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Einfahrt bei der Autobahn Unfall wer hat recht..?


serkan29

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bei einen drei spürügen Autobahn bei der einfahrt habe ich ne unfall gebaut.. Wo mein auto geruscht hat bin dann in dritten spür rein gerutscht, und das auto von drittigen spur gefahren ist ist, von linken seite mir rein gefahren.. Und dann bin ich zu leitblanke rein gefahren mein auto ist total schaden.. Mein frage ist bin ich bei der sache schuld oder gibst da beschtimmten regelung bitte um hilfe.. Das autobahn wahr unbegrenzt.. Was kommt auf mich zu? Das soll auch zu statanwaltschaft weiter geleitet warum weiss ich auch nett.. Wegen verusachte verletzung krieg ich ne anzeige? Soll ich am besten ne anwalt nehmen bitte um rat schläge...:-(((°

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Geschrieben

Na klar hast Du Schuld - unangepasste Geschwindigkeit

(wer von der Einfahrt / Beschleunigungsspur auf die DRITTE SPUR rutscht, ist sicherlich nicht mit angepaßter Geschwindigkeit gefahren!)

- geh' zum Anwalt

- staatsanwaltliche Ermittlungen werden IMMER eingleitet, wenn ein Personenschadne vorliegt (Körperverletzung / schwere Körperverletzung)

- Bei der Schilderung des Unfallhergangs scheint es mir vernünftig, daß Du erst mal für eine Weile aus dem Verkehr gezogen worden bist...

Ich habe so eine Ahnung, daß das hier wieder irgendein Fake eines pubertierenden Schülers ist, dem langweilig ist! :D

Geschrieben

Dass du hier die Schuld trägst, dürfte klar sein.

Es gibt 3 Dinge, die du jetzt beachten solltest:

1. keine Aussage ohne Anwalt machen.

2. keine Aussage ohne Anwalt machen.

3. keine Aussage ohne Anwalt machen.

Ansonsten Willkommen auf CP, auch wenn der Einstand wirklich etwas "komisch" ist. :wink:

Gruß

Eno.

Geschrieben
Ich habe so eine Ahnung, daß das hier wieder irgendein Fake eines pubertierenden Schülers ist, dem langweilig ist! :D

Och komm Uwe....... den Mann MUSS man einfach ernst nehmen. :D

Geschrieben

man benötigt keinen anwalt, sondern 39 Euro:

Grüneberg

Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen

Eine systematische Zusammenstellung veröffentlichter Entscheidungen nach dem StVG

Einzeldarstellung

11., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2008. Buch. XXVI, 571 S. Kartoniert

C. H. Beck ISBN 978-3-406-58186-1

Nachauflage:

* Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 12. Auflage 2012

Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen

Rund 4500 Entscheidungen

zur Haftungsabwägung nach StVG, HPflG und BGB präsentiert dieser Band systematisch und übersichtlich geordnet.

Haftungsquoten im raschen Zugriff:

Das Werk geht zunächst von der Art der beteiligten Verkehrsmittel und -teilnehmer aus: Kraftfahrzeug, Schienenbahn, Fuhrwerk, Radfahrer oder Fußgänger. Es orientiert sich anschließend am typischen äußeren Erscheinungsbild der Unfallsituation:

* Bewegungsrichtung: z.B. kreuzender, gleichgerichteter, ruhender Verkehr

* Unfallort: z.B. Ampel, Vorfahrtszeichen, Autobahn, Bundesstraße

* Fehlverhalten: z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, Nichtbetätigung des Blinkers

* Sichtverhältnisse

Die Neuauflage

ist erweitert um etwa 100 neue Entscheidungen, darunter BGH-Entscheidungen zur Haftung bei Kreuzungsunfällen, zur Haftung bei Spurwechsel eines Kfz, zur Haftung bei Begegnungszusammenstößen und zur Haftung von Fußgängern. Berücksichtigt sind auch weitere obergerichtliche Entscheidungen zur neuen Rechtslage nach dem 2. Schadensersatzrechts-Änderungsgesetz, insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung eines Kindes oder Jugendlichen.

Von Dr. Christian Grüneberg, Richter am Bundesgerichtshof

Geschrieben
mein auto ist total schaden..

Hoffentlich sind deine Unfallgegner und du (incl. Beifahrern?) nicht ernsthaft verletzt, das wünsche ich keinem.

Dein Auto darf aber von Glück reden, daß ihm durch den Totalschaden ein längeres Leiden erspart blieb.

keep on walkin'.....

Geschrieben
Hoffentlich sind deine Unfallgegner und du (incl. Beifahrern?) nicht ernsthaft verletzt, das wünsche ich keinem.

Dein Auto darf aber von Glück reden, daß ihm durch den Totalschaden ein längeres Leiden erspart blieb.

keep on walkin'.....

Da hat es mit Sicherheit keine Verletzten gegeben, da es auch den Unfall nicht gab.

Ein solcher Unfall, so denn überhaupt möglich, wäre bitterböse für alle Beteiligten ausgegangen.

Darüber hinaus wäre das Verkehrsverhalten eines solchen Knallfrosches Stoff für eine Meldung in den Tagesnachrichten von RTL gewesen.

@ Panzer: Danke für den Buchhinweis.

Im übrigen schaut euch doch mal den Text genauer an.

Der Schreiber ist weder Ausländer, noch hat er einen sprachlichen Migrationshintergrund.

Der spricht und schreibt perfekt deutsch; er versucht lediglich, das ganze zu kaschieren.

Geschrieben

Eigentlich wollte ich nichts dazu schreiben, kann es aber nicht lassen O:-)

Nimm aus den letzten satz "Rat" weg :D

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo serkan29,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Nur für den Fall das dass echt sein sollte, eine der Comicfiguren von Walter Moers hat hierzu mal einer verzweifelten Frau am Telefon einen Tip gegeben.

Alternativ könntest du Dich schuldig bekennen und Deinen Führerschein falls du Ihn je besessen hast entsorgen!

Ich finde das nur so mittelwitzig da durch genau so eine Situation meinem Köllner Kollegen letztes Jahr sein 355 zerlegt wurde. Golf vob der Auffahrt waghalsig auf die dritte Spur, Ferrari touchiert und abgehauen!

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