemand zuständig, dann wurden wir von der polizei zum amt geschickt (und zurück), dann hiess es, man könne im moment nichts machen da es ein laufendes verfahren ist. als wir dann zeugen auf dem polizeiposten vorbeischickten und mit einem verfahren drohten wurde wir ernster genommen. was solls, mein burder fährt wieder.

wie weiter... wir werden jetzt mal abwarten was von der polizei und vom strassenverkehrsamt kommt. die option eines verfahrens lassen wir uns noch offen.

gruss

beatus

buche das ganze unter "nichts ist unmöglich - staatsgewalt" ab

Geschrieben

Auch zu dem Thema habe ich mal wieder einen Erfahrungsbericht, allerdings nur als ehemaliger Versicherungsmensch. Ein Kunde von mir (ehem. Swissairangestellter) war nach einem Betriebsfest um die Weihnachtszeit ziemlich schlecht beisammen, da er sich punkto Alkohol etwas zu sehr hat gehen lassen. Er war aber vernünftig genug, um sich nicht mehr hinters Steuer zu setzen und machte es sich deshalb auf der Rückbank bequem. Wie es im Winter manchmal vorkommen soll wurde es sehr kalt und er wollte heizen. Da das aber nur bei laufendem Motor funktioniert, beugte er sich nach vorn, nahm den Gang raus und startete den Motor. Kurz darauf schlief er ein und wurde etwas später durch die Polizei ziemlich unsanft geweckt. Nach der Kontrolle stand ein Promillewert von 1.6%o zur Debatte. Fazit: Führerausweis für 6 (sechs) Monate entzogen, da für FIAZ (Fahren in angetrunkenem Zustand) nicht das Fahren an sich, sondern das "inbetriebsetzen" eines Fahrzeuges bereits für das Erfüllen des Tatbestandes ausreicht...

Behaltet das mal im Hinterkopf....

Gruss :wink2:

Geschrieben

Fehlt bei unserem "Freund und Helfer" :evil: nur noch, dass die Polizei "sich ins auto setzen" schon als "In Betrieb nehmen" auslegt. :evil:

Geschrieben
Fehlt bei unserem "Freund und Helfer" :evil: nur noch, dass die Polizei "sich ins auto setzen" schon als "In Betrieb nehmen" auslegt. :evil:

der geschilderte fall ist ja nicht weit davon entfernt. habe gehört es kann auch schon beim reinen aufschliessen des wagens zu problemen kommen, wenn man in angetrunkenem zustand ist.

am besten der wagen ist einige hundert meter von eurem haus entfernt, wenn ihr betrunken seit und der schlüssel am besten mit der post in einem an sich selbst adressierten couvert wegschicken X-):wink:

Geschrieben

so lernt mans in der fahrschule:

aufsperren des fahrzeugs in angetrunkenem zustand = erlaubt

reinsetzen (zb um zu schlafen) = erlaubt

(kann also angefochten werden)

den schlüssel ins zündschloss stecken = strafbar

starten des motors = strafbar (eh klar nach obrigem punkt)

so siehts in wirklichkeit aus:

die polizei legt sichs zurecht wie sies braucht....traurig aber wahr! :cry:

@Beatus

gratuliere zum vorerst kleinen durchbruch!

  • 1 Monat später...
Geschrieben

also nach meinem wissensstand des rechtes dürfen sie , so absurt es ist, das machen wenn er vorne sitz

wenn er auf der rücksitzbank lag haben die wenig chance seinen ausweis zu entziehen...hm aber für genauere infos müsste ich mich mal bei meiner cousine (anwältin am schweizerischen bundesgericht in lausanne) informieren....

Geschrieben

hmm, das heisst also, dass wenn du eine frau ansprichst du schon wegen vergewaltigung festgenommen wirst!? X-)

ich dachte immer die polizei müsse beweisen, dass du schuldig bist und nicht der "schuldige", dass er unschuldig ist. war wohl nichts... :puke:

Geschrieben
so lernt mans in der fahrschule:

aufsperren des fahrzeugs in angetrunkenem zustand = erlaubt

reinsetzen (zb um zu schlafen) = erlaubt

(kann also angefochten werden)

den schlüssel ins zündschloss stecken = strafbar

starten des motors = strafbar (eh klar nach obrigem punkt)

Aha, laut Gesetz soll man also lieber erfrieren, statt ein wenig zu, heizen klingt jetzt blöd, die Temperatur im Auto zu erhöhen, was nur bei laufendem Motor geht :???:

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...