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Immobilienrecht


Kor1987

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo.. Ich habe mich heute angemeldet, obwohl ich schon seit mehreren Monaten diese Seite besuche und mir schöne Autos anschaue.

Da ich mich mit meiner neuen Wohnung intensiv auseinandersetze, brauche ich eine Hilfe.

Meine Eltern sind und arbeiten im Ausland, deshalb sind sie leider nicht in der Lage, mir zu helfen. Meine Freunde haben leider davon auch keine Ahnung, da eher ihre Eltern für ihre Wohnungen zuständig sind.

Ich studiere und befinde mich gerade im 2. Semester. Da ich noch jung bin und noch viel zu lernen habe, lasse ich mich hier von einigen Leuten gerne belehren, was mein Problem angeht.

Ich bin sehr unerfahren und das ist meine allererste Wohnung (Vorher war ich in einem Studentenwohnheim, deshalb gab es gar keine Probleme).

Meine Geschichte:

Ich bin seit dem 1. April 2012 in meiner neuen Wohnung bzw. meinem neuen kleinen Zimmer in Düsseldorf. Ich will aber wieder ausziehen, da ich mich hier nicht einleben kann.

Das Zimmer ist viel kleiner als von meinem Vermieter angegeben.

Auf dem Vertrag steht, dass meine Zimmergröße 15 qm² groß ist. Aber in der Realität ist mein Zimmer eher 8 qm².

Aber da ich vor dem Vertrag schon dieses Zimmer gesehen habe, kann ich ehe nichts dagegen.

Mein Problem bzw. meine Frage fängt erst jetzt an:

Auf dem Vertrag steht, dass ich mind. 1 Jahr wohnen muss. Aber diese Mietdauerbedingung ist kein offizielles Gesetz. Damit meine ich, dass diese Bedinung von Anfang an nicht auf dem Vertrag stand. Der Vermieter hat per Hand schriftlich diese Mietdauerbedingung aufgeschrieben.

Da ich aber unterschrieben habe, muss ich vermutlich einen Nachmieter finden, der mein Zimmer übernimmt.

Falls ich keinen Nachmieter finde, dann wird etwas von meiner Kaution abgezogen. Das teilte mein Vermieter mit.

Aber einige Mitbewohner und Mitbewohnerinnen meinen, dass ich keinen Nachmieter finden muss. Zumindest habe ich es nicht nötig, sondern kann und darf ich einfach so ausziehen, weil diese Mietdauerbedingung von mind. 1 Jahr eig. gar nicht existiert, auch wenn der Vermieter per Hand schriftlich aufgeschrieben hat.

Deshalb darf der Vermieter nicht von meiner Kaution einen bestimmten Betrag abziehen.

Wer hat in diesem Kontext Recht?

Noch eine Frage, welche mir noch weiter helfen könnte, falls ich aus dieser Nummer rauskommen will:

Mein Vermieter besitzt ein Hotel und ist dort den ganzen Tag tätig. Wenn ich mich nicht irre, verwaltet er alle Kautionen in seinem Hotel.

Darf er das?

Muss man nicht Kautionen verzinslich auf einem Kautionskonto anlegen, da diese als sichere Anlage gilt?

Warum ich dann vor einem Monat eingezogen bin:

Aufgrund meines Hochschulwechsels brauchte ich eine Wohnung bzw. ein Zimmer in einer Wohnung in Düsseldorf.

Leider kam die Zusage von meiner neuen Uni 5 Tage vor dem Semesterbeginn.

Ich hatte also 5 Tage Zeit, um eine Unterkunft zu finden.

Ich hatte bessere und andere Alternativen noch in meinen Augen, die leider schon übernommen wurden.

Es mag sein, dass einige Rechtsschreibfehler zu finden sind. Falls es der Fall sein sollte, dann entschuldige ich mich.

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Geschrieben

Tritt in den Mieterschutzbund ein, kostet nicht viel und Du hast uneingeschränkte Rechtsberatung in Mietsachen. Die dort tätigen Anwälte sind Spezialisten im Mietrecht und die führen auch den Schriftverkehr für Dich. Die Jahresmitgliedsgebühr war vor einigen Jahren 60 Euro. So wie Du Deinen Vermieter beschreibst, kannst Du das nicht selber regeln.

Geschrieben
Tritt in den Mieterschutzbund ein, kostet nicht viel und Du hast uneingeschränkte Rechtsberatung in Mietsachen. Die dort tätigen Anwälte sind Spezialisten im Mietrecht und die führen auch den Schriftverkehr für Dich. Die Jahresmitgliedsgebühr war vor einigen Jahren 60 Euro. So wie Du Deinen Vermieter beschreibst, kannst Du das nicht selber regeln.

