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vermummungsverbot beim autofahren?


Radkäppchen

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Geschrieben

Hallo zusammen, :wink2:

Möchte den Gesetzgeber wirklich nicht in Schutz nehmen, aber bevor durchaus angebrachte Kommentare wie "Mach ich die Gesetze" bezügl. der schlimmen vermuteten, aber unzutreffenden, Gesetzeslage auftauchen, kann man ja einfach mal z.B. unter google recherchieren.

Ad rem: In Dtl. gibt es kein generelles Vermummungsverbot; das Grundrecht auf freie Entfaltung der Person des Art. 2 I gewährleistet grundsätzlich die Freiheit sich eine Sturmhaube überzuziehen.

Daher auch keine Folgen für die o.g.

Das Vermummungsverbot stammt aus dem Versammlungsgesetz (§27II Nr.2VersG)und betrifft daher auch nur Versammlungen, die man üblicherweise nicht beim Autofahren abhält.

Der Sturmhaube sollte man aber dennoch einen Helm vorziehen um nicht ständig mit einem Bankräuber verwechselt zu werden. :evil:

Das Fahrtenbuch kann dem Halter idR nur auferlegt werde, wenn der AB innerhalb von 2 wochen zugestellt wurde (BVerwGE NJW 1979, 1054 u.a.).

Ausnahmen davon sind extrem selten und glücklicherweise kommt er selten innerhalb dieser Frist. :-))!

Ein paar Probleme gibt es noch mit dem Helm:

1)Motorradhelme beschlagen mit geschlossenem Visier und dämmen häufig zu stark, daher empfehle ich Rallye/Tourenwagenhelme mit Sonnenblende oder nicht komplett schließendem Visier für die Belüftung, ohne Intercom und mit grossem Visierausschnitt!!!! (Analog zu ECE 22; Rennsportnormen haben geringere Mindestanforderungen an Sehschlitz!)

Darunter kann man dann eine Motorsportmaske mit Augenlöchern(nicht Schlitz wegen der Nase) tragen um auch nicht durch anthropologisch-morphologische Gutachten identifiziert zu werden. :-(((°

2) Es sind schon Leute anhand ihrer Hände oder Uhr identifiziert worden, daher zB. Sparco rallye Wildlederhandschuhe für 37€ zulegen.

3) H.A.N.S. macht sich auch gut, um den auf Sicherheit bedachten zu mimen. Ab 15,90€ unter Sicherheit/Nackernstütze im Rennsportshop erhältlich.

Bei weiteren Fragen pM oder posten, ich kenne mich umfassend hierin aus. Es dauert nur ggf. ein wenig mit der Antwort.

Grüsse und fröhliches Rasen :-))!

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Geschrieben

Kleiner Nachtrag: X-)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Ich hatte leider den ersten Post nicht wirklich genau gelesen und mir war daher entgangen, dass scheinbar unter google doch recherchiert wurde.

Sorry also für den letzen Post.

Die Stichwörter waren wahrscheinlich nicht die notwendigen um die spärlichen Infos bei google zu dem Thema zu finden.

Sportliche Grüsse :D:D:D

Geschrieben

@millm3

In Deutschland gibt es glücklicherweise keine Halterhaftung im fließenden Verkehr, dem Halter kann nur in Parksachen (und dort auch begrenzt, in DM glaube ich waren es 37,50 :-? ) die Rechnung aufgedrückt werden.

Sonst hätte der Vermummungskram tatsächlich wenig Sinn.

Die einzige wirkliche Art Halterhaftung ist die Fahrtenbuchauflage(§31a STVZO), die dem Halter die Mühe des Fahrtenbuchschreibens auferlegt.

Aber auch das ist zu verschmerzen und ist (s.o.) meist aufgrund der zu späten Zustellung nicht zulässig. :-))!

Geschrieben
Die einzige wirkliche Art Halterhaftung ist die Fahrtenbuchauflage(§31a STVZO), die dem Halter die Mühe des Fahrtenbuchschreibens auferlegt.

Aber auch das ist zu verschmerzen und ist (s.o.) meist aufgrund der zu späten Zustellung nicht zulässig.

Das hättest ja auch ein wenig früher sagen können mit dem Fahrtenbuch! :-(((°:-(((°

Tobias

Geschrieben

Sorry, bin erst vor etwa einer Woche auf Carpassion aufmerksam gemacht worden. X-)

Hatte übrigens bei der google Recherche zum Thema Fahrerfeststellung/ Fahrtenbuch bei radarfalle.de sehr sinnvolle juristisch versierte Kommentare gefunden.

Auch wenn zum Vermummungsthema viele hauptsächlich nur Vermutungen angestellt hatten. Kompetent erscheint mir v.a. Greatblackbird zu sein. Allgemein zum Thema Recht und Autofahren ist radarfalle.de die beste mir bekannte Adresse. :-))!

Hat es dich erwischt mit dem Fahrtenbuch?

Grüsse :wink2:

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