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CD-Wechslerkontrolle der Polizei


Carsten_D

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo zusammen!

...habe da mal schnell ne frage bezüglich der "allgeminen" verkehrskontrollen durch die polizei:

--> ...wurdet ihr schonmal aufgefordert euren cd-wechsler zu öffnen...damit sie dort nach selbsgebrannten cd suchen können?

bzw. weiß jemand um die rechtliche lage??? ...muß ich den wechsler vorzeigen?

dank im voraus

CARSTEN

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Geschrieben

Und selbst wenn du ihnen den Wechlser zeigen würdest und er wäre voll mit gebrannten CD's könnten sie dir nichts anhaben, da Sicherungskopien der eigens gekauften CDs erlaubt sind.

Und mit zu dir nach Hause gehen um zu überprüfen ob du die CDs wirklich original besitzt werden sie ja woh nicht :D

mfg Meuse

Geschrieben

Na klar können die sagen, dass Du bitte Deinen Wechsel öffnen möchtest. Und wie schon gesagt wurde, können da ruhig gebrannte CDs drin sein. Immerhin kann man sich von seinen CDs ja auch eine "Compilation" zusammenstellen, wo jeweils die besten Leder drauf sind. Wenn sie mit zu Dir wollen, um die Originale zu sehen, dann dürfen sie das nicht, ohe Durchsuchungsbefehl. So einfach und alles andere wäre reinste Schikane und könnte durch einen erfahrenen Anwalt sehr leicht zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

Geschrieben

Carsten, wie kommst Du da drauf? Hast Du sowas schonmal erlebt?

Geschrieben

Sorry aber ich finde so etwas gehört Angezeigt wei dia haben nicht das Recht für solche spässchen

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Tja wenn Donuts und Kaffee alle sind wirds eben schnell langweilig! :D

Geschrieben
Tja wenn Donuts und Kaffee alle sind wirds eben schnell langweilig! :D

hehe...ja das is gut!

bin der selben meinung wie master_p.....

wer macht sich denn ned seine eigene cd mit guten liedern?...da können sie dir gar nix beweisen bzw anhaben!

(solltest halt nur ned auf die cd schreiben "lieder vom kazaa" oder so :D:D )

und ohne durchsuchungsbefehl können sie durch die finger schaun......und wenn sie sich wirklich die mühe antun (was sie auf KEINEN fall tun [dafür sind die donuts und der kaffee doch viel zu gut...und wird ja kalt]) sind die "beweise" schnell weg aus der wohnung!

Geschrieben

Dürfen die Marsmännchen denn ohne Durchsuchungsbefehl in den CD-Wechsler sehen?...

Geschrieben
Dürfen die Marsmännchen denn ohne Durchsuchungsbefehl in den CD-Wechsler sehen?...

Ja dürfen sie leider. Noch nie in eine Drogen-Kontrolle gekommen, nach der Disco oder so? Da filzen sie das ganze Auto. Da haben die sogar zwischen Glas-Schiebedach und Abdeckung nachgeschaut.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Carsten_D,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
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Geschrieben

Da ich mittlerweile aus dem Disco-Alter bin, ist mir dies noch nie passiert...

Geschrieben

Soweit ich weiß sind gebrannte CDs für den Privatgebrauch..naja nicht direkt erlaubt aber was will die Polizei denn machen? Anders wäre es, wenn z.B. in einem Lokal gebrannte CDs gespielt würden, da dies Probleme mit der GEMA geben dürfte.

Geschrieben

du kannst dir von deinen CD`s soviele sicherungskopien machen wie du willst, gehören ja schließlich dir. problematisch wirds da bei mp3 cds wie ich sie habe O:-)

Geschrieben
du kannst dir von deinen CD`s soviele sicherungskopien machen wie du willst, gehören ja schließlich dir. problematisch wirds da bei mp3 cds wie ich sie habe O:-)

Warum? Man kann doch auch von seinen Original-CDs MP3s machen!

Geschrieben
Soweit ich weiß sind gebrannte CDs für den Privatgebrauch..naja nicht direkt erlaubt aber was will die Polizei denn machen?

Dir eine Verletzung des Copyrights anhängen z. B.?? Oder sonst einen Paragraphen - wie kommst du auf den Trichter, daß sowas nur bei gewerblichen Sachen strafbar wäre?? :-?:-?

Geschrieben

Dir eine Verletzung des Copyrights anhängen z. B.?? Oder sonst einen Paragraphen - wie kommst du auf den Trichter, daß sowas nur bei gewerblichen Sachen strafbar wäre?? :-?:-?

@Sepp:

Wenn mir die Originale gehören, dann kann ich soviele Kopien machen, wie ich will.