Danke..Das habe ich mir auch überlegt.

Ich habe mich über meine Situation bei www.mieterbund.de informiert. Leider habe ich nichts gefunden, was möglicherweise meine Lage schildert (Vllt. habe ich dort einige Auffassungen nicht verstanden).

Vllt. gibt es hier Anwälte, die sich mit dem Mietrecht auseinandersetzen oder Leute, die sich damit gut auskennen.

Ich warte auf weitere Antworten.

Ich danke dir nochmal.

Geschrieben

Um Rechtsberatung etc. zu bekommen, musst Du Mitglied werden. Das Angebot ist das preiswerteste, was ich kenne (und noch dazu ist die Qualität nach meiner eigenen Erfahrung in der Vergangenheit sehr gut). Jeder Anwalt nimmt mehr. Zu Deinen Themen ist einiges zu beachten, ein, zwei schlaue, gegoggelte Sätze werden nicht zum Erfolg führen. Die paar Euros sollte Dir eine erfolgreiche Beendigung Deines Mietverhältnisses wert sein.

Geschrieben

Ich möchte mal allgemein zu diesen Thema Dampf ablassen:

Es ist eine bodenlose Frechheit was so manche Vermieter abziehen! Was denken die sich eigentlich? Wie kann man überhaupt solche Mietbedingungen verfassen? Noch dazu würde Kor1987 bei der Zimmergröße beschissen! Ich so einem Fall sollte man sich mit einem Anwalt in Verbindung setzten! Gut möglich, dass nach einem Prozess der Vertrag für ungültig erklärt wird!

OT: Eine ganz anderer Punkt sind Mieterhöhungen im laufe der Mietzeit. Vor allem hier in München! Ich verstehe nicht, dass Vater Staat es zulassen kann, dass Vermieter an der Preisschraube hochdrehen, so wie es ihnen lustig ist.:evil:

Hauptsache dem armen Bürger das Geld aus der Tasche ziehen und mit fetten Protzkarren durch die Gegend cruisen!:evil:

Geschrieben
Hauptsache dem armen Bürger das Geld aus der Tasche ziehen und mit fetten Protzkarren durch die Gegend cruisen!:evil:

Hmmm, ich dachte, das hier sei das Forum für fette Protzkarren.;o)

Geschrieben
Ich möchte mal allgemein zu diesen Thema Dampf ablassen:

Es ist eine bodenlose Frechheit was so manche Vermieter abziehen! Was denken die sich eigentlich? Wie kann man überhaupt solche Mietbedingungen verfassen? Noch dazu würde Kor1987 bei der Zimmergröße beschissen! Ich so einem Fall sollte man sich mit einem Anwalt in Verbindung setzten! Gut möglich, dass nach einem Prozess der Vertrag für ungültig erklärt wird!

OT: Eine ganz anderer Punkt sind Mieterhöhungen im laufe der Mietzeit. Vor allem hier in München! Ich verstehe nicht, dass Vater Staat es zulassen kann, dass Vermieter an der Preisschraube hochdrehen, so wie es ihnen lustig ist.:evil:

Hauptsache dem armen Bürger das Geld aus der Tasche ziehen und mit fetten Protzkarren durch die Gegend cruisen!:evil:

Das deutsche Mietrecht ist das mieterfreundlichste auf der ganzen Welt.

Deine ganzen Parolen und Platitüden zeigen, daß Du keinen blassen Schimmer hast, weder von Mietrecht noch von Immobilienwirtschaft, aber - wie so oft - unbedingt mitreden mußt.

Kein Vermieter der Welt kann nach Lust und Laune Mieterhöhungen durchsetzen, ebenso wenig wird wegen einer falschen Flächenberechnung ein Vertrag für ungültig erklärt, er wird entsprechend angepaßt.

Also: Einfach 'mal die Klappe halten, Herr Ascari.

KOR1987, Need for Speed hat Recht, tritt in den Mieterschutzbund ein.

Bei einer tatsächlich fälschlichen qm-Angabe wirst Du die zuviel gezahlte Miete vermutlich auf Deine noch zu zahlende Miete anrechnen können, die Mindestlaufzeit des Vertrages ist durch einen Fachmann zu prüfen.

Viel Erfolg!

