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Tipp zum H-Kennzeichen


Dirk_B.

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Heute habe ich einen sehr interessanten Hinweis bekommen.

Wenn ein Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt ist, aber die Baureihe ohne Änderungen seit mehr als 30 Jahren gebaut wurde, besteht offenbar die Möglichkeit schon früher ein H-Kennzeichen zu bekommen.

In meinem Fall würde das bedeuten, ich bekomme für mein Auto EZ 85 ein H-Kennzeichen weil die Baureihe seit 1982 so gefertigt wurde.

Das ganze liegt wohl im Ermessen der Zulassungsstelle.

Definitiv gibt es Fahrzeuge, bei denen das schon praktiziert wurde.

Ich werde mich intensiv erkundigen und das Ergebnis posten.

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Ich habe so etwas auch schon gehört, bin aber noch nicht weiter in meiner Recherche, wenn Du etwas heraus bekommst, wäre ich sehr dankbar, die Ergebnisse zu hören!

Gespannte Grüße, Hugo.

Vgl. § 9 Fahrzeugzulassungsverordnung i.V.m. § 23 StVZO:

Ein Fahrzeug kann nur dann als Oldtimer eingestuft werden, wenn es nachweislich vor mehr als 30 Jahren hergestellt oder in den Verkehr gekommen ist.

Quelle: http://www.w123garage.de/downloads/gtue.pdf

Die Hervorhebung ist von mir - nicht die Baureihe ist maßgebend, sondern das zu begutachtende Fahrzeug. Mag wohl sein, daß da mal ein Prüfer nicht so richtig gelesen hat und Herstellung irrtümlich nicht auf das konkrete Fahrzeug bezog, sondern auf die Baureihe. Es gilt ganz einfach: Entweder 30 Jahre schon seit "Stapellauf" oder seit EZ. Da man den Stapellauf i.d.R. nicht kennt, wird auf die EZ zurückgegriffen.

Bei Engländern kann das anders sein, da kriegt man ja eine Geburtsurkunde bei der British Motoring Industry Heritage und kann so das frühere Produktionsdatum verwenden.

Markus

Gast Peter_Pan_
Wie auch immer man das hingekriegt hat: H hängt ausschließlich an der Erstzulassung.

Vgl. § 9 Fahrzeugzulassungsverordnung.

Markus

Nicht nur. Es gab zumindest n der Vergangenheit auch Ausnahmen bei besonders seltenen Exemplaren.

Da konnte das H-Kennzeichen auch schon einmal etwas früher vergeben werden.

Klar, wenn die Herstellung früher lag (bei Exoten kommen "Lagerfahrzeuge" ja nicht selten vor). Sonst geht da nix (ohne Fehler von Bearbeitern, die beim Herstellungsnachweis großzügig "mehrere Augen" zudrücken).

Markus

Wenn der TÜV bereit ist das Gutachten auszustellen für das jeweilige Fahrzeug, kann die Zulassungsstelle es auch als H-Kennzeichen zulassen. Die 30 Jahre gelten dann nicht. Prototypen fallen z. B. unter diese Regelung.

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Die Ausnahmen der Vergangenheit hingen zusätzlich an der Seltenheit der jeweiligen Modellreihe. Da wurde dann teilweise bereits bei 20-25 Jahre alten Autos ein Auge zugedrückt, um mit dem H-Kennzeichen dabei zu helfen, diese "Kulturgüter" zu erhalten. Hängt aber arg am TÜV-Prüfer, der das H-Gutachten machen muss und anschließend am Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle. Hat man bei dort jemand sitzen, der/die von Autos null Ahnung hat und für den/die das ein reiner Job ist, kann man sowas vergessen.

Ob es diese Art von Ausnahmen mit der seit kurzem gültigen neuen gesetzlichen Regelung zur Vergabe von H-Kennzeichen noch geben wird, weiß ich nicht.

In der alten H-Zulassung-Bestimmung zählte alleine der Tag der Zulassung.

Also Praxis: Fahrzeug wurde ohne Zulassung im Motorsport bewegt (Wagenpass etc.), nachweislich Baujahr Beispiel 1960 ...

