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Anklage nach Verkehrsunfall


brianos

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

im oktober 2011 war ich beteiligt an einem verkehrsunfall auf der autobahn.

nach einigen hin und her bezahlte ich sämtlichste kosten erhielt 2 punkte und meine versicherung übernahm die unfallkosten.

heute gut ein halbes jahr später fliegt mir ein brief ins haus mit einer anklage.

der unfallgegner ist zu einem anwalt und hat mich angeklagt.

er fordert sage und schreibe knapp 14.000€ schadensersatz.

ich bin nun völlig ratlos und sehr traurig über diese sache und weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll. ich bin 19 jahre, woher ich das geld nehmen soll weiß ich auch nicht!

ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen!

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Geschrieben

Das ist wohl weniger eine ANklage (das wäre Strafrecht), sondern eine zivlrechtliche Klage auf Schadenersatz. Geh' zur deiner Haftpflichtversicherung (die vom Auto natürlich), die kümmern sich um Anwalt und übernehmen auch die Rechtsverteidigung. Von dort erfährst Du dann, wie's weiter geht.

Markus

Geschrieben

vielen dank für die schnelle antwort!

das problem ist aber dass ich zu dem unfallzeitpunkt bei der kravag versichert war und jetzt bin ich bei der optima!

wie siehts das jetzt aus?

Geschrieben

Hallo Brianos,

das ist IMHO unerheblich. Ich denke, daß dennoch das Forum die falsche Quelle für dich ist. GEH ZU EINEM ANWALT!!!

AFAIK ist es so, daß die Schadenersatzzahlungen ebenfalls von der Versicherung geleistet werden, sofern sie Dir keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen können.

Alles andere ist Glaskugellesen und unseriös - geh zu einem Anwalt!

Geschrieben

Wenn Du einen Tipp benötigst bzgl. Anwalt --> PN

Geschrieben
unfallzeitpunkt

Das meinst Du jetzt nicht ernst, oder? Maßgebend ist die Versicherung im Zeitpunkt des Schadensereignisses. Ein kleines bißchen Grundverständnis sollte erwartet werden können, oder nicht?

Markus

Geschrieben

Nach über 5 monate kommt der mit einer Klage.

Die Person braucht Geld anders kann ich es nicht sagen.

Was ich sagen kann ist das, wenn alles gereglt wurde hat die Pesron im nachhinein keine Rechte über Schmerzensgeld usw zu klagen. Wenn die Person körperliche Probleme hat läuft das alles über die Versicherung und nix über Dich. Da aber die Post an Dich gekommen ist, geh zum Anwalt da der verdacht auf der Hand zu sehen ist das da jemand etwas versucht was nicht OK ist und warum jetzt erst ??

Geschrieben

Hi Brianos,

der einzig richtige Tipp ist der, zu deiner damaligen PKW-Haftpflichtversicherung (KRAVAG) zu gehen !

Denn wenn du jetzt eigenmächtig einen Anwalt beauftragst, kann es sein, dass du ihn selbst bezahlen musst.

Es geht hier um die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, und die obliegt primär deiner Versicherung !

Keine Angst, wenn du es so machst, werden keine Kosten auf dich zukommen. Dafür bist du versichert.

Gruß

Christoph

Geschrieben
Nach über 5 monate kommt der mit einer Klage.

Die Person braucht Geld anders kann ich es nicht sagen.

Was ich sagen kann ist das, wenn alles gereglt wurde hat die Pesron im nachhinein keine Rechte über Schmerzensgeld usw zu klagen. Wenn die Person körperliche Probleme hat läuft das alles über die Versicherung und nix über Dich. Da aber die Post an Dich gekommen ist, geh zum Anwalt da der verdacht auf der Hand zu sehen ist das da jemand etwas versucht was nicht OK ist und warum jetzt erst ??

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...! Diese Maxime hätte deinem Beitrag gut getan.

Selbstverständlich kann man auch nach nur(!) fünf Monaten noch seine Ansprüche geltend machen. Und das sogar unabhängig von bereits geleisteten etwaigen Sanktionen.