Geschrieben
Hmmm, ich dachte, das hier sei das Forum für fette Protzkarren.;o)

Wo bitte ist der Dankeknopf?

Geschrieben

m2 abweichungen ab 10 prozent berechtigen zur minderung.

ein kuendigungsausschluss bis max 4 jahre ist moeglich, soweit er fuer beide parteien gilt.

ich denke der vermieter kann deine bude schnell wieder vermieten ich wuerde mal mit dem reden...

Geschrieben
Hmmm, ich dachte, das hier sei das Forum für fette Protzkarren.;o)

Der Unterschied ist der, dass Ihr euer Geld auf ehrliche Weise verdient (Unternehmer, Selbständige, Angestelte etc.) und nicht den armen Bürger das Geld aus der Tasche zieht!:-))!

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Kor1987,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

..

Auf dem Vertrag steht, dass meine Zimmergröße 15 qm² groß ist. Aber in der Realität ist mein Zimmer eher 8 qm².

Aber da ich vor dem Vertrag schon dieses Zimmer gesehen habe, kann ich ehe nichts dagegen.

..

hm..

8 qm = 2.85m*2.85m

15 qm = 3.85m*3.85m

da ist wohl mal je ein Meter unter den Tisch gefallen...

Ich denke mit den QMetern im Vertrag ist das ein Ansatzpunkt.. inzwischen wird auch dazu übergegangen die qm gar nicht mehr in den Vertrag zu schreiben (nur noch x Zimmer Wohnung) damit da gar kein Ansatzpunkt entsteht

Geschrieben

Das deutsche Mietrecht ist das mieterfreundlichste auf der ganzen Welt.

Deine ganzen Parolen und Platitüden zeigen, daß Du keinen blassen Schimmer hast, weder von Mietrecht noch von Immobilienwirtschaft, aber - wie so oft - unbedingt mitreden mußt.

Kein Vermieter der Welt kann nach Lust und Laune Mieterhöhungen durchsetzen, ebenso wenig wird wegen einer falschen Flächenberechnung ein Vertrag für ungültig erklärt, er wird entsprechend angepaßt.

Also: Einfach 'mal die Klappe halten, Herr Ascari.

Kann sein, dass du mehr Ahnung vom Mietrecht und von der Immobilienwirtschaft hast als ich. Aber, dass das deutsche Mietrecht das mieterfreundlichste ist ... der Meinung kann ich leider nicht teilen! Natürlich gibt es Gesetze, aber Vermieter sind ja nicht dumm. Vermieter suchen immer einen Weg (wie z.B. durch eine kleine Renovierung im Hause) die Miete in die Höhe zu treiben! Ich spreche aus eigener Erfahrung! Nicht ohne Grund können sich viele Bürger hier in München und anderen Großstadten die Miete nicht mehr leisten oder leben in Armut!

Lieber Hugo: Findest du das korrekt? Ich jedenfalls nicht! In Hamburg (oder Frankfurt? weis ich nicht mehr genau) wurde schon mal dagegen Protestiert!

PS: Das die steigende Nachfrage an Wohnungen durch die steigende Anzahl an Single-Haushalten den Mietpreis in die Höhe treiben ist mir bewusst.

Geschrieben
Der Unterschied ist der, dass Ihr euer Geld auf ehrliche Weise verdient (Unternehmer, Selbständige, Angestelte etc.) und nicht den armen Bürger das Geld aus der Tasche zieht!:-))!

Wer sagt das?

Geschrieben

In erster Linie bedanke ich mich bei euch, dass ihr etwas zu diesem Thema geäußert habt.

Ich will zwar gar nicht diskutieren, dass das deutsche Mietrecht das freundlichste Recht ist, weil ich noch nicht überall war und keine Erfahrungen hatte.

Mein Vermieter kommt aus Korea. Er vermietet alle Zimmer tatsächlich Koreanern.

Ich bin selbst aus Korea.

Das Problem ist, dass die meisten MitbewohnerInnen kein Deutsch können. Sie sind frisch aus Korea gekommen, um Musik zu studieren oder sonstwas.

Da ich heute keine Vorlesung hatte, habe ich mich stundenlang mit dem Mietvertrag noch mal auseinandergesetzt. Da habe ich einen interessanten Punkt gefunden:

1. Wie ich schon bereits erwähnt habe, soll die Mindestmietdauerbedingung mind. 1 Jahr betragen. Das hat mein Vermieter per Hand aufgeschrieben.

2. Auf nächsten Seiten steht:

§ 17 Ordentliche Kündigung

"Der Vermieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen".