... wurde aber erst 1985 Straßenzugelassen.

Bekam bisher trotzdem keine H-Zulassung.

Das ist nach den neuen Bestimmungen hinfällig.

Der Wagen ist Bj 1960 - hat Straßenzulassung. Ist nun ohne weiteres mit H-Nummer zu fahren.

---

Fahrzeuge müss(t)en zuvor wie auch jetzt 30 Jahre alt sein um das H zu bekommen.

Es tauchen immer wieder mal Fahrzeuge mit H + jünger auf ... ... aber eigentlich gibt und gab es nie Ausnahmen (anders wie z.B. bei den alten 07er-Bestimmungen). Also da hat man keine Handhabe und auch keinen Anspruch darauf. Da hilft nur Vitamin B und dass es keinem auffällt, dem sowas missfallen könnte. Ich denke das kann einem dann auch spielend wieder aberkannt werden ...

((bei Immobilien kommt sowas z.B. öfter vor ... das trotz Bebauungsplan doch was genehmigt wird, was bei den anderen Nachbarn nicht ging .... oft dann interessant, wenn der Ausnahme-Bauherr im Gemeinde-/Stadtrat sitzt oder Prominent ist usw usw usw)

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In der alten H-Zulassung-Bestimmung zählte alleine der Tag der Zulassung.

Also Praxis: Fahrzeug wurde ohne Zulassung im Motorsport bewegt (Wagenpass etc.), nachweislich Baujahr Beispiel 1960 ...

... wurde aber erst 1985 Straßenzugelassen.

Bekam bisher trotzdem keine H-Zulassung.

Das ist nach den neuen Bestimmungen hinfällig.

Der Wagen ist Bj 1960 - hat Straßenzulassung. Ist nun ohne weiteres mit H-Nummer zu fahren.

Hast du dafür rein zufällig einen Beleg? Ich habe erst vor kurzem einen Bericht gesehen, wonach sich jemand sehr um ein H-Kennzeichen bemüht, ihm dieses jedoch strikt verwehrt wird, da der Wagen (ich glaube mich zu erinnern, dass es ein Panther sei) zwar weit über 30 Jahre alt ist, aber erst vor knapp 20 Jahren erstmals zugelassen wurde. Nun steht das Auto in einer Tiefgarage, ohne Umweltplakette, und ist dort "gefangen". Ein (Ab-) Transport wäre erst auf der Straße möglich.

Es tauchen immer wieder mal Fahrzeuge mit H + jünger auf ... ... aber eigentlich gibt und gab es nie Ausnahmen (anders wie z.B. bei den alten 07er-Bestimmungen).

Mir sind einige Fälle bekannt in denen das vormalige 07-Kennzeichen kurzerhand auf "H" umgestellt wurde, damit es eingezogen werden konnte. Das geschah kurz nach der "Missbrauchsnachbesserung". So hat man vermieden, dass noch mehr Fahrzeuge auf das an sich unbefristete und bestandskräftige 07-Kennzeichen vereinigt werden, obwohl sie regulär keines bekommen hätten - wer kennt schließlich nicht die historisch wertvollen rostbraun-weißen 316i (E36). :???:

Vgl. § 9 Fahrzeugzulassungsverordnung i.V.m. § 23 StVZO:

Ein Fahrzeug kann nur dann als Oldtimer eingestuft werden, wenn es nachweislich vor mehr als 30 Jahren hergestellt oder in den Verkehr gekommen ist.

Ich glaube, dass das Herstellungsdatum als solches vorerst gleichgültig ist. Denn der Begriff "Oldtimer" ist gesetzlich definiert:

Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

Insoweit bezweifele ich (leider) auch, dass hier die Möglichkeit der H-Zulassung nach Modellreihe möglich ist. Sollte dies der Fall sein, wird gleich ein 2009er Lada Niva angeschafft, der ja so auch bereits 1979 vom Band lief. :-))!