@ Brianos:

Halte dich an die Ratschläge mit ernsthaftem Hintergrundwissen anstelle von Stammtischweisheiten. Dein Versicherer (zum Zeitpunkt des ersatzbegründenden Zeitpunktes) wird dir dann entsprechend helfen bzw. sich selbst gegen Inanspruchnahme wehren, soweit der Anspruch unbegründet ist.

Geschrieben

So ist es !

Gebe alle Unterlagen direkt an die damalige Versicherung -

bitte keine Kommunikation mit dem Unfallgegner bzw. dessen Anwalt !

lass` Dich nicht verrückt machen - Du persönlich brauchst hier nichts zu fürchten

jedwede Kontaktaufname der Gegenseite direkt weitergeben...und fertig !

bleib cool...und Du kannst weiterhin gut schlafen :wink:

Gruß aus MUC

Michael

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo brianos,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Man muss nicht beleidigent sein oder es werden, kann man auch anders.

Was ich sagen kann, das bei Mir im Jahre 2000 so das war, man hat versucht nach dem Unfall ( 7 Monate später ) mich anderweitig zu verklagen und Meine Versicherung sagte Mir, alles nach dem Unfall geht nur noch über die Versicherung wenn es um Körperliche Probleme geht und hatte seit dem niemehr Probleme und wenn man Rechtsschutz hat in dieser Schlechten Welt ( so sag ich mal ) ist alles gesagt. Sicherlich kann man auch seine Versicherung miteinschalten und meist geht das so aus mit Anwalt.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...! Diese Maxime hätte deinem Beitrag gut getan.

Selbstverständlich kann man auch nach nur(!) fünf Monaten noch seine Ansprüche geltend machen. Und das sogar unabhängig von bereits geleisteten etwaigen Sanktionen.

@ Brianos:

Halte dich an die Ratschläge mit ernsthaftem Hintergrundwissen anstelle von Stammtischweisheiten. Dein Versicherer (zum Zeitpunkt des ersatzbegründenden Zeitpunktes) wird dir dann entsprechend helfen bzw. sich selbst gegen Inanspruchnahme wehren, soweit der Anspruch unbegründet ist.

Gast Peter_Pan_
Geschrieben
Man muss nicht beleidigent sein oder es werden, kann man auch anders.

Was ich sagen kann, das bei Mir im Jahre 2000 so das war, man hat versucht nach dem Unfall ( 7 Monate später ) mich anderweitig zu verklagen und Meine Versicherung sagte Mir, alles nach dem Unfall geht nur noch über die Versicherung wenn es um Körperliche Probleme geht und hatte seit dem niemehr Probleme und wenn man Rechtsschutz hat in dieser Schlechten Welt ( so sag ich mal ) ist alles gesagt. Sicherlich kann man auch seine Versicherung miteinschalten und meist geht das so aus mit Anwalt.

In Rätseln Du schreibst.

Von der dunklen Seite der Macht Du kommst?

Geschrieben
In Rätseln Du schreibst.

Von der dunklen Seite der Macht Du kommst?

"Eine Seite dunkel ist....."

"... Halts Maul und iss deinen Toast" :D :D :D

Geschrieben
Man muss nicht beleidigent sein oder es werden, kann man auch anders.

Was ich sagen kann, das bei Mir im Jahre 2000 so das war, man hat versucht nach dem Unfall ( 7 Monate später ) mich anderweitig zu verklagen und Meine Versicherung sagte Mir, alles nach dem Unfall geht nur noch über die Versicherung wenn es um Körperliche Probleme geht und hatte seit dem niemehr Probleme und wenn man Rechtsschutz hat in dieser Schlechten Welt ( so sag ich mal ) ist alles gesagt. Sicherlich kann man auch seine Versicherung miteinschalten und meist geht das so aus mit Anwalt.

Möchte Dich nicht beleidigen aber irgendwie kommt es mir immer vor als ob ich getrunken hätte wenn ich deine Beiträge lese.....ich sehe zwar nicht doppelt aber es gelingt mir erst im 3ten Anlauf einigermassen zu verstehen was Du sagen willst.

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