Aha....Die beiden Punkte widersprechen sich und ich habe für die beiden Punkte unterschrieben, wobei das zweite Gesetz offiziell auf dem Vertrag steht.

Ich habe einfach mal aus Spaß mit einem anderen Namen und einer anderen Adresse ihm eine Nachricht geschickt.

Ich zitiere mal, was er gesagt hat:

"Es gibt eine 3-monatige Kündigungsfrist. Man muss also mind. 3 Monate

bleiben. Falls man aber einen Nachmieter findet, kann man auch früher

aus dem Mietvertrag raus.

Die Kaution wird bei Auszug direkt ausgezahlt oder überwiesen. Je

nachdem , wie der Mieter es möchte".

Alle MitbewohnerInnen, die kein Deutsch können, gehen davon aus, dass sie auf jeden Fall mind. 1 Jahr wohnen müssen. Als ich sie nach der 3-monatigen Kündigungsfrist fragte, wusste sie nichts davon. Sie waren eher überrascht. Sie glaubten einfach, was der Vermieter gesagt hat. Da ich einwandfrei Koreanisch sprechen und schreiben kann, geht der Vermieter davon aus, dass ich auch kein Deutsch kann.

Es scheint so, dass der Vermieter eher was von Leuten abzieht, wenn sie kein Deutsch können.

Wenn einer aber Deutsch kann, dann kommt der Vermieter mit der richtigen Einstellung.

Zumindest ist es mein Eindruck.

Ich habe von einigen Leuten hier gehört, dass kein Mieter bis jetzt länger als 6 Monate geblieben ist (außer einem Mitbewohner, der neben mir wohnt, der aber gar nicht so oft zu Hause ist).

Ich werde mich direkt beim Mietschutzverbund anmelden (Nicht nur wegen dieser Geschichte, sondern auch für die Zukunft) und vllt. brauche ich doch keine Rechtsberatung, da ich ihm den eindeutigen Widerspruch vorweisen kann.

Er tut mir wirklich Leid, dass er durch diese Abzocke nicht nur sich, sondern auch als mein Landsmann seine Heimat beleidigt.

Ich danke euch nochmal.

Geschrieben

Hi :wink2:

Dein Vermieter scheint die Unwissenheit seiner eigenen Landsleute auszunutzen. :???:

Bleibt alles in der "Familie":-o

@ ASCARI : Wäre schön, wenn Du nicht pauschal ganze Berufs oder Bevölkerungsgruppen ( z.B. Vermieter) diffamieren würdest.

Wäre so als wenn ich sagen würde: "Jugendliche die noch nicht mal ein eigenes Auto haben, sollten in einem Carforum nicht dauernd Ihr geballtes Nichtwissen abspamen."

Das wäre ja auch nur eine pauschale Diffamierung.:wink: Würde ich nie machen.

Gruß

Wheelspin

Geschrieben
Kann sein, dass du mehr Ahnung vom Mietrecht und von der Immobilienwirtschaft hast als ich. Aber, dass das deutsche Mietrecht das mieterfreundlichste ist ... der Meinung kann ich leider nicht teilen! Natürlich gibt es Gesetze, aber Vermieter sind ja nicht dumm. Vermieter suchen immer einen Weg (wie z.B. durch eine kleine Renovierung im Hause) die Miete in die Höhe zu treiben! Ich spreche aus eigener Erfahrung! Nicht ohne Grund können sich viele Bürger hier in München und anderen Großstadten die Miete nicht mehr leisten oder leben in Armut!

Lieber Hugo: Findest du das korrekt? Ich jedenfalls nicht! In Hamburg (oder Frankfurt? weis ich nicht mehr genau) wurde schon mal dagegen Protestiert!

PS: Das die steigende Nachfrage an Wohnungen durch die steigende Anzahl an Single-Haushalten den Mietpreis in die Höhe treiben ist mir bewusst.