Ob man mit Vitamin B erheblich weiter kommt, mag ich auch bezweifeln. Die Gutachten sind anhand einer Richtlinie zu erstellen, die Zulassungsbestimmungen sind relativ eindeutig und haben kaum Spielraum mehr (Seltenheitswert udg. sind nahezu irrelevant geworden) und die internen Anweisungen der Zulassungsbehörden werden hier sicherlich auch sehr strikt formuliert sein, so dass "erstmals in Verkehr gekommen" wohl stets mit der Erstzulassung (und nur im Notfall mit dem Herstellungsdatum, soweit offensichtlich nachgewiesen) gleichzusetzen ist.

.

meine Erfahrung nach Erteilung zweier H-Kennzeichen:

(das letzte am 01.07.2011)

keine Chance auf frühere Erteilung...es galt/gilt der Tag der Erstzulassung vor 30 Jahren

ich konnte wohl die Gutachten schon in der Woche vor dem Stichtag machen lassen...

aber die definitive Zulassung mit H-Kennzeichen war in beiden Fällen keinen Tag früher möglich als genau - und frühestens - am Tag der Erstzulassung vor 30 Jahren

Gruß aus MUC

Michael

Hast du dafür rein zufällig einen Beleg? Ich habe erst vor kurzem einen Bericht gesehen, wonach sich jemand sehr um ein H-Kennzeichen bemüht, ihm dieses jedoch strikt verwehrt wird, da der Wagen (ich glaube mich zu erinnern, dass es ein Panther sei) zwar weit über 30 Jahre alt ist, aber erst vor knapp 20 Jahren erstmals zugelassen wurde. Nun steht das Auto in einer Tiefgarage, ohne Umweltplakette, und ist dort "gefangen". Ein (Ab-) Transport wäre erst auf der Straße möglich.

Dein Beispiel/Fall hatte noch nie eine Zulassung ...

mein Beispiel wurde 1985 zugelassen (noch kein Problem da kein G-Kat o.ä. ...). Es geht also rein um die Zulassung zwischen EZ und Geburtstag wie es in der Praxis öfters bei Motorsportfahrzeugen der Fall ist.

Bei deinem Fall müsste man die Papiere verlieren. Die Zulassungsstellen vernichteten jahrelang nach 7 Jahren nach Stilllegung sämtliche Zulassungsdaten - können also nicht nachvollziehen ob der Wagen jemals zugelassen war.

Also Papiere verlieren, Unbedenklichkeitsbescheinigung holen, dass der Wagen nicht gestohlen wurde. EZ dann erster Tag der Produktionswoche.

War früher auch der Trick bei den Motorsportfahrzeugen um die EZ älter werden zu lassen ...

EDIT: falsch gelesen. ((Kunden "nerven" :-D))

Neu: Dein Beispiel müsste nach den neuen H-Kennzeichen-Richtlinien hinfällig sein. Da würde ich einfach empfehlen mit ADAC/Oldtimer-Verband zusammen das H-Kennzeichen zu erlangen.

Ob man mit Vitamin B erheblich weiter kommt, mag ich auch bezweifeln. Die Gutachten sind anhand einer Richtlinie zu erstellen, die Zulassungsbestimmungen sind relativ eindeutig und haben kaum Spielraum mehr (Seltenheitswert udg. sind nahezu irrelevant geworden) und die internen Anweisungen der Zulassungsbehörden werden hier sicherlich auch sehr strikt formuliert sein, so dass "erstmals in Verkehr gekommen" wohl stets mit der Erstzulassung (und nur im Notfall mit dem Herstellungsdatum, soweit offensichtlich nachgewiesen) gleichzusetzen ist.

Es gibt Beispiele - das bekannteste war in einer Motorklassik um 2003/2004 wo ein BMW (M635CSi oder M5 E28 ) eine H-Nummer in der Bilderstory hatte. Nach verwunderten Leserbriefen wurde in den folgenden Ausgaben mitgeteilt, dass die Nummer nur wegen "optischen Gründen" zum Fotoshooting angebracht worden ist ... ... ...

ich kenne noch ein, zwei Fälle wo das Kennzeichen eigentlich nichts am Wagen zu suchen hätte ...