@shneapfla:

Klar können die das machen, aber mit sowas werden sie nicht durchkommen (solange einem eben die Originale gehören).

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Leute, glaubt ihr, die Polizei interessiert, ob die CDs selbst gebrannt sind?? :D:D Es geht hauptsächlich darum, sog. indizierte CDs mit rechtsradikalem oder gewaltverherrlichendem Liedgut auf polizeirechtlichem Wege zu beschlagnahmen und der Vernichtung zuzuführen.

Diese Vorgehensweise ist u. a. in Baden-Württemberg im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle an sog. "RAZZIA-Orten" vollkommen legitim und wird von Pol.-Beamten angewandt. Weiterhin ist der reine Aufenthalt, sog. Ortshaftung, an den o. g. Orten für die Beamte schon ausreichend um Maßnahmen wie Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Sachen, durchzuführen.

Für weiter Infos stehe ich gerne zur VErfügung!

Gruss M

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ich bin zu faul meine CD's zu beschriften. Hören die dann auch noch alle durch :D:D

Geschrieben

Klaro müssen wir alle CDs durchhören und jeden Titel insoweit beurteilen über diverse Textteile die evtl. strafrechtliche Vorschriften gem. § 86 StGB verletzen. Danach wird alles akribisch genau aufgelistet und zur zust. Ortspolizeibehörde zur Beschlagnahme geschickt.

Gruss M

Geschrieben

scherz oder?

also wenn dann haben die wohl nach drogen oder sowas gesucht, was ist wenn jemand an 20ig fach cd wechsler drin hat, wollen die sich alles anhören, solange dürfen mich diese garnicht anhalten/festhalten ohne driftigen grund!

Geschrieben

Mal schauen ... 20 mp3-cd´s ...

auf eine mp3 cd gehen 650mb an mp3´s.

1 mp3-Datei hat ca. 5mb und dauert 4 Minuten, macht 520 Minuten pro CD. Das Ganze mal 20 sind immerhin 10400 Minuten Wartezeit, oder 173 Stunden ...

Nur weiß ich jetzt nicht ob´s 20-fach mp3-CD-Wechsler schon gibt. Aber würde auch mit 20 normalen CD´s ein Weilchen dauern :D

Geschrieben

Jungs, das läuft doch gaaaaaaaaaanz anders. Die "verdächtigen" CDs werden gegen Beschlagnahmebestätigung einbehalten, die unverdächtigen selbstverständlich ausgehändigt.

Wenn sich im Nachhinein rausstellen sollte, dass diverse CDs nicht verboten auf dem Index sind, werden sie dem Polizeipflichtigen zurückgegeben.

Es kommt auch auf das szenentypische Aussehen der Menschen an, bei denen man indizierte CDs findet, nicht bei Otto und Liesel Normalverbraucher... ich spreche da die Fraktion der Skins und rechten Szene an, nicht den "normalen" Kiffer, der läuft so nebenher.

Gruss m

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Dir eine Verletzung des Copyrights anhängen z. B.?? Oder sonst einen Paragraphen - wie kommst du auf den Trichter, daß sowas nur bei gewerblichen Sachen strafbar wäre?? :-?:-?

Bisher war das so!! Das Copyright wird aber ab dem 1.08.2003 stärker geschützt. So werden in Zukunft Kopien von kopiergeschützten Datenträgern illegal sein, Soft- und Hardware zur Umgehung dieser Kopierschutzmassnahmen dürfen weder beworben, noch vertrieben werden, ungeschützte Datenträger dürfen nur noch 3 statt bisher 7 mal kopiert werden und das P2P-Filesharing rutscht nun auch in Deutschland entgültig und gesetzesbasiert in die Illegalität ab.

Aus dem Kopierschutz-Umgehungsverbot und den gesetzlich geregelten und garantierten 3 privaten (Sicherheits-)Kopien ergeben sich allerdings Probleme ganz anderer Natur, die sich hoffentlich balsd im Preis der kopiergeschützten Datenträger wiederspiegeln bzw. Beachtung finden werden.

Geschrieben
Wenn sich im Nachhinein rausstellen sollte, dass diverse CDs nicht verboten auf dem Index sind, werden sie dem Polizeipflichtigen zurückgegeben.

Zurückgeben heißt dann wohl soviel wie ich muß dann zur Dienstelle fahren und sie mir selbst wieder holen?!

Was meiner Meinung nicht richtig ist, denn wer sich was von mir nimmt (in diesem Fall die Polizei meine CD`s) kann es auch wieder selber zurückbringen. Ansonsten muß ich Ihm die Unkosten zum widerbeschaffen meiner Sachen auferlegen.

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