Mit Vermietung/Verkauf von Wohnungen und Häusern verdient man ebenso ehrlich sein Geld wie mit dem Verkauf/Vermietung anderer Waren, und es zahlt jedesmal der brave arme Bürger (Vermieter sind übrigens auch Bürger!). Allerdings habe ich aus Erfahrungen als Vermieter immer mehr Probleme mit den gesetzlichen Einschränkungen die der Staat mir auferlegt um mich, den bösen bösen Vermieter bloß nicht zu eigenmächtig handeln zu lassen. Lieber ASCARI, es gibt was die Miethöhe angeht ganz klare Regeln, ich finde es z.B. auch nicht fair mit uralt Verträgen, optimal noch mit sowas wie "Warm-Inclusivmiete" seit ewigen Zeiten nur minimale Mieterhöhungen durchführen zu können, ja sowas gibts sogar im teuren München und vor solchen Wohnungen werden Wohnungskäufer auch mit Recht gewarnt, da kostet dann der m² doch deutlich weniger als im Münchner Durchschnitt. Ganz unabhängig davon: Rein marktwirtschaftlich gesehen: Es besteht genausowenig ein Anspruch auf billige Luxuswohnungen wie du einen Anspruch auf billige Ferraris hast...der Staat kümmert sich aber intensiv um billigen Wohnraum. Kannst dich ja mal bei der Gewofag erkundigen wieviel da an Bestand da ist in München.

Geschrieben

- Ohne im Mietrecht groß Ahnung zu haben: Es ist natürlich "Tatfrage", ob der Vermieter die Mindestmietzeit von 1 Jahr mit Deinem Einverständnis handschriftlich eingefügt hat. Ist das auf beiden Ausfertigungen des Mietvertrags? Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn Du schlicht behauptest, Du hättest das nicht gesehen (und Du hast es ja wirklich nicht gesehen), wird der Vermieter da kaum mit durchkommen. Die Standard-Musterverträge habe auch so Art "Keine Nebenabreden"-Klauseln (die besagen, dass der Mietvertrag der vollständige Vertrag ist), die man vielleicht auch fruchtbar machen kann für die Verteidigung. In der Praxis muss die handschriftliche Einfügung Dein Unterschriftenkürzel o.ä. tragen - sonst keine Chance.

- Beitritt zum Mieterschutzbund gibt natürlich - eigentlich - nur Rechtsschutz für Streitigkeiten nach Eintritt (wie jede Versicherung). Bei so einem Fall wird man aber ohnehin eine Ausnahme machen und Dir helfen.

- Maßnahmen: Fristlos kündigen mit Verweis auf erhebliche Abweichung vom Mietvertrag (ich hoffe Du hast ein neues Dach über dem Kopf), Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung anfechten, wegen nachträglich geändertem Vertrag Anzeige wegen (versuchten) Betruges ankündigen.

- Wirst sehen: Ist schneller gegessen, als Du gucken kannst.

Geschrieben
Das deutsche Mietrecht ist das mieterfreundlichste auf der ganzen Welt.

Deine ganzen Parolen und Platitüden zeigen, daß Du keinen blassen Schimmer hast, weder von Mietrecht noch von Immobilienwirtschaft, aber - wie so oft - unbedingt mitreden mußt.

Kein Vermieter der Welt kann nach Lust und Laune Mieterhöhungen durchsetzen, ebenso wenig wird wegen einer falschen Flächenberechnung ein Vertrag für ungültig erklärt, er wird entsprechend angepaßt.

Also: Einfach 'mal die Klappe halten, Herr Ascari.

KOR1987, Need for Speed hat Recht, tritt in den Mieterschutzbund ein.

Bei einer tatsächlich fälschlichen qm-Angabe wirst Du die zuviel gezahlte Miete vermutlich auf Deine noch zu zahlende Miete anrechnen können, die Mindestlaufzeit des Vertrages ist durch einen Fachmann zu prüfen.

Viel Erfolg!

wo ist der danke knopf!?

Geschrieben
Hi :wink2:

Dein Vermieter scheint die Unwissenheit seiner eigenen Landsleute auszunutzen. :???:

Bleibt alles in der "Familie":-o

@ ASCARI : Wäre schön, wenn Du nicht pauschal ganze Berufs oder Bevölkerungsgruppen ( z.B. Vermieter) diffamieren würdest.

Wäre so als wenn ich sagen würde: "Jugendliche die noch nicht mal ein eigenes Auto haben, sollten in einem Carforum nicht dauernd Ihr geballtes Nichtwissen abspamen."

Das wäre ja auch nur eine pauschale Diffamierung.:wink: Würde ich nie machen.

Gruß

Wheelspin

gefällt mir!

Geschrieben

Lassen wir mal die Kirche im Dorf, das Mieterrecht ist nicht zu dem geworden was es jetzt ist weil die Vernmieter über jahrzehnte Gutmenschen waren.

Leider wird es aber auch gleichzeitig Mieter zu leicht gemacht den Eigentümer zu schädigen, es ist ein Pendel: Mal schlägt es in die eine Richtung, mal in die andere!

mecki

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