So, gerade habe ich mit dem überaus entgegenkommenden und freundlichen:wink: Leiter der für mich zuständigen Zulassungsstelle gesprochen.

Auch da gilt der Tag der Erstzulassung, ohne Dikussion.

Indirekt hat er mir aber bestätigt, dass die Zulassungsstellen da einen gewissen Ermessensspielraum haben. Hier geht's halt nicht.:cry:

Also warte ich noch drei Jahre.

Dein Beispiel/Fall hatte noch nie eine Zulassung ... mein Beispiel wurde 1985 zugelassen (noch kein Problem da kein G-Kat o.ä. ...). Es geht also rein um die Zulassung zwischen EZ und Geburtstag wie es in der Praxis öfters bei Motorsportfahrzeugen der Fall ist.

Dieser Ansicht nach müsste man auch eine motorsport(rechtl.) Zulassung als "erstmals in Verkehr genommen" subsumieren können. Hier würde ich schon wieder ein Problem sehen und vermuten, dass sich diese Bestimmung auf die Inbetriebnahme innerhalb des Straßenverkehrs beschränkt - leider habe ich keine spezifische Begriffserläuterung in mir zugänglichen Kommentierungen gefunden. :(

Bei deinem Fall müsste man die Papiere verlieren. Die Zulassungsstellen vernichteten jahrelang nach 7 Jahren nach Stilllegung sämtliche Zulassungsdaten - können also nicht nachvollziehen ob der Wagen jemals zugelassen war.

Also Papiere verlieren, Unbedenklichkeitsbescheinigung holen, dass der Wagen nicht gestohlen wurde. EZ dann erster Tag der Produktionswoche.

War früher auch der Trick bei den Motorsportfahrzeugen um die EZ älter werden zu lassen ...

Neu: Dein Beispiel müsste nach den neuen H-Kennzeichen-Richtlinien hinfällig sein. Da würde ich einfach empfehlen mit ADAC/Oldtimer-Verband zusammen das H-Kennzeichen zu erlangen.

Vorbeschriebener Fall betrifft (glaube ich) ironischer weise einen Rechtsanwalt. Dieser wird einen Teufel tun eine falsche Angabe zu machen durch die er sich letztlich das H-Kennzeichen "erschleichen" könnte.

Auch ungeachtet dessen halte ich diese Vorgehensweise für nicht sonderlich rühmlich. Das einzugehende Risiko überwiegt meiner Ansicht nach keinesfalls die zu erwartenden Vorteile.

Wie kann man über einen Verband das H-Kennzeichen erlangen, soweit das Fahrzeug nicht das Grundkriterium der entsprechenden EZ erfüllt? Ein solcher Schritt wäre mir, ausgenommen etwaiger Rechtschutzversicherungen, neu.

ich kenne noch ein, zwei Fälle wo das Kennzeichen eigentlich nichts am Wagen zu suchen hätte ...

Das gibt es sicherlich auch. Habe in Polen auch schon ein Fahrzeug gesehen, welches ein augenscheinlich deutsches Kennzeichen hatte. Es war wahrscheinlich sogar eine deutsche "Pressung". Blöd war halt nur, dass das Kennzeichen "DZ" (Delitzsch (Sachsen)/heute: TDO) als Zulassungsbezirk auswies, aber eine Plakette aus BaWü hatte. Es ist wohl durchaus möglich sich beliebige Kennzeichen anfertigen zu lassen.

Es gab (und gibt es vllt. vereinzelt) aber auch noch legale H-Kennzeichen, die eben durch Umschreibung (oder früher noch vorhandenes Ermessen) zustandegekommen sind. Uns wurde es damals auch mit nur 28 Jahren angeboten, damit eben auch die unbefristeten 07-Kennzeichen schnell "beseitigt" werden konnten. Und diese 07-Kennzeichen konnte man ja durchaus schon erlangen, wenn man eine Rarität mal darauf zugelassen und die restliche Sammlung darauf aufgebaut hat.

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Gast
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