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Halterhaftung wird gefordert


standort48

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Geschrieben

Ich find's gut. In der Regel weiß jeder Fahrzeughalter, wer den Wagen gefahren ist. Alles anderen ist in der Regel nur etwas um demjenigen zu schützen. Sowas zu verfolgen kostet die Justiz und damit den Steuerzahler nicht nur Geld, sondern blockiert auch Ressourcen für wichtigere Sachen.

Geschrieben

Typisch Polizeigewerkschaft.

Klar, weil denen die Ermittlung zu lästig ist, soll dann ein unbeteiligter Dritter bezahlen. Die fordern ja auch die Vorratsdatenspeicherung - nur hat die auch bei der "Zwickauer Zelle" nichts gebracht. Wahrscheinlich fordert diese Gewerkschaft auch bald, daß jedem Autohalter mtl. 100,00pauschal für Owi`s abgebucht werden, es sei denn, der Halter kann beweisen, keine Owi begangen zu haben.....Dann bekommt er die 100,00 EUR abzgl. Bearbeitugsgebühren wieder zurück.

Adios

Geschrieben

Sehe ich wie master_p, bei OWIs (falsch Parken) gilt das ja auch schon.

Ausserdem sollte jeder wissen, wer das Auto bewegt.

Von daher begrüße ich diese Regelung, so sie denn kommt! :-))!

Geschrieben
bei falsch Parken gilt das ja auch schon.
Das ist überhaupt ein sehr interessanter Punkt, der mir schon immer Fragen aufgeworfen hat.

Die Halterhaftung wurde bei uns in D seit jeher mit der Begründung abgelehnt, weil die übergeordnete Gesetzesregelung nur die eine Möglichkeit kennt: nämlich den eigentlichen Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Das unterscheidet uns von anderen europäischen Rechtssystemen, in denen die Halterhaftung schon immer völlig normal war.

Wieso gilt in Deutschland für Falschparken eine Ausnahme bzgl. Halterhaftung? Kann das ein Jurist mal bitte aufdröseln? Liegt das daran, weil Falschparken den ruhenden Verkehr betrifft?

Geschrieben

Aber ganz gewiss !!!!!!!!!!!

Bei uns steht mittlerweile fast an jeder Ecke ein Blitzer, aber nicht unbedingt an Unfallschwerpunkten,

was durchaus nachvollziehbar wäre.:-(((°:cry:

Geschrieben

Es geht ja da auch gar nicht so sehr um die verhängten Bussgelder.

Vielmehr geht es ja dann auch um die Punkte. Bekommt die dann auch der Halter?

Da sind dann schnell die Chefs Ihre Führerscheine los.

Geschrieben
Es geht ja da auch gar nicht so sehr um die verhängten Bussgelder.

Es geht immer um's Geld ;-)

Geschrieben
Es geht ja da auch gar nicht so sehr um die verhängten Bussgelder.

Vielmehr geht es ja dann auch um die Punkte. Bekommt die dann auch der Halter?

Da sind dann schnell die Chefs Ihre Führerscheine los.

Ich würde Gutscheine mit den aufgelaufenen Punkten ausstellen, und diese in der Weihnachtstombola verlosen. O:-)

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo standort48,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
Wieso gilt in Deutschland für Falschparken eine Ausnahme bzgl. Halterhaftung? Kann das ein Jurist mal bitte aufdröseln? Liegt das daran, weil Falschparken den ruhenden Verkehr betrifft?

Wobei das soweit ja auch nicht ganz richtig ist. Es handelt sich ja lediglich um eine Gebühr, weil der Fz-Führer nicht ermittelt werden konnte i.H.v. 18,50 € - also nicht die Höhe des Verwarngeldes, das sich ja bis 35,- € bewegt. Die Idee der Halterhaftung ist ja, das Verwarn- bzw. Bußgeld 1:1 an den Halter weiterzugeben.

Ich vermute, diese Gebühr gibt es im ruhenden Verkehr, weil der Fz-Führer dort ungleich schwerer zu ermitteln ist, als bei anderen Delikten. Bei Abstand, Geschwindigkeit etc. liegt ja entweder ein Beweisbild des Fz-Führers samt Fahrzeug vor oder es wird direkt angehalten und dadurch identifiziert. Beim Parkverstoß gibt es lediglich die Aussage der Dienstkraft in Verbindung mit dem Kfz-Kennzeichen, manchmal vielleicht auch ein Beweisbild des Fahrzeugs. Aber nicht des Fz-Führers.

Geschrieben

Das mit der Gebühr ist ein interessanter Ansatz. Denn diese wird ausschließlich von den Ordnungsämtern (bzw. einer von ihr hierfür beauftragten Körperschaft) ausgestellt. Die Polizei stellt keine Knöllchen wegen Falschparkens aus (Stichworte: "ruhender Verkehr - keine Zuständigkeit"). Sogar bei am Straßenrand abgestellten KFZ ohne Zulassung verweist sie an die zuständigen Ordnungsämter. Ausnahmen davon treffen nur ein, wenn Gefahr in Verzug ist - aber dann geht es auch nicht mehr alleine ums Falschparken.

Geschrieben
Die Polizei stellt keine Knöllchen wegen Falschparkens aus (Stichworte: "ruhender Verkehr - keine Zuständigkeit"). Sogar bei am Straßenrand abgestellten KFZ ohne Zulassung verweist sie an die zuständigen Ordnungsämter. Ausnahmen davon treffen nur ein, wenn Gefahr in Verzug ist - aber dann geht es auch nicht mehr alleine ums Falschparken.

Für Berlin kann ich dem nicht zustimmen - da schreibt auch die Polizei Knöllchen, allerdings in der absoluten Minderheit, die Ordnungsämter machen den Löwenanteil und zwar deutlich. Die Polizei schreibt hier eigentlich auch nur bei zweite Reihe und diversen Haltverboten, ohne Parkschein interessiert z.B. überhaupt nicht, nur das Ordnungsamt.

Auch bei den abgestellten Fahrzeugen gibt es den Gelbpunkt an die Scheibe samt Verfahren.

Bei Euch muss es ja paradiesisch zugehen in Sachen Parken. :-o:wink:

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