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Anzahlung nur gegen Bürgschaft


Gast Peter_Pan_

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Auf der anderen Seite frage ich mich aber auch, wie eine Hausbank einen Tischler oder einen Gartenbauer so beurteilen will, daß sie sich trauen eine Bürgschaft zu vergeben. Das wird regelmäßig nicht gelingen und das obwohl der Handwerksbetrieb alles andere als pleite ist.

Eine Bankbürgschaft kürzt entsprechend die Kreditlinie. Bankbürgschaften für z.B. Mängelgewährleistungen sind im Handwerk durchaus üblich.

Der Text bei Bürgschaften sollte auf jeden Fall folgende Formulierung haben: Wir verbürgen uns Ihnen gegenüber selbstschuldnerisch - und zwar unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß BGB 770,771 (wo ist beim iPhone das Paragraph Zeichen?) bis zum Höchstbetrag von .........€

Achtung oft sind Bürgschaften zeitlich befristet.

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Geschrieben

Auf der anderen Seite frage ich mich aber auch, wie eine Hausbank einen Tischler oder einen Gartenbauer so beurteilen will, daß sie sich trauen eine Bürgschaft zu vergeben. Das wird regelmäßig nicht gelingen und das obwohl der Handwerksbetrieb alles andere als pleite ist.

Da gibt es viele Möglichkeiten, Verpfändung von Guthaben, Depots, Abtretung von Versicherungen, zession von forderungen ggf. sogar sicherung auf warenlager oder freien Grundschulden auf Immobilien etc. Bürgschaften sind eventual Verbindlichkeiten und Fließen wie KLM schon sagt voll in die mögliche Kreditlinie ein.

Geschrieben

Wieder einmal ein sehr interessantes Thema. So kann man die "trockene Lehrmaterie" einmal ausgefüllt mit verschiedenen Erfahrungen und Handhabungsweisen kennenlernen.

Das macht Carpassion auch neben den zahlreichen autophilen Themen lesenswert. :-))!

(wo ist beim iPhone das Paragraph Zeichen?)

Das versteckt sich hinter dem & - Zeichen. (Waren die aktiven Vorlesungen mit dem iPad doch zu etwas nütze. :D)

Geschrieben

Bei meinem letzten Autokauf lief es auch etwas "Zug um Zug".

- Vertrag unterschrieben zurueckgefaxt

- Anzahlung (ca. 15%) überwiesen

- Brief zugeschickt bekommen, um ihn anmelden zu können

- Abholungstermin ausgemacht, und restliches Geld überwiesen (zur Bank latschen und nen Umschlag mitnehmen wollte ich nicht)

- Mit Nummernschild bewaffnet auf den 550 km langen Weg zur Erstbegutachtung und Mitnahme gemacht.

- Vor Ort Unterlagen übernommen und den Weg wieder zurueckgefahren.

Was bei einer Zwischenzeitlichen Insolvenz passiert wäre weiss ich nicht.

Da Vertrag unterschrieben und Brief schon bei mir war, denke ich, dass der Wagen nicht mit in die Insolvenzmasse eingeflossen wäre, sondern mir hätte ausgehändigt werden muessen. Aber hat ja alles geklappt. :)

Gruß

Eno.

Geschrieben
Bei meinem letzten Autokauf lief es auch etwas "Zug um Zug".

Ein Gebrauchtwagenkauf läuft wohl etwas anders ab als der Kauf eines ~ 2.000.000,- Euro teuren, individuel produzierten Exoten.

Geschrieben
Ein Gebrauchtwagenkauf läuft wohl etwas anders ab als der Kauf eines ~ 2.000.000,- Euro teuren, individuel produzierten Exoten.

Gibt es denn für (bar gezahlte) teure Exoten ein anderes BGB als für (bar gezahlte) Gebrauchtwagen?

Wäre mir neu.

Kopfschüttelnde Grüße

Eno.

Geschrieben

Die Kreditlinie ist bei dem einen oder anderen Handwerker aber durchaus spannend. Ich kenne da so einige, von denen ich behaupten würde, daß sie gar keine haben und dennoch seit Jahren/Jahrzehnten gut damit leben. Gerade die Handwerker mit 3-10 Mitarbeitern sind hier (zumeist) nicht darauf vorbereitet eine Bürgschaft stemmen zu können. Bei uns bin ich froh, wenn ich mit zwei Jahren Vorlauf überhaupt einen mittelgroßen Auftrag (z.B. EUR 50-100K) vergeben kann, würde ich dann mit dem Wunsch um eine Bürgschaft kommen, hätte ich keinen einzigen Anbieter mehr. :oops:

Was den Autokauf angeht, hängt es sehr stark vom Verkäufer ab. Bestehen in irgendeiner Form Zweifel um die Solvenz, geht es nur mit Bargeld und Zug um Zug. Egal, ob es 20K, 100K oder 5.000K sind...

Geschrieben
Gibt es denn für (bar gezahlte) teure Exoten ein anderes BGB als für (bar gezahlte) Gebrauchtwagen?

Wäre mir neu.

Bei gebrauchten Gütern hat man zwar auch andere Optionen (Beschränkung der Gewährleistung, ..) aber darauf wollte ich nicht hinaus. Mir ging es eher darum das das Überweisen von einem kleinen Betrag + Rest bei Abholung eher für einen Gebrauchtwagen gängig ist, als für einen neuen Wagen im Millionenwert. Bei 20.000 oder 30.000 Euro ist das halt etwas anderes.

Geschrieben

Bis jetzt habe ich jeden Wagen mit Bargeld bezahlt. Und ich würde mir den Spaß auch bei einem Veyron nicht nehmen lassen, paßt doch problemlos in einen Aktenkoffer... :D

Geschrieben

Ist zwar jetzt Off-Topic aber mich würde mal interessieren, wie bei solchen Exoten wie hier bei Bugatti der Wartungsservice abläuft. Die allerwenigsten Kunden dürften wohl in der Nähe von Molsheim wohnen. Kommen da zwei Mechaniker vom Werk mit Werkzeug und Teilen angeflogen und warten das Fahrzeug in der Garage des Eigentümers, oder wird das Fahrzeug mit einem geschlossenen Hänger vom Hersteller abgeholt, und dann wieder angeliefert?

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Gast Peter_Pan_,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
Ist zwar jetzt Off-Topic aber mich würde mal interessieren, wie bei solchen Exoten wie hier bei Bugatti der Wartungsservice abläuft. Die allerwenigsten Kunden dürften wohl in der Nähe von Molsheim wohnen. Kommen da zwei Mechaniker vom Werk mit Werkzeug und Teilen angeflogen und warten das Fahrzeug in der Garage des Eigentümers, oder wird das Fahrzeug mit einem geschlossenen Hänger vom Hersteller abgeholt, und dann wieder angeliefert?

Was sagt dir dein gesunder Menschenverstand?

Richtig: Abholen und in die Werkstatt oder ins Werk.

Wer will denn all das Werkzeug/Messgeräte/Tester mitführen, um eine umfassende Wartung zu machen?

Zudem werden auch noch nicht in jeder Garage Hebebühne und Ölabscheider vorhanden sein.

Ersatz- und Reparaturteile sollten auch noch da sein